Rentenantrag abgelehnt
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Rentenantrag abgelehnt
Hallo, ich werde momentan ausgesteuert und beziehe bis Juli 2015 ALG1. Danach bekomme ich nichts mehr da meine Frau berufstätig ist und wir Rücklagen haben. Meine Begutachtung in Neuperlach verlief negativ und ich wurde als voll arbeitsfähig eingstuft. Ich habe durch den VDK Widerspruch eingereicht und Atteste von mehreren Ärzten beigelegt.
Vor zwei Wochen bekam ich die Ablehnung für meine Reha, da laut RVA ich diese schriftlich abgelehnt hätte.
Ich kann mich allerdings nur daran erinneren dem Chefarzt der Reha meinen Unmut ausgesprochen zu haben ,daß mir diese Masnahme nichts bringen wird da ich Schwermetallproblematik und andere Probleme habe. Ich war auch schon freiwillig in der Psychatrie / psychosomatik wo man. mir nicht helfen konnte.
Wie auch immer ,laut RVA haben Rentenantrag und Rehaantrag nichts miteinader zu tun und es sei nicht zwingend notwendig eine reha zu machen UM eine Bewilligung der Rente zu bekommen, richtig???
Außerdem meine Frage, kann mir das Arbeitsamt mein ALG1 streichen wenn ich keine reha mache aber mich trotzdem um meinen Rentenantrag kümmere?
LG
Goetz
Vor zwei Wochen bekam ich die Ablehnung für meine Reha, da laut RVA ich diese schriftlich abgelehnt hätte.
Ich kann mich allerdings nur daran erinneren dem Chefarzt der Reha meinen Unmut ausgesprochen zu haben ,daß mir diese Masnahme nichts bringen wird da ich Schwermetallproblematik und andere Probleme habe. Ich war auch schon freiwillig in der Psychatrie / psychosomatik wo man. mir nicht helfen konnte.
Wie auch immer ,laut RVA haben Rentenantrag und Rehaantrag nichts miteinader zu tun und es sei nicht zwingend notwendig eine reha zu machen UM eine Bewilligung der Rente zu bekommen, richtig???
Außerdem meine Frage, kann mir das Arbeitsamt mein ALG1 streichen wenn ich keine reha mache aber mich trotzdem um meinen Rentenantrag kümmere?
LG
Goetz
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Re: Rentenantrag abgelehnt
Hallo goetz74,
zunächst mal Herzlich Wollkommen bei uns und allem zum Trotz ein gutes /besseres Neues Jahr !!!
Warum nur ein Anspruch bis Juli 2015, aus dem Krankengeld ergibt sich doch üblicherweise noch zusätzlich ein zeitlicher Anspruch ???
Meist hat man Minimum ein Jahr (12 Monate) aus der letzten Beschäftigung vor der AU und dem Krankengeldbezug.
Wenn sie gesetzlich versichert ist, dann denke bitte daran dich in die Familienversicherung aufnehmen zu lassen, wenn dein ALGI abgelaufen ist, zumindest bekommst du dann (durch den laufenden Rentenantrag) keine Probleme mit der Krankenversicherung.
Bist du denn schon in einer Reha-Klinik gewesen und wer wollte, dass du diese Reha machst, etwas konkreter wäre schon ganz nett wenn du dir hier bei uns Hilfe erhoffst ... üblicherweise klärte man so etwas ja vor dem Beginn einer Reha, du hast auch ein Klinikwahlrecht und kannst dich da von deinen behandelnden Ärzten beraten lassen welche Klinik eventuell für dich geeignet wäre.
Es geht (leider) nicht nur darum dass man dir dort ernsthaft helfen kann sondern um die "Langzeit-Prüfung" deiner Erwerbsfähigkeit, um über den EM-Renten-Antrag zu entscheiden, wenn schon einer gestellt wurde.
Wenn die DRV diese Reha verlangt hat, um deine Renten-Notwendigkeit zu prüfen, dann hat das ne ganze Menge damit zu tun, denn dann folgen die Ihrem Grundsatz dass "REHA immer VOR RENTE " kommen soll.
Wenn man dir dann "unterstellt" eine Reha abgelehnt zu haben, gilt das als versäumte "Mitwirkung" und kann durchaus zur Ablehnung des EM-Rentenantrages genutzt werden.
Liebe Grüße von der Doppeloma
zunächst mal Herzlich Wollkommen bei uns und allem zum Trotz ein gutes /besseres Neues Jahr !!!
Bist du schon ausgesteuert (bekommst kein Krankengeld mehr) und hast du bereits einen Bescheid zum ALGI gemäß Nahtlosigkeit von der AfA erhalten ???Hallo, ich werde momentan ausgesteuert und beziehe bis Juli 2015 ALG1.
Warum nur ein Anspruch bis Juli 2015, aus dem Krankengeld ergibt sich doch üblicherweise noch zusätzlich ein zeitlicher Anspruch ???
Meist hat man Minimum ein Jahr (12 Monate) aus der letzten Beschäftigung vor der AU und dem Krankengeldbezug.
Danach bekomme ich nichts mehr da meine Frau berufstätig ist und wir Rücklagen haben.
Wenn sie gesetzlich versichert ist, dann denke bitte daran dich in die Familienversicherung aufnehmen zu lassen, wenn dein ALGI abgelaufen ist, zumindest bekommst du dann (durch den laufenden Rentenantrag) keine Probleme mit der Krankenversicherung.
Wurde dein Antrag auf EM-Rente abgelehnt oder für welchen Zweck wurde die Begutachtung durchgeführt, einem Gutachten kann man nicht widersprechen aber das sollte dem VDK ja bekannt sein, ebenso wie die häufigen Fehleinschätzungen der DRV-Gutachter ...Meine Begutachtung in Neuperlach verlief negativ und ich wurde als voll arbeitsfähig eingstuft. Ich habe durch den VDK Widerspruch eingereicht und Atteste von mehreren Ärzten beigelegt.
