Hallo Samalia,
nach dem Zuflussprinzip: "die Einnahmen sind in dem Monat anzurechnen an dem sie ausgezahlt werden"...)
Das wäre ja wirklich übel dann!...könnte Dopas Ex-AG den Betrag ja quasi gleich ans Amt überweisen
Korrekt, GENAU SO läuft das in H4 und ALLES was auch NUR nach Geld "riecht" wird zu Einkommen erklärt und OHNE jegliche Freibeträge VOLL angerechnet (es gibt wohl EINMALIG die Versicherungspauschale von 30 €

), denn Einkommens-Freibeträge gibt es NUR bei laufendem Arbeits-Einkommen, NICHT bei solchen Sonderzahlungen.
Man findet natürlich auch nirgendwo im Netz was Genaueres dazu, erstens weil der ganze H4-Schei* ja gerade mal wieder kräftig "umgerührt" wird und aktuell sowieso NOCH KEINER WEISS, was im NEUEN SGBII nun wirklich "beschlossen" wurde
Und Zweitens, weil es zu eben dieser "
Urlaubsabgeltung" ohnehin noch nicht genügend Entscheidungen geben dürfte, die da irgendwelche Rückschlüsse zulassen, da geht es IMMER nur um Abfindungen /Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld und DAS wird generell ALLES VOLL angerechnet, selbst wenn man die Vermögensfreibeträge noch nicht mal ausgeschöpft hat, bleibt auch DAFÜR am Ende NIX übrig...
ABER von H4 sollen wir für Notfälle SPAREN (um kaputte Haushaltsgeräte zu ersetzen z.B.!!! für Auto-Reparaturen usw.)
Von Juristen wurde in diesem ZUsammenhang schon festgestellt, dass es inzwischen auch deutlich weniger Prozesse an den Arbeitsgerichten gibt wegen Abfindungen, besonders wenn der Kläger inzwischen bereits H4 beziehe, JAAA WARUM WOHL.
Ich geh doch nicht auch noch vor Gericht, damit die ARGE anschließend MEINE Abfindung kassiert, der Blacky KANN dazu übrigens "EIN LIED SINGEN"...
Bei uns wurde sogar angedroht (für November 2010) nachgezahltes Wohngeld "zu verrechnen", das muss der Herr von der Wohngeldstelle wohl doch verhindert haben (er wollte sich deswegen mit unserer zuständigen Arge-Stelle in Verbindung setzen, weil er das auch NICHT in Ordnung fand, "Wir zahlen das ja NICHT FÜR die ARGE!!!") und DAS zu unserem Glück
Denn das Wohngeld (was wir bis einschließlich November offiziell bezogen haben) wird jetzt mit seiner EM-Renten-Nachzahlung noch mal überprüft und zumindest teilweise von der Wohngeldstelle zurückgefordert.
Wäre doch besonders "prickelnd" wenn sich die Arge das Geld längst "einverleibt hätte" und WIR jetzt an die Wohngeldstelle zurückzahlen sollen, ich weiss nicht, WAS die (bei der Arge) sich bei so einer Rechnung denken
Wir hätten ja auch gedacht, dass wir jetzt im "Zuflußmonat" halt KEINEN Anspruch haben (also einen Monat KEIN Geld von der Arge bekommen) und das restliche Geld dann ins Vermögen übergeht, aber irgendwie rechnen die wohl auch wieder so, dass für UNS möglichst GAR NICHTS Extra übrigbleibt, wir bekommen ja erst seit Dezember H4
Diese Urlaubsabgeltung vom Dopa ist für einen Zeitraum, in dem er überhaupt KEIN EIGENES Einkommen mehr hatte, da haben wir von meinem ALG + Wohngeld gelebt, darum hat die Wohngeldstelle jetzt auch einen Anspruch auf die Verrechnung, aber DIE ARGE
Die bekommen doch ihre Zahlungen (für den Dopa) schon von der DRV erstattet, DAS verstehe ALLES WER WILL, man wird wirklich überall noch für Krankheit und die "Umwege" der DRV bis zum EM-Renten-Bescheid (sogar finanziell) bestraft.
Bis Ende November hätte KEIN Hahn nach dieser Urlaubsabgeltung "gekräht", denn KK und AfA haben schon lange nicht mehr für den Dopa gezahlt, außerdem hätte DIE das gar nicht interessiert, DA wäre das AUSSEN VOR geblieben, als Sonderzahlung, manchmal könnte ich die Erfinder von H4 ALLE WÜRGEN...
Liebe Grüße von der Doppeloma
