Hallo kaktusblüte,
wieder mal "Ungesundes" gepaart mit Ohnmacht und Hilflosigkeit und so versuche ich diesen Fall zu beschreiben und mich kurz zu halten.
Du hast dich ja durchaus bemüht aber wirklich verständlich ist nicht viel von dem was du da geschildert hast, ich glaube du überschätzt unsere Fähigkeiten hier doch gewaltig ... zumal offenbar auch noch ein Migrations-Hintergrund zu beachten ist, mit dem sich hier wohl kaum Jemand auskennt, so deute ich das zumindest ... davon habe ich aber auch nicht die geringste Ahnung was das für zusätzliche Probleme bei JC und / oder Rentenkasse bringen wird.
Der kranke Mensch ist im SGB II und durchgängig seit ca. 5 Jahren AU. Ein DRV-EMR-Verfahren ist anhängig und noch NICHT entschieden, obwohl die DRV den EMR-Antrag 05/2016 in 12/2016 ablehnte:
Das kommt mir schon eher bekannt vor, befindet sich das Verfahren noch im Widerspruch (mit oder ohne Rechts-Beistand ?) oder ist es bereits am Sozialgericht und wie wurden Widerspruch und/ oder Klage konkret (vom Betroffenen / seinem Rechtsbeistand) begründet ???
Die Einschränkungen, die sich aus Ihren Krankheiten und Behinderungen ergeben, führen nicht zu einem Anspruch auf eine Renten wegen Erwerbsminderung. Denn nach unserer medizinischen Beurteilung können Sie noch mind. 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbsfähig sein.
Das kennen ja wirklich Viele hier aus den eigenen Ablehnungs-Bescheiden, ich auch aber letztlich musste die DRV (häufig) trotzdem einlenken am Sozial-Gericht nach Erstellung weiterer Gutachten ...
Wir haben festgestellt, dass Sie in ihrem bisherigen Beruf als Kfz-Mechaniker nicht mehr mind. 6 Stunden erwerbsfähig sein können. Als Kundendienstberater im Kfz-Handwerk können Sie in diesem Umfang jedoch arbeiten. Dies ist Ihnen aufgrund Ihres beruflchen Werdeganges zumutbar. Deshalb sind Sie auch nicht berufsunfähig und können auch keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten ...
Hier wäre schon (spätestens am Gericht) ein guter Ansatzpunkt, denn es besteht offenbar sogar noch Anspruch auf eine Rente wegen Berufs-Unfähigkeit ( geboren vor 1961 ?) und ganz so "einfach" kann es sich die DRV dann doch nicht machen mit dem Vorschlag von Phantasie-berufen, ohne auch nachweisen zu müssen, dass es diese Tätigkeit im "ausreichenden Umfang" überhaupt gibt am allgemeinen Arbeitsmarkt ...
Wir hatten zwar schon öfter mal unsere Autos in einer Werkstatt aber mit einem "Kundendienstberater" hatten wir noch nie was zu tun, das erledigen in der Regel (bei Bedarf) die Mechaniker "nebenbei" mit und werden dafür nicht als Berater extra angestellt und bezahlt ...
Hier wird aber bestimmt ein pfiffiger Anwalt benötigt, der das auch entsprechend im Verfahren zur Prüfung einfordert was die DRV da als "Verweis-Beruf" angibt muss zumindest theoretisch auch in ausreichender Menge am Arbeitsmarkt "gesucht" sein ...
Bereits mit dem "Pförtner" sind die inzwischen auch schon oft "auf die Nase gefallen", denn das ist inzwischen ein Ausbildungsberuf (im Sicherheitsdienst) der hohe (körperliche / psychische) Belastbarkeit und vor
ALLEM Schichtbereitschaft (für meist 12- Stundendienste) erfordert.
So viele "leichte Pförtner"-Stellen für abgelehnte EM-Rentenantragsteller gibt es also gar nicht wie sich die DRV das vorstellen möchte, wenn sie das als Verweisberuf nimmt und die meisten Betroffenen sind diesen heutigen Anforderungen auch gesundheitlich gar nicht gewachsen ... es wird trotzdem immer wieder mal versucht.