Verstehe ich gerade nicht, hast du nun EM-Rente (wann) oder Reha (wann) oder gar Beides beantragt (was nicht sehr sinnvoll ist wenn man es aus eigenem Antrieb gleichzeitig tun würde) oder wurde dir diese Reha von der DRV "angeraten", nach der Antragstellung auf EM-Rente ???Vor zwei Wochen bekam ich die Ablehnung für meine Reha, da laut RVA ich diese schriftlich abgelehnt hätte.
Ich kann mich allerdings nur daran erinneren dem Chefarzt der Reha meinen Unmut ausgesprochen zu haben ,daß mir diese Masnahme nichts bringen wird da ich Schwermetallproblematik und andere Probleme habe.
Bist du denn schon in einer Reha-Klinik gewesen und wer wollte, dass du diese Reha machst, etwas konkreter wäre schon ganz nett wenn du dir hier bei uns Hilfe erhoffst ... üblicherweise klärte man so etwas ja vor dem Beginn einer Reha, du hast auch ein Klinikwahlrecht und kannst dich da von deinen behandelnden Ärzten beraten lassen welche Klinik eventuell für dich geeignet wäre.
Es geht (leider) nicht nur darum dass man dir dort ernsthaft helfen kann sondern um die "Langzeit-Prüfung" deiner Erwerbsfähigkeit, um über den EM-Renten-Antrag zu entscheiden, wenn schon einer gestellt wurde.
Dazu hast du dir hoffentlich auch die Berichte angefordert und mit deinem EM-Renten-Antrag zusammen eingereicht oder spätestens beim Widerspruch ??? Man sollte sich nämlich (trotz umfassender Schweigepflichtentbindung für die DRV) nicht unbedingt darauf verlassen, dass die DRV solche wichtigen Berichte selber anfordern wird in den Kliniken.Ich war auch schon freiwillig in der Psychatrie / psychosomatik wo man. mir nicht helfen konnte.
Nicht ganz richtig, es kommt immer darauf an, wer eine Reha zu welchem Zeitpunkt und für welchen Erkenntniszweck verlangt hat oder ob es dein eigener Wunsch war eine Reha zu beantragen, unabhängig davon welchen Einfluss das auf einen (vorher /nachher) gestellten EM-Renten-Antrag haben könnte.Wie auch immer ,laut RVA haben Rentenantrag und Rehaantrag nichts miteinader zu tun und es sei nicht zwingend notwendig eine reha zu machen UM eine Bewilligung der Rente zu bekommen, richtig???
Wenn die DRV diese Reha verlangt hat, um deine Renten-Notwendigkeit zu prüfen, dann hat das ne ganze Menge damit zu tun, denn dann folgen die Ihrem Grundsatz dass "REHA immer VOR RENTE " kommen soll.
Wenn man dir dann "unterstellt" eine Reha abgelehnt zu haben, gilt das als versäumte "Mitwirkung" und kann durchaus zur Ablehnung des EM-Rentenantrages genutzt werden.
So lange ein gestellter Antrag (welcher ist egal) bei der DRV noch bearbeitet wird (auch in Widerspruch oder Klage am SG befindlich, gilt das weiter als offen / schwebendes Verfahren) kann man deinen Leistungsbescheid nicht einfach aufheben, viel "kümmern" kannst du dich da ja nicht bei, man kann meist nur Abwarten was weiter geschehen wird ... und das kann dauern ...Außerdem meine Frage, kann mir das Arbeitsamt mein ALG1 streichen wenn ich keine reha mache aber mich trotzdem um meinen Rentenantrag kümmere?
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Rentenantrag abgelehnt
Hallo goetz74,
zunächst mal Herzlich Willkommen bei uns und allem zum Trotz ein gutes /besseres Neues Jahr !!!
[quote= goetz 74]
Warum nur ein Anspruch bis Juli 2015, aus dem Krankengeld ergibt sich doch üblicherweise noch zusätzlich ein zeitlicher Anspruch ???
Meist hat man Minimum ein Jahr (12 Monate) aus der letzten Beschäftigung vor der AU und dem Krankengeldbezug.
Die beginnen wohl jetzt.
Wurde dein Antrag auf EM-Rente abgelehnt oder für welchen Zweck wurde die Begutachtung durchgeführt, einem Gutachten kann man nicht widersprechen aber das sollte dem VDK ja bekannt sein, ebenso wie die häufigen Fehleinschätzungen der DRV-Gutachter ...
Bist du denn schon in einer Reha-Klinik gewesen und wer wollte, dass du diese Reha machst, etwas konkreter wäre schon ganz nett wenn du dir hier bei uns Hilfe erhoffst ... üblicherweise klärte man so etwas ja vor dem Beginn einer Reha, du hast auch ein Klinikwahlrecht und kannst dich da von deinen behandelnden Ärzten beraten lassen welche Klinik eventuell für dich geeignet wäre.
Dazu hast du dir hoffentlich auch die Berichte angefordert und mit deinem EM-Renten-Antrag zusammen eingereicht oder spätestens beim Widerspruch ??? Man sollte sich nämlich (trotz umfassender Schweigepflichtentbindung für die DRV) nicht unbedingt darauf verlassen, dass die DRV solche wichtigen Berichte selber anfordern wird in den Kliniken.[/quote]
Wenn die DRV diese Reha verlangt hat, um deine Renten-Notwendigkeit zu prüfen, dann hat das ne ganze Menge damit zu tun, denn dann folgen die Ihrem Grundsatz dass "REHA immer VOR RENTE " kommen soll.
Wenn man dir dann "unterstellt" eine Reha abgelehnt zu haben, gilt das als versäumte "Mitwirkung" und kann durchaus zur Ablehnung des EM-Rentenantrages genutzt werden.
