Hallo torsten,
es ist (wie so oft!) nicht richtig gehandelt worden von der AfA.
Nach einer Aussteuerung hat die AfA zunächst mal deine Erwerbsfähigkeit selber durch eine amtsärztliche Untersuchung zu prüfen!!!
Erst DANACH entscheidet sich wie es weitergehen wird, ob du nach § 125 ALG bekommst oder auf "Normal-Basis", solange du einen Anspruch hast auf ALG I wird dich auch die Arge wegschicken, denn ein ALG I-Anspruch hat immer Vorrang.
Wurde denn eine solche Untersuchung (durch die AfA) bei dir schon durchgeführt
Ohne dieses Untersuchungsergebnis KANN dein Vermittler dich gar nicht "vermitteln", woher will er denn den (gesundheitlich) möglichen Rahmen nehmen, wenn er dazu vom Amtsarzt keine Info hat?
Er selber ist ja kein Arzt und kann das gar nicht beurteilen, was du noch machen "könntest" und was nicht.
Es ist korrekt, dass du auf die selbe Krankheit (wegen der du gerade ausgesteuert wurdest) KEIN Krankengeld von der KK mehr bekommst, allerdings braucht auch die Arge kein H4 zu zahlen, nur weil die AfA dich "wegschickt" (im Übrigen wird H4 überhaupt NUR bei Bedürftigkeit gezahlt!!!).
DESHALB gibt es ja nach einer Aussteuerung diesen § 125 um seinen ALGI-Anspruch nutzen zu können.
Es ist immer wieder zum "Haare raufen", dass die AfA das umgehen will, die wollen halt ALLE nur noch sparen.
Schau bitte hier nochmal rein, wenn das KORREKT gehandhabt wird, bekommst du weiterhin ALGI
viewtopic.php?f=7&t=224
Auch hier gibt es bereits kontroverse Diskussionen dazu, aber mein Fall beweist, dass es auch anders geht!
Liebe Grüße von der Doppeloma
