Aussteuerung der KK
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Aussteuerung der KK
Hallo euch allen , ich werde bald kein Krankengeld mehr bekommen - Antrag auf EU rente wurde abgelehnt - ich kann ja noch am Empfang in einer Verwaltung arbeiten ...gg - Termin beim Anwalt steht - was mache ich wenn ich kein KG mehr bekomme ich lese immer - Arbeitsamt ?
Könnt ihr mich mal aufklären ? Ich bin nicht gekündigt , der MDK hat mich aber berufsunfähig eingestuft - die DRV hat dies auch bestätigt ..aber ..keine Rente auch keine BU ...mein Arbeitgeber mach kein Ärger , Kündigung oder der Gleichen ist nicht zu erwarten ...wie muss ich vorgehen ....
danke für eure Hilfe ....
Peja
Könnt ihr mich mal aufklären ? Ich bin nicht gekündigt , der MDK hat mich aber berufsunfähig eingestuft - die DRV hat dies auch bestätigt ..aber ..keine Rente auch keine BU ...mein Arbeitgeber mach kein Ärger , Kündigung oder der Gleichen ist nicht zu erwarten ...wie muss ich vorgehen ....
danke für eure Hilfe ....
Peja
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Re: Aussteuerung der KK
lurch mal da rein .....ähnliche prob´s wie bei dir .....
viewtopic.php?f=5&t=1510
viewtopic.php?f=21&t=1511
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viewtopic.php?f=21&t=1511
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Aussteuerung der KK
Hallo Peja!
Ablehnungen haben System, leider....
viewtopic.php?p=6426#p6426 (das blaue)
Wenn die Ablehnung vor weniger als einem Monat kam, kannst Du noch Widerspruch einlegen, wenn es länger her ist, ist es leider zu spät, es sei denn, es fehlt die so genannte Rechtsbehelfsbelehrung, also dass man Widerspruch einlegen kann, dann hat man ein Jahr Zeit.
viewtopic.php?f=3&t=614
Ich würde dann ggf. in absehbarer Zeit einfach einen Neuantrag auf EM-Rente stellen.
Liebe Grüße
Annette
Wann kam der Ablehnungsbescheid? Ablehnungen muss man nicht hinnehmen, aber Du hast es anscheinend getan...Peja hat geschrieben:Antrag auf EU rente wurde abgelehnt
Ablehnungen haben System, leider....
viewtopic.php?p=6426#p6426 (das blaue)
Wenn die Ablehnung vor weniger als einem Monat kam, kannst Du noch Widerspruch einlegen, wenn es länger her ist, ist es leider zu spät, es sei denn, es fehlt die so genannte Rechtsbehelfsbelehrung, also dass man Widerspruch einlegen kann, dann hat man ein Jahr Zeit.
viewtopic.php?f=3&t=614
Ich würde dann ggf. in absehbarer Zeit einfach einen Neuantrag auf EM-Rente stellen.
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Aussteuerung der KK
@ annette , der Bescheid ist vom 17. 2. 2011 - bei mir in der Post am vergangenen Freitag - ich werde dagegen angehen - Anwalt Termin ist morgen.
Danke für eure netten Worte - ich hab nur keinen Schimmer wie es weiter geht , wenn die KK mich aussteuert - was kommt beim AA auf mich zu?
Muß ich mich arbeitslos melden ? Habe noch Arbeit ... werden die mich auch wieder zu den Gutachtern schicken ...ich hab es so
alle schreiben mich Berufsunfähig - aber auf dem Arbeitsmarkt , einsetzbar für leichte Tätigkeiten , ohne ......den rest kennt ihr ist ja scheinbar überall gleich.
bekomm ich vom AA auch so viel Papierkrieg ?
viele Fragen .... ich danke
Peja
P.S. danke annette hab gelesen , ich bin auch davor aufzugeben , die machen mich mürbe - es liegt noch ein Antrag bei der DRV vor - die KK hat von mir verlangt ein Antrag auf berufliche Reha zu stellen ....bis heute noch keine Antwort ...ich bin übrigens Baujahr 1957 - und habe ca 35 Jahre Rentenzahlungen geleistet - dazu kommen noch anrechnungszeiten ( Kind)
Danke für eure netten Worte - ich hab nur keinen Schimmer wie es weiter geht , wenn die KK mich aussteuert - was kommt beim AA auf mich zu?
