hier zunächst mal ein "dicker Dämpfer" für deine Vermittlerin von der AfA, deine Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten richtet sich aktuell nach § 121 SGBIII
Schau mal rein
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0312100
ALLES, aber auch wirklich ALLES was schon vom Einkommen her NICHT diesen Kriterien entspricht, kannst du direkt (ohne Bewerbung!) ablehnen.
Vielleicht solltest du deiner SB da mal freundlich klar machen, dass ein Job als "Pförtner" und ähnliche Angebote schon vom Einkommen her NICHT in Frage kommen!!!
Bei der AfA besteht schon noch ein gewisser Berufs-/ Einkommens-Schutz, da brauchst du noch NICHT (wie später in H4) JEDEN MIST zu machen.Dort hatte ich einen Bruttoverdienst von 1900 Euro bei einer 25 Std/Woche - bekomme ich sicher sooo schnell nicht wieder
Bei Angebot einer Vollzeit-Tätigkeit MUSS dein letztes Einkommen übrigens entsprechend auf VOLLZEIT hochgerechnet werden um die Zumutbarkeit prüfen zu können, da darf man also NICHT einfach NUR dein Teilzeiteinkommen als Maßstab nehmen.
WAS stellt sie sich denn nun eigentlich vor, deine SB, Teilzeitvermittlung (?) hast du eine entsprechende "Verfügbarkeits-Erklärung" unterschrieben ??? / Vollzeitvermittlung nach GA des Amtsarztes (?) schon DAS wäre erst mal eindeutig zu klären und mit dir abzustimmen, meine Güte WAS sitzen da bloß für Leute
Der mußt du aber noch VIEL beibringen, bis die weiß, wie sie ihren Job zu machen hat...
Solange du noch im "Arbeits-Kampf" bist kannst du (meiner Meinung nach) nicht enfach einen neuen Arbeitsvertrag abschließen, es ist ja noch offen, ob dein altes Arbeitsverhältnis überhaupt rechtmäßig beendet ist
Hast du einen Anwalt in der Sache, dazu solltest du dich (glaube ich) mal anwaltlich beraten lassen, bevor dir da noch irgendwas "auf die Füße fällt"???
Mit Arbeitsrechtsverfahren hatte ich direkt noch nichts zu tun und dein Hinweis, dass du "eigentlich" zur Arbeit müsstest (wenn du NICHT mehr AU bist!!!) ist auch nicht SOOO verkehrt und die AfA wäre dann "eigentlich" auch raus aus der Geschichte, OHHH JEEE, dazu fällt mir nicht wirklich was ein...
Denn OHNE AU-Bescheinigung/EM-Renten-Antrag fällt ja der §125 an sich "ins Wasser" bei bestehendem Arbeitsverhältnis hast du ja so überhaupt keinen Anspruch mehr auf ALG
Trotzdem kann die SB nicht machen was sie will, solange alles so weiterläuft wie bisher, hat auch sie sich an die Vorgaben des SGBIII zu halten.
Ansonsten ist es wohl am Besten wenn du dir schnellstens wieder eine AU-Bescheinigung besorgst, dann bist du wenigstens deinem AG gegenüber "auf der sicheren Seite", warum hast du eigentlich KEINE AU mehr und seit wann???
Sorry, wenn ich das wissen sollte, ich vergess auch manche Einzelheiten der einzelnen Fälle hier
Von der SB lass dich NICHT aus der Ruhe bringen, da hast du erst mal reichlich Munition bekommen, vor ALLEM an den Zumutbarkeitsregeln kommt sie NICHT vorbei, hast du eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) unterschrieben mit der Anzahl Bewerbungen???
Ansonsten KANN sie (lt. Gesetz) KEINE bestimmte Anzahl verlangen, wenn der Arbeitsmarkt das nicht hergibt, SINNLOS-Bewerbungen brauchst du NICHT zu veranstalten, NUR damit sie zufrieden wäre.
LIebe Grüße von der Doppeloma