´Doppeloma` und andere haben finde ich schon viele wichtige Punkte benannt, was die Begutachtung betrifft! Das meiste steht wohl schon irgendwo, aber vielleicht macht das nichts....
Am allerwichtigsten ist nach meiner persönlichen Meinung:
1.GutachterInnen dürfen
nicht von der DRV
abhängig sein, was aber fast immer der Fall ist, wenn sie zumindest teilweise
von der Rentenversicherung
bezahlt werden: ´Wes Brot ich ess, des Lied ich sing`

ist nicht nur eine alte Volksweisheit, sondern allzuoft trifft dies auch beim Thema ´Begutachtung/Gutachten`zu! (Natürlich gibt es zweifellos auch rühmliche Ausnahmen....)
2.Die Rechte von Menschen, die begutachtet werden sollen, müssen ganz allgemein
gestärkt werden: Dies betrifft eine Mitsprache bei der Auswahl der GutachterInnen

ebenso wie Kritik

an der Durchführung der Begutachtung (fachfremd, zu oberflächlich, zu schnell, zum falschen Zeitpunkt, zu voreingenommen usw.)
3. Den Probanden darf nicht gewissermassen vorsorglich Simulation und Aggravation unterstellt werden, nur weil die DRV das Krankheitsbild und seine physischen und psychischen Folgen in Gestalt von Erwerbsunfähigkeit nicht akzeptieren möchte. (Dies ist z.B. sehr häufig beim Fibromyalgiesyndrom der Fall, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß)
4. Sozialgerichten und vor allem Berufungsgerichten darf es rechtlich nicht erlaubt sein, auf von KlägerInnen eingereichte Beweise gar nicht zu reagieren

, weder deren Erhalt zu bestätigen noch darauf in irgendeiner anderen Weise einzugehen - dies ist m. E. rechtswidrig und sogar verfassungswidrig

, weil es einer
Verweigerung des rechtlichen Gehörs gleichkommt (ist eigentlich im SGG § 62 ebenso wie im GG Art. 103 ausdrücklich untersagt, scheint aber üblich zu sein, in unserem Fall wurde es jedenfalls einfach so gemacht....)
5. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Begutachtung muß es den Geschädigten einfacher gemacht werden, gegen die GutachterInnen vorzugehen: Dies muß von einer unabhänigen Kommission von Fachleuten auf Antrag geprüft werden, die dann auch befugt ist, die Gutachter zu Schadenersatz zu verurteilen - vielleicht führt dies zu einer gewissenhafteren Begutachtung......
6. Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente muß erleichtert werden: Es kann nicht angehen, dass Menschen ´im Liegen Hühner füttern sollen`

(wörtliches Zitat einer Mitarbeiterin Arbeitsamt Bad Zwischenahn) Die Erwerbsminderungsrente sollte allgmein und vor allem ab einem gewissen Alter (z.B. 50) oder Anzahl von Arbeitsjahren (zb. 30) denen zuerkannt werden, die sie brauchen. Hierzu muß der Diagnose der langjährig behandelnden Haus- und Fachärzte
höher gewichtet werden als die der sogen. Gutachter, da Begutachtungen immer nur Momentaufnahmen sein können! Begutachtungen nur in echten Zweifelsfällen, wenn die Aussagen von Haus- und Fachärzten widersprüchlich sind!
7. Last but not least: Es ist ein rechtlich unhaltbarer Zustand, dass es keine realistische Revisionsmöglichkeiten mehr gibt, wenn ein Landessozialgericht entschieden hat und die Revision beim Bundessozialgericht nicht zuläßt: Die Erfolgsaussichten für eine sogenannte ´Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision` liegen statistisch bei gerade einmal 6%! Dies geht eindeutig zulasten des Rechtstaates und der sozialen Teilhabe der chronisch kranken und/oder schwerbehinderten Menschen!
Wenn ich mehr Kraft hätte,

würde ich sicher noch mehr schreiben können, mein Mann hilft mir ohnehin schon manchmal....
Viele Grüße von Käfer Elke
