Arbeitslosengeld+Grundsicherung
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Arbeitslosengeld+Grundsicherung
hab da mal einen link gefunden
Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/144.htm
Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/144.htm
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Arbeitslosengeld+Grundsicherung
Huhu Kalle,
leider arbeiten sie in Berlin grade dran,die Dauer wieder mal zu kürzen und auch beim ALG ll Geld,Elterngeld usw. soll gekürzt werden. Klar sie müssen sparen und wir sollen es ausbaden
Dir trotzdem einen schönen Sonntag
Urmel
leider arbeiten sie in Berlin grade dran,die Dauer wieder mal zu kürzen und auch beim ALG ll Geld,Elterngeld usw. soll gekürzt werden. Klar sie müssen sparen und wir sollen es ausbaden



Dir trotzdem einen schönen Sonntag
Urmel

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Re: Arbeitslosengeld+Grundsicherung
hallo
ich bin seit dem1.9.2011 ausgesteuert,und bekomme jetzt ALG1.
bin im Januar- Februar zur Kur gefahren,und habe mich beim Arbeitsamt krank zurück gemeldet.
das Arbeitsamt hat darauf hin die Zahlung eingestellt. Nach dem ich mich einverstanden, erklärt habe,mich dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung zu stellen
wurden die Leistungen weiter gezahlt.Habe ich mich richtig verhalten?
Gruß Paule
ich bin seit dem1.9.2011 ausgesteuert,und bekomme jetzt ALG1.
bin im Januar- Februar zur Kur gefahren,und habe mich beim Arbeitsamt krank zurück gemeldet.
das Arbeitsamt hat darauf hin die Zahlung eingestellt. Nach dem ich mich einverstanden, erklärt habe,mich dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung zu stellen
wurden die Leistungen weiter gezahlt.Habe ich mich richtig verhalten?
Gruß Paule
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Re: Arbeitslosengeld+Grundsicherung
Hallo Paule,
eigentlich hast du richtig gehandelt...du hast dich mit deinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt...wenn du es nicht getan hättest, hättest du nirgendwo Geld bekommen...und somit bekommst du wenigstens das ALG I...
das war doch die gleiche erkrankung,wie die, bei der du ausgesteuert wurdest?
LG
Vrori
eigentlich hast du richtig gehandelt...du hast dich mit deinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt...wenn du es nicht getan hättest, hättest du nirgendwo Geld bekommen...und somit bekommst du wenigstens das ALG I...
das war doch die gleiche erkrankung,wie die, bei der du ausgesteuert wurdest?
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- babette
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Re: Arbeitslosengeld
Hallo
ich versteh was nicht?
wenn ich ausgesteuert bin, weiterhin krank geschrieben bin, und Alg I bekommen will muß ich mich morgen in dem Gesrpäch mit AfA mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen.??? Rentenantrag ist gestellt.
Gruß babette wieviel Std. sollen das denn sein obwohl ich weiterhin krank geschrieben bin ??
ich versteh was nicht?
wenn ich ausgesteuert bin, weiterhin krank geschrieben bin, und Alg I bekommen will muß ich mich morgen in dem Gesrpäch mit AfA mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen.??? Rentenantrag ist gestellt.
Gruß babette wieviel Std. sollen das denn sein obwohl ich weiterhin krank geschrieben bin ??
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- Doppeloma
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Re: Arbeitslosengeld+Grundsicherung
Hallo babette,
Der Gesetzgeber hat das nun mal so geregelt, dass eine gewisse "Verfügbarkeit" für den Arbeitsmarkt gegeben sein MUSS, um Anspruch auf ALGI zu haben, DARUM sollst du ja auch deine AU-Bescheinigung jetzt NICHT mehr bei der AfA vorlegen /abgeben (es IST eben KEIN Ersatz-Krankengeld, man unterliegt den Gesetzen des Arbeitslosengeldes).
