Erwerbsfähig bis zum bewiesenen Gegenteil

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k@lle
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Erwerbsfähig bis zum bewiesenen Gegenteil

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 3. Nov 2015, 16:28

Jobcenter muss erstmal Hartz IV Leistungen zahlen, bis zweifelsfrei eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde


weiter :lesen: & Quelle:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 361771.php
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