Muß ich mich arbeitslos melden ? Habe noch Arbeit ... werden die mich auch wieder zu den Gutachtern schicken ...ich hab es so
alle schreiben mich Berufsunfähig - aber auf dem Arbeitsmarkt , einsetzbar für leichte Tätigkeiten , ohne ......den rest kennt ihr ist ja scheinbar überall gleich.
bekomm ich vom AA auch so viel Papierkrieg ?
viele Fragen .... ich danke
Peja
P.S. danke annette hab gelesen , ich bin auch davor aufzugeben , die machen mich mürbe - es liegt noch ein Antrag bei der DRV vor - die KK hat von mir verlangt ein Antrag auf berufliche Reha zu stellen ....bis heute noch keine Antwort ...ich bin übrigens Baujahr 1957 - und habe ca 35 Jahre Rentenzahlungen geleistet - dazu kommen noch anrechnungszeiten ( Kind)
- Esuse
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Re: Aussteuerung der KK
Hallo und herzlich willkommen,
Du wirst Papierkrieg beim AA haben, sogar noch mehr, als gesunde Menschen, da Du den Gesundheitsfragebogen ausfüllen mußt. Bitte lies Dir unbedingt die Sachen zur Schweigepflichtsentbindung durch! Wenn der Amtsartz der Afa Deinen abgelehnten Rentenbescheid sieht, wird er versuchen, Dich als arbeitsfähig einzustufen. Bei GG fand das nach Aktenlage statt, da wir damals noch nichts über die Schweigepflichtsentbindungen wußten und sie blöderweise erteilt haben.
Normalerweise müßtest Du mit laufendem Rentenantrag nach §125 eingestuft werden. Solltest Du doch als arbeitsfähig nach §117 eingestuft werden, kann Dein AG schriftlich auf sein Direktionsrecht verzichten, Du erklärst Dich bereit, Dich dem Arbeitsmarkt im Rahmen Deines Gutachtens zur Verfügung zu stellen und dann werden sie vermutlich keine Stellenangebote für Dich haben.
Bist Du schwerbehindert? Wenn ja, bekommst Du einen besonders ausgebildeten Sachbearbeiter, paß in diesem Falle bitte auf, daß Du wirklich so einen bekommst. GG wollte man zu einem "normalen" SB abschieben, die junge Frau war völlig ahnungslos und hat Blödsinn verlangt.
Du wirst Papierkrieg beim AA haben, sogar noch mehr, als gesunde Menschen, da Du den Gesundheitsfragebogen ausfüllen mußt. Bitte lies Dir unbedingt die Sachen zur Schweigepflichtsentbindung durch! Wenn der Amtsartz der Afa Deinen abgelehnten Rentenbescheid sieht, wird er versuchen, Dich als arbeitsfähig einzustufen. Bei GG fand das nach Aktenlage statt, da wir damals noch nichts über die Schweigepflichtsentbindungen wußten und sie blöderweise erteilt haben.
Normalerweise müßtest Du mit laufendem Rentenantrag nach §125 eingestuft werden. Solltest Du doch als arbeitsfähig nach §117 eingestuft werden, kann Dein AG schriftlich auf sein Direktionsrecht verzichten, Du erklärst Dich bereit, Dich dem Arbeitsmarkt im Rahmen Deines Gutachtens zur Verfügung zu stellen und dann werden sie vermutlich keine Stellenangebote für Dich haben.
Bist Du schwerbehindert? Wenn ja, bekommst Du einen besonders ausgebildeten Sachbearbeiter, paß in diesem Falle bitte auf, daß Du wirklich so einen bekommst. GG wollte man zu einem "normalen" SB abschieben, die junge Frau war völlig ahnungslos und hat Blödsinn verlangt.
