Wenn ich eingeladen werde zur Afa (Arge) und sage, dass ich keinen einzigen "Pfennig" Geld mehr hätte um mir die Busfahrt leisten zu können.
Kann die Arge dann Sanktionen veranlassen???
Wenn nunmal kein Gelld vorhanden ist, ist keines da.
Dafür kann man doch nicht bestraft werden?
Zwischenfrage zu aggi´s Beitrag "Bewerben" Fahrtkostenerstat
- angel
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Re: Zwischenfrage zu aggi´s Beitrag "Bewerben" Fahrtkostener
das ist eine wirklich gute Frage...
ich kann sie aber leider nicht beantworten.
Wahrscheinlich ist es dann dem MA freigestellt zu sanktionieren
oder den Termin zu verschieben....??????
ich kann sie aber leider nicht beantworten.
Wahrscheinlich ist es dann dem MA freigestellt zu sanktionieren
oder den Termin zu verschieben....??????
- Doppeloma
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Re: Zwischenfrage zu aggi´s Beitrag "Bewerben" Fahrtkostener
Lieber Miko,
Schriftlich die "Vorabüberweisung" der notwendigen Fahrkosten beantragen, da dir die Wahrnehmung des Meldetermines am XXX sonst aus finanziellen Gründen NICHT möglich ist, "traurigen Konto-Auszug" beifügen, und möglichst nachweislich (Zeuge!) hinfaxen (wenn du Geld für Einschreiben-Porto hast, dann kannst du da auch hinkommen!
)
DAS sollte genügen, um eine eventuelle Sanktion wegen NICHT Erscheinen auszuhebeln, garantieren KANN ich dir das aber auch nicht.
"Witzig" war mal die Antwort aus Nürnberg dazu, denn GENAU diese Frage hatte ich in der Mail (wegen Dopas Fahrkosten) auch gestellt, ob es einen "wichtigen Grund darstellt, wenn man aus Geldmangel die Fahrkosten NICHT aufbringen kann"
Leider gab es DARAUF KEINE definitive Antwort, diese Frage wurde "ganz einfach überlesen", JEDER denke sich sein Teil dazu...
Auch DIE geben einem NICHT ALLES schriftlich
Liebe Grüße von der Doppeloma
"Sagen" alleine wird nicht reichen, um einer Sanktion wegen Meldeversäumnis zu entgehenWenn ich eingeladen werde zur Afa (Arge) und sage, dass ich keinen einzigen "Pfennig" Geld mehr hätte um mir die Busfahrt leisten zu können.

Schriftlich die "Vorabüberweisung" der notwendigen Fahrkosten beantragen, da dir die Wahrnehmung des Meldetermines am XXX sonst aus finanziellen Gründen NICHT möglich ist, "traurigen Konto-Auszug" beifügen, und möglichst nachweislich (Zeuge!) hinfaxen (wenn du Geld für Einschreiben-Porto hast, dann kannst du da auch hinkommen!


DAS sollte genügen, um eine eventuelle Sanktion wegen NICHT Erscheinen auszuhebeln, garantieren KANN ich dir das aber auch nicht.
"Witzig" war mal die Antwort aus Nürnberg dazu, denn GENAU diese Frage hatte ich in der Mail (wegen Dopas Fahrkosten) auch gestellt, ob es einen "wichtigen Grund darstellt, wenn man aus Geldmangel die Fahrkosten NICHT aufbringen kann"

Leider gab es DARAUF KEINE definitive Antwort, diese Frage wurde "ganz einfach überlesen", JEDER denke sich sein Teil dazu...

Auch DIE geben einem NICHT ALLES schriftlich

Liebe Grüße von der Doppeloma

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- Miko
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Re: Zwischenfrage zu aggi´s Beitrag "Bewerben" Fahrtkostener
Oder gar Geld vorab zu schicken?angel hat geschrieben:das ist eine wirklich gute Frage...
ich kann sie aber leider nicht beantworten.
Wahrscheinlich ist es dann dem MA freigestellt zu sanktionieren
oder den Termin zu verschieben....??????
Wohl eher nicht...
Aber die Frage bleibt, wieviel muss man sich denn zurück legen für solche Fälle?
Es gibt da wohl Vorgaben, ABER, das was man sich zurück gelegt hat, könnte ja gerade aufgebraucht worden sein, weil z. B. geradeeine neue Waschmaschine fällig war.....
Gruß
Miko
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Re: Zwischenfrage zu aggi´s Beitrag "Bewerben" Fahrtkostener
[quote="Doppeloma"
Auch DIE geben einem NICHT ALLES schriftlich
[/quote]
Verlangen aber 100%iges Mitwirken von den Betroffenen.
Da stimmt doch schon wieder etwas nicht, wie schon so oft.
Danke dir, liebe Doppeloma.
Gruß
Miko
Auch DIE geben einem NICHT ALLES schriftlich

[/quote]
Verlangen aber 100%iges Mitwirken von den Betroffenen.
Da stimmt doch schon wieder etwas nicht, wie schon so oft.
Danke dir, liebe Doppeloma.



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