Hi,
Geburtstag war schön, danke- Vor Allem abends das Essen gehen... leeeecker
Tja, die berüchtigte Pflegestufe 0... die gibt es nur im Volksmund - nicht beim MDK.
Als Pflegestufe 0 werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen bezeichnet. Diese Bezeichnung wird verwendet, wenn jemand zwar gewisse pflegerische Unterstützung benötigt, jedoch nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen von mind. Pflegestufe 1 fällt. Dazu gehören beispielsweise Personen, die hauptsächlich beaufsichtigt und betreut werden müssen, aber in puncto hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege derzeit nur geringe Hilfe benötigen (Demenzkranke, psychisch Kranke und/oder geistig Behinderte).
Die reine Diagnose "meine Mutter hat eine Depression oder Demenz" reicht nicht aus. Es müssen schon spezielle Faktoren erfüllt sein wie z.B. Weglauftendenz, erhebliche Gedächtnisdefizite, Fehlhandlungen, tätliche oder verbale Aggressivität etc.. Der MDK hat da einen ganz klar definierten Kriterienkatalog.
Je nach Schwere der Krankheit können bis zu 100 Euro monatlich und ein erhöhter Betrag bis zu 200 Euro monatlich gezahlt werden.
Wichtig:
das Geld kriegen nicht die Angehörigen/die Pflegenden. Der Betrag ist ganz klar zweckgebunden und soll dazu dienen, die Angehörigen/Pflegenden zu entlasten durch "personelle Hilfen" (es kommt Jemand der die Mutter beaufsichtigt oder beschäftigt, damit die Angehörige mal beruhigt zum Kegeln oder shoppen gehen kann - also beruhigt eine "Auszeit" nehmen kann).
Das Geld kann eingesetzt werden für besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung
von zugelassenen Pflegediensten und nach Landesrecht anerkannte sonstige regionale Angebote (Tageseinrichtungen etc.)
Man kann sich also auch nicht einfach die Nachbarin als "Betreuungsperson" nehmen - das muss schon Fachpersonal sein.
Hilft Dir das weiter?
Kannst auch hier nochmal nachlesen: §45a + b SGB XI