Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

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AnnaB
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Ungelesener Beitrag von AnnaB » Fr 26. Okt 2018, 13:28

Anja12 hat geschrieben:
Fr 26. Okt 2018, 11:36

der Bundesrat hat dies schon mehrfach befürwortet - Abschaffung der Rentenabschläge
Bis jetzt wurde es nicht beachtet.
Naja, jetzt schon, aber eben nicht für Bestandsrentner :depri:
Jetzt geht es doch um die Ungleichbehandlung Neuerwerbsminderungsrenter-Bestandserwerbsminderungsrentner
Anja12 hat geschrieben:
Fr 26. Okt 2018, 11:36
SPD war bei der Veröffentlichung anwesend
Linke, Herr Birkwald - keine Äußerungen.

Schriftliche Anfragen an die Parteien - keine Antworten erhalten.
Danke für die schriftlichen Anfragen, Anja und natürlich, dass du uns hier so gut informierst. Machst du das alles alleine?

Es wird darauf hinauslaufen, dass ich nicht mehr wählen gehe. Bisher habe ich die Wahlen immer als wichtig angesehen. Bei dem Spiel alle 4 Jahre nur Mitspracherecht zu haben mach ich bald nicht mehr mit. Für mich ist das wählen nur noch eine Zustimmung zum jetzigen System.

Anja12 hat geschrieben:
Fr 26. Okt 2018, 11:36
Rentenabschläge bleiben somit erhalten.
Ich versteh die Welt nicht mehr.
Grundgesetz Art. 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Fehlt dort "seines Alters", "seiner Krankheit"?

Ich sehe es so, dass man erst Klage einreichen kann, wenn das Gesetz verabschiedet wurde. Ein einzelner Erwerbsminderungsrenter hat dazu nicht die Kraft :traurig: Also können wir nur hoffen, dass wieder eine Musterklage einer Institution eingereicht wird. Das kann dauern.

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Amethyst
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Fr 26. Okt 2018, 20:46

AnnaB hat geschrieben:
Fr 26. Okt 2018, 13:28

Grundgesetz Art. 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Fehlt dort "seines Alters", "seiner Krankheit"?
In Satz 1 des Artikels 3 GG steht außerdem:

"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Soweit zur Theorie, dass die Praxis ganz anders aussieht, ist ja bekannt.

Habe ich schon viele Jahre als Mutter eines behinderten Kindes erlebt, obwohl es doch laut GG keine behinderungsbedingten Nachteile geben darf. Oh doch, die gibt es mehr als genug...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Sa 27. Okt 2018, 12:44

Hallo AnnaB,

es geht bei dieser neuen Gesetzesvorlage nur um die Zurechnungszeiten.
Nicht um die Rentenabschläge bei Erwerbsminderung.

Der Vorschlag des Bundesrates:

Handlungsbedarf besteht jedoch vor allem bei Bestandsrentnern mit einem
Rentenbeginn von 2001 bis Juni 2014. Diese haben aufgrund der Einführung
der Rentenabschläge zum 1. Januar 2001 weiterhin sehr niedrige Renten, da sie
in die bisherigen Verlängerungen der Zurechnungszeit nicht einbezogen wur-
den. Diese Gruppe von Bestandsrentnern ist damit in erhöhtem Maße auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Die Zurechnungszeit für diese Bestandsrentner sollte daher erhöht werden. Sie
sollten zumindest in die Verbesserungen des RV-Leistungsverbesserungs-
gesetzes von 2014 mit einer Erhöhung der Zurechnungszeit vom 60. auf das Lebensjahr einbezogen werden.

Die Erwerbsminderungsrenten sind nur noch ein Flickenteppich.

Weder das Grundrecht auf Eigentum, noch der allgemeine Gleichheitsgrunssatz noch das Benachteiligungsverbot sind demnach durch die Abschlagsregelung verletzt.
(Bundesverfassungsgericht). Die Amtszeit der Richter beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich.
Die Wahl der Richter durch Politiker nach Absprache zwischen den politischen Parteien (überwiegend CDU/CSU und SPD).