Diese "Restleistungsfähigkeit" stellt der Amtsarzt mit seinem Gutachten fest, DARUM geht ja neuerdings das ganze Theater..., deine AU bezieht sich (hauptsächlich) auf deine letzte berufliche Tätigkeit und das heißt eben NICHT automatisch, dass du absolut GAR NICHTS ANDERES mehr machen könntest, selbst MIT der EM-Rente DARF man ja noch bis zu knapp 3 Stunden was arbeiten...
Auf den gestellten Renten-Antrag hat das im Moment KEINE Wirkung, der Antrag bedeutet ja AUCH noch NICHT, dass deine Restleistungsfähigkeit aufgehoben ist, DAS soll ja die DRV erst mal prüfen.
Solange bist du theoretisch (fiktiv) ohnehin noch immer Erwerbsfähig, NUR die DRV stellt rechtsgültig Erwerbsminderung fest.
Musst aber trotzdem keine Angst haben, dass man dir nun direkt einen "tollen Job" vermitteln wird, da brauchst du keineswegs ALLES machen und so hebt die Praxis, die Theorie wieder auf.
Ist alles "saublöde" geregelt, aber wenn man das nicht weiß und sich auf seine AU und die totale Arbeitsunfähigkeit beruft, dann heben die RUCK-ZUCK den Bescheid wieder auf (oder lehnen das ALG direkt ab) weil man dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung steht.....
...für die "Restleistungsfähigkeit" ist der Amtsarzt zuständig und solange da KEIN GA vorliegt, brauchst du dich zu Arbeitszeiten und Tätigkeiten GAR NICHT äußern, du stellst dich zur Verfügung in dem Rahmen den der Amtsarzt festlegt /festlegen wird... PUNKT und bis dahin muss SB eben WARTEN...
Lass morgen den SB reden, der hat dich schließlich eingeladen, gibt es noch KEIN GA, dann kannst du das Gespräch beenden weil die Grundlage für deine "Vermittlung" fehlt, ansonsten verlangst du eine Kopie (der SB bekommt NUR den Teil B) und möchtest erst mal SELBER lesen, was der GA geschrieben hat zu deiner "Restleistungsfähigkeit"...
Du KANNST jederzeit gehen, wenn dir die Sache "zu DUMM" wird, deinen Meldetermin hast du ja eingehalten.
Liebe Grüße von der Doppeloma

JAAA, unbedingt, das ist im Moment eher eine "theoretische" Behauptung, das hast du übrigens auch auf deinem Antrag SOOO unterschrieben, sonst bekommst du KEIN ALGI, auch NICHT nach der Aussteuerung.wenn ich ausgesteuert bin, weiterhin krank geschrieben bin, und Alg I bekommen will muß ich mich morgen in dem Gesrpäch mit AfA mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen.???
Der Gesetzgeber hat das nun mal so geregelt, dass eine gewisse "Verfügbarkeit" für den Arbeitsmarkt gegeben sein MUSS, um Anspruch auf ALGI zu haben, DARUM sollst du ja auch deine AU-Bescheinigung jetzt NICHT mehr bei der AfA vorlegen /abgeben (es IST eben KEIN Ersatz-Krankengeld, man unterliegt den Gesetzen des Arbeitslosengeldes).
Diese "Restleistungsfähigkeit" stellt der Amtsarzt mit seinem Gutachten fest, DARUM geht ja neuerdings das ganze Theater..., deine AU bezieht sich (hauptsächlich) auf deine letzte berufliche Tätigkeit und das heißt eben NICHT automatisch, dass du absolut GAR NICHTS ANDERES mehr machen könntest, selbst MIT der EM-Rente DARF man ja noch bis zu knapp 3 Stunden was arbeiten...
Auf den gestellten Renten-Antrag hat das im Moment KEINE Wirkung, der Antrag bedeutet ja AUCH noch NICHT, dass deine Restleistungsfähigkeit aufgehoben ist, DAS soll ja die DRV erst mal prüfen.
Solange bist du theoretisch (fiktiv) ohnehin noch immer Erwerbsfähig, NUR die DRV stellt rechtsgültig Erwerbsminderung fest.
Du selbst stellst dich (trotzdem!!!) Vollzeit zur Verfügung, sonst bekommst du nämlich weniger Geld wenn du selbst deine "Arbeitszeit einschränkst", überlasse DAS bitte dem Amtsarzt, du MUSST das im Moment gedanklich trennen, für das Arbeitsamt (die AfA) DARFST du aktuell NICHT offiziell komplett (für ALLE nur möglichen Arbeiten) AU sein, dann brauchen die nicht zahlen.wieviel Std. sollen das denn sein obwohl ich weiterhin krank geschrieben bin ??
Musst aber trotzdem keine Angst haben, dass man dir nun direkt einen "tollen Job" vermitteln wird, da brauchst du keineswegs ALLES machen und so hebt die Praxis, die Theorie wieder auf.
Ist alles "saublöde" geregelt, aber wenn man das nicht weiß und sich auf seine AU und die totale Arbeitsunfähigkeit beruft, dann heben die RUCK-ZUCK den Bescheid wieder auf (oder lehnen das ALG direkt ab) weil man dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung steht.....
...für die "Restleistungsfähigkeit" ist der Amtsarzt zuständig und solange da KEIN GA vorliegt, brauchst du dich zu Arbeitszeiten und Tätigkeiten GAR NICHT äußern, du stellst dich zur Verfügung in dem Rahmen den der Amtsarzt festlegt /festlegen wird... PUNKT und bis dahin muss SB eben WARTEN...
Lass morgen den SB reden, der hat dich schließlich eingeladen, gibt es noch KEIN GA, dann kannst du das Gespräch beenden weil die Grundlage für deine "Vermittlung" fehlt, ansonsten verlangst du eine Kopie (der SB bekommt NUR den Teil B) und möchtest erst mal SELBER lesen, was der GA geschrieben hat zu deiner "Restleistungsfähigkeit"...
Du KANNST jederzeit gehen, wenn dir die Sache "zu DUMM" wird, deinen Meldetermin hast du ja eingehalten.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Arbeitslosengeld+Grundsicherung
Hallo Paule,
ne, das du dich mit deinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, hat keinen Einfluß auf deinen Rentenantrag..
viel Erfolg
LG
Vrori
ne, das du dich mit deinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, hat keinen Einfluß auf deinen Rentenantrag..
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LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Vrori
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Re: Arbeitslosengeld+Grundsicherung
guten Tag
das Arbeitsamt möchte mit mir ,über meine berufliche Situation sprechen. Ich habe aber die Rente eingereicht.
wie verhalte ich mich.
LG Paule
das Arbeitsamt möchte mit mir ,über meine berufliche Situation sprechen. Ich habe aber die Rente eingereicht.
wie verhalte ich mich.
LG Paule
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Re: Arbeitslosengeld+Grundsicherung
Hallo,
wenn es sich um eine off. Einladung nach § 309 handelt, dann mußt da hin gehen...oder dich krank abmelden.
Was die genau von dir wollen, kann ich dir natürlich nicht sagen, vermutlich sollst du Schweigepflichtentbindungen unterschreiben und einen Gesundheitsfragebogen.
bei der Arbeitsagentur sagen die sehr gern nichts darüber, dass diese Daten bzw. Unterschrift freiwillig seien.
Die Nichtabgabe dieser Unterlagen darf nicht zu einer Einstellung des ALG I führen...damit drohen sie aber gerne.
Sie drohen auch gerne damit, dir eine EGV vorzulegen..."das müssen Sie unterschreiben"...nein, eben nicht...
das ist ein Vertrag und den muss man nicht unterschreiben...