So lange ein gestellter Antrag (welcher ist egal) bei der DRV noch bearbeitet wird (auch in Widerspruch oder Klage am SG befindlich, gilt das weiter als offen / schwebendes Verfahren) kann man deinen Leistungsbescheid nicht einfach aufheben, viel "kümmern" kannst du dich da ja nicht bei, man kann meist nur Abwarten was weiter geschehen wird ... und das kann dauern ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
zunächst mal Herzlich Willkommen bei uns und allem zum Trotz ein gutes /besseres Neues Jahr !!!
[quote= goetz 74]
Bist du schon ausgesteuert (bekommst kein Krankengeld mehr) und hast du bereits einen Bescheid zum ALGI gemäß Nahtlosigkeit von der AfA erhalten ???Hallo, ich werde momentan ausgesteuert und beziehe bis Juli 2015 ALG1.
Warum nur ein Anspruch bis Juli 2015, aus dem Krankengeld ergibt sich doch üblicherweise noch zusätzlich ein zeitlicher Anspruch ???
Meist hat man Minimum ein Jahr (12 Monate) aus der letzten Beschäftigung vor der AU und dem Krankengeldbezug.
Hallo, ich bekommen seit Juli 2014 ALG 1 und vorher habe ich Krankengeld bekommen von 01/2013 weg.
Leider hat sich meine Situation seit heute morgen verschärft, mein ALG 1 ist gestrichen worden ab 01.01.2015 ohne Vorwarnung. Begründung im Schreiben lautet "Wegfall der Verfügbarkeit" ,was auch immer das heißen soll.
Ich habe drei Kinder und habe jetzt keine Ahnung mehr wie es weitergehen soll!
Danach bekomme ich nichts mehr da meine Frau berufstätig ist und wir Rücklagen haben.
Wenn sie gesetzlich versichert ist, dann denke bitte daran dich in die Familienversicherung aufnehmen zu lassen, wenn dein ALGI abgelaufen ist, zumindest bekommst du dann (durch den laufenden Rentenantrag) keine Probleme mit der Krankenversicherung.
Die beginnen wohl jetzt.
Meine Begutachtung in Neuperlach verlief negativ und ich wurde als voll arbeitsfähig eingstuft. Ich habe durch den VDK Widerspruch eingereicht und Atteste von mehreren Ärzten beigelegt.
Wurde dein Antrag auf EM-Rente abgelehnt oder für welchen Zweck wurde die Begutachtung durchgeführt, einem Gutachten kann man nicht widersprechen aber das sollte dem VDK ja bekannt sein, ebenso wie die häufigen Fehleinschätzungen der DRV-Gutachter ...
Das Arbeitsamt hat nich zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit dazu aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen.
Das habe ich auch gemacht und wurde daraufhin zu einem Gutachten nach Neuperlach bestellt. Dieses wi folgt abgelehnt wurde:" Ihrem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung können wir leider nicht entsprechen, weil sie die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllen"
Weiter steht da ich wäre länger wie 6 Stunden tgl arbeitsfähig etc.
Daraufhin habe ich Widerspruch mithilfe des VDK gestellt nit diversen Attesten.
Verstehe ich gerade nicht, hast du nun EM-Rente (wann) oder Reha (wann) oder gar Beides beantragt (was nicht sehr sinnvoll ist wenn man es aus eigenem Antrieb gleichzeitig tun würde) oder wurde dir diese Reha von der DRV "angeraten", nach der Antragstellung auf EM-Rente ???[/quote]Vor zwei Wochen bekam ich die Ablehnung für meine Reha, da laut RVA ich diese schriftlich abgelehnt hätte.
Erst habe ich eine Reha beantragt und danach den Rentenantrag gestellt ,auf Anraten der Arbeitsagentur.
Ich kann mich allerdings nur daran erinneren dem Chefarzt der Reha meinen Unmut ausgesprochen zu haben ,daß mir diese Masnahme nichts bringen wird da ich Schwermetallproblematik und andere Probleme habe.
Bist du denn schon in einer Reha-Klinik gewesen und wer wollte, dass du diese Reha machst, etwas konkreter wäre schon ganz nett wenn du dir hier bei uns Hilfe erhoffst ... üblicherweise klärte man so etwas ja vor dem Beginn einer Reha, du hast auch ein Klinikwahlrecht und kannst dich da von deinen behandelnden Ärzten beraten lassen welche Klinik eventuell für dich geeignet wäre.
Es geht (leider) nicht nur darum dass man dir dort ernsthaft helfen kann sondern um die "Langzeit-Prüfung" deiner Erwerbsfähigkeit, um über den EM-Renten-Antrag zu entscheiden, wenn schon einer gestellt wurde.Nein, ich war noch nie auf einer REHA!!! Habe auch nie schriftlich eine abgelehnt ,lediglich meinen Unmut ausgesprochen bei einem behandelnden Artzes von wegen Neuroleptika und Therapiemethoden, mehr nicht.
Ich bekam dann ein Schreiben von der Klinik daß ich nicht für diese!!! Klinik geeignet sei.
Ich war auch schon freiwillig in der Psychatrie / psychosomatik wo man. mir nicht helfen konnte.
Dazu hast du dir hoffentlich auch die Berichte angefordert und mit deinem EM-Renten-Antrag zusammen eingereicht oder spätestens beim Widerspruch ??? Man sollte sich nämlich (trotz umfassender Schweigepflichtentbindung für die DRV) nicht unbedingt darauf verlassen, dass die DRV solche wichtigen Berichte selber anfordern wird in den Kliniken.[/quote]
Die Berichte lagen/liegen alle vor.
Nicht ganz richtig, es kommt immer darauf an, wer eine Reha zu welchem Zeitpunkt und für welchen Erkenntniszweck verlangt hat oder ob es dein eigener Wunsch war eine Reha zu beantragen, unabhängig davon welchen Einfluss das auf einen (vorher /nachher) gestellten EM-Renten-Antrag haben könnte.Wie auch immer ,laut RVA haben Rentenantrag und Rehaantrag nichts miteinader zu tun und es sei nicht zwingend notwendig eine reha zu machen UM eine Bewilligung der Rente zu bekommen, richtig???