Bei der Prüfung der Berufunfähigkeit durften wir nicht berücksichtigen, ob Sie tatsächlich einen Arbeitsplatz als Kundendienstberater im Kfz-Handwerk haben oder finden können.
Genau das haben die aber zu prüfen, wenn sie solche Vorschläge machen und damit den möglichen Anspruch auf eine BU-Rente auch ablehnen ... das geht im Prinzip schon relativ einfach über die Home-Page der AfA herauszufinden wie viele freie Arbeitsplätze es da so geben soll ... auf die sich der Betroffene dann bewerben könnte ...
Ich kenne einen solchen Hinweis auch, mir hat man empfohlen als "Archivarin" zu arbeiten (weil ich als Reiseverkehrs-Kauffrau) nicht mehr sollte, allerdings ist das auch ein Ausbildungsberuf, von dem ich
KEINE Ahnung habe (und auch gar nicht haben
WILL), zudem gibt es (bundesweit) kaum noch Arbeits-Angebote dafür, weil inzwischen fast
ALLES digitalisiert wird ... da werden auch ganz andere Anforderungen gestellt ... als vor 50 - 100 Jahren ...
Mit der vorherigen SB wurde schriftlich der Konsens geschlossen, mit dem DRV-Verlauf das JC auf dem Laufenden zu halten.
Bisher hat die DRV also noch
NICHT anerkannt, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist 3 -
UNTER 6 Stunden) oder gar ganz aufgehoben ist (
UNTER 3 Stunden), da hängt das nicht vom "guten Willen der SB ab" ob ein Anspruch auf ALGII weiterhin besteht, das ist gesetzlich einfach so zu akzeptieren, bis die DRV das mal (per Bescheid) anders sehen würde.
Eine laufende AU-Bescheinigung besagt lediglich, dass man aktuell
Arbeits-
UNFÄHIG ist und macht keine wirklichen Aussagen dazu ob man und in welchem Umfang vielleicht Erwerbsgemindert sein könnte ... diese Prüfungen laufen also noch bei der DRV und damit wird sich vorerst auch das zuständige JC abfinden
MÜSSEN ...
Die Gesetzes - Lage dazu eist eindeutig ... besonders dann wenn die gesundheitlichen Aspekte bereits von der DRV (im Zuge eines Antrages auf EM-Rente) geprüft werden ist eine Untersuchung beim JC-ÄD eigentlich vollkommen überflüssig, denn was die DRV dazu (aktuell) meint ist ja bekannt und
KANN vom JC-ÄD gar nicht geändert werden.
Die bisherige Ablehnung der DRV eine Erwerbsminderung anzuerkennen dürfte ja beim JC bekannt sein, zumindest ist man ja verpflichtet das JC über solche Bescheide zu informieren ... auch der (allgemeine) Stand (Widerspruch oder Klage läuft seit dem XXX) sollte bekannt sein und dann hilft
NUR noch geduldiges Abwarten für
ALLE Beteiligten.
Das hängt also nicht von "Lust und Laune" der gerade zuständigen SB ab, mit AU kann man nicht in Arbeit vermittelt werden und die Klärung der gesamten Erwerbsfähigkeit ist bereits bei der DRV im Gange ... eine Vorstellung beim JC-ÄD ist aktuell völlig überflüssig, weil es
NICHTS daran ändern würde, was der ÄD nun dazu meint.
In diesem Zusammenhang dennoch komplizierte Sachlage:
1. da die KV die Ablehnung GKVdRentner (Erfüllung Vorversiche-rungszeit) in einem nebulösem Verfahren (Ausscheiden aus der Pflichtversicherung 11/2011) favorisiert.
WARUM ist er seit 2011 nicht mehr in der Pflichtversicherung, wenn er seit 5 Jahren ALG II bekommt, da ist man doch (eigentlich) generell pflichtversichert bei der KK ... was war denn
DAVOR, war er privat krankenversichert ???