Liebe Grüße
Esuse
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Re: Aussteuerung der KK
Hallo Peja,
tja leider wird dir der Papierkrieg nicht erspart bleiben...
aber resignieren ist nicht!-- das ist das doch was sie wollen....
Am Widerspruch bist Du dran- gut so!
dann solltest Du dich wegen der Aussteuerung beim AA melden,
damit der Geldfluß reibungslos erhalten bleibt...
Man muß bei der ganzen Geschichte leider einen Knoten in sein Hirn machen und sich dem Arbeitsmarkt im Rahmen seiner Fähigkeiten zur Verfügung stellen... obwohl du einen AG hast.
das spielt aber keine Rolle- das passiert alles nur fiktiv.
Der AG muß sein Direktionsrecht auch nicht schriftlich abtreten... das darf nicht von dir verlangt werden, das steht in den Durchführungsverordnungen AA- muß ich mal raussuchen und einstellen....
die Links sind leider mit dem Crash meines Läppis verloren gegangen.
Mach nicht den Fehler zu sagen, dass Du nicht vermittelt werden willst und kannst...
das ist alles nur fiktiv, wenn Du gesund wärst: also" na klar will ich arbeiten- im Rahmen meines Leistungsvermögens..." wie groß das ist , das wird dann erst mal der Amtsarzt feststellen.
Alles Gute und viel Erfolg!
tja leider wird dir der Papierkrieg nicht erspart bleiben...
aber resignieren ist nicht!-- das ist das doch was sie wollen....
Am Widerspruch bist Du dran- gut so!
dann solltest Du dich wegen der Aussteuerung beim AA melden,
damit der Geldfluß reibungslos erhalten bleibt...
Man muß bei der ganzen Geschichte leider einen Knoten in sein Hirn machen und sich dem Arbeitsmarkt im Rahmen seiner Fähigkeiten zur Verfügung stellen... obwohl du einen AG hast.
das spielt aber keine Rolle- das passiert alles nur fiktiv.
Der AG muß sein Direktionsrecht auch nicht schriftlich abtreten... das darf nicht von dir verlangt werden, das steht in den Durchführungsverordnungen AA- muß ich mal raussuchen und einstellen....
die Links sind leider mit dem Crash meines Läppis verloren gegangen.
Mach nicht den Fehler zu sagen, dass Du nicht vermittelt werden willst und kannst...
das ist alles nur fiktiv, wenn Du gesund wärst: also" na klar will ich arbeiten- im Rahmen meines Leistungsvermögens..." wie groß das ist , das wird dann erst mal der Amtsarzt feststellen.
Alles Gute und viel Erfolg!
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Re: Aussteuerung der KK
Hallo Peja,
Herzlich Willkommen hier im Forum.
Ich stehe vor dem gleichen Problem. Ich werde am 20.03 ausgesteuert. Zum AA bin ich noch nicht gewesen. Da werde ich Anfang März hingehen und nehme meine Krankmeldung vom Februar mit.
Rente habe ich noch nicht beantragt, muß ich dann wohl machen.
Reha habe ich hinter mir und bin da AU entlassen worden. Vom MDK wurde ich laut Aktenlage AU eingeschätzt.
Beim Versorgungsamt habe ich GDB 30 bekommen , habe aber gestern den Widerspruch abgeschickt.
Und meine Arbeitsstelle habe ich auch noch.....
Warten wir halt ab was passiert....
Liebe Grüße Ulla
Herzlich Willkommen hier im Forum.
Ich stehe vor dem gleichen Problem. Ich werde am 20.03 ausgesteuert. Zum AA bin ich noch nicht gewesen. Da werde ich Anfang März hingehen und nehme meine Krankmeldung vom Februar mit.
Rente habe ich noch nicht beantragt, muß ich dann wohl machen.
Reha habe ich hinter mir und bin da AU entlassen worden. Vom MDK wurde ich laut Aktenlage AU eingeschätzt.
Beim Versorgungsamt habe ich GDB 30 bekommen , habe aber gestern den Widerspruch abgeschickt.
Und meine Arbeitsstelle habe ich auch noch.....
Warten wir halt ab was passiert....