Wenn die DRV diese Reha verlangt hat, um deine Renten-Notwendigkeit zu prüfen, dann hat das ne ganze Menge damit zu tun, denn dann folgen die Ihrem Grundsatz dass "REHA immer VOR RENTE " kommen soll.
Wenn man dir dann "unterstellt" eine Reha abgelehnt zu haben, gilt das als versäumte "Mitwirkung" und kann durchaus zur Ablehnung des EM-Rentenantrages genutzt werden.
Außerdem meine Frage, kann mir das Arbeitsamt mein ALG1 streichen wenn ich keine reha mache aber mich trotzdem um meinen Rentenantrag kümmere?
So lange ein gestellter Antrag (welcher ist egal) bei der DRV noch bearbeitet wird (auch in Widerspruch oder Klage am SG befindlich, gilt das weiter als offen / schwebendes Verfahren) kann man deinen Leistungsbescheid nicht einfach aufheben, viel "kümmern" kannst du dich da ja nicht bei, man kann meist nur Abwarten was weiter geschehen wird ... und das kann dauern ...
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Zuletzt geändert von Engelchen22 am Sa 3. Jan 2015, 17:15, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Rentenantrag abgelehnt
Hallo Götz auch von mir ein Herzliches willkommen
Bitte nicht böse sein wenn ich gleich schon mal etwas kritisiere...
sei bitte so gut und geh mal auf die Seite
viewtopic.php?f=45&t=359
dort kannst du dich mal über das Zitieren informieren und kannst auch mal probieren
ggf.kann inzwischen mal jemand vom KoR Team versuchen deinen Text etwas lesbarer zu gestalten
(sr.bin selbst momentan etwas im Stress hab jetzt keine Zeit es selbst zu tun)
Bitte nicht böse sein wenn ich gleich schon mal etwas kritisiere...
sei bitte so gut und geh mal auf die Seite
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ggf.kann inzwischen mal jemand vom KoR Team versuchen deinen Text etwas lesbarer zu gestalten
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
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Re: Rentenantrag abgelehnt
Hallo goetz74,
Leider ist deine Antwort noch immer ziemlich konfus, wurde bei der AfA eine Begutachtung vorgenommen (wenn ja wann ???), soweit ich das bisher verstehe wurde darauf der Antrag auf EM-Rente verlangt ... also hat man vermutlich auf "unter 3 Stunden" begutachtet" (ÄD der AfA) und dich im § 145 SGB III eingeordnet.
Wann hast du der AfA mitgeteilt, dass dein EM-renten-Antrag abgelehnt wurde und hast du den Widerspruch dazu bei der AfA nachweislich mitgeteilt ???
Das zu wissen ist sehr wichtig für das weitere Vorgehen, hast du dir das AfA-GA (beim Med. Dienst) selber als Kopie abgeholt, wenn nicht solltest du das unbedingt nachholen.
Es gibt Teil A und Teil B, verlange BEIDE Teile (von ALLEN vorhandenen Gutachten!!!) und lass dich nicht abwimmeln schon gar nicht nach der Leistungseinstellung aktuell ...
Soweit meine Erklärung dazu, das ist allerdings Sache der AfA dir das verständlich zu erklären und nicht nur mit irgendwelchen "Wortfetzen" ... ich nehme an dein ALGI für den Dezember wurde noch pünktlich überwiesen, dann bestaht aktuell noch kein Grund zur Panik.
Deine Versicherung läuft zunächst noch 4 Wochen weiter (könnte aber notfalls durch die Familienversicherung ersetzt werden ???) und bis dahin (nächste Zahlung Ende Januar) sollten wir das geregelt bekommen, dass die AfA weiter zahlen MUSS ohne Unterbrechung.
Versucht wird das aber gerne und schnell mal nach Ablehnung einer EM-Rente, darum brauche ich die konkreten Daten und was du dazu bei der AfA mitgeteilt hast und WANN genau ... und ob das auch klar nachweislich erfolgt ist (Fax oder Einschreiben oder persönlich gegen Eingangsbestätigung ???) ...
Bitte behalte also die Nerven, auch wenn ich weiß wie schwer das ist aber man kann sehr gut was gegen diese Aufhebung unternehmen und meist ist das auch sehr schnell wieder "vom Tisch", dafür brauche ich aber auch klare und präzise Antworten auf die gestellten Fragen ...
Bitte keine Telefonate mit der AfA dazu führen, das macht man ALLES immer nur schriftlich und nachweislich ...
Wir arbeiten da gemeinsam dran, versprochen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
OK, dann passt das mit der Anspruchsdauer auf ALGI ja wieder ...Hallo, ich bekommen seit Juli 2014 ALG 1 und vorher habe ich Krankengeld bekommen von 01/2013 weg.
Leider ist deine Antwort noch immer ziemlich konfus, wurde bei der AfA eine Begutachtung vorgenommen (wenn ja wann ???), soweit ich das bisher verstehe wurde darauf der Antrag auf EM-Rente verlangt ... also hat man vermutlich auf "unter 3 Stunden" begutachtet" (ÄD der AfA) und dich im § 145 SGB III eingeordnet.
Wann hast du der AfA mitgeteilt, dass dein EM-renten-Antrag abgelehnt wurde und hast du den Widerspruch dazu bei der AfA nachweislich mitgeteilt ???
Das zu wissen ist sehr wichtig für das weitere Vorgehen, hast du dir das AfA-GA (beim Med. Dienst) selber als Kopie abgeholt, wenn nicht solltest du das unbedingt nachholen.
Es gibt Teil A und Teil B, verlange BEIDE Teile (von ALLEN vorhandenen Gutachten!!!) und lass dich nicht abwimmeln schon gar nicht nach der Leistungseinstellung aktuell ...