Letztlich hat das aber keine Auswirkungen darauf ob er eine EM-Rente von der DRV bekommen wird oder nicht, auch EM-Rentner können weiterhin privat krankenversichert sein ... müssen dann die Beiträge eben selber an ihre KK überweisen, es gibt sogar einen Zuschuss von der DRV dafür, den man (nach Rentenbewilligung) dann beantragen muss.
2. Prüfung von Rentenansprüchen in seinem Geburtsland
Keine Ahnung, völlig andere "Baustelle", wenn uns hier noch nicht mal bekannt ist, um welches Land es dabei geht ...
3. Berufliche DRV-Wunschvorstellung - da seit 15 Jahren bereits outgesourcht vs. "jede zumutbare Arbeit" vs. fortbestehendes Krankheitsbild
Tollhaus!
Dazu habe ich oben meine Gedanken aufgeschrieben, im SGB II ist generell
JEDE Arbeit zumutbar am "allgemeinen Arbeitsmarkt", dabei sind gesundheitliche Einschränkungen aber trotzdem zu beachten, bei der Entscheidung der DRV geht es um die Rente wegen Berufs-Unfähigkeit bei den berechtigten Jahrgängen ...
Wenn er schon so lange gar nicht mehr im Beruf gearbeitet hat, dann prüfen die das aber auch nicht mehr ... denn das gilt nur für erlernte / abgeschlossene Berufe in denen man zuletzt auch immer noch gearbeitet haben muss.
Beim JC ist das generell "Schall und Rauch" was man mal gelernt haben könnte ... das ist "Sozial-
HILFE" für Langzeit-Arbeitslose ... "Langzeit-Kranke" (die wegen AU nicht vermittelbar sind) sind dort eher
NICHT vorgesehen ... aber irgendwer muss ja den existenzsichernden Lebensunterhalt zahlen so lange die DRV eine EM nicht als tatsächlich gegeben sieht ... bis dahin ist eben das SGB II mit ALG II zuständig.
Jetzt kommt eine NEUE SB mit einer Einladung - "möchte mit Ihnen über Ihre gesundheitliche Situation und über ein erneutes ärztliches Gutachten sprechen". Dazu das gesamte Paket von Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindungen samt Wegeunfähigkeitsbescheinigung.
Gespickt mit "Mitwirkungspflichten, Rechtsfolgenbelehrung, Rechtsbehelfsbelehrung, Nahtlosigkeitsregelung ( § 145 SGB III)".
Ohne diese Unterlagen im Einzelnen sichten zu können kann man nur einen Blick in die Glaskugel werfen, die neue SB sollte ja auch im Stande sein
VORHER wenigstens die PC-Akte zu lesen um zu erkennen, dass ihr "Frontal-Angriff" völlig überzogen und überflüssig ist ... die DRV
ARBEITET bereits (und immer noch) an der Klärung der Erwerbsfähigkeit ...
Über die "gesundheitliche Situation" sprechen zu wollen ist
KEIN zulässiger Einladungsgrund, darüber spricht man
NUR mit einem Arzt und nicht mit der SB vom JC ... ein ärztliches Gutachten ist aktuell völlig überflüssig ... was soll denn dabei nun herausgefunden werden um die DRV "einzuschüchtern" ...
Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen sind
FREIWILLIG und wenn man das ausfüllen / unterschreiben möchte, dann gehört es
NUR DIREKT ZUM ÄD und NICHT in die Hände der Arbeitsberaterin ... dafür gelten die "Mitwirkungspflichten" also nicht.
Die Forderung einer WUB muss zumindest begründet werden (mit etwas mehr als den üblichen Floskeln, dass eine AU nicht bedeutet man könne einen Meldetermin nicht wahrnehmen), zudem ist
VORHER die Kostenerstattung zu regeln, denn der Arzt muss das (rechtlich gesehen) gar nicht machen
UND wenn zumindest
NICHT kostenfrei ... aus dem Regelsatz ist man nicht verpflichtet solche Ausgaben zu bestreiten.
