EM-Rente - Leistungsverbesserungen ab Januar 2019

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Anja12
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EM-Rente - Leistungsverbesserungen ab Januar 2019

Ungelesener Beitrag von Anja12 » So 9. Dez 2018, 12:24

Hallo liebe Foris,

Teilauszüge aus einem Artikel vom 8.12.18

wen betrifft die Neuregelung?

Wichtig ist zunächst, für wen die Neuregelung nicht gilt: Wer bereits 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat (Bestandsrentner), für den bleibt alles beim Alten. Auch wenn die zunächst befristet bewilligte Rente später erneut bewilligt wird oder die Befristung aufgehoben wird, ändert sich an der Berechnungsgrundlage nichts. Die Neuregelung gilt nur für jene, die 2019 oder später in die Erwerbsminderungsrente gehen – sozusagen für "Neurentner".

Worin besteht die Reform?

Das entscheidende Stichwort heißt "Zurechnungszeit". Diese Zeit ist wichtig, weil Erwerbsminderung im Schnitt schon mit 51 Jahren eintritt – das heißt: In einem Alter, in dem die Betroffenen erst geringe Rentenansprüche erworben haben. Die Zurechnungszeit stellt die Erwerbsgeminderten so, als hätten sie noch länger wie bisher in ihrem Erwerbsleben Beiträge gezahlt. Derzeit endet die Zurechnungszeit für neue Erwerbsminderungsrentner bei 62 Jahren und drei Monaten. Von nächstem Jahr an läuft sie bis zum regulären Rentenalter, das dann bei 65 Jahren und acht Monaten liegt. Damit werden für Neurentner künftig etwa dreieinhalb Versicherungsjahre mehr berücksichtigt. Die Lücke zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem Rentenalter wird also vollständig geschlossen. Neurentnern kann dies ein Rentenplus von mehr als 100 Euro im Monat bringen.

Wer profitiert besonders?

Für Erwerbsgeminderte, die zum Zeitpunkt des Renteneintritts 60 Jahre oder jünger sind, bedeutet die Neuregelung eine Verbesserung. Sie tritt automatisch und ohne Antrag ein; Alternativen gibt es für die Betroffenen nicht. Ganz anders stellt sich die Situation für Versicherte ab (knapp) 61 Jahren dar, deren Arbeitsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist. Versicherte jenseits der 60 haben bisher – selbst bei starken gesundheitlichen Handicaps – oft eine vorzeitige Altersrente beantragt, Behinderte vielfach die Schwerbehindertenrente, die es derzeit mit knapp 61 Jahren gibt. Denn Erwerbsminderungsrenten waren bisher im Regelfall nicht höher als vorzeitige Altersruhegelder. Zudem ist das Antragsverfahren für Erwerbsminderungsrenten kompliziert. Am Antragsverfahren ändert sich 2019 zwar nichts, jedoch lohnt es sich künftig weit mehr, Erwerbsminderungsrente anstatt vorzeitige Altersrente zu beziehen. Wer beispielsweise mit 61 die Schwerbehindertenrente erhält, bei dem zählen für die Rente dann auch nur die Beitragszeiten bis zum Renteneintritt mit 61 Jahren. Bei einer Erwerbsminderungsrente würde dagegen die Zeit bis zum regulären Rentenalter als Zurechnungszeit für ein Plus sorgen. Die Erwerbsminderungsrente wäre dann sogar höher als die abschlagfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Die Deutsche Rentenversicherung Bund erwartet daher besonders "von Versicherten in der Altersgruppe ab dem 62. Lebensjahr deutlich häufiger Anträge auf Erwerbsminderungsrente als bisher".

Was sollten Betroffene beachten?

Für Neurentner ab (knapp) 61 Jahren lohnt es sich, zweigleisig zu fahren: Vorrangig sollten Betroffene die Erwerbsminderungsrente und – nur für den Fall, dass dieser Antrag abgelehnt wird – ein vorzeitiges Altersruhegeld beantragen. Wird die Erwerbsminderungsrente nicht bewilligt, dann gibt es eben nur die niedrigere vorgezogene Altersrente. Weil die Anträge auf eine vorgezogene Altersrente weit weniger Prüfaufwand erfordern, werden sie meist bewilligt, bevor eine Entscheidung über den Antrag auf Erwerbsminderungsrente vorliegt. Falls dann – möglicherweise einige Monate später – für denselben Zeitraum eine höhere Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, besteht von Anfang an Anspruch auf diese Rente. Dies ist in Paragraf 89 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs VI nun ausdrücklich geregelt. Danach ist in solchen Fällen "der Bescheid über die niedrigere oder rangniedrigere Rente vom Beginn der laufenden Zahlung der höheren oder ranghöheren Rente an aufzuheben".

Gruß
Anja

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