Hi Ihr alle
Nochmal danke - morgen wird mein Ex mal mir dem Schrauber telefonieren, was alles hin ist - ach ja, die Achsmanschetten sind mir auch noch eingefallen

und irgendein Vollpfosten hat mir den linken Außenspiegel weggehauen (elektrisch verstellbar) - aber der dürfte wohl das kleinste Problem sein!
Zurück zum Thema - heute war wieder mal Termin beim AfA und ich wurde
gezwungen, die EV zu unterschreiben, sonst würde ich kein Alg mehr bekommen
Ich hab meine SB auf meine Chancen angesprochen, innerhalb der nächsten 9 Monate (bis zum Ende des Alg I) Arbeit zu finden und sie meinte, dass die doch recht gut seien - da hab ich sie doch glatt ausgelacht
Bis jetzt kam lediglich 1 (in Worten:
ein) Vermittlungsvorschlag - sie meint nun, ich soll nun auch mal in Richtung Zeitarbeit gehen
Als ob die für eine Ungelernte in einem Büro Arbeit finden würden wenn gleichzeitig ausgebildete Kaufleute für Bürokommunikation oder Bürokaufleute auf der Straße stehen?!? Das habe ich ihr auch gesagt, worauf sie beleidigt war - ich hab ihr erklärt, dass ich den nächstbesten freien Job im Büro bekomme, der bei der Zeitarbeitfirma, bei der meine Tochter arbeitet, frei wird. Ich weiss, dass da seit mind. 1. Jahr keine gesucht wird.
WIE groß sie meine Chancen sieht, beweist allein die Tatsache, dass ich den nächsten Termin Ende April habe und da auch nur 4-5 Bewerbungen - gleich welcher Art - vorlegen muss.
Wenigstens hat sie die doofe Idee rausgenommen, dass ich als Betreuungskraft nach § 87 b gehen soll - wenn ich wüsste, wo ich mich gegen diesen Unsinn beschweren kann - ich würde es tun
Schließlich müsste ich für den Betreuerschein extra einen Kurs machen - für eine Sache, die ich für meinen Beruf von Grund auf gelernt habe

Und um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen müsste ich - um den Schein (und den Job behalten zu können) in regelmäßigen Abständen "Auffrischungskurse" besuchen - und aus eigener Tasche bezahlen
Da haben die Verantwortlichen wieder mal nur daran gedacht, Berufsfremde von der Straße in die Pflege zu bekommen - dass Pflegekräfte aus Gesundheitsgründen diese Möglichkeit in Betracht ziehen möchten haben die aber leider in ihrer Planung außen vor gelassen
Ach ja - Bewerbungsgebühren bekomme ich auch keine erstattet - dafür ist das AfA nicht zuständig. Den Fehler hat sie zugegeben - da ist bei mir die DRV zuständig
Ich bin für heut fertig - wünsch euch a guts Nächtle
LG Gabi