Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet. Was nun?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Mrs. Jinx
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Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet. Was nun?

Ungelesener Beitrag von Mrs. Jinx » Do 23. Jul 2015, 18:57

Hallo,

ich hatte vor 4 Jahren einen unverschuldeten Verkehrsunfall, durch den ich erheblich verletzt wurde. Aufgrund der Verletzungen und deren Folgen bin ich nicht nur berufsunfähig, sondern auch weiterhin arbeitsunfähig. Derzeit wird mein Anspruch auf Unfallrente durch die BG geprüft und meine Minderung der Erwerbsfähigkeit ermittelt. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich vor einem Jahr bei der Rentenversicherung gestellt. Mithilfe eines absurden "Gutachtens" wurde der Antrag abgelehnt, aber der Widerspruch läuft noch. Bei der Agentur für Arbeit hatte ich mich auch gemeldet und erhielt zunächst Übergangsgeld und dann Arbeitslosengeld 1.

Jetzt habe ich Post von der Agentur für Arbeit bekommen, in der man mir mitteilt, dass mein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 Ende August endet. Ist das rechtens? Und was muss ich jetzt tun? Ich bin mit der Situation mal wieder masslos überfordert und habe keine Ahnung, was jetzt u tun ist. Vielleicht weiss jemand von euch Rat?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus.

Liebe Grüße

Mrs. Jinx

agnes
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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet. Was nun?

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 23. Jul 2015, 20:33

Hallo Mrs. Jinx

Ich nehme an, wenn ALG I ausläuft bleibt als nächstes zu prüfen, ob ein Anspruch auf ALG II besteht.

Hat die AFA dir in ihrem Schreiben nicht auch gleichzeitig mitgeteilt, welchen weiteren Weg du nun bestreiten kannst? :Gruebeln:

Als bei mir damals die Zeit des ALG I aufgrund der Nahtlosigkeit aufgebraucht war, konnte ich kein ALG II beantragen, da das Einkommen meines Mannes als "Familieneinkommen" ausreichend hoch war.

Bis zur gerichtlichen Klärung zur EMR liefen weitere 14 Monate ins Land, wo ich damit ohne eigene Bezüge dastand.

Mit nur einem Einkommen, wenn auch gesetzlich als ausreichend zu betrachten, wurde es ab und an schon eng, da unsere beiden Kinder im Studium standen und von uns z.T. noch unterstützt werden mussten. Für Wohnung und Nebenkosten kamen nämlich wir monatlich für sie auf, für den Lebensunterhalt, Internet und Telefon gingen sie nebenher jobben, so war es abgemacht.

Auch auf unserem Eigenheim standen zu dem Zeitpunkt noch Belastungszahlungen an, die monatlich bedient werden mussten.

Da die DRV jedoch auf richterliche Anordnung zum Anerkenntnis einer EMR und rückwirkender Zahlung aufgefordert wurde, mussten wir, wie gesagt, "nur" diese 14 Monate als Durstsrecke überstehen und brauchten auch Gott sei Dank nicht an unseren eisernen Reserven gehen.

Ziemlich schnell wickelte die DRV anschließend die Nachzahlung ab (die AfA bekam ihren vollen ALG I- Vorschuss zurück, die KK war schon raus und bekam nichts mehr davon ab) und als erstes lösten wir mit dieser größeren (Rest-)Summe unseren Hauskredit ab, damit dieser Posten mal weg war und wir in Zukunft schuldenfrei dastanden, falls jemals wieder nur ein Verdienst die Familie über Wasser halten müsste.

Mich hatte das psychisch dermaßen aus der Bahn geworfen, überhaupt ALG I beantragen zu müssen, wo ich bis dato doch immer mit Arbeit meinen eigenen Lebensunterhalt bestritten hatte. Als dann das Thema ALG II noch aufs Tapet kam, fiel ich ersteinmal ganz tief hinein ins Loch.

Richtig froh war ich, dass ich es letztendlich dann nicht beantragen musste/durfte und beruhigt aufgeatmet habe ich erst, als die DRV auf centgenau mit der AfA meine rückwirkende EM-Rente abrechnete und das gezahlte ALG I rück überwies.

Warum ich mir damals so schlimm Gedanken machte und mich selber als "Sozialschmarotzer" ansah, kann ich heute nicht mehr so richtig nachvollziehen, zumal mir auch damals bereits bewusst war, dass ich durch meine jahrelange berufliche Tätigkeit und die Abgaben in die Sozial- und Arbeitslosenversicherung meine Rechte auf eine ALG I und auch EMR-Zahlung im Leistungsfall erworben hatte.

