Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Stellt mich heutzutage mit diesen Einschränkungen noch Jemand ein?
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Doppeloma
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 15. Okt 2014, 13:09

Hallo Dannie, :smile:
huhu, ich habe dieses hier gefunden und weiß nicht ob das schon vorhanden ist *schäm*

bei Bewerbung Schwerbehinderung mitteilen...
Lieb von dir und vielen Dank für deine Mühe :ic_up:

Letztlich ist es wohl (fast) egal ob man das dem AG mitteilt oder nicht (die AfA und JC verlangen eher das Gegenteil, obwohl das natürlich auch nicht rechtens ist), weil es meist ein Vermittlungs- Einstellungs-Hemmnis darstellt, gerade wegen der besonderen Schutzwirkung.

Die setzt übrigens (Kündigungs-Schutz betreffend) erst nach Ablauf der Probezeit von 6 Monaten ein und wenige AG "freuen" sich auch über den Zusatz-Urlaub den der Schwerbehinderte in Anspruch nehmen kann, es ist und bleibt im realen Arbeitsleben ein trügerischer Vorteil Gleichstellung und/oder Schwerbehinderten-Ausweis zu haben, es sei denn man hat bereits einen festen Arbeitsplatz.

Sogar im ÖD wird man deswegen nicht unbedingt (bei gleicher Eignung) bevorzugt eingestellt (die sind eben verpflichtet das in den Stellenangeboten so zu schreiben), man kann es dann natürlich nur schwer beweisen, dass der letztlich von AG gewählte Kandidat die besseren fachlichen Qualitäten gar nicht hatte, D ist leider sehr armselig was die echte Unterstützung von Schwerbehinderten betrifft sich durch Arbeit selbst den Lebendsunterhalt verdienen zu können.

Es wird öffentlich viel dazu "getönt" wie "vorteilhaft" das doch sei und die Realität sieht für viele Betroffene ganz anders aus (ja, auch hier gibt es die rühmlichen Ausnahmen) ... denn die Einschränkungen sind meist nur eine zusätzliche Belastung (man ist oft langsamer /öfter krank/braucht vielleicht einen speziellen Arbeitsplatz usw.) für den AG der er durch Einstellung (noch) gesunder Mitarbeiter leicht aus dem Wege gehen kann.

Wirklich verpflichten kann die Politik keinen AG Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz zu geben, oft zahlen die "lieber" die "Strafabgabe" (weil sie die staatlich vorgegebene Behinderten-Quote nicht erfüllen) ... das sind lächerliche rund 150 Euro im Monat pro Schwerbehinderten-Arbeitsplatz ... :Verwirrt: :Hilfe:
Vermutlich wurden mein Dopa und ich deswegen auch nicht entlassen, man hatte uns wenigstens noch als Schwerbehinderte /Gleichgestellte "Karteileichen" in der Firma und somit diese Strafabgabe vorerst gespart ... :glotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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k@lle
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 15. Okt 2014, 16:41

gab mir die SB der Agentur für Arbeit doch den "Tip", genau das heraus zu lassen. Damit würden sich meine Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöhen
ist mir auch so erklärt worden....obwohl ich da schon in der Schwebi.-Abteilung der AfA war
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Camper1955
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 15. Okt 2014, 16:47

k@lle hat geschrieben:
ist mir auch so erklärt worden....obwohl ich da schon in der Schwebi.-Abteilung der AfA war
Ich auch k@alle, ich auch.

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