Hallo nowe3,
Nach meiner Umschulung habe ich derzeit noch keine Arbeit gefunden, die zum Umschulungsberuf passt.
die Agentur für Arbeit (AfA) dürfte ja informiert sein, dass du umgeschult wurdest (über die DRV ?) weil du die letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben darfst, da haben die sich auch dran zu halten sonst wäre diese Umschulung ja überflüssig gewesen wenn du nun doch wieder tun sollst was du nicht tun kannst und darfst ...
Nun möchte das ArbeitsAMT, dass ich mein alten Beruf wieder aufnehmen soll.
Leider ist mir dies aus gesundheitlichen Gründen NICHT MEHR MÖGLICH.
Da kann ich mich nur anschließen, dass es unwichtig ist was dir dazu (bei Meldeterminen) so erzählt wird, das soll man dir bitte schriftlich geben und im Übrigen gilt auch für die AfA, dass man dich zum ÄD schicken muss, wenn man meint du sollst Tätigkeiten aufnehmen, die dir gesundheitlich schaden werden, das hat nicht der SB zu entscheiden.
Daher habe ich ja die Umschulung gemacht, um eine NEUE Anstellung zu finden ???!!!!
NaJa, die neue Anstellung hast du ja offenbar trotzdem noch nicht finden können, wie lange ist es denn jetzt her mit der Umschulung (in welchen Beruf?), das ist sehr oft eine trügerische Hoffnung, dass es danach nur besser werden könne ...frisch Ausgebildete (ohne Berufserfahrung) gibt es auch jünger und vor Allem (meist) gesünder und die braucht man noch nicht so gut zu bezahlen ...
Nun bin ich Ratlos, was ich genau machen soll und welche Rechte ich diesbezüglich haben könnte?
Du hast das Recht in deinem neuen Berufsfeld vermittelt zu werden, wenn die AfA dazu nicht fähig ist solltest
DU dir das nicht anhängen lassen ... das siehst du durchaus richtig, dass man dir diese Umschulung ja nicht zum "Spaß" bewilligt und bezahlt hat, sondern weil es aus gesundheitlichen Gründen notwendig war.
Dafür sollte es ja genug Unterlagen geben (dass dir die frühere Tätigkeit nicht mehr zumutbar ist) und die AfA hat sich dieser Entscheidung jetzt zu fügen, man legt doch sonst so viel Wert auf die Ansichten und Entscheidungen der DRV ...
Frage doch deine SB beim nächsten Termin mal ganz direkt was sie davon hält die (AfA)Vorschriften zur Zumutbarkeit bei der Vermittlung anzuwenden und einzuhalten, die stehen im § 140 SGB III falls ihr das entfallen sein sollte ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
Bereits der 1. Absatz spricht klare Worte dazu ... wenn SB deine gesundheitlichen Einschränkungen missachten möchte, muss sie den ÄD beauftragen und ansonsten soll sie sich "tummeln" dir vernünftige / zumutbare Vermittlungsvorschläge zu machen.
Allerdings solltest du selbst vielleicht auch mehr Aktivitäten entwickeln, von der AfA wirst du vermutlich nie eine gut bezahlte Arbeit in deinem neuem Beruf vermittelt bekommen, je länger der Abschluss schon wieder zurück liegt, umso schwerer wird das auch werden ...
Man kann /sollte sich auch nach einer Umschulung besser nur auf sich selber und ganz sicher nicht auf die Behörden verlassen ... es gibt eben leider keine Einstellungsgarantien bei den geeigneten AG dazu ...
Warum schreibst du eigentlich im Thema "ALGII und Grundsicherung" ... bist du bereits im Bezug von Hartz 4 (JobCenter /ALGII) ...
Da gelten allerdings schon andere Bedingungen (da gibt es überhaupt keinen Berufsschutz mehr, egal was du mal gelernt hast und warum), was die Zumutbarkeit im Bezug auf gesundheitliche Einschränkungen aber auch nicht ändert ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html
Dort darfst du aber im Bezug auf ernsthafte Vermittlung auch noch weniger erwarten als bei der AfA (ALG I) ...wenn du es nicht selber schaffst eine neue Stelle zu finden, wirst du da auch nicht mehr herauskommen (können) ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