Du solltest klipp und klar noch einmal sagen, dass du dich mit deinem subjektivem Leistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und objektiv muss das noch vom Amtsarzt des ärztl. Dienstes festgestellt werden.
Schweigepflichtentbindungen bräuchtest du nicht, du nimmst zur Untersuchung alles an wichtigen Unterlagen mit.
Wenn du das soweit mit dem SB abgesprochen hast, kannst du eigentlich gehen...lass dich nicht auf weitere Gesprächsthemen ein..
die wissen, das du Rente beantragt hast?
Wenn nicht, mußt du das noch sagen und alles andere kann erst nach der ärztl. Begutachtung durchgeführt werden...wieviel stunden, welche Tätigkeiten...also das sozialmedizinische Leistungsbild wird erst bei der ärztl. Begutachtung festgestellt.
Wenn du ein Gutachten der DRV vorliegen hast, dann will der ärztl. Dienst dieses natürlich gern einsehen, dann braucht er keine eigenen Feststellung mehr zu treffen...
ich habe diese Gutachten und auch die Schweigepflichterklärungen nicht abgegeben...im Gesetzestext steht nämlich, dass die sich ihr eigenes Bild machen müssen...
Du kannst dich verhalten, wie du möchtest, nur behalte die Dinge, die du hier im Forum und ggf. im Erwerbslosenforum findest im Hinterkopf...und lass dich zu keiner Unterschrift zwingen..
du hast das Recht, alles mit nach Hause zu nehmen...zur Prüfung...
also bitte vor Ort nichts unterschreiben..
nimm am besten Begleitung mit..
LG
Vrori
wenn es sich um eine off. Einladung nach § 309 handelt, dann mußt da hin gehen...oder dich krank abmelden.
Was die genau von dir wollen, kann ich dir natürlich nicht sagen, vermutlich sollst du Schweigepflichtentbindungen unterschreiben und einen Gesundheitsfragebogen.
bei der Arbeitsagentur sagen die sehr gern nichts darüber, dass diese Daten bzw. Unterschrift freiwillig seien.
Die Nichtabgabe dieser Unterlagen darf nicht zu einer Einstellung des ALG I führen...damit drohen sie aber gerne.
Sie drohen auch gerne damit, dir eine EGV vorzulegen..."das müssen Sie unterschreiben"...nein, eben nicht...
das ist ein Vertrag und den muss man nicht unterschreiben...
Du solltest klipp und klar noch einmal sagen, dass du dich mit deinem subjektivem Leistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und objektiv muss das noch vom Amtsarzt des ärztl. Dienstes festgestellt werden.
Schweigepflichtentbindungen bräuchtest du nicht, du nimmst zur Untersuchung alles an wichtigen Unterlagen mit.
Wenn du das soweit mit dem SB abgesprochen hast, kannst du eigentlich gehen...lass dich nicht auf weitere Gesprächsthemen ein..
die wissen, das du Rente beantragt hast?
Wenn nicht, mußt du das noch sagen und alles andere kann erst nach der ärztl. Begutachtung durchgeführt werden...wieviel stunden, welche Tätigkeiten...also das sozialmedizinische Leistungsbild wird erst bei der ärztl. Begutachtung festgestellt.
Wenn du ein Gutachten der DRV vorliegen hast, dann will der ärztl. Dienst dieses natürlich gern einsehen, dann braucht er keine eigenen Feststellung mehr zu treffen...
ich habe diese Gutachten und auch die Schweigepflichterklärungen nicht abgegeben...im Gesetzestext steht nämlich, dass die sich ihr eigenes Bild machen müssen...
Du kannst dich verhalten, wie du möchtest, nur behalte die Dinge, die du hier im Forum und ggf. im Erwerbslosenforum findest im Hinterkopf...und lass dich zu keiner Unterschrift zwingen..
du hast das Recht, alles mit nach Hause zu nehmen...zur Prüfung...
also bitte vor Ort nichts unterschreiben..
nimm am besten Begleitung mit..
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