Liebe Grüße Ulla
- Amethyst
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Re: Aussteuerung der KK
Hallo Peja!
Man kann auch erst mal pauschal widersprechen, Akteneinsicht beantragen und die Begründung dann nachreichen.
viewtopic.php?p=4562#p4562
viewtopic.php?p=6915#p6915
Ich weiß, dass es oft schwer fällt, weiterzukämpfen, man kann nicht mehr, will nicht, es ist einem nur noch nach Aufgeben zumute. Ich kenne es aus eigenem Erleben, stand schon oft vor diesem Punkt. Aber wenn man aufgibt, hat mal verloren. Was mir hilft, dass ich die Wut auf die "Experten" (Ärzte, Behörden, Krankenkasse), die mir das Leben schwer machen, in Kraft und Energie umwandle und mir sage, "Jetzt erst Recht!"
Ich kämpfe schon seit vielen Jahren gegen Unkenntnis und Ignoranz von Ärzten, Behörden und Co an, musste es für meinen autistischen Sohn tun und später auch für mich selber. Ich sehe den Behördenkrieg inzwischen lockerer, weiß, dass es nicht an meiner Person liegt, sondern am System, siehe mein Link mit den Filterstufen. Und wenn man seine Recht kennt, kann man sie sie auch besser durchsetzen. Unwissen macht unsicher, weiß man aber über die rechtlichen Dinge Bescheid, fühlt man sich sicherer im Umgang mit Behörden und Krankenkasse. Das kann man nicht von jetzt auf gleich, sondern man lernt es im Laufe der Zeit. Ich stand 2001, als mein Sohn mit 9 Jahren die Autismusdiagnose bekam, auch wie der sprichwörtliche Ochse vorm Scheunentor, hatte null Ahnung vom Sozialrecht, aber dank des Internets ist das jetzt anders.
Also, liebe Peja, auf in den Kampf!
Und wenn Du irgendwelche Fragen hast, immer fragen, hier wird man deswegen nicht blöd angeguckt.
Liebe Grüße
Annette
Dann kannst Du auch noch Widerspruch einlegen.Peja hat geschrieben:@ annette , der Bescheid ist vom 17. 2. 2011 - bei mir in der Post am vergangenen Freitag - ich werde dagegen angehen - Anwalt Termin ist morgen.
Man kann auch erst mal pauschal widersprechen, Akteneinsicht beantragen und die Begründung dann nachreichen.
viewtopic.php?p=4562#p4562
Damit kenne ich mich (zum Glück) nicht aus. aber andere hier wissen das.ich hab nur keinen Schimmer wie es weiter geht , wenn die KK mich aussteuert - was kommt beim AA auf mich zu?
Muß ich mich arbeitslos melden ? Habe noch Arbeit ... werden die mich auch wieder zu den Gutachtern schicken ...ich hab es so
bekomm ich vom AA auch so viel Papierkrieg ?
Genau das ist ja in deren Sinn, die Antragssteller mürbe zu machen, damit sie aufgeben. Viele geben auch auf und verzichten damit auf ihre Rechte.ich bin auch davor aufzugeben , die machen mich mürbe
Wann war das? Ggf. schriftlich nachfragen!- es liegt noch ein Antrag bei der DRV vor - die KK hat von mir verlangt ein Antrag auf berufliche Reha zu stellen ....bis heute noch keine Antwort ...
viewtopic.php?p=6915#p6915
Ich bin Baujahr 1967. Ich habe es mir nicht erträumt, mit 40 in Rente gehen zu müssen, habe 2008 in der Reha (die ich mir mühsam erkämpft habe) verbissen dagegen angekämpft, weil meine Arbeit im Waldkindergarten mein Lebensinhalt war, aber letztlich musste ich doch einsehen, dass es wirklich nicht mehr geht.ich bin übrigens Baujahr 1957
Und dadurch hast Du Rechte erworben, die man Dir jetzt nicht gewähren will! Deshalb darfst Du nicht aufgeben!!! Wenn man es nicht alleine schafft, muss man sich Hilfe holen, so wie Du jetzt beim Rechtsanwalt.- und habe ca 35 Jahre Rentenzahlungen geleistet - dazu kommen noch anrechnungszeiten ( Kind)
Ich weiß, dass es oft schwer fällt, weiterzukämpfen, man kann nicht mehr, will nicht, es ist einem nur noch nach Aufgeben zumute. Ich kenne es aus eigenem Erleben, stand schon oft vor diesem Punkt. Aber wenn man aufgibt, hat mal verloren. Was mir hilft, dass ich die Wut auf die "Experten" (Ärzte, Behörden, Krankenkasse), die mir das Leben schwer machen, in Kraft und Energie umwandle und mir sage, "Jetzt erst Recht!"
