Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?
- Miko
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?
Und ich wiederhole die Wiederholung:
Der AG kann u. U. wenn er nachweisen kann, dass ihm durch das Verschweigen finanzielle Nachteile entstanden sind, Schadenersatz fordern.
Ist selten, aber die Situation am Arbeitsmarkt verschärft sich seit Jahren immer mehr und somit wird auch nach und nach mehr davon Gebrauch gemacht.
Der AG kann u. U. wenn er nachweisen kann, dass ihm durch das Verschweigen finanzielle Nachteile entstanden sind, Schadenersatz fordern.
Ist selten, aber die Situation am Arbeitsmarkt verschärft sich seit Jahren immer mehr und somit wird auch nach und nach mehr davon Gebrauch gemacht.
Gruß
Miko
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?
Hallo,
das Problem ist, bist Du ehrlich, bekommst Du im Normalfall den Job nicht! - Behindertenquote und Ausgleichszahlung hin oder her, der AG wir dich nicht nehmen. Selbst im "öffentlichem Dienst" ich arbeite dort und sitze als Personalvertretung bei den Vorstellungsgesprächen dabei, passiert genau das Selbe, bei zwei passende/ gleichwertige Bewerbern ist der Gesunde halt ein bißchen besser qualifiziert und der Behinderte geht ohne Job heim.
Wenn du den Job machen kannst, würde ich persönlich annehmen und es probieren, geht es nicht, dann wirst Du dich nicht auf deine Rechte als Schwerbehinderter berufen können.
Gruß
das Problem ist, bist Du ehrlich, bekommst Du im Normalfall den Job nicht! - Behindertenquote und Ausgleichszahlung hin oder her, der AG wir dich nicht nehmen. Selbst im "öffentlichem Dienst" ich arbeite dort und sitze als Personalvertretung bei den Vorstellungsgesprächen dabei, passiert genau das Selbe, bei zwei passende/ gleichwertige Bewerbern ist der Gesunde halt ein bißchen besser qualifiziert und der Behinderte geht ohne Job heim.
Wenn du den Job machen kannst, würde ich persönlich annehmen und es probieren, geht es nicht, dann wirst Du dich nicht auf deine Rechte als Schwerbehinderter berufen können.
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?
Hallo,
was ich nicht verstehe...du schreibst: EM-Rentenantrag wird sowieso abgelehnt...also geh ich arbeiten...zumindest sinngemäß...
wenn du also arbeiten kannst, dann kannst du keine Rente beantragen...
und wenn du meinst, dass du Rente beantragen kannst, dann geht man doch davon aus, dass man nicht arbeiten kann...
irgenwie versteh ich die Logik hier nicht...
LG
Vrori
was ich nicht verstehe...du schreibst: EM-Rentenantrag wird sowieso abgelehnt...also geh ich arbeiten...zumindest sinngemäß...
wenn du also arbeiten kannst, dann kannst du keine Rente beantragen...
und wenn du meinst, dass du Rente beantragen kannst, dann geht man doch davon aus, dass man nicht arbeiten kann...
irgenwie versteh ich die Logik hier nicht...
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Blacky
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?
Das ist 1 Jahr her das dieser Fred eröffnet wurde.
Also nicht aktuell.
Also nicht aktuell.
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?
Hallo.
Aus meiner Erfahrung als Schwerbehindertenvertreter weiß ich, das du, wenn danach gefragt wirst es auch angeben. Sollte ein AG nicht danach fragen brauchst du es nicht.
Aber du willst ja sicher auch den Kündigungsschutz und bestimmt auch die 5 Tage Zusatzurlaub in Anspruch nehmen, dann mußt du es dem AG mitteilen.
Gruß Manfred
Aus meiner Erfahrung als Schwerbehindertenvertreter weiß ich, das du, wenn danach gefragt wirst es auch angeben. Sollte ein AG nicht danach fragen brauchst du es nicht.
Aber du willst ja sicher auch den Kündigungsschutz und bestimmt auch die 5 Tage Zusatzurlaub in Anspruch nehmen, dann mußt du es dem AG mitteilen.
Gruß Manfred
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?
Hallo,
hatte vor zwei Wochen ein Vorstellungsgespräch bei einer Behörde.
Ich selber hab beim Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, das ich Schwer behindert und eine Gleichstellung hab.
Darauf wurde geantwortet: "wir selber dürfen nach Schwerbehinderung nicht fragen, aber es war
gut, das ich es mitgeteilt hab."
Zumal in der Stellenausschreibung stand, das Schwerbe. bevorzugt werden.
Was also stimmt nun...
Gruß
maaboo
hatte vor zwei Wochen ein Vorstellungsgespräch bei einer Behörde.
Ich selber hab beim Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, das ich Schwer behindert und eine Gleichstellung hab.
Darauf wurde geantwortet: "wir selber dürfen nach Schwerbehinderung nicht fragen, aber es war
gut, das ich es mitgeteilt hab."
Zumal in der Stellenausschreibung stand, das Schwerbe. bevorzugt werden.
Was also stimmt nun...

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maaboo
- Doppeloma
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?
Hallo maaboo,
Bei Gleichstellung ist der Behindertengrad (GdB 30 /GdB 40) ja unter der echten Schwerbehinderung angesiedelt, die Beeinträchtigungen sind also meist noch nicht so schwer, wie üblicherweise beim GdB 50, KANN ein AG durchaus als Vorteil sehen.
Üblicherweise wird man sich wohl auf gesundheitlich ungeeignete Tätigkeiten gar nicht erst bewerben und eine gesetzliche PFLICHT eine Gleichstellung anzugeben gibt es überhaupt NICHT, bei Schwerbehinderung ab GdB 50 sind da noch immer sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen im Umlauf...
Hat man dir denn schon was mitgeteilt zu deiner Bewerbung, oft entscheidet sich die Behörde dann doch lieber für jemanden, der die "besseren, idealen Voraussetzungen hatte", ob der auch den Status Schwerbehinderung /Gleichstellung hat, muss man den abgelehnten Bewerbern ja nicht mitteilen.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Wenn DU das SELBER freiwillig angegeben hast, dann ist das deine Angelegenheit, eine Gleichstellung bedeutet aber "NUR", dass du einem Schwerbehinderten gleichgestellt wurdest, eine ECHTE Schwerbehinderung besteht erst ab GdB 50 mit dem entsprechenden Ausweis.hatte vor zwei Wochen ein Vorstellungsgespräch bei einer Behörde.
Ich selber hab beim Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, das ich Schwer behindert und eine Gleichstellung hab..
Bei Gleichstellung ist der Behindertengrad (GdB 30 /GdB 40) ja unter der echten Schwerbehinderung angesiedelt, die Beeinträchtigungen sind also meist noch nicht so schwer, wie üblicherweise beim GdB 50, KANN ein AG durchaus als Vorteil sehen.
Wenn es auf die angebotene Tätigkeit KEINEN Einfluß hat, ist KEIN AG dazu berechtigt da nachzufragen, WAS du einem AG freiwillig dazu erzählst, auch zu bestimmten Krankheiten /Einschränkungen die Einfluß auf die vorgesehene Tätigkeit haben könnten, DAS IST deine freie Entscheidung.Darauf wurde geantwortet: "wir selber dürfen nach Schwerbehinderung nicht fragen, aber es war
gut, das ich es mitgeteilt hab."
Üblicherweise wird man sich wohl auf gesundheitlich ungeeignete Tätigkeiten gar nicht erst bewerben und eine gesetzliche PFLICHT eine Gleichstellung anzugeben gibt es überhaupt NICHT, bei Schwerbehinderung ab GdB 50 sind da noch immer sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen im Umlauf...


Ja, Behörden sind dazu teilweise sogar verpflichtet, das in die Stellenausschreibungen zu schreiben, ob dann wirklich auch ein Schwerbehinderter oder Gleichgestellter eingestellt wird, "bei gleicher Qualifikation und Eignung", das läßt sich später nur schwer feststellen.Zumal in der Stellenausschreibung stand, das Schwerbe. bevorzugt werden.
Hat man dir denn schon was mitgeteilt zu deiner Bewerbung, oft entscheidet sich die Behörde dann doch lieber für jemanden, der die "besseren, idealen Voraussetzungen hatte", ob der auch den Status Schwerbehinderung /Gleichstellung hat, muss man den abgelehnten Bewerbern ja nicht mitteilen.
Das Diskriminierungs-Verbot besagt, dass man KEINE Angaben dazu machen braucht (bei einem GdB unter 50 sowieso NICHT), manche AG halten sich daran und manche eben NICHT, was du freiwillig angibst, in einem Vorstellungsgespräch oder Bewerbungs-Anschreiben ist GENERELL deine Angelegenheit.Was also stimmt nun...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?
Hallo,
der Beitrag ist zwar schon älter, aber ich hab da noch was gefunden.[img][img][/img][/img]
der Beitrag ist zwar schon älter, aber ich hab da noch was gefunden.[img][img][/img][/img]
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- Zulässige_und_unzulässige_Fragen_von_A_bis_Z.pdf
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?
Ich würde dem Arbeitgeber die Frage nach der Schwerbehinderung offen beantworten.
Arbeitgeber sind daran interessiert Ihre "Quote" an schwerbehinderten Mitarbeitern voll zu bekommen und bekommen dafür auch Förderungsgelder.
Mir sind durch Bekanntgabe meiner Schwerbehinderteneigenschaft noch nie Nachteile entstanden - ganz im Gegenteil.
Außerdem hast Du dann Vorteile, z.B. 5 Tage mehr Urlaub und verbesserten Kündigungsschutz.
Arbeitgeber sind daran interessiert Ihre "Quote" an schwerbehinderten Mitarbeitern voll zu bekommen und bekommen dafür auch Förderungsgelder.
Mir sind durch Bekanntgabe meiner Schwerbehinderteneigenschaft noch nie Nachteile entstanden - ganz im Gegenteil.
Außerdem hast Du dann Vorteile, z.B. 5 Tage mehr Urlaub und verbesserten Kündigungsschutz.
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