Wohngeld und zustehende m²
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Wohngeld und zustehende m²
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Normalerweise stehen einem gesunden Bürger vom Gesetz her für
1 Person = 45 ²
2 Personen = 60 m²
usw. zu
Wie sieht es bei Schwerbehinderung mit Rolli aus?
Die SoV sowie die ARGE oder der Jobcenter kann mir hierzu nichts sagen.
Habt vielen Dank für Eure Infos
Viele Grüße
Colana
ich habe mal eine Frage:
Normalerweise stehen einem gesunden Bürger vom Gesetz her für
1 Person = 45 ²
2 Personen = 60 m²
usw. zu
Wie sieht es bei Schwerbehinderung mit Rolli aus?
Die SoV sowie die ARGE oder der Jobcenter kann mir hierzu nichts sagen.
Habt vielen Dank für Eure Infos
Viele Grüße
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Das Leben meistert man lächelnd, oder überhaupt nicht.
(Aus China)
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Re: Wongeld und zustehende m²
Hallo Colona!
Dann hat man Anspruch auf 15 m² Wohnfläche mehr und weitere Nachteilsausgleiche das Wohnen betreffend.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 359#980359
Der 3. Beitrag da.
Mit Merkzeichen G im SBA, worauf ein Rollifahrer Anspruch hat, gibt es auch Mehrbedarf.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 52#1313752
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Druc ... /84-11.pdf
Dass der SoVD das nicht weiß, finde ich eine schwache Leistung, gerade die sollten das wissen, das Problem ist nicht selten.
Liebe Grüße
Annette
Colana hat geschrieben:Wie sieht es bei Schwerbehinderung mit Rolli aus?
Dann hat man Anspruch auf 15 m² Wohnfläche mehr und weitere Nachteilsausgleiche das Wohnen betreffend.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 359#980359
Der 3. Beitrag da.
Mit Merkzeichen G im SBA, worauf ein Rollifahrer Anspruch hat, gibt es auch Mehrbedarf.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 52#1313752
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Druc ... /84-11.pdf
Die SoV sowie die ARGE oder der Jobcenter kann mir hierzu nichts sagen.
Dass der SoVD das nicht weiß, finde ich eine schwache Leistung, gerade die sollten das wissen, das Problem ist nicht selten.