Ich brauchte gute zwei Jahre therapeutische Hilfe, um das ganze Drumherum mit Krankengeld, ALG I, mit Rentenantragstellung und der Erniedrigung durch einen Rehaarzt offiziell als Rentenjäger betrachtet zu werden, zu verkraften.

Heute kann ich zu dem allem nur sagen, wem solche Leistungen zustehen, der soll sie auch erhalten und sich auch darum bemühen und nicht scheuen sie zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.

Lies einmal in deinem heutigen Schreiben nach, ob man dir nicht darin schon mitteilt, wohin du dich zu wenden hast, wenn jetzt das ALG I ausläuft.

Weiterhin alles Gute für dich :umarm: agnes
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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet. Was nun?

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Do 23. Jul 2015, 20:40

Ich schließe mich der agnes an. Du könntest nach Auslauf des ALG 1 dann ALG 2 beantragen. Da ich deine privaten Verhältnisse nicht kenne (Single etc.) ,kann ich nicht sagen, ob du was bekommst oder nicht.

In jedem Fall kannst du aber Wohngeld beantragen.

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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet. Was nun?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 24. Jul 2015, 16:57

Hallo Unwissend, :smile:
Ich schließe mich der agnes an. Du könntest nach Auslauf des ALG 1 dann ALG 2 beantragen. Da ich deine privaten Verhältnisse nicht kenne (Single etc.) ,kann ich nicht sagen, ob du was bekommst oder nicht.
Soweit korrekt aber es kommt eben absolut auf die kompletten privaten Verhältnisse an (Partner mit Einkommen/ Vermögensverhältnisse von beiden), es genügt bereits, dass man selber noch "Reserven" hat in Form von kündbaren Versicherungen, die den Betrag des erlaubten "Schonvermögens" (grob 150 Euro pro Lebensjahr) übersteigen.

Dass die AfA dazu nicht konkret informiert überrascht mich nicht besonders, zuständig ist das wohnortnahe JobCenter für den Antrag auf ALGII und man sollte sich dort auch mit Partner nicht einfach wegschicken lassen nach Angabe seines Netto-Einkommens, meinen die oft schnell (schon am Empfang, ohne Unterlagen dafür zu prüfen) man habe "sowieso keinen Anspruch" ... es ist aber auch wichtig für die weitere Krankenversicherung, besonders wenn man keinen Partner hat oder unverheiratet zusammen lebt.

Dann ist die Familienversicherung nicht möglich und man muss sich freiwillig bei der KK weiterversichern, das geht dann nicht kostenfrei, kostet aktuell rund 160 Euro im Monat Beitrag und bereits dadurch kann man als Paar schnell in den "bedürftigen" Bereich kommen.
Darauf weisen leider auch die JC-SB nicht hin, wenn sie meinen der Partner verdiene bereits genug und man habe deswegen keinen Anspruch auf ALGII ... das kann nur durch eine komplette Antragstellung ernsthaft geprüft werden und dann hat man Anspruch auf einen amtlichen Bescheid dazu.
In jedem Fall kannst du aber Wohngeld beantragen.
Das ist leider nicht richtig, Wohngeld soll nur ein "Mietzuschuss" sein, dort wird keine komplette Miete übernommen und Geld zum Leben muss auch noch vorhanden sein, völlig ohne jedes Einkommen gibt es auch kein Wohngeld ...
Ob da ein Anspruch besteht (mit einem Partner zusammen in der Wohnung), wird dann wieder vom Gesamteinkommen berechnet und nach der örtlichen Wohngeld-Tabelle berechnet ob und wie viel Wohngeld es geben wird ...

Ein Single ohne Einkommen und größere Vermögenswerte KANN nur ALGII beantragen wenn das ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit abgelaufen ist, das bekommt man nur für den Zeitraum der bereits zu Beginn im Bescheid gestanden hat, es gibt keinen "Verlängerung" weil man noch auf eine Entscheidung zur EM-Rente warten muss ... :nein: :nein:

Dann bleibt nur Hartz 4 oder Vermögen verbrauchen, wenn man darauf keinen Anspruch erheben kann.
Aus diesem Grunde mussten wir ja auch noch knapp 2 Jahre ALGII beziehen, obwohl wir beide noch im festen Arbeitsverhältnis angestellt waren ... der DRV ist es egal wovon man existieren wird wenn alle anderen Ansprüche abgelaufen sind ... :Wut: :schimpfen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet. Was nun?