Welche §§ sind darin angegeben, der "Wegfall der Verfügbarkeit" wird gerne genommen, wenn die EM-Rente abgelehnt wurde, man meint dann die Sache sei "bereits abschließend" entschieden und weil du ja AU bist und nicht arbeiten kannst würde der Schutz der Nahtlosigkeit nun entfallen ... für "normale Arbeitsvermittlung fehlt die Verfügbarkeit" ... und dann bekommst du eben auch kein ALGI mehr ...Leider hat sich meine Situation seit heute morgen verschärft, mein ALG 1 ist gestrichen worden ab 01.01.2015 ohne Vorwarnung. Begründung im Schreiben lautet "Wegfall der Verfügbarkeit" ,was auch immer das heißen soll.
Soweit meine Erklärung dazu, das ist allerdings Sache der AfA dir das verständlich zu erklären und nicht nur mit irgendwelchen "Wortfetzen" ... ich nehme an dein ALGI für den Dezember wurde noch pünktlich überwiesen, dann bestaht aktuell noch kein Grund zur Panik.
Deine Versicherung läuft zunächst noch 4 Wochen weiter (könnte aber notfalls durch die Familienversicherung ersetzt werden ???) und bis dahin (nächste Zahlung Ende Januar) sollten wir das geregelt bekommen, dass die AfA weiter zahlen MUSS ohne Unterbrechung.
Versucht wird das aber gerne und schnell mal nach Ablehnung einer EM-Rente, darum brauche ich die konkreten Daten und was du dazu bei der AfA mitgeteilt hast und WANN genau ... und ob das auch klar nachweislich erfolgt ist (Fax oder Einschreiben oder persönlich gegen Eingangsbestätigung ???) ...
Die KInder hast du aber auch noch wenn dein ALGI ab August 2015 mal abgelaufen ist und ich nehme mal nicht ernsthaft an, dass bis dahin bereits eine EM-Rente bewilligt wurde, so wie das bisher abläuft ... im Moment kann es ja noch keine besonderen finanzielle Probleme dadurch geben wenn das ALGI für den Dezember noch überwiesen wurde ...Ich habe drei Kinder und habe jetzt keine Ahnung mehr wie es weitergehen soll!
Bitte behalte also die Nerven, auch wenn ich weiß wie schwer das ist aber man kann sehr gut was gegen diese Aufhebung unternehmen und meist ist das auch sehr schnell wieder "vom Tisch", dafür brauche ich aber auch klare und präzise Antworten auf die gestellten Fragen ...
Bitte keine Telefonate mit der AfA dazu führen, das macht man ALLES immer nur schriftlich und nachweislich ...
Wir arbeiten da gemeinsam dran, versprochen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Rentenantrag abgelehnt
Hallo Doppeloma
Nur die DRV hat mit begutachtet und ja, das waren keine drei Stunden.
Der Paragraph unter dem mein Bewillingungsbescheid widerrufen worden ist § 47 Abs. 1 SGB X.
Ich war vor zwei Wochen noch im Arbeitsamt bei meiner Betreuerin ,da war noch alles OK.
Vielen Dank für die Hilfe Doppeloma
LG
Götz
Von Ärztlichem Dienst oder Arbeitsamt wurde ich noch nie begutachtet.Doppeloma hat geschrieben:Hallo goetz74,
OK, dann passt das mit der Anspruchsdauer auf ALGI ja wieder ...Hallo, ich bekommen seit Juli 2014 ALG 1 und vorher habe ich Krankengeld bekommen von 01/2013 weg.
Leider ist deine Antwort noch immer ziemlich konfus, wurde bei der AfA eine Begutachtung vorgenommen (wenn ja wann ???), soweit ich das bisher verstehe wurde darauf der Antrag auf EM-Rente verlangt ... also hat man vermutlich auf "unter 3 Stunden" begutachtet" (ÄD der AfA) und dich im § 145 SGB III eingeordnet.
Nur die DRV hat mit begutachtet und ja, das waren keine drei Stunden.
Der Paragraph unter dem mein Bewillingungsbescheid widerrufen worden ist § 47 Abs. 1 SGB X.
Max. eine Woche nach erhalt des widerrufenen Bewilligungsbescheid habe ich persönlich diese Formular im Arbeitsamt vorgelegt, die wußten aber schon Bescheid.Wann hast du der AfA mitgeteilt, dass dein EM-renten-Antrag abgelehnt wurde und hast du den Widerspruch dazu bei der AfA nachweislich mitgeteilt ???
Das zu wissen ist sehr wichtig für das weitere Vorgehen, hast du dir das AfA-GA (beim Med. Dienst) selber als Kopie abgeholt, wenn nicht solltest du das unbedingt nachholen.
Habe ich alles nicht und ist mir auch neu.Es gibt Teil A und Teil B, verlange BEIDE Teile (von ALLEN vorhandenen Gutachten!!!) und lass dich nicht abwimmeln schon gar nicht nach der Leistungseinstellung aktuell ...
Leider hat sich meine Situation seit heute morgen verschärft, mein ALG 1 ist gestrichen worden ab 01.01.2015 ohne Vorwarnung. Begründung im Schreiben lautet "Wegfall der Verfügbarkeit" ,was auch immer das heißen soll.
§§ 137 Abs. 1,138 des Dritten Buches Sozialgestzbuch und § 48 Abs. 1 S.2 des Zehnten Buches Sozialgestzbuch i.V.m. § 330 Abs. 3 SGB III .Diese Paragraphen sind in dem Aufhebungsbescheid zu meinem ALG 1 angegeben.Welche §§ sind darin angegeben, der "Wegfall der Verfügbarkeit" wird gerne genommen, wenn die EM-Rente abgelehnt wurde, man meint dann die Sache sei "bereits abschließend" entschieden und weil du ja AU bist und nicht arbeiten kannst würde der Schutz der Nahtlosigkeit nun entfallen ... für "normale Arbeitsvermittlung fehlt die Verfügbarkeit" ... und dann bekommst du eben auch kein ALGI mehr ...