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Re: Wongeld und zustehende m²
Achtung das "G" im Schwerbehindertenausweis ist wichtig und nur dieses zählt.
Rollstuhlfahrer ist nicht gleich Rollstuhlfahrer!
"Da kann ja jeder mit dem Rolli kommen und eine größere Wohnung verlangen!"
Ein Rollifahrer ohne Ausweis bekommt keine extra qm. zu seinem Wohnraum!
Es zählt nur der Ausweis vom Amt. Das Wohnungsamt oder die ARGE braucht diesen Nachweis!
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"Da kann ja jeder mit dem Rolli kommen und eine größere Wohnung verlangen!"
Ein Rollifahrer ohne Ausweis bekommt keine extra qm. zu seinem Wohnraum!
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Re: Wongeld und zustehende m²
Hallo zusammen,
habt Dank für die Tipps. Die haben mir weiter geholfen.
Liebe Grüße
Colana
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Liebe Grüße
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Re: Wohngeld und zustehende m²
Hallo Colana,
auf deinen Frage hin wegen der zustehenden Wohnungs-m² war ich mal neugierig, wie's im Bundesland Brandenburg damit steht.
Ich bin schon seit 2008 Hartz4- Empfänger, chronisch krank schon viel länger und im Krieg wegen EM-Rente seit Dezember 2007. Damit ich eine Wohnung im Erdgeschoß kriegen konnte (ich musste aus meiner schönen Wohnung ausziehen, nachdem meine Töchter ausgezogen waren) musste ich in Kauf nehmen, vom Regelsatz was dazu zubezahlen.
Meine Stadt ist zwar klein, aber immerhin Kreisstadt, so das ich viele Behörden auch direkt "anlaufen" kann.
Also, in Brandenburg braucht man ein aG und muss schon Rollifahrer sein, so hats mir die Behinderten- und Schwerbeschädigtenbeauftragte in unserer Kreisverwaltung erzählt.
Für mich trifft das also nicht zu, ich habe noch keinen Rollstuhl, "nur " ein G.
Nur mal so zur Info.
Liebe Grüße, Bärbel.
auf deinen Frage hin wegen der zustehenden Wohnungs-m² war ich mal neugierig, wie's im Bundesland Brandenburg damit steht.
Ich bin schon seit 2008 Hartz4- Empfänger, chronisch krank schon viel länger und im Krieg wegen EM-Rente seit Dezember 2007. Damit ich eine Wohnung im Erdgeschoß kriegen konnte (ich musste aus meiner schönen Wohnung ausziehen, nachdem meine Töchter ausgezogen waren) musste ich in Kauf nehmen, vom Regelsatz was dazu zubezahlen.
Meine Stadt ist zwar klein, aber immerhin Kreisstadt, so das ich viele Behörden auch direkt "anlaufen" kann.
Also, in Brandenburg braucht man ein aG und muss schon Rollifahrer sein, so hats mir die Behinderten- und Schwerbeschädigtenbeauftragte in unserer Kreisverwaltung erzählt.
Für mich trifft das also nicht zu, ich habe noch keinen Rollstuhl, "nur " ein G.
Nur mal so zur Info.
Liebe Grüße, Bärbel.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weißheit,
das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Wohngeld und zustehende m²
Hallo Ida!
Behördenmitarbeiter und Co. erzählen viel (Unsinn), wenn der Tag lang ist. Es kann nicht sein, dass sich ein einzelnes Bundesland oder die Behörde einer Stadt einfach über Bundesgesetze hinwegsetzt. Und Hartz 4 ist Bundesrecht!!! Da würde ich noch mal nachfragen.
Liebe Grüße
Annette
Hast Du nach der genauen Rechtsgrundlage gefragt? Das würde ich bei derlei Aussagen immer tun!ida hat geschrieben:Also, in Brandenburg braucht man ein aG und muss schon Rollifahrer sein, so hats mir die Behinderten- und Schwerbeschädigtenbeauftragte in unserer Kreisverwaltung erzählt.
Behördenmitarbeiter und Co. erzählen viel (Unsinn), wenn der Tag lang ist. Es kann nicht sein, dass sich ein einzelnes Bundesland oder die Behörde einer Stadt einfach über Bundesgesetze hinwegsetzt. Und Hartz 4 ist Bundesrecht!!! Da würde ich noch mal nachfragen.
Liebe Grüße
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Re: Wohngeld und zustehende m²
Das ist soweit richtig, ABER die Richtlinien für die zulässigen Wohnungsgrößen /Miethöhen legen die Kommunen selber fest (dazu wurden sie im SGB II bevollmächtigt, wie es so schön heißt!), denn die KDU (Kosten der Unterkunft) sind aus Mitteln der Städte und Gemeinden zu finanzieren (kommen also "eigentlich" NICHT von der AfA/Jobcenter)Und Hartz 4 ist Bundesrecht!!! Da würde ich noch mal nachfragen.

Da die Kommunen ALLE "arm dran" sind (genau wie viele der Bewohner) wollen die natürlich möglichst WENIG Geld für die KDU ausgeben, es gibt zwar grobe Richtlinien "von oben", aber das Mietniveau ist bundesweit SOOO unterschiedlich, dass es KEINE festen Grenzen gibt, weder was die Wohnungs-Größe, noch was die Miethöhe (incl. Nebenkosten) betrifft

Die Wohngeld-Richtlinien bieten zwar gewisse Anhaltspunkte (die sind ja auch NICHT überall gleich), danach RICHTEN MUSS sich das H4-Amt (im Speziellen die Kommune!) aber NICHT, darum gibt es ja auch SEHR viele Gerichtsverfahren in denen es GENAU darum geht.
Der höchste Klage-Anteil an den Sozialgerichten im Bereich H4, betrifft die Angemessenheit der KDU

