Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?
Verfasst: Fr 8. Feb 2013, 22:45
Alt, aber immer aktuell
auch wenn schon mal darauf hingewiesen wurde, dass die Anfrage schon älteren Datums ist, bleibt sie ja ganz offensichtlich aktuell. Es ändern sich ja gelegentlich auch Gesetze und Gerichtsurteile.
Eine Schwerbehinderung berührt den Persönlichkeitsbereich, darüber müssen keine Auskünfte gemacht werden. Ob ich eine Schwerbehinderung angebe oder nicht, ist allein meine Entscheidung. Sie hat ja auch in erster Linie nicht unbedingt mit meiner Leistungsfähigkeit zu tun. Bei körperlicher Einschränkung kann ich hervorragende geistige Arbeit leisten, bei geistiger Einschränkung top körperliche Leistung bringen.
Ausnahmen bestehen dann, wenn die in Frage kommende Tätigkeit die hier fehlenden Leistungen betrifft und es im Sinne des AG und Bestandteil der Beschäftigung ist.
Fragen nach Einschränkungen oder auch Behinderungen sind nur dann erlaubt, wenn sie die Ausübung der anvisierten Tätigkeit unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Meist werden sich AG aber hüten, solche Fragen grundsätzlich ohne Anlass zu stellen, weil sie gegen ein Diskriminierungsverbot verstossen. Die Frage nach dem weiteren Verhältnis stelle ich jetzt mal nicht, unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich das ja vorstellen, vor allem bei kleinen Betrieben, die keine Ausweichmöglichkeit haben.
Anders kann es schliesslich auch dann aussehen, wenn man durch die Behinderung eine besondere Einrichtung des Arbeitsplatzes braucht. Da hat man dann auch ein Eigeninteresse an einer Offenlegung.
Im Grunde hat das aber alles nicht in erster Linie mit einer Schwerbehinderung zu tun, sondern ganz allgemein um die Voraussetzungen für eine bestimmte Anforerungen an eine Tätigkeit. Demnach wird man auch nicht die Schwerbehinderung an sich offen legen, sondern nur gewisse Einschränkungen in dem betreffenden Bereich (Heben, Tragen, Schnelligkeit und Reaktion etc.).
Gruss
criminor
PS: ich habe mal ein paar Grundlagen und Entscheidungen dazu gesucht:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... eitnehmers
http://www.schwbv.de/urteile/6.html
http://www.schwbv.de/urteile/210.html
auch wenn schon mal darauf hingewiesen wurde, dass die Anfrage schon älteren Datums ist, bleibt sie ja ganz offensichtlich aktuell. Es ändern sich ja gelegentlich auch Gesetze und Gerichtsurteile.
Eine Schwerbehinderung berührt den Persönlichkeitsbereich, darüber müssen keine Auskünfte gemacht werden. Ob ich eine Schwerbehinderung angebe oder nicht, ist allein meine Entscheidung. Sie hat ja auch in erster Linie nicht unbedingt mit meiner Leistungsfähigkeit zu tun. Bei körperlicher Einschränkung kann ich hervorragende geistige Arbeit leisten, bei geistiger Einschränkung top körperliche Leistung bringen.
Ausnahmen bestehen dann, wenn die in Frage kommende Tätigkeit die hier fehlenden Leistungen betrifft und es im Sinne des AG und Bestandteil der Beschäftigung ist.
Fragen nach Einschränkungen oder auch Behinderungen sind nur dann erlaubt, wenn sie die Ausübung der anvisierten Tätigkeit unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Meist werden sich AG aber hüten, solche Fragen grundsätzlich ohne Anlass zu stellen, weil sie gegen ein Diskriminierungsverbot verstossen. Die Frage nach dem weiteren Verhältnis stelle ich jetzt mal nicht, unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich das ja vorstellen, vor allem bei kleinen Betrieben, die keine Ausweichmöglichkeit haben.
Anders kann es schliesslich auch dann aussehen, wenn man durch die Behinderung eine besondere Einrichtung des Arbeitsplatzes braucht. Da hat man dann auch ein Eigeninteresse an einer Offenlegung.
Im Grunde hat das aber alles nicht in erster Linie mit einer Schwerbehinderung zu tun, sondern ganz allgemein um die Voraussetzungen für eine bestimmte Anforerungen an eine Tätigkeit. Demnach wird man auch nicht die Schwerbehinderung an sich offen legen, sondern nur gewisse Einschränkungen in dem betreffenden Bereich (Heben, Tragen, Schnelligkeit und Reaktion etc.).
Gruss
criminor
PS: ich habe mal ein paar Grundlagen und Entscheidungen dazu gesucht:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... eitnehmers
http://www.schwbv.de/urteile/6.html
http://www.schwbv.de/urteile/210.html