ganz kurz zu den Fakten: Ich hatte das Glück ein Darlehen von einem Bekannten bekommen zu haben um mir eine private Therapie zu finanzieren, da ich nach einem einschneidenden Erlebnis seit 2005 an einer schweren Angst/Panikstörung leide. Dadurch verlor ich damals meine Arbeit.und es riss mir den Boden unter den Füßen weg. Durch die kassenärzlich zugelassenen Therapeuten komme ich auf keinen grünen Zweig und die Wartezeiten sind auch viel zu lang sind für gesetzlich Versicherte.
Ich stand also entweder auf Wartelisten oder ich passte nicht ins Praxiskonzept oder ich konnte nicht mit einem Therapeuten. Supi. Die einzige Therapie, welche ich sofort anfangen konnte war Medikamente zu schlucken.... was letztendlich nur das Panikgefühl unterdrückt. Und ich will nicht ewig Medikamente nehmen müssen,
Seit gut 2 Jahren bin ich deshalb fast durchweg krank geschrieben. Seither war ich auch noch bei keinem Amtsarzt. Hartz 4 erhalte ich seit Oktober 2005. Anfangs bewilligte meine SB mir immer 6 Monate, die letzten 4 Mal immer nur 3 Monate, obwohl sich an meiner Situation nichts verändert hat und es auch nicht absehbar ist, wann ich wieder zurück in meinen ursprünglichen Beruf kann.
Ich habe nun im Mai erneut einen Fortzahlungsantrag ALG2 ab 1.6. gestellt und wie immer brav meine Kontoauszüge vorgelegt, woraufhin natürlich meine Sachbearbeiterin wissen wollte woher das Geld/Darlehen kommt und für was das Geld ist..
Aufgrund dessen hat sie mir nun erst einmal VORLÄUFIG das ALG2 für 3 Monate bewilligt.
Sie fordert von mir den Darlehensvertrag, den ich natürlich vorlegen kann. Desweiteren möchte sie von mir Kostennachweise über die von mir in Anspruch genommenen Heil- und Therapiemaßnahmen.
-Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Es ist doch mein privates "Vergnügen" (soll es ja dazu verhelfen, dass ich schneller wieder gesund werde und sie mich nie wieder sehen muss - ist das nicht genug der Mitwirkungspflicht?)oder muss ich demnächst auch meine Quittungen von Lidl vorlegen?
-Habe ich eine Chance wenn ich Widerspruch dagegen einlege diese privaten Rechnungen vorzulegen? Wie "nackt" muss/soll man sich eigentlich machen?
Ich weiss, dass die SB mich hasst wie die Pest und mir ganz gerne das Leben noch zusätzlich schwer macht. Könnte hier so viele Beispiele nennen, aber das führt zu weit.
Ich brauche eigentlich heute von euch eine Hilfe für einen Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid bzw. gegen diese Auflage, denn ich frage mich was es die ARGE angeht bei welchem Arzt ich mich privat behandeln lasse und welche Therapie ich dort genau mache. Ich möchte das nicht.
-Was kann mir passieren, wenn ich nicht bereit bin das vorzulegen?
Meine zweite Frage bezieht sich auf eine Versicherungspolice meiner Mutter. Da sie schwerbehindert ist und immer wieder im Krankenhaus habe ich für sie eine Überweisung an eine Versicherung für die vorgenommen. So habe ich diese Überweisung meiner SB auch schriftlich mitgeteilt. Meine Mutter möchte diese Unterlagen jedoch nicht der ARGE zur Verfügung stellen. Kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen dagegen Widerspruch einlegen?
Die SB schreibt mir : " Da der Betrag an die .... von ihrem Konto abgebucht wurde (stimmt so ja auch nicht, ich habe die Überweisung getätigt und es liegt keine Abbuchungsgenehmigung vor) benötigen wir die dazugehörige Versicherungspolice."
Bitte helft mir weiter...ich dreh hier noch durch...
Liebe Grüße an alle.
Rebekka