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Fr 24. Jul 2015, 21:51

Soweit korrekt aber es kommt eben absolut auf die kompletten privaten Verhältnisse an (Partner mit Einkommen/ Vermögensverhältnisse von beiden), es genügt bereits, dass man selber noch "Reserven" hat in Form von kündbaren Versicherungen, die den Betrag des erlaubten "Schonvermögens" (grob 150 Euro pro Lebensjahr) übersteigen.
Hallo,
ja, das ist richtig. Ich wollte nur nicht bis ins kleinste Details eingehen. Ich musste auch erst einige Verträge "ableben". :Veraergert:

Das ist leider nicht richtig, Wohngeld soll nur ein "Mietzuschuss" sein, dort wird keine komplette Miete übernommen und Geld zum Leben muss auch noch vorhanden sein, völlig ohne jedes Einkommen gibt es auch kein Wohngeld ...
Ob da ein Anspruch besteht (mit einem Partner zusammen in der Wohnung), wird dann wieder vom Gesamteinkommen berechnet und nach der örtlichen Wohngeld-Tabelle berechnet ob und wie viel Wohngeld es geben wird ...
Ach Menno. Ich kann das nicht alles so ausführlich Tippern wie Omi. :grinser: Aber ich meinte ich das an sich auch so wie Omi geschrieben hat.... :schuechtern: :grinser:

Mrs. Jinx
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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet. Was nun?

Ungelesener Beitrag von Mrs. Jinx » Mo 27. Jul 2015, 21:57

Hallo ihr Lieben,

zunächst möchte ich danke sagen für eure Erfahrungsberichte, Gedanken und Tipps zu meinem Fall!

Es ist einfach unglaublich traurig, dass gerade den Menschen, die sowieso schon mit der Gesundheit zu kämpfen haben, absolut unschuldig in dieser Situation sind, dann auch noch von Behördenseite Steine in den Weg gelegt werden, anstatt gemeinsam daran zu arbeiten, die Situation in jeglicher Hinsicht zu verbessern. Arme Welt......

Ich hab mir den Brief von der AfA nochmal genauer angesehen. Der aktuelle Brief kam komischerweise auch nicht von der Behörde, die eigentlich für mich zuständig ist, sondern aus einer Nachbarstadt. Sollte ich mir vielleicht einen Termin bei der Behörde und dem Sachbearbeiter geben lassen, der bisher zuständig war?

Auf das Arbeitslosengeld 2 wird in dem Schreiben verwiesen. Dazu habe ich mich jetzt auch etwas inforniert. Voraussetzung dafür ist ja, dass man für mindestens 3 Stunden täglich einer Tätigkeit nachgehen kann. Fakt ist, dass ich eigentlich weiterhin und auf nicht absehbare Zeit voll erwerbsunfähig bin. Demnach stünde mir ja gar kein Arbeitslosengeld 2 zu. Oder habe ich das falsch verstanden? Welche Möglichkeiten bleiben mir dann alternativ zum Arbeitslosengeld 2? Stehe ich jetzt ganz ohne "Einkommen" da bis die Rentenversicherung endlich mal über meinen Antrag entschieden hat? Nach all den Berichten hier kann sich das ja aber noch Jahre hinziehen. Und wie soll ich die Kosten tragen, sollte die Sache vor Gericht gehen? Ist das jetzt mein persönlicher finanzieller Ruin? Reicht es nicht schon, dass man mit den Unfallverletzungen und deren Folgen tagtäglich zu kämpfen hat? Wie soll man sich denn auf seine Genesung konzentrieren, wenn man Existenzängste haben muss?

Glücklicherweise steht mein Mann und meine Familie hinter mir. Und mein Mann kann mich finanziell noch mit durchfüttern. Aber irgendwann sind auch hier die Reserven aufgebraucht. Und die Vorstellung meinen Mann schon für ne Kugel Eis anbetteln zu müssen,finde ich unglaublich demütigend. Mir war es immer wichtig auf eigenen Beinen stehen zu können. Und jetzt.....?