Im Jahr 2006
Bundessozialgericht degradiert unbequemen Richter
Er hat umstrittene Urteile zur Rentenversicherung gesprochen, die teils milliardenschwere Folgen hatten - jetzt verliert Bundessozialrichter Meyer einen Großteil seiner Kompetenzen. Er soll künftig nur noch für sozialrechtliche Randgebiete zuständig sein.
Meyer hatte in den vergangenen Jahren mehrere Urteile gefällt, die bei den Rentenversicherungsträgern sowie im Sozialministerium auf Unmut gestoßen waren. So hatte er im vergangenen Jahr die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner, die jünger als 60 Jahre sind, als gesetzwidrig eingestuft. Das Urteil ist umstritten; es könnte die Alterskassen nach internen Schätzungen mehr als zwei Milliarden Euro jährlich kosten.

Das Urteil wurde nicht umgesetzt, wegen den "hohen Kosten" . Richter Meyer wurde in einen anderen Senat versetzt und später in den Ruhestand verabschiedet.

Im Jahr 2008 neues Urteil.(noch einmal bestätigt 2011)

Über die Gerichte kann man nichts mehr erreichen.

Die Groko ist gegen die Abschaffung der Rentenabschläge bei Erwerbsminderung.

Herzliche Grüße

Anja

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AnnaB
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Ungelesener Beitrag von AnnaB » Sa 27. Okt 2018, 12:57

Danke Anja, jetzt ist der Groschen gefallen wegen der Zurechnungszeit.

Beim Rest bleibt mir die Spucke weg. Wobei ich ja schon länger weiß, dass es in unserem Land ziemlich viele korrupte Baustellen gibt. :schlecht:

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Sa 27. Okt 2018, 13:37

Hallo,

hier ein Auszug der letzten Entscheidung von 2011

zusammengefasst: alles "verfassungsgemäß"
sie dient dem Gemeinwohl. Im Prinzip sollten wir froh sein, dass es nicht noch weniger ist!

Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß
Pressemitteilung Nr. 17/2011 vom 18. Februar 2011
Beschluss vom 11. Januar 2011
1 BvR 3588/08
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
1. Die Einführung eines gekürzten Zugangsfaktors bei Beginn der Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres durch § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI betrifft den Schutzbereich des Grundrechts auf Eigentum. Die Vorschrift bestimmt Inhalt und Schranken des Eigentums und greift hierbei zugleich in bestehende Rentenanwartschaften ein.
Die Regelung ist jedoch verfassungsgemäß, weil sie einem Gemeinwohlzweck dient und verhältnismäßig ist. Die Neuregelung des Zugangsfaktors dient dem legitimen Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und damit die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Nach Einführung der Abschläge bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente durch das Rentenreformgesetz im Jahre 1992 ging der Gesetzgeber davon aus, dass Versicherte anstelle einer gekürzten Altersrente bevorzugt eine Erwerbsminderungsrente beantragen würden. Mit der Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten sollte ein solches Ausweichen auf die Erwerbsminderungsrente verhindert und auf die Inanspruchnahme der Rente vor Eintritt des Regelalters für die Altersrente und damit auf eine Verlängerung der Rentenbezugszeit reagiert werden.

Die Kürzung des Zugangsfaktors war geeignet sowie erforderlich, um dieses angestrebte Ziel zu erreichen, und belastet die Beschwerdeführer nicht übermäßig. Zwar hatten sie bei Inkrafttreten der Neuregelung noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet und damit eine Voraussetzung für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente nicht erfüllt, so dass bei ihnen eine Ausweichreaktion von vorneherein ausscheidet. Aber auch den Versicherten, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Erwerbsminderungsrente beantragen, ist eine Kürzung des Zugangsfaktors zumutbar, weil sie von der vom Gesetzgeber gleichzeitig eingeführten erhöhten Zugangszeit und vom früheren Rentenbezug profitieren. Dadurch wird die Kürzung der Erwerbsminderungsrente für diese Versichertengruppe im Ergebnis erheblich gemildert mit der Folge, dass die Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit erheblich geringeren Abschlägen belastet werden als Versicherte, die vorzeitig eine Altersrente in Anspruch nehmen.

Des Weiteren ist auch dem Grundsatz des Vertrauensschutzes durch die vom Gesetzgeber geschaffenen Übergangsregelungen hinreichend Rechnung getragen worden.
2. Da sich die Inhalts- und Schrankenbestimmung in § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI als sachgerecht erweist, liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vor. Der Umstand, dass der Zugang zur Erwerbsminderungsrente - anders als die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente - eine schicksalhafte Entwicklung des Gesundheitszustandes voraussetzt, ist dadurch hinreichend berücksichtigt, dass die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten bei weitem nicht die bei Altersrenten mögliche Höhe erreichen und zudem noch durch die erhöhten Zurechnungszeiten teilweise kompensiert werden.

3. Die Rüge der Beschwerdeführer, sie würden gegenüber nichtbehinderten Altersrentnern hinsichtlich der Abschläge beim Zugangsfaktor rechtlich gleich behandelt, vermag schließlich auch keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zu begründen. Zum einen ist der rentenrechtliche Behindertenbegriff nicht identisch mit dem allgemeinen auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben abstellenden Behindertenbegriff, an dem sich Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG orientiert. Denn der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente stellt allein auf die Fähigkeiten des Versicherten auf dem Arbeitsmarkt ab und lässt auch eine vorübergehende Krankheit ausreichen. Zum anderen ist die Vorschrift des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, soweit sie Behinderte im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG trifft, wegen der oben dargestellten Berücksichtigung der gesundheitsbedingten Unfähigkeit, zu arbeiten, im Vergleich zu sonstigen Erwerbslosigkeiten noch gerechtfertigt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 1-017.html

Herzliche Grüße

Anja

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Di 30. Okt 2018, 09:23

Hallo,

Ausschuss für Arbeit und Soziales
Öffentliche Anhörung:

Montag 5. November 2018 ab 15.00 Uhr


Sachverständigenliste:
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Deutsche Rentenversicherung Bund
Sozialverband Deutschland
Prof. Dr. Eckart Bomsdorf, Köln
Burkhard Möller, Berlin
Prof. Dr. Martin Werding, Bochum
Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Duisburg
Prof. Axel Börsch-Supan, München
Prof. Dr. Felix Welti, Kassel


https://www.bundestag.de/arbeit#url=L2F ... =mod538356

Viele Grüße

Anja

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Fr 2. Nov 2018, 16:40

Hallo,

schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 05.11.2018 unter:

http://www.portal-sozialpolitik.de/uplo ... nahmen.pdf

Die Arbeitgeberverbände sind gegen die Rentenpläne - zu teuer

Die Prof. haben unterschiedliche Meinungen - eigentlich wie in den vergangenen Anhörungen.

DGB:

für den Bestand fordert der DGB eine wertgleiche Übertragung, sowohl für die verlängerte
Zurechnungszeit als auch die Abschaffung der Abschläge in Form von "Zuschlägen".

Positiv wird hervorgehoben:
daß die vorgesehenen Verbesserungen vom Zeitpunkt abhängen soll ab dem die Rente
wegen EM beginnt - statt zum Zeitpunkt des Leistungsfalles.

Kosten der Reformpläne´von 2019-2025:

EM-Rente 2,6 Mrd
Mütterrente: 28,3 Mrd
Haltelinie: 3,5 Mrd

VdK wurde nicht eingeladen - hat aber eine weitere Stellungnahme abgegeben.


Herzliche Grüße

Anja

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Di 6. Nov 2018, 13:35

Hallo,

Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung vom 5.11.18

http://www.portal-sozialpolitik.de/uplo ... tokoll.pdf

Hier sind alles Politiker, Sachverständige, Verbände usw. die von dem „erarbeitenden"
nicht betroffen sind.

Abstimmung Rentenpaket im Bundestag am Donnerstag 9.11.18 - ab 9.00 Uhr

Viele Grüße

Anja

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Di 6. Nov 2018, 16:53

Berichtigung:

Abstimmung im Bundestag am Donnerstag 8.11.18

Ich bitte um Entschuldigung.

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Do 8. Nov 2018, 13:14

Hallo,
das Rentenpaket wurde verabschiedet.

Das Plenum votierte für die Annahme des Gesetzentwurfs  mit 362 Ja-Stimmen, gegen 222 Nein-Stimmen bei 60 Enthaltungen .

Die Anträge der Linken: Rentenabschläge abschaffen und die Bestandsrenten einzubeziehen
wurde abgeschmettert.

Ein paar Aussagen: Kurzfassung
"Rentenkasse" prall gefüllt.

38 Milliarden € Rücklage bis Jahresende -Peter Weiß CDU

SPD: vollständiges Scheitern sozialer Fragen, Politik der Altersarmut, jede Glaubwürdigkeit
fehlt, Abstieg zur Splitterpartei.

Linke Matthias Birkwald: Wertschätzung - Lebensleistung, eine gute Rente wäre finanzierbar.
1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner gehen zum 3. Mal leer aus, Ignoranz

CSU Max Straubinger: die Rentenabschläge bei Erwerbsminderung sind richtig.


Viele Grüße

Anja

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