Ungelesener Beitrag
von k@lle » Di 3. Nov 2015, 16:28
Jobcenter muss erstmal Hartz IV Leistungen zahlen, bis zweifelsfrei eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde
weiter

& Quelle:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 361771.php
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )