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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Verfasst: Fr 18. Mär 2011, 20:18
von Miko
Und ich wiederhole die Wiederholung:

Der AG kann u. U. wenn er nachweisen kann, dass ihm durch das Verschweigen finanzielle Nachteile entstanden sind, Schadenersatz fordern.

Ist selten, aber die Situation am Arbeitsmarkt verschärft sich seit Jahren immer mehr und somit wird auch nach und nach mehr davon Gebrauch gemacht.

Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Verfasst: Mo 19. Mär 2012, 16:51
von wildwasserbahn
Hallo,

das Problem ist, bist Du ehrlich, bekommst Du im Normalfall den Job nicht! - Behindertenquote und Ausgleichszahlung hin oder her, der AG wir dich nicht nehmen. Selbst im "öffentlichem Dienst" ich arbeite dort und sitze als Personalvertretung bei den Vorstellungsgesprächen dabei, passiert genau das Selbe, bei zwei passende/ gleichwertige Bewerbern ist der Gesunde halt ein bißchen besser qualifiziert und der Behinderte geht ohne Job heim.

Wenn du den Job machen kannst, würde ich persönlich annehmen und es probieren, geht es nicht, dann wirst Du dich nicht auf deine Rechte als Schwerbehinderter berufen können.
Gruß

Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Verfasst: Mo 19. Mär 2012, 18:29
von Vrori
Hallo,

was ich nicht verstehe...du schreibst: EM-Rentenantrag wird sowieso abgelehnt...also geh ich arbeiten...zumindest sinngemäß...

wenn du also arbeiten kannst, dann kannst du keine Rente beantragen...

und wenn du meinst, dass du Rente beantragen kannst, dann geht man doch davon aus, dass man nicht arbeiten kann...

irgenwie versteh ich die Logik hier nicht...

LG
Vrori

Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Verfasst: Mo 19. Mär 2012, 19:40
von Blacky
Das ist 1 Jahr her das dieser Fred eröffnet wurde.

Also nicht aktuell.

Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 13:20
von Manfred G.
Hallo.

Aus meiner Erfahrung als Schwerbehindertenvertreter weiß ich, das du, wenn danach gefragt wirst es auch angeben. Sollte ein AG nicht danach fragen brauchst du es nicht.
Aber du willst ja sicher auch den Kündigungsschutz und bestimmt auch die 5 Tage Zusatzurlaub in Anspruch nehmen, dann mußt du es dem AG mitteilen.

Gruß Manfred

Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 15:44
von maaboo
Hallo,

hatte vor zwei Wochen ein Vorstellungsgespräch bei einer Behörde.

Ich selber hab beim Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, das ich Schwer behindert und eine Gleichstellung hab.

Darauf wurde geantwortet: "wir selber dürfen nach Schwerbehinderung nicht fragen, aber es war
gut, das ich es mitgeteilt hab."

Zumal in der Stellenausschreibung stand, das Schwerbe. bevorzugt werden.

Was also stimmt nun... :confused:

Gruß
maaboo

Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 16:57
von Doppeloma
Hallo maaboo, :smile:
hatte vor zwei Wochen ein Vorstellungsgespräch bei einer Behörde.
Ich selber hab beim Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, das ich Schwer behindert und eine Gleichstellung hab..
Wenn DU das SELBER freiwillig angegeben hast, dann ist das deine Angelegenheit, eine Gleichstellung bedeutet aber "NUR", dass du einem Schwerbehinderten gleichgestellt wurdest, eine ECHTE Schwerbehinderung besteht erst ab GdB 50 mit dem entsprechenden Ausweis.

Bei Gleichstellung ist der Behindertengrad (GdB 30 /GdB 40) ja unter der echten Schwerbehinderung angesiedelt, die Beeinträchtigungen sind also meist noch nicht so schwer, wie üblicherweise beim GdB 50, KANN ein AG durchaus als Vorteil sehen.
Darauf wurde geantwortet: "wir selber dürfen nach Schwerbehinderung nicht fragen, aber es war
gut, das ich es mitgeteilt hab."
Wenn es auf die angebotene Tätigkeit KEINEN Einfluß hat, ist KEIN AG dazu berechtigt da nachzufragen, WAS du einem AG freiwillig dazu erzählst, auch zu bestimmten Krankheiten /Einschränkungen die Einfluß auf die vorgesehene Tätigkeit haben könnten, DAS IST deine freie Entscheidung.

Üblicherweise wird man sich wohl auf gesundheitlich ungeeignete Tätigkeiten gar nicht erst bewerben und eine gesetzliche PFLICHT eine Gleichstellung anzugeben gibt es überhaupt NICHT, bei Schwerbehinderung ab GdB 50 sind da noch immer sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen im Umlauf... :confused: :Gruebeln:
Zumal in der Stellenausschreibung stand, das Schwerbe. bevorzugt werden.
Ja, Behörden sind dazu teilweise sogar verpflichtet, das in die Stellenausschreibungen zu schreiben, ob dann wirklich auch ein Schwerbehinderter oder Gleichgestellter eingestellt wird, "bei gleicher Qualifikation und Eignung", das läßt sich später nur schwer feststellen.

Hat man dir denn schon was mitgeteilt zu deiner Bewerbung, oft entscheidet sich die Behörde dann doch lieber für jemanden, der die "besseren, idealen Voraussetzungen hatte", ob der auch den Status Schwerbehinderung /Gleichstellung hat, muss man den abgelehnten Bewerbern ja nicht mitteilen.
Was also stimmt nun...
Das Diskriminierungs-Verbot besagt, dass man KEINE Angaben dazu machen braucht (bei einem GdB unter 50 sowieso NICHT), manche AG halten sich daran und manche eben NICHT, was du freiwillig angibst, in einem Vorstellungsgespräch oder Bewerbungs-Anschreiben ist GENERELL deine Angelegenheit.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Verfasst: Do 5. Apr 2012, 12:19
von maaboo
Hallo Doppeloma,

soll Ende April Bescheid bekommen.

Frohe Ostern wünsche ich alles

maaboo

Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 10:00
von Ratlos
Hallo,
der Beitrag ist zwar schon älter, aber ich hab da noch was gefunden.[img][img][/img][/img]

Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Verfasst: So 27. Jan 2013, 14:32
von Luka
Ich würde dem Arbeitgeber die Frage nach der Schwerbehinderung offen beantworten.

Arbeitgeber sind daran interessiert Ihre "Quote" an schwerbehinderten Mitarbeitern voll zu bekommen und bekommen dafür auch Förderungsgelder.

Mir sind durch Bekanntgabe meiner Schwerbehinderteneigenschaft noch nie Nachteile entstanden - ganz im Gegenteil.

Außerdem hast Du dann Vorteile, z.B. 5 Tage mehr Urlaub und verbesserten Kündigungsschutz.