R210 ausfüllen (nochmal)

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lsbol
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R210 ausfüllen (nochmal)

Ungelesener Beitrag von lsbol » Mi 17. Jun 2015, 23:36

Hallo und Danke nochmal für alles was Ihr für mich schon gemacht habt,
kämpfe weiter mit R210 und habe auf meinen Thema zu R210 in "Rentenantrag" ein Antwort bekommen, danke aber vielleicht bekomme ich mehr Antworten wenn ich es hier in der Rubrik "Allgemeine Fragen" wieder veröffentliche, mal sehen und Danke im Voraus für jeder Hinweis /Tipp
lsbol
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Hallo und danke vielmals für was alles ihr schon für mich gemacht habt,
das Jobcenter hat mich aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Das habe ich vor 3 Wochen gemacht und ich habe unter anderem den Formular R210 bekommen den ich jetzt so gut wie möglich probiere auszufüllen. Dazu bitte die Fragen:
- wann soll ich den Formular R210 abgeben? gibt es eine Frist dafür? was passiert wenn ich mich viel Zeit damit lasse? gibt es Sanktionen vom DRV wie beim Jobcenter früher?(der Ärztliche Dienst der Jobcenter hat mich als voll erwerbsgemindert für 6 Monate eingestuft)
-Seite 3 Punkt 5 "Beschäftigungsübersicht" muss ich angeben wann und was ich gearbeitet habe, Spalte 3 heißt: "Bezeichnung des Tarifvertrages Gehaltsgruppe / Lohngruppe": wo finde ich diese Information? auf Gehaltsabrechnungen? wo genau? könnt Ihr mir einen Beispiel geben?
-Meine 2 letzten Beschäftigungen waren 1 € Jobs, was ist dafür "Bezeichnung des Tarifvertrages Gehaltsgruppe / Lohngruppe" ?
- Vor 2005 habe ich Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt bekommen um mich selbständig zu machen (=voll gescheitert aber gut so hatte ich 6 Monate Ruhe vom Amt). was ist da auch "Bezeichnung des Tarifvertrages Gehaltsgruppe / Lohngruppe"?
-viele füllen R215 nicht aus, in meinem Fall finde ich es von Vorteil denn zu vielen Punkten (2.1, 2.2, 2.7, 2.8.) kann ich was darstellen woraus man wirklich rauslesen kann, dass ich total Psycho krank bin. Egal was in der Zukunft passiert ich kann immer darauf zurückgreifen kein Problem. Scheint mir also eher von Vorteil zusätzlich zu R210 die Gelegenheit zu haben kranke Seiten zu zeigen. Wieso denn sollte es von Vorteil sein R215 nicht auszufüllen? was wird da befürchtet?
- R210 Seite 1 habe ich als "letzter Arbeitgeber" der letzte 1 €Job vor 6 Jahren angegeben denn da war die Arbeitszeit 4 St/Tag
Vor 5 Jahren habe ich akute Krise gehabt, Krankenhausaufenthalt 3 Wochen dann krank geschrieben seit 4 Jahren von gutem Psychiater sodass Jobcenter nichts gegen mich konnte und mich dann aufgefordert hat Antrag auf EMR zu stellen
Danke für jede Info und alles was Ihr schon für mich gemacht habt
lsbol

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Re: R210 ausfüllen (nochmal)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 18. Jun 2015, 00:30

Thema doppelt bitte HIER Antworten ...

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Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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