Das Leben ist doch manchmal echt ein Arsch *seufz*

ich hätte da nochmal eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort finden konnte: Hätte ich nach Einstellung der Verletztengeldzahlung wieder die gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bekommen müssen? Denn wenn kein Verletztengeld mehr gezahlt wird, bekommt man ja auch keine Auszahlscheine mehr, die ja quasi auch immer meine AU- Bescheinigungen waren. Für meine Ärzte bin ich eigentlich nach wie vor bis auf weiteres arbeitsunfähig. Bei der Agentur für Arbeit wurde ich allerdings dazu genötigt,mich dem freien Arbeitsmarkt als Pförtner zur Verfügung zu stellen, da ich ansonsten keine Leistungen erhalten hätte. Dass ich aber realistisch gesehen aktuell arbeitsunfähig und gar nicht vermittelbar bin, hat auch der Sachbearbeiter der AfA eingesehen. Leider hat man mich hier von keiner Seite informiert und ich weiss schlichtweg einfach nicht nach welchen Schlagwörtern ich in dem Fall googlen muss.

Liebe Grüße

Mrs. Jinx

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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet. Was nun?

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 27. Jul 2015, 23:03

Hallo Mrs. Jinx

Meiner Meinung nach, so wie ich es auch persönlich durchmachte, zählt zunächst das Familieneinkommen und ALG II kommt nicht zum Tragen, sofern das Einkommen deines Manns dazu ausreicht, sprich noch ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind.

Ob es dein/euer finanzieller Ruin werden wird, falls du tatsächlich noch über das SG gehen musst, war deine Frage.
Wie meinst du das?
Geht es dir dabei darum, dass du keine Rechtschutzversicherung hast, oder nicht durch einen Sozialverband vertreten würdest, da du kein Mitglied bist?
Oder geht es darum, dass es womöglich Monate/Jahre der Beweisführung benötigt, wo ihr dann lediglich mit dem Gehalt deines Mannes auskommen müsst.

Solltest du vors SG gehen müssen, kannst du dich selber vertreten, wenn dir kein rechtlicher Vertreter zur Seite steht oder du es finanziell nicht gestemmt bekommst.
Dann gälte es ggf. aber zu prüfen, ob du Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen könntest.

@ Doppeloma hat u.a. auch die Fragestellung Wohngeldbeantragung etc. behandelt/erläutert und auch die Fortführungsfrage "Krankenversicherung".

Gut, dass mein Mann und ich in der gleichen KK sind, so war auf jedenfall eine Familienversicherungsunterbringung bei der KK für mich weiterhin gewährleistet.

Bezüglich Verletztengeldzahlung und Krankschreibungsfortführung/-Dokumentation kann ich dir gedanklich leider nichts beisteuern.

Ich nehme jedoch an, dass auch hier im Forum User sind, die eine Antwort darauf wissen oder dir zumindest einen Tipp/einen Hinweis/eine Richtung aufzeigen können.

Lieben Gruß und viel Kraft und Zuversicht wünscht agnes :koepfchen:
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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet. Was nun?

Ungelesener Beitrag von Mrs. Jinx » Mi 29. Jul 2015, 22:07

Hallo Agnes,

vielen Dank für deine Antwort und deine Gedanken zu meinem Fall.

Beim finanziellen Ruin, wenn die Sache vor das Sozialgericht gehen würde,dachte ich an Anwalts- und Gerichtskosten.

Mein Mann und ich sind bisher in 2 verschiedenen Krankenkassen. Aber wir informieren uns jetzt einfach mal bei beiden Krankenkassen, wie es mit einer Familienversicherung aussieht.

Liebe Grüße

Mrs. Jinx

Vrori
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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet. Was nun?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 30. Jul 2015, 08:30

Hallo Mrs. Jinx..

du hast Anspruch auf Mitversicherung bei deinem Mann..

gleichzeitig bist du aber auch pflichtversichert als Rentenantragstellerin..solange, bis über das Verfahren endgültig entschieden wurde.

Du solltest dich mit deiner KK in Verbindung setzen und klären, ob die deine Mitgliedschaft dann "kostenfrei" laufen lassen..weil im Hintergrund ja die Mitgliedschaft deines Mannes bei einer anderen KK läuft.

Es kann sein, dass deine KK Beiträge haben will....dann würde ich die bestehende Mitgliedschaft dort kündigen und zur KK meines Mannes wechseln..die würden mich auch "pflichtversichern" müssen, aber ich wäre dann über meinen Mann kostenlos versichert.
Es kann auch sein, dass deine KK dir erzählt, dein Mann müßte dann zu ihnen wechseln, damit es für dich kostenlos bleibt...das wäre ein guