Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-
Hallo liebe Forengemeinde,
heute liegt nun die 1. Fassung vor -leider wurden die "Bestandsrentner" vergessen.
RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
Bearbeitungsstand: 13.07.2018 8:32 Uhr
Die Abschaffung der Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist
abzulehnen. Die Abschläge haben bei den Renten wegen Erwerbsminderung und den
vorzeitigen Altersrenten die Funktion, die längere Rentenlaufzeit auszugleichen. Mit der
Verlängerung der Zurechnungszeit erfolgt eine zielgerichtete und effiziente Verbesserung
für den Fall der Erwerbsminderung.
http://www.portal-sozialpolitik.de/uplo ... ntwurf.pdf
Nachfolgend ein paar Aussagen von Bundesminister Heil SPD:
Menschen mit Erwerbsminderungsrente: Es sei „eine Frage des Anstandes und der Fairness“, sagte Heil, dass Menschen, die durch Krankheit früher aus dem Erwerbsleben aussteigen müssen, gestärkt würden. Durch die Verängerung der Zurechungszeiten könnten 170 000 Menschen profitieren, sagte er weiter. er Gesetzesentwurf soll nach der Sommerpause zur Kabinettsabstimmung. Heil plant, dass das Gesetz zum 1.1.2019 in Kraft tritt. Eine Grundrente für langjährig Versicherte und weitere Weichenstellungen für die Zeit nach 2025 sollen auch noch folgen.
Damit sei nun die Rentenkommission beauftragt, sagte Heil. Es sei wichtig, „das Versprechen des Sozialstaates zu erneuern“, denn „politische Scharlatane“ würden die Zukunftssorgen der Bürger ausnutzen. Am Ende der Legislaturperiode wolle er „keine politische Dauerbaustelle“ hinterlassen.
Fazit:
Fragt sich jetzt nur - wer die politische Scharlatane ab 2001 waren?
Viele Grüße
Anja
heute liegt nun die 1. Fassung vor -leider wurden die "Bestandsrentner" vergessen.
RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
Bearbeitungsstand: 13.07.2018 8:32 Uhr
Die Abschaffung der Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist
abzulehnen. Die Abschläge haben bei den Renten wegen Erwerbsminderung und den
vorzeitigen Altersrenten die Funktion, die längere Rentenlaufzeit auszugleichen. Mit der
Verlängerung der Zurechnungszeit erfolgt eine zielgerichtete und effiziente Verbesserung
für den Fall der Erwerbsminderung.
http://www.portal-sozialpolitik.de/uplo ... ntwurf.pdf
Nachfolgend ein paar Aussagen von Bundesminister Heil SPD:
Menschen mit Erwerbsminderungsrente: Es sei „eine Frage des Anstandes und der Fairness“, sagte Heil, dass Menschen, die durch Krankheit früher aus dem Erwerbsleben aussteigen müssen, gestärkt würden. Durch die Verängerung der Zurechungszeiten könnten 170 000 Menschen profitieren, sagte er weiter. er Gesetzesentwurf soll nach der Sommerpause zur Kabinettsabstimmung. Heil plant, dass das Gesetz zum 1.1.2019 in Kraft tritt. Eine Grundrente für langjährig Versicherte und weitere Weichenstellungen für die Zeit nach 2025 sollen auch noch folgen.
Damit sei nun die Rentenkommission beauftragt, sagte Heil. Es sei wichtig, „das Versprechen des Sozialstaates zu erneuern“, denn „politische Scharlatane“ würden die Zukunftssorgen der Bürger ausnutzen. Am Ende der Legislaturperiode wolle er „keine politische Dauerbaustelle“ hinterlassen.
Fazit:
Fragt sich jetzt nur - wer die politische Scharlatane ab 2001 waren?
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-
Hallo liebe Forengemeinde,
wie schnell der Gesetzgeber“ reagieren kann, hat er erst jüngst wieder
beim Gesetz zur Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung gezeigt:
06.06.2018 Gesetzentwurf wurde vorgestellt
08.06.2018 Gesetzentwurf wurde im Plenum des Bundestags debattiert
11.06.2018: Expertenrunde tagte in einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses
15.06.2018 über den Gesetz entwurf wurde abgestimmt, das Gesetz wurde beschlossen
Allerdings setzt dies offensichtlich voraus, dass die Parlamentarier ein gewisses Interesse an der gesetzlichen Änderung haben;
am sichersten wirkt ihr nacktes Eigeninteresse.
Viele Grüße
Anja
wie schnell der Gesetzgeber“ reagieren kann, hat er erst jüngst wieder
beim Gesetz zur Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung gezeigt:
06.06.2018 Gesetzentwurf wurde vorgestellt
08.06.2018 Gesetzentwurf wurde im Plenum des Bundestags debattiert
11.06.2018: Expertenrunde tagte in einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses
15.06.2018 über den Gesetz entwurf wurde abgestimmt, das Gesetz wurde beschlossen
Allerdings setzt dies offensichtlich voraus, dass die Parlamentarier ein gewisses Interesse an der gesetzlichen Änderung haben;
am sichersten wirkt ihr nacktes Eigeninteresse.
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-
Hallo liebe Forengemeinde,
trotz Sommerpause sind einige Stellungnahmen zum Entwurf eingegangen.
Ich habe es kurz zusammengefasst:
Referentenentwurf:
Die Anhebung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten für Rentenzugänge ab
dem Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate und deren anschließende
schrittweise Verlängerung bis auf 67 Jahre .
Stellungnahme des DGB v. 26.07.2018
Der DGB fordert, die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen
Erneut ist auch keine Leistungsverbesserung für den Bestand vorgesehen.
Die Verbesserungen nicht auf den Bestand zu übertragen ist ein Webfehler, der behoben wer-
den muss, auch wenn es dafür aus administrativen und rentenrechtlichen Gründen keine
einfache und gleichzeitig gerechte Lösung gibt. Nichts desto trotz fordert der DGB, dass
im Rahmen der Gesetzgebund eine wertgleiche Übertragung auf den Rentenbestand
erfolgt.
Stellungnahme des Paritätischen v. 27.07.2018
Die Leistungsverbesserungen durch die Ausweitung der Zurechnungszeiten müssen
deshalb auch auf den Bestand angewandt und die systemwidrigen Abschläge
vollständig gestrichen werden.
Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund v. 27.07.2018
Im Entwurf wird als Alternative die Abschaffung der Abschläge bei den Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit angeführt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund lehnt
eine solche Abschaffung ab. Durch die Verlängerung der Zurechnungszeit in mehreren
Schritten werden die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent inzwischen mehr als kompensiert
Wer die gesamten Stellungnahmen lesen möchte unter:
http://www.portal-sozialpolitik.de/rech ... -und-stabg
Herzliche Grüße
Anja
trotz Sommerpause sind einige Stellungnahmen zum Entwurf eingegangen.
Ich habe es kurz zusammengefasst:
Referentenentwurf:
Die Anhebung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten für Rentenzugänge ab
dem Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate und deren anschließende
schrittweise Verlängerung bis auf 67 Jahre .
Stellungnahme des DGB v. 26.07.2018
Der DGB fordert, die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen
Erneut ist auch keine Leistungsverbesserung für den Bestand vorgesehen.
Die Verbesserungen nicht auf den Bestand zu übertragen ist ein Webfehler, der behoben wer-
den muss, auch wenn es dafür aus administrativen und rentenrechtlichen Gründen keine
einfache und gleichzeitig gerechte Lösung gibt. Nichts desto trotz fordert der DGB, dass
im Rahmen der Gesetzgebund eine wertgleiche Übertragung auf den Rentenbestand
erfolgt.
Stellungnahme des Paritätischen v. 27.07.2018
Die Leistungsverbesserungen durch die Ausweitung der Zurechnungszeiten müssen
deshalb auch auf den Bestand angewandt und die systemwidrigen Abschläge
vollständig gestrichen werden.
Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund v. 27.07.2018
Im Entwurf wird als Alternative die Abschaffung der Abschläge bei den Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit angeführt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund lehnt
eine solche Abschaffung ab. Durch die Verlängerung der Zurechnungszeit in mehreren
Schritten werden die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent inzwischen mehr als kompensiert
Wer die gesamten Stellungnahmen lesen möchte unter:
http://www.portal-sozialpolitik.de/rech ... -und-stabg
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-
Hallo liebe Forengemeinde,
weitere Stellungnahmen:
Volkssolidarität:
Gleichzeitig beanstandet der Sozial- und Wohlfahrtsverband, dass die über 1,8 Millionen Empfänger/-innen von Erwerbsminderungsrenten im Bestand von den Leistungsverbesserungen ausgeschlossen sind. Ebenso ist es für die Volkssolidarität unverständlich, dass die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten nicht in Frage gestellt werden.
https://www.volkssolidaritaet.de/filead ... gesetz.pdf
Sovd:
SoVD-Bewertung: Die beschleunigte Anhebung der Zurechnungszeit ist generell zu begrüßen. Aus Sicht des SoVD wäre es allerdings die bessere Lösung, wenn die Rentenabschläge bei den Erwerbsminderungsrenten, die bis zu 10,8 Prozent betragen können, abgeschafft würden.
Für erwerbsgeminderte Menschen ist es generell nicht nachvollziehbar, warum sie aufgrund ihrer Erkrankung, die eine weitere Beschäftigung unmöglich macht, Abschläge auf ihre Rente hinnehmen müssen. Zu Recht empfinden sie diese Tatsache als Bestrafung für eine Situation, in die sie nicht freiwillig geraten sind. Solange dieser Zustand fortbesteht, wird darüber bei den Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern weiterhin Unverständnis vorherrschen.
Im gleichen oder noch höheren Maß werden Unverständnis und großer Unmut darüber vorherrschen, dass erneut zwischen Neuzugang und Rentenbestand bei Erwerbsgeminderten unterschieden wird und damit die heutigen Bezieherinnen und Bezieher von.
Erwerbsminderungsrenten wieder einmal bei den Leistungsverbesserungen leer ausgehen. Der SoVD fordert deshalb mit Nachdruck, hier eine Lösung zu finden, die neben den Neuzugängen auch den Bestand miteinschließt.
https://www.sovd.de/index.php?id=700120
VdK:
Rentenpakt: VdK-Stellungnahme zum Referentenentwurf
Bei der Erwerbsminderungsrente wurden zwar Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten vereinbart, welche jedoch nur für die neuen Erwerbsminderungsrentner gelten sollen. Es braucht dringend Verbesserungen für die Bestandserwerbsminderungsrentner. Zudem bleiben die systemwidrigen Abschläge bestehen.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... zialstaats
Viele Grüße
Anja
weitere Stellungnahmen:
Volkssolidarität:
Gleichzeitig beanstandet der Sozial- und Wohlfahrtsverband, dass die über 1,8 Millionen Empfänger/-innen von Erwerbsminderungsrenten im Bestand von den Leistungsverbesserungen ausgeschlossen sind. Ebenso ist es für die Volkssolidarität unverständlich, dass die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten nicht in Frage gestellt werden.
https://www.volkssolidaritaet.de/filead ... gesetz.pdf
Sovd:
SoVD-Bewertung: Die beschleunigte Anhebung der Zurechnungszeit ist generell zu begrüßen. Aus Sicht des SoVD wäre es allerdings die bessere Lösung, wenn die Rentenabschläge bei den Erwerbsminderungsrenten, die bis zu 10,8 Prozent betragen können, abgeschafft würden.
Für erwerbsgeminderte Menschen ist es generell nicht nachvollziehbar, warum sie aufgrund ihrer Erkrankung, die eine weitere Beschäftigung unmöglich macht, Abschläge auf ihre Rente hinnehmen müssen. Zu Recht empfinden sie diese Tatsache als Bestrafung für eine Situation, in die sie nicht freiwillig geraten sind. Solange dieser Zustand fortbesteht, wird darüber bei den Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern weiterhin Unverständnis vorherrschen.
Im gleichen oder noch höheren Maß werden Unverständnis und großer Unmut darüber vorherrschen, dass erneut zwischen Neuzugang und Rentenbestand bei Erwerbsgeminderten unterschieden wird und damit die heutigen Bezieherinnen und Bezieher von.
Erwerbsminderungsrenten wieder einmal bei den Leistungsverbesserungen leer ausgehen. Der SoVD fordert deshalb mit Nachdruck, hier eine Lösung zu finden, die neben den Neuzugängen auch den Bestand miteinschließt.
https://www.sovd.de/index.php?id=700120
VdK:
Rentenpakt: VdK-Stellungnahme zum Referentenentwurf
Bei der Erwerbsminderungsrente wurden zwar Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten vereinbart, welche jedoch nur für die neuen Erwerbsminderungsrentner gelten sollen. Es braucht dringend Verbesserungen für die Bestandserwerbsminderungsrentner. Zudem bleiben die systemwidrigen Abschläge bestehen.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... zialstaats
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-
Hallo liebe Forengemeinde,
ein gravierender Fehler des Reformentwurfes: Betroffene müssen nach wie vor Abschläge von bis zu 10,8 % hinnehmen. Das ist für die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. überhaupt nicht mehr nachvollziehbar. „Wenn auf der einen Seite durch den Entwurf klar bestätigt wird, dass Erwerbsgeminderte zu Recht mehr Unterstützung bekommen sollen, wie kann man ihnen weiterhin das Geld aus der anderen Tasche ziehen?“, fragt Voss.
Stellungnahme des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
zum Referentenentwurf zum RV- Leistungsverbesserungs- und Stabilitätsgesetz
https://www.rentenberater.de/docs/stell ... VG_BVR.pdf
Viele Grüße
Anja
ein gravierender Fehler des Reformentwurfes: Betroffene müssen nach wie vor Abschläge von bis zu 10,8 % hinnehmen. Das ist für die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. überhaupt nicht mehr nachvollziehbar. „Wenn auf der einen Seite durch den Entwurf klar bestätigt wird, dass Erwerbsgeminderte zu Recht mehr Unterstützung bekommen sollen, wie kann man ihnen weiterhin das Geld aus der anderen Tasche ziehen?“, fragt Voss.
Stellungnahme des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
zum Referentenentwurf zum RV- Leistungsverbesserungs- und Stabilitätsgesetz
https://www.rentenberater.de/docs/stell ... VG_BVR.pdf
Viele Grüße
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-
Hallo liebe Forengemeinde,
2 weitere Stellungnahmen:
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrentner werden nach der vorgeschlagenen Regelung besser gestellt, als andere Bürger, die einen früheren Renteneintritt planen. Damit werden die falschen Anreize gesetzt. Auch Fachkräfte, die in einigen Branchen bis zu ihrem Renteneintritt beste Beschäftigungschancen haben, erhalten die Möglichkeit eines früheren Renteneintritts mit geringeren Einbußen.
Die genaue Ausgestaltung der Erwerbsminderungsrente wird sich von Branche zu Branche unterschiedlich darstellen. Wir teilen die Auffassung der Bundesregierung, dass eine Anhebung der Erwerbsminderungsrenten sinnvoll ist. Auf Grund der oben aufgeführten Argumente plädieren wir aber dafür, die in diesem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen abzuspecken.
http://www.bdwi-online.de/positionen/st ... ntenpaket/
Stellungnahme vom 27.07.2018
Die geplante beschleunigte Anhebung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten
und Renten wegen Todes wird begrüßt. Sie wird zu einer Anhebung des Rentenniveaus bei
diesen Renten führen. Hierauf sind insbesondere Frauen angewiesen, weil diese erheblich
niedrigere Erwerbsunfähigkeitsrenten erhalten. Die Abschaffung der Abschläge bei Renten
wegen Erwerbsunfähigkeit würde darüber hinaus ebenfalls die rentenrechtliche Absicherung
von Erwerbsunfähigen verbessern, auf die insbesondere Frauen im Hinblick auf deren geringere
Rentenzahlbeträge angewiesen sind. Soweit der Referentenentwurf darauf verweist,
dass die Abschläge die längeren Rentenlaufzeiten – wie bei vorzeitigen Altersrenten – ausgleichen,
wird übersehen, dass die Inanspruchnahme von Erwerbsunfähigkeitsrenten in der
Regel aus anderen Gründen erfolgt als die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente.
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st18-12/
Fazit: die haben immer noch nicht gemerkt, dass die Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschafft worden ist.
Viele Grüße
Anja
2 weitere Stellungnahmen:
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrentner werden nach der vorgeschlagenen Regelung besser gestellt, als andere Bürger, die einen früheren Renteneintritt planen. Damit werden die falschen Anreize gesetzt. Auch Fachkräfte, die in einigen Branchen bis zu ihrem Renteneintritt beste Beschäftigungschancen haben, erhalten die Möglichkeit eines früheren Renteneintritts mit geringeren Einbußen.
Die genaue Ausgestaltung der Erwerbsminderungsrente wird sich von Branche zu Branche unterschiedlich darstellen. Wir teilen die Auffassung der Bundesregierung, dass eine Anhebung der Erwerbsminderungsrenten sinnvoll ist. Auf Grund der oben aufgeführten Argumente plädieren wir aber dafür, die in diesem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen abzuspecken.
http://www.bdwi-online.de/positionen/st ... ntenpaket/
Stellungnahme vom 27.07.2018
Die geplante beschleunigte Anhebung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten
und Renten wegen Todes wird begrüßt. Sie wird zu einer Anhebung des Rentenniveaus bei
diesen Renten führen. Hierauf sind insbesondere Frauen angewiesen, weil diese erheblich
niedrigere Erwerbsunfähigkeitsrenten erhalten. Die Abschaffung der Abschläge bei Renten
wegen Erwerbsunfähigkeit würde darüber hinaus ebenfalls die rentenrechtliche Absicherung
von Erwerbsunfähigen verbessern, auf die insbesondere Frauen im Hinblick auf deren geringere
Rentenzahlbeträge angewiesen sind. Soweit der Referentenentwurf darauf verweist,
dass die Abschläge die längeren Rentenlaufzeiten – wie bei vorzeitigen Altersrenten – ausgleichen,
wird übersehen, dass die Inanspruchnahme von Erwerbsunfähigkeitsrenten in der
Regel aus anderen Gründen erfolgt als die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente.
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st18-12/
Fazit: die haben immer noch nicht gemerkt, dass die Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschafft worden ist.
Viele Grüße
Anja
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-
Richtig!
Und davon abgesehen: Was glaubt man eigentlich zu erreichen? Natürlich würde sich die Rente erhöhen, wenn sich die Zurechnungszeit erhöht. Wenn dazu noch die jetzt noch geltenden Abschläge wegfallen würden, noch einmal.
ABER: Zur Zeit liegt die durchschnittliche EM-Rentenhöhe bei Frauen bei ca. 400 bis 600 Euro; würden all diese Fälle nach der geplanten Rentenreform über den Grundsicherungsbetrag liegen?
Wohl kaum. Außerdem dürften solche "Altfälle" gar nicht erst berücksichtigt werden.
Mal abwarten, was letztendlich beschlossen wird. Skepsis ist auf jeden Fall angesagt.
LG
Schalentierchen
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
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(Günter Leitenbauer)
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-
Entwurf wurde vom Kabinett verabschiedet. Hier ein Artikel dazu http://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/0 ... ungsrente/ mit einer Übersicht http://www.portal-sozialpolitik.de/uplo ... abG_PS.pdf
Gebe zu, verstehe nur Bahnhof. Betrifft mich jedoch wohl auch nicht
Gebe zu, verstehe nur Bahnhof. Betrifft mich jedoch wohl auch nicht

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-
Hallo liebe Forengemeinde,
Artikel im Handelsblatt vom 4.9.18:
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat wieder herumverbessert – wieder an der Erwerbsminderungsrente. Die neuen Änderungen für höhere Erwerbsminderungsrenten treten am 1. Februar 2019 in Kraft – und benachteiligen rund 1,8 Millionen heutige Rentner.
Denn allein die für 2019 geplanten Änderungen führen zu einer Erhöhung des Rentenanspruchs nur für Neurentner um mehr als 100 Euro. Das geht aus übereinstimmenden Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hervor, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegen.
Heißt: Jemand, der in diesem Jahr im Dezember wegen Erwerbsunfähigkeit eine Rente beantragen muss, muss gegenüber jemandem, der bis Januar 2019 warten kann, für den Rest seines Lebens mit einer um 100 Euro niedrigeren Rente zurechtkommen. SPD und Union nehmen diesen Nachteil für Altrentner bei dieser Reform jedoch in Kauf – aus Angst vor den hohen Kosten.
Das stößt auch bei der Wirtschaft auf Ablehnung. „Das ist auf Basis der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Stichtagsregelungen zwar aller Wahrscheinlichkeit nach nicht verfassungswidrig“, sagte Alexander Gunkel, Rentenexperte der BDA im Gespräch mit dem Handelsblatt. „Es stellt aber sehr wohl eine politisch brisante Ungleichbehandlung von Rentnern nach altem und nach neuen Recht da, auf die die Politik besser verzichten sollte.“
vollständiger Artikel unter:
https://www.handelsblatt.com/politik/de ... zNiaq7-ap3
Viele Grüße
Anja
Artikel im Handelsblatt vom 4.9.18:
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat wieder herumverbessert – wieder an der Erwerbsminderungsrente. Die neuen Änderungen für höhere Erwerbsminderungsrenten treten am 1. Februar 2019 in Kraft – und benachteiligen rund 1,8 Millionen heutige Rentner.
Denn allein die für 2019 geplanten Änderungen führen zu einer Erhöhung des Rentenanspruchs nur für Neurentner um mehr als 100 Euro. Das geht aus übereinstimmenden Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hervor, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegen.
Heißt: Jemand, der in diesem Jahr im Dezember wegen Erwerbsunfähigkeit eine Rente beantragen muss, muss gegenüber jemandem, der bis Januar 2019 warten kann, für den Rest seines Lebens mit einer um 100 Euro niedrigeren Rente zurechtkommen. SPD und Union nehmen diesen Nachteil für Altrentner bei dieser Reform jedoch in Kauf – aus Angst vor den hohen Kosten.
Das stößt auch bei der Wirtschaft auf Ablehnung. „Das ist auf Basis der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Stichtagsregelungen zwar aller Wahrscheinlichkeit nach nicht verfassungswidrig“, sagte Alexander Gunkel, Rentenexperte der BDA im Gespräch mit dem Handelsblatt. „Es stellt aber sehr wohl eine politisch brisante Ungleichbehandlung von Rentnern nach altem und nach neuen Recht da, auf die die Politik besser verzichten sollte.“
vollständiger Artikel unter:
https://www.handelsblatt.com/politik/de ... zNiaq7-ap3
Viele Grüße
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-
Hallo,
die Zurechnungszeit wird ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr schrittweise, sondern in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben.
Ab dem 1. Januar 2020 steigt die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze bis 2031 auf 67 Jahre.
Viele Grüße
Anja
die Zurechnungszeit wird ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr schrittweise, sondern in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben.
Ab dem 1. Januar 2020 steigt die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze bis 2031 auf 67 Jahre.
Viele Grüße
Anja
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