Der Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtsentbindungen werden auf freiwilliger Basis ausgeführt oder die Nummer mit dem "verschlossen Umschlag", die Überlassung von Unterlagen, aber es ist kein Amtsarzt/med. Untersuchungseinrichtung im Auftrag der BA benannt.

So dann nach "Aktenlage" vom ÄD entschieden wird.
Es
MUSS aber benannt werden,
WER / WANN/ WARUM und WO diese Untersuchung durchführen soll (oder eben nach "Aktenlage" begutachtet), schon damit man diese Unterlagen auch direkt dort (gegen Eingangsbestätigung) einreichen kann.
Den Auftrag kann die SB auch
OHNE Abgabe dieser Unterlagen erteilen, sie muss das allerdings (dem ÄD gegenüber) auch begründen können ... dürfte schwierig werden (egal ob mit oder ohne medizinische Unterlagen), wenn das Verfahren zur EM-Rente bereits bei der DRV im Gange ist ...
Wenn es sich um ein JC der BA handelt (Geld kommt lt. Auszug von der BA) sollte der Betroffene (mit deiner Hilfe) genau all diese Fragen mal (per
MAIL in diesem Falle) in Nürnberg stellen beim Kunden-Reaktions-Management (KRM), relevante Unterlagen (besonders die Einladung zum Gesundheitsgespräch mit den sonstigen unzulässigen Forderungen, wie WUB) einscannen und als Anlage mitschicken, natürlich den Hinweis auf das laufende EM-Rentenverfahren nicht vergessen und dann würde ich mal abwarten wie die das sehen möchten.
E-Mail:
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Die JC-Drohung inkl. Leistungseinstellung - ein Nichterscheinen wird nicht geduldet und die Leistungen gemindert.
Das wird man dann sehen müssen, viel zu meiner Gesundheit würde sie auch dann nicht erfahren, wenn ich dort zum Termin erscheine, damit sie (ohne Rückendeckung aus Nürnberg) keinen Ansatz für eine Sanktion hat, dein Arzt stellt keine WUB aus, der möchte dafür eine Rechtsgrundlage haben, warum eine AU-Bescheinigung nicht genügen soll ... der würde
ICH ein wenig "die Hölle bereiten" mit meinen Forderungen nach Gründen für ihre Forderungen (Rechtsgrundlagen schriftlich bitte für meinen Anwalt) ... der allgemeine Hinweis auf die "Mitwirkungspflichten" deckt nicht alles ab was SB so verlangen.
Ob sie das für besonders wirtschaftlich hält dich zum ÄD schicken zu wollen, wo doch die DRV bereits dabei ist die Erwerbsfähigkeit zu prüfen und das vom ÄD auch nicht ausgehebelt werden kann.
Die Fahrtkosten für den Termin sollten auch unbedingt (schriftlich) eingefordert werden ... mir würde da schon Einiges einfallen der SB zu zeigen, dass sie mit mir nicht machen kann was sie will am Gesetz vorbei ...ein Beistand (oder auch 2

) wäre natürlich nicht schlecht ...
Soweit mir bekannt, kann ich ja dem Gutachten nicht widersprechen u.v.m.
Einem Gutachten
KANN man nicht widersprechen, das ist ja kein Bescheid, was glaubst du denn was danach furchtbares passieren könnte ...???
Das JC kann
GAR NICHTS damit anfangen, so lange dein Verfahren wegen der EM-Rente nicht abgeschlossen ist, es ist überflüssig und sinnlos ... Geldverschwendung und vermutlich wird da der ÄD genau aus diesem Grunde auch gar nicht mitmachen (wollen) ...
Beschwere dich in Nürnberg und du wirst sehen wie schnell deine neue SB deutlich
RUHIGER werden wird ... es wird
NICHTS ändern (können) was sie da gerade veranstaltet... bis die DRV das mal anders entscheiden würde als bisher, ist die Ansicht des JC-ÄD völlig irrelevant ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