Der Aufhebungsbescheid lag heute im Briefkasten ,ich habe somit noch nichts unternehmen können.Soweit meine Erklärung dazu, das ist allerdings Sache der AfA dir das verständlich zu erklären und nicht nur mit irgendwelchen "Wortfetzen" ... ich nehme an dein ALGI für den Dezember wurde noch pünktlich überwiesen, dann bestaht aktuell noch kein Grund zur Panik.
Deine Versicherung läuft zunächst noch 4 Wochen weiter (könnte aber notfalls durch die Familienversicherung ersetzt werden ???) und bis dahin (nächste Zahlung Ende Januar) sollten wir das geregelt bekommen, dass die AfA weiter zahlen MUSS ohne Unterbrechung.
Versucht wird das aber gerne und schnell mal nach Ablehnung einer EM-Rente, darum brauche ich die konkreten Daten und was du dazu bei der AfA mitgeteilt hast und WANN genau ... und ob das auch klar nachweislich erfolgt ist (Fax oder Einschreiben oder persönlich gegen Eingangsbestätigung ???) ...
Ich war vor zwei Wochen noch im Arbeitsamt bei meiner Betreuerin ,da war noch alles OK.
Ich habe drei Kinder und habe jetzt keine Ahnung mehr wie es weitergehen soll!
Sorry für meine diletantischen Antworten ,für mich ist das Ganze Neuland.Die KInder hast du aber auch noch wenn dein ALGI ab August 2015 mal abgelaufen ist und ich nehme mal nicht ernsthaft an, dass bis dahin bereits eine EM-Rente bewilligt wurde, so wie das bisher abläuft ... im Moment kann es ja noch keine besonderen finanzielle Probleme dadurch geben wenn das ALGI für den Dezember noch überwiesen wurde ...
Bitte behalte also die Nerven, auch wenn ich weiß wie schwer das ist aber man kann sehr gut was gegen diese Aufhebung unternehmen und meist ist das auch sehr schnell wieder "vom Tisch", dafür brauche ich aber auch klare und präzise Antworten auf die gestellten Fragen ...
Bitte keine Telefonate mit der AfA dazu führen, das macht man ALLES immer nur schriftlich und nachweislich ...
Wir arbeiten da gemeinsam dran, versprochen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Vielen Dank für die Hilfe Doppeloma
LG
Götz
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Re: Rentenantrag abgelehnt
Hallo Goetz 74,
wobei wenn Dich die DRV schon " begutachtet " hat - dann " schenkt " sich das die AfA vermutlich.
Der DRV- GA hat Dich unter 3 Std eingestuft ?
Um es gleich mal vorweg zu nehmen, dass muss keinesfalls bedeuten, dass Dir die DRV deshalb die EMR bewilligt...
die DRV geht meist seltsame u komplexe Wege auch um den Antragsteller " mürbe " zu machen -
aber das hast Du hier sicher schon gelesen.
Wie @ Doppeloma Dir ja auch schon mitgeteitl hat - fordere schriftlich beide Teile des AfA-GA an !
Viel Glück u Erfolg - bei Fragen diese einfach posten !
Lg Engelchen 22
Evtl lädt Dich die AfA bzw deren ÄD ja noch zu einer Begutachtung ein..... es könnte auch ein GA nach Aktenlage erstellt werdenVon Ärztlichem Dienst oder Arbeitsamt wurde ich noch nie begutachtet.
Nur die DRV hat mit begutachtet und ja, das waren keine drei Stunden.
wobei wenn Dich die DRV schon " begutachtet " hat - dann " schenkt " sich das die AfA vermutlich.
Das waren keine drei Stunden
Der DRV- GA hat Dich unter 3 Std eingestuft ?
Um es gleich mal vorweg zu nehmen, dass muss keinesfalls bedeuten, dass Dir die DRV deshalb die EMR bewilligt...
die DRV geht meist seltsame u komplexe Wege auch um den Antragsteller " mürbe " zu machen -
aber das hast Du hier sicher schon gelesen.
Wie @ Doppeloma Dir ja auch schon mitgeteitl hat - fordere schriftlich beide Teile des AfA-GA an !
Viel Glück u Erfolg - bei Fragen diese einfach posten !
Lg Engelchen 22
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Re: Rentenantrag abgelehnt
Hallo Engelchen,
Beim Arbeitsamt bin ich raus was ich ja oben schon geschrieben habe. "Wegfall der Verfügbarkeit" ist mir ein Rätsel da mein Arbeitslosengeld bis 07/2015 bewilligt worden ist. Ich habe auch keine Ahnung von den ganzen Paragraphen wobei diese anscheined immer bei Wegfall der Verfügbarkeit auftauchen.
In erster Linie habe ich drei Kinder zu versorgen und der einzige der Rücklagen hat ist meine Frau ,nicht Ich!
Ich fühle mich auch keiner Schuld bewußt, alle Ärzte bestätigen mir meine arbeitsunfähigkeit.
Ich habe nie behauptet mir sicher bei einer Bewilligung der EMR zu sein, logisch nach dem meine Begutachtung ja auch negativ ausfiel was ich oben im vorigen Beitrag ja auch geschrieben habe. Auch beim Widerspruch habe ein äußerst schlechtes Gefühl. Die 40€ an die VDK waren wahrscheinlich auch zum Fenster rausgeschmissenes Geld!
Ich wollte morgen persönlich mir dem Widerspruch zum Arbeitsamt fahren und hoffe irgend etwas zu erreichen.
Liebe Grüße
Götz
Engelchen22 hat geschrieben:Hallo Goetz 74,
Evtl lädt Dich die AfA bzw deren ÄD ja noch zu einer Begutachtung ein..... es könnte auch ein GA nach Aktenlage erstellt werdenVon Ärztlichem Dienst oder Arbeitsamt wurde ich noch nie begutachtet.
Nur die DRV hat mit begutachtet und ja, das waren keine drei Stunden.
wobei wenn Dich die DRV schon " begutachtet " hat - dann " schenkt " sich das die AfA vermutlich.
Das waren keine drei Stunden
Der DRV- GA hat Dich unter 3 Std eingestuft ?
