Hallo babette,
wenn ich ausgesteuert bin, weiterhin krank geschrieben bin, und Alg I bekommen will muß ich mich morgen in dem Gesrpäch mit AfA mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen.???
JAAA, unbedingt, das ist im Moment eher eine "theoretische" Behauptung, das hast du übrigens auch auf deinem Antrag SOOO unterschrieben, sonst bekommst du KEIN ALGI, auch NICHT nach der Aussteuerung.
Der Gesetzgeber hat das nun mal so geregelt, dass eine gewisse "Verfügbarkeit" für den Arbeitsmarkt gegeben sein MUSS, um Anspruch auf ALGI zu haben, DARUM sollst du ja auch deine AU-Bescheinigung jetzt NICHT mehr bei der AfA vorlegen /abgeben (es IST eben KEIN Ersatz-Krankengeld, man unterliegt den Gesetzen des Arbeitslosengeldes).
Diese "Restleistungsfähigkeit" stellt der Amtsarzt mit seinem Gutachten fest, DARUM geht ja neuerdings das ganze Theater..., deine AU bezieht sich (hauptsächlich) auf deine letzte berufliche Tätigkeit und das heißt eben NICHT automatisch, dass du absolut GAR NICHTS ANDERES mehr machen könntest, selbst MIT der EM-Rente DARF man ja noch bis zu knapp 3 Stunden was arbeiten...
Auf den gestellten Renten-Antrag hat das im Moment KEINE Wirkung, der Antrag bedeutet ja AUCH noch NICHT, dass deine Restleistungsfähigkeit aufgehoben ist, DAS soll ja die DRV erst mal prüfen.
Solange bist du theoretisch (fiktiv) ohnehin noch immer Erwerbsfähig, NUR die DRV stellt rechtsgültig Erwerbsminderung fest.
wieviel Std. sollen das denn sein obwohl ich weiterhin krank geschrieben bin ??
Du selbst stellst dich (trotzdem!!!) Vollzeit zur Verfügung, sonst bekommst du nämlich weniger Geld wenn du selbst deine "Arbeitszeit einschränkst", überlasse DAS bitte dem Amtsarzt, du MUSST das im Moment gedanklich trennen, für das Arbeitsamt (die AfA) DARFST du aktuell NICHT offiziell komplett (für ALLE nur möglichen Arbeiten) AU sein, dann brauchen die nicht zahlen.
Musst aber trotzdem keine Angst haben, dass man dir nun direkt einen "tollen Job" vermitteln wird, da brauchst du keineswegs ALLES machen und so hebt die Praxis, die Theorie wieder auf.
Ist alles "saublöde" geregelt, aber wenn man das nicht weiß und sich auf seine AU und die totale Arbeitsunfähigkeit beruft, dann heben die RUCK-ZUCK den Bescheid wieder auf (oder lehnen das ALG direkt ab) weil man dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung steht.....
...für die "Restleistungsfähigkeit" ist der Amtsarzt zuständig und solange da KEIN GA vorliegt, brauchst du dich zu Arbeitszeiten und Tätigkeiten GAR NICHT äußern, du stellst dich zur Verfügung in dem Rahmen den der Amtsarzt festlegt /festlegen wird... PUNKT und bis dahin muss SB eben WARTEN...
Lass morgen den SB reden, der hat dich schließlich eingeladen, gibt es noch KEIN GA, dann kannst du das Gespräch beenden weil die Grundlage für deine "Vermittlung" fehlt, ansonsten verlangst du eine Kopie (der SB bekommt NUR den Teil B) und möchtest erst mal SELBER lesen, was der GA geschrieben hat zu deiner "Restleistungsfähigkeit"...
Du KANNST jederzeit gehen, wenn dir die Sache "zu DUMM" wird, deinen Meldetermin hast du ja eingehalten.
Liebe Grüße von der Doppeloma