Ich kämpfe schon seit vielen Jahren gegen Unkenntnis und Ignoranz von Ärzten, Behörden und Co an, musste es für meinen autistischen Sohn tun und später auch für mich selber. Ich sehe den Behördenkrieg inzwischen lockerer, weiß, dass es nicht an meiner Person liegt, sondern am System, siehe mein Link mit den Filterstufen. Und wenn man seine Recht kennt, kann man sie sie auch besser durchsetzen. Unwissen macht unsicher, weiß man aber über die rechtlichen Dinge Bescheid, fühlt man sich sicherer im Umgang mit Behörden und Krankenkasse. Das kann man nicht von jetzt auf gleich, sondern man lernt es im Laufe der Zeit. Ich stand 2001, als mein Sohn mit 9 Jahren die Autismusdiagnose bekam, auch wie der sprichwörtliche Ochse vorm Scheunentor, hatte null Ahnung vom Sozialrecht, aber dank des Internets ist das jetzt anders.
Also, liebe Peja, auf in den Kampf!
Und wenn Du irgendwelche Fragen hast, immer fragen, hier wird man deswegen nicht blöd angeguckt.
Liebe Grüße
Annette
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Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
Re: Aussteuerung der KK
Vorsicht: Bist du AU, kannst du dich nicht ArbeitslosmeldenZum AA bin ich noch nicht gewesen. Da werde ich Anfang März hingehen und nehme meine Krankmeldung vom Februar mit.
Die Arbeitslosigkeit kommt bei AU zu Beginn der Arbeitslosigkeit erst gar nicht zustande.
Ergo besteht auch kein Anspruch auf ALG 1 und damit auch kein Anspruch auf dessen Fortzahlung.
SGB 5 - Einzelnorm i.V.m. dem SGB 3, vor allem §§ 117, 118, 119 und 126.
Selbst eine Aussteuerung von der KK nützt da dann nichts.
Sprich man darf dann nicht mit dem "Gelben Schein" angetanzt kommen, sondern muß nur auf seine Einschränkung hinweisen und sich bereit erklären sich bis zur Klärung des Gesundheitszustandes verrmitteln zu lassen.
Das ist wohl die nächste Fieslichkeit die flächendeckend auf uns zu kommt.
Daher sollte man auch sofort wenn man den Bescheid zu Aussteuerung bekommt, zur AfA geht und sich melden. Denn dann bekommt man meist den Termin beim MD der AfA vor der eigentlichen Aussteuerung.
Hat man aber bereits einen ablehnnenden Bescheid der DRV kassiert, dann wird sich der MD der AfA diesem unter Garantie anschliessen.
Es kann aber auch zu einer "Gesundung per Aktenlage" kommen. In beiden Fällen sollte man Widerspruch einlegen, sollte es nur ALG 1 nach §117 und nicht nach §125 geben. Denn dann muss man dem "Allgemeinen Arbeitsmarkt" zur Verfügung stehen und evtl. ist der langjährige ungekündigte Job dann weg.
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Re: Aussteuerung der KK
Ups....
also nicht die Krankmeldung zum AA mitnehmen....
Soll ich nun vorher noch EU Rente beantragen oder erst zum AA und dann beantragen??
Himmel, ich bekomme alles durcheinander.....
also nicht die Krankmeldung zum AA mitnehmen....
Soll ich nun vorher noch EU Rente beantragen oder erst zum AA und dann beantragen??
Himmel, ich bekomme alles durcheinander.....
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