Frist für R210 + R215 Abgabe ?

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lsbol
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Frist für R210 + R215 Abgabe ?

Ungelesener Beitrag von lsbol » Mo 1. Jun 2015, 16:27

ich beziehe AlgII, bin seit 4 Jahren ununterbrochen vom Psychiater krank geschrieben, wurde vom Ärztlichen Dienst des Jobcenters auf Aktenlage (Formular ausgefüllt, Austausch Ärtzlicher Dienst mit meinem Psychiater) Arbeitsunfähig eingestuft für die nächste 6 Monaten und habe jetzt einen Antrag auf Erwerbsminderungsreste gestellt. Ich muss jetzt die Formulare R210 und R215 ausfüllen und nachreichen.
1. Gibt es eine gesetzlich geregelte Frist für diese Abgabe? wie lange kann ich mir Zeit dafür nehmen und was passiert wenn ich die Frist überschreite?
2. Wer bekommt R210 und R215? Ein Arzt vom DRV? und wird dann dieser Arzt nachdem er R210 + R215 gelesen hat Kontakt mit meinem Psychiater nehmen und mich dann entweder einladen zu einem Gespräch/Untersuchung oder nicht und dann entscheiden, ob ich erwerbsgemindert bin? Ich frage das, weil ich mich sehr freuen würde wenn ich Dank Einstufung als Erwerbsgeminderter endlich befreit wäre vom Jobcenter und deswegen möchte ich diese Formulare so gut wie möglich ausfüllen und überlege für jeden Punkt wie ich es am besten ausfülle
Danke für Eure Unterstützung
Lsbol

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Re: Frist für R210 + R215 Abgabe ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 1. Jun 2015, 18:26

Hallo Isbol, :smile:
ich beziehe AlgII, bin seit 4 Jahren ununterbrochen vom Psychiater krank geschrieben, wurde vom Ärztlichen Dienst des Jobcenters auf Aktenlage (Formular ausgefüllt, Austausch Ärtzlicher Dienst mit meinem Psychiater) Arbeitsunfähig eingestuft für die nächste 6 Monaten und habe jetzt einen Antrag auf Erwerbsminderungsreste gestellt.


Wurdest du vom JC dazu schriftlich aufgefordert oder hast du das aus eigenem Antrieb gemacht ???
Wo und wie hast du denn den Antrag gestellt, da gehört doch das Formular R210 bereits automatisch dazu, das steht doch auf dem Hauptantrag auch drauf ???
Ich muss jetzt die Formulare R210 und R215 ausfüllen und nachreichen.
R215 ist der "Selbsteinschätzungsbogen", der ist freiwillig und den MUSST du überhaupt nicht einreichen, das steht da auch drauf ... ICH würde den auch nicht ausfüllen und einreichen, denn das ist ein "Blick in die persönliche Glaskugel" ... da weiß man nicht was die später daraus machen für die Entscheidung zur EM-Rente ... es gibt schon viele Beiträge dazu im Forum, kaum einer hat den ausgefüllt, ich auch nicht.
1. Gibt es eine gesetzlich geregelte Frist für diese Abgabe? wie lange kann ich mir Zeit dafür nehmen und was passiert wenn ich die Frist überschreite?
Wenn man dir keine Frist genannt hat, dann gibt es auch keine, es ist doch deine Angelegenheit ob und wann du einen Antrag auf EM-Rente stellst ... so lange die das nicht von dir bekommen haben kann dein Antrag nicht bearbeitet werden, mehr passiert da nicht ... der DRV ist das (noch) egal, erst wenn die einen Antrag bearbeiten werden Fristen gesetzt wenn die noch weitere Unterlagen dafür brauchen ...

Ob und wann du den Antrag komplettierst ist denen doch völlig egal, du bist doch nicht verpflichtet EM-Rente zu beantragen, es sei denn das JC hat dich per Bescheid dazu aufgefordert das zu machen, dann musst du denen Nachweisen, dass der Antrag bereits gestellt wurde und den Rest müssen die auch abwarten.

Die Feststellungen der JC-Ärzte beeindrucken die DRV nicht wirklich, das kennen die schon, dass die Leistungsbezieher gerne in die EM-rente abschieben wollen ... das funktioniert aber sehr oft nicht.
2. Wer bekommt R210 und R215? Ein Arzt vom DRV? und wird dann dieser Arzt nachdem er R210 + R215 gelesen hat Kontakt mit meinem Psychiater nehmen und mich dann entweder einladen zu einem Gespräch/Untersuchung oder nicht und dann entscheiden, ob ich erwerbsgemindert bin?
Ob das bei der DRV je ein Arzt zu sehen bekommt weiß ich nicht, die Antragsunterlagen bekommt zunächst auch dort ein Sachbearbeiter und der wird dann entscheiden wem das noch vorgelegt wird und wenn es zum Arzt (med. Dienst der DRV) geht dann entscheiden die ob man deinen Arzt befragen möchte oder lieber einen GA beauftragt, das kann man vorher nicht wissen wie das weiter gehen wird.

Du unterschreibst ja auf dem Antrag auch eine umfangreiche Schweigepflicht-Entbindung wo sich die DRV überall bei Kliniken und Ärzten deine Krankengeschichte und Arztberichte besorgen kann, das machen die nur leider oft nicht besonders gründlich ... denn eines sollte dir ganz klar sein ... die DRV WILL möglichst KEIN EM-RENTE ZAHLEN müssen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Ich frage das, weil ich mich sehr freuen würde wenn ich Dank Einstufung als Erwerbsgeminderter endlich befreit wäre vom Jobcenter und deswegen möchte ich diese Formulare so gut wie möglich ausfüllen und überlege für jeden Punkt wie ich es am besten ausfülle
Das weiß die DRV auch, du bekommst die EM-Rente (wenn überhaupt) aber nur wegen gesundheitlicher Probleme die von der DRV dafür auch gesehen und anerkannt werden und nicht weil du gerne vom JC weg möchtest, das solltest du besser für dich behalten, sonst ist die Ablehnung um so schneller geschrieben.

Beschränke dich auf deine gesundheitlichen Probleme was das Formular R210 angeht und fülle das Formular 215 GAR NICHT aus, damit kannst du dir mehr schaden als nützen ... das ist völlig überflüssig für die Entscheidung der DRV und enthält nur viele "Fallen" die man gegen dich verwenden könnte ... die fragen ja sonst auch nicht danach wie wir unsere Gesundheit und Leistungsfähigkeit "selber einschätzen" ... den Bogen (R215) gibt es auch noch nicht so lange, das ging also früher auch so ... der ist rechtlich nicht relevant für die Entscheidung zur EM-Rente ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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