Um es gleich mal vorweg zu nehmen, dass muss keinesfalls bedeuten, dass Dir die DRV deshalb die EMR bewilligt...
die DRV geht meist seltsame u komplexe Wege auch um den Antragsteller " mürbe " zu machen -
aber das hast Du hier sicher schon gelesen.
Wie @ Doppeloma Dir ja auch schon mitgeteitl hat - fordere schriftlich beide Teile des AfA-GA an !
Viel Glück u Erfolg - bei Fragen diese einfach posten !
Lg Engelchen 22
Beim Arbeitsamt bin ich raus was ich ja oben schon geschrieben habe. "Wegfall der Verfügbarkeit" ist mir ein Rätsel da mein Arbeitslosengeld bis 07/2015 bewilligt worden ist. Ich habe auch keine Ahnung von den ganzen Paragraphen wobei diese anscheined immer bei Wegfall der Verfügbarkeit auftauchen.
In erster Linie habe ich drei Kinder zu versorgen und der einzige der Rücklagen hat ist meine Frau ,nicht Ich!
Ich fühle mich auch keiner Schuld bewußt, alle Ärzte bestätigen mir meine arbeitsunfähigkeit.
Ich habe nie behauptet mir sicher bei einer Bewilligung der EMR zu sein, logisch nach dem meine Begutachtung ja auch negativ ausfiel was ich oben im vorigen Beitrag ja auch geschrieben habe. Auch beim Widerspruch habe ein äußerst schlechtes Gefühl. Die 40€ an die VDK waren wahrscheinlich auch zum Fenster rausgeschmissenes Geld!
Ich wollte morgen persönlich mir dem Widerspruch zum Arbeitsamt fahren und hoffe irgend etwas zu erreichen.
Liebe Grüße
Götz
- Engelchen22
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Re: Rentenantrag abgelehnt
Hallo goetz 74,
in Verbindung stehen.
Mit Deinem Restleitungsvermögen ( wie es so schön genannt wird - auch wenn keines mehr vorhanden ist ) hast Du Dich damit der AfA " zur Verfügung " gestellt ??
die " Sache " leider auch klar !
Wie unsereins über die " Runden " kommt - interessiert nicht.
Ich musste meine KK-Beiträge wie viele andere auch selbst finanzieren. Das ist alles so unverständlich, wenn man in diesen " Mühlen " ist - " Hamstergefühl ".
In diesem Fall der finanziellen Rücklagen und sind diese noch so klein, ist es wohl Pech und das " zusammengesparte " muss erst mal aufgebraucht werden....
Das Dir alle Deine Ärzte Deine AU bestätigen - glaube ich Dir gerne ! Bei mir haben auch meine behandelnten Ärzte die " Reissleine " gezogen - und mich auf Dauer AU geschrieben-
ich würde mich sonst heute noch zur Arbeit schleppen oder es zumindest versuchen.
Es ist aber gut, dass Deine Ärzte voll hinter Dir stehen u Dich unterstützen !!!
Hast Du keine RS-Versicherung ?
Denke die Chancen sind mit einem guten RA u aussagefähigen Arztbefunden etwas besser - die EMR zu bekommen.
alles schriftlich mit der AfA regeln. Widerspruch per Einschreiben hinschicken und ich hätte fertig !
Die AfA hätte mir inzwischen zu viele " Stolperfallen " in die ich gewiss treten würde - so ehrlich wie ich nun mal bin....
Viel Glück, Erfolg u gute Nerven wünsche ich Dir - bin schon gespannt wie es dort läuft !
Evtl bekommst Du ja noch Tipps !
Liebe Grüsse
Engelchen 22
Das mit der AfA ist ein " wirrer Dschungel " - das mit dem Wegfall der Verfügbarkeit - könnte so vermute ! ich mit dem EMR - Ablehnungsbescheid"Wegfall der Verfügbarkeit" ist mir ein Rätsel da mein Arbeitslosengeld bis 07/2015 bewilligt worden ist.
in Verbindung stehen.
Mit Deinem Restleitungsvermögen ( wie es so schön genannt wird - auch wenn keines mehr vorhanden ist ) hast Du Dich damit der AfA " zur Verfügung " gestellt ??
Das wird wohl LEIDER weder die AfA noch die DRV interessieren, die sind da wirklich knallhart - und wenn Deine Frau Rücklagen hat - ist für diese InstitutionenIn erster Linie habe ich drei Kinder zu versorgen und der einzige der Rücklagen hat ist meine Frau ,nicht Ich!
die " Sache " leider auch klar !
Wie unsereins über die " Runden " kommt - interessiert nicht.
Ich musste meine KK-Beiträge wie viele andere auch selbst finanzieren. Das ist alles so unverständlich, wenn man in diesen " Mühlen " ist - " Hamstergefühl ".
In diesem Fall der finanziellen Rücklagen und sind diese noch so klein, ist es wohl Pech und das " zusammengesparte " muss erst mal aufgebraucht werden....
Nö Schuldgefühle musst Du keine haben - reicht der ganze Stress doch schon - WIR sind Krank und dies leider so, dass wir keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können.Ich fühle mich auch keiner Schuld bewußt, alle Ärzte bestätigen mir meine arbeitsunfähigkeit.
Das Dir alle Deine Ärzte Deine AU bestätigen - glaube ich Dir gerne ! Bei mir haben auch meine behandelnten Ärzte die " Reissleine " gezogen - und mich auf Dauer AU geschrieben-
ich würde mich sonst heute noch zur Arbeit schleppen oder es zumindest versuchen.
Es ist aber gut, dass Deine Ärzte voll hinter Dir stehen u Dich unterstützen !!!
Das Du Dir einer EMR Bewilligung " sicher " bist - habe ich nicht behauptet/gedacht - ich wollte Dir nur den oft " steinigen " Weg bis über das Sozi-Gericht verdeutlichen - denn die meisten EMR - Anträge werden ja leider erstmal abgeschmettert !Ich habe nie behauptet mir sicher bei einer Bewilligung der EMR zu sein, logisch nach dem meine Begutachtung ja auch negativ ausfiel was ich oben im vorigen Beitrag ja auch geschrieben habe.