Hier mal ein paar aktuelle rechtliche Infos dazu
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22a.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22b.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22c.html
Leider gibt es wohl auch keine EINDEUTIGE Regelung für Behinderte / Rollifahrer, im Regelfall ist für den sogenannten (Wohnraum-) "Mehrbedarf" mindestens das Merkzeichen G erforderlich, dann darf die Wohnung wohl bis zu 10 / 15 m² über der (sonst) üblichen Grenze liegen


Entscheidennd sind aber letztendlich IMMER, die konkreten Richtlinien VOR ORT

Da KANN man einfach KEINE 100 % sicheren Aussagen zu machen, weil man NIE weiß, auf was für SB man dort dann trifft und wie ausgebildet und auskunftsfreudig die so sein werden.

Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Wohngeld und zustehende m²
Liebe Anette,
Nein habe ich nicht, die Dame macht einen sehr sicheren und kompetenten Eindruck, weil sie sich auch nach den genaueren Umständen meines H4- Bezuges erkundigte. Ich hatte ein gutes Gefühl, dass sie wusste, wovon sie sprach.
Ist das nicht 'ne Auslegungsgeschichte der einzelnen Bundesländer, welche Maßstäbe sie anwenden können? Ich meine, kann es sein, dass es Bundesländer gibt, in denen man nur ein G und welche , in denen man das aG braucht, dass man in den Genuss, von mehr Wohnungs- m² kommt?
Unabhängig von der hiesigen Behörde kann ich ja auch noch ganz neutral das Internet, gegen hartz oder die Tacheles-Seite befragen. Mach ich dann auch. Bin jetzt gespannt, was ich dadurch rauskriege.
Gut, anette, dass du mich noch mal gedanklich angestupst hast, danke Dir.
Liebe Grüße Bärbel.
Hast Du nach der genauen Rechtsgrundlage gefragt?
Nein habe ich nicht, die Dame macht einen sehr sicheren und kompetenten Eindruck, weil sie sich auch nach den genaueren Umständen meines H4- Bezuges erkundigte. Ich hatte ein gutes Gefühl, dass sie wusste, wovon sie sprach.
Ist das nicht 'ne Auslegungsgeschichte der einzelnen Bundesländer, welche Maßstäbe sie anwenden können? Ich meine, kann es sein, dass es Bundesländer gibt, in denen man nur ein G und welche , in denen man das aG braucht, dass man in den Genuss, von mehr Wohnungs- m² kommt?
Unabhängig von der hiesigen Behörde kann ich ja auch noch ganz neutral das Internet, gegen hartz oder die Tacheles-Seite befragen. Mach ich dann auch. Bin jetzt gespannt, was ich dadurch rauskriege.
Gut, anette, dass du mich noch mal gedanklich angestupst hast, danke Dir.
Liebe Grüße Bärbel.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weißheit,
das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Wohngeld und zustehende m²
Liebe Dopa,
hab erst jetzt Deine Antwort gelesen.
Wahrscheinlich nützt das Stöbern auf den H4- Seiten nicht viel.
So, wie ich unsere Kommune kenne, versuchen sie zu sparen, wo's nur geht (wer macht das nicht?) .
Aber zu unserer Wohngeldstelle habe ich 'nen guten Draht, dort könnte ich noch mal fragen. Dort erfahre ich dann auch, wie das mit den Wohnungs-m² in genau meiner Stadt gehandhabt wird.
Vielen Dank nochmal, für den Tip und liebe Grüße, Bärbel.
hab erst jetzt Deine Antwort gelesen.
Wahrscheinlich nützt das Stöbern auf den H4- Seiten nicht viel.
So, wie ich unsere Kommune kenne, versuchen sie zu sparen, wo's nur geht (wer macht das nicht?) .
Aber zu unserer Wohngeldstelle habe ich 'nen guten Draht, dort könnte ich noch mal fragen. Dort erfahre ich dann auch, wie das mit den Wohnungs-m² in genau meiner Stadt gehandhabt wird.
Vielen Dank nochmal, für den Tip und liebe Grüße, Bärbel.
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