Es soll mit guten VDK ´s ja Aussnahmen geben - die meisten jedoch wie oft hier zu lesen, arbeiten aber nicht im Sinne des Antragstellers.Die 40€ an die VDK waren wahrscheinlich auch zum Fenster rausgeschmissenes Geld!
Hast Du keine RS-Versicherung ?
Denke die Chancen sind mit einem guten RA u aussagefähigen Arztbefunden etwas besser - die EMR zu bekommen.
Grrr... bei dem Gedanken bei der AfA zu erscheinen, bekomme ich Gänsehaut. Ich würde dort freiwillig niemals persönlich hingehen - sondernIch wollte morgen persönlich mir dem Widerspruch zum Arbeitsamt fahren und hoffe irgend etwas zu erreichen.
alles schriftlich mit der AfA regeln. Widerspruch per Einschreiben hinschicken und ich hätte fertig !
Die AfA hätte mir inzwischen zu viele " Stolperfallen " in die ich gewiss treten würde - so ehrlich wie ich nun mal bin....
Viel Glück, Erfolg u gute Nerven wünsche ich Dir - bin schon gespannt wie es dort läuft !
Evtl bekommst Du ja noch Tipps !
Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...
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Re: Rentenantrag abgelehnt
Hallo Engelchen,
Was bitte ist ein Restleitungsvermögen??
Ich muß leider mir ernsthaft überlegen trotz meines Zustandes wieder arbeiten zu gehen, auch wenn ich mir meine Rente damit versaue.
Ich habe null Rücklagen und muß Unterhalt zahlen!!
Meine Krankenversicherung kann ich schon gar nicht zahlen.
Meine Frau wird Ihr gespartes nicht hergeben, ist so.
Sieht alles sehr bescheiden aus!!
Liebe Grüße
Götz
Engelchen22 hat geschrieben:Hallo goetz 74,
Das mit der AfA ist ein " wirrer Dschungel " - das mit dem Wegfall der Verfügbarkeit - könnte so vermute ! ich mit dem EMR - Ablehnungsbescheid"Wegfall der Verfügbarkeit" ist mir ein Rätsel da mein Arbeitslosengeld bis 07/2015 bewilligt worden ist.
in Verbindung stehen.
Mit Deinem Restleitungsvermögen ( wie es so schön genannt wird - auch wenn keines mehr vorhanden ist ) hast Du Dich damit der AfA " zur Verfügung " gestellt ??
Was bitte ist ein Restleitungsvermögen??
Das wird wohl LEIDER weder die AfA noch die DRV interessieren, die sind da wirklich knallhart - und wenn Deine Frau Rücklagen hat - ist für diese InstitutionenIn erster Linie habe ich drei Kinder zu versorgen und der einzige der Rücklagen hat ist meine Frau ,nicht Ich!
die " Sache " leider auch klar !
Wie unsereins über die " Runden " kommt - interessiert nicht.
Ich musste meine KK-Beiträge wie viele andere auch selbst finanzieren. Das ist alles so unverständlich, wenn man in diesen " Mühlen " ist - " Hamstergefühl ".
In diesem Fall der finanziellen Rücklagen und sind diese noch so klein, ist es wohl Pech und das " zusammengesparte " muss erst mal aufgebraucht werden....
Ich muß leider mir ernsthaft überlegen trotz meines Zustandes wieder arbeiten zu gehen, auch wenn ich mir meine Rente damit versaue.
Ich habe null Rücklagen und muß Unterhalt zahlen!!
Meine Krankenversicherung kann ich schon gar nicht zahlen.
Meine Frau wird Ihr gespartes nicht hergeben, ist so.
Sieht alles sehr bescheiden aus!!
Nö Schuldgefühle musst Du keine haben - reicht der ganze Stress doch schon - WIR sind Krank und dies leider so, dass wir keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können.Ich fühle mich auch keiner Schuld bewußt, alle Ärzte bestätigen mir meine arbeitsunfähigkeit.
Das Dir alle Deine Ärzte Deine AU bestätigen - glaube ich Dir gerne ! Bei mir haben auch meine behandelnten Ärzte die " Reissleine " gezogen - und mich auf Dauer AU geschrieben-
ich würde mich sonst heute noch zur Arbeit schleppen oder es zumindest versuchen.
Es ist aber gut, dass Deine Ärzte voll hinter Dir stehen u Dich unterstützen !!!
Das Du Dir einer EMR Bewilligung " sicher " bist - habe ich nicht behauptet/gedacht - ich wollte Dir nur den oft " steinigen " Weg bis über das Sozi-Gericht verdeutlichen - denn die meisten EMR - Anträge werden ja leider erstmal abgeschmettert !Ich habe nie behauptet mir sicher bei einer Bewilligung der EMR zu sein, logisch nach dem meine Begutachtung ja auch negativ ausfiel was ich oben im vorigen Beitrag ja auch geschrieben habe.
Es soll mit guten VDK ´s ja Aussnahmen geben - die meisten jedoch wie oft hier zu lesen, arbeiten aber nicht im Sinne des Antragstellers.Die 40€ an die VDK waren wahrscheinlich auch zum Fenster rausgeschmissenes Geld!
Hast Du keine RS-Versicherung ?
Denke die Chancen sind mit einem guten RA u aussagefähigen Arztbefunden etwas besser - die EMR zu bekommen.
Viel Glück, Erfolg u gute Nerven wünsche ich Dir - bin schon gespannt wie es dort läuft !Ich wollte morgen persönlich mir dem Widerspruch zum Arbeitsamt fahren und hoffe irgend etwas zu erreichen.
Evtl bekommst Du ja noch Tipps !
Liebe Grüsse
Engelchen 22
Liebe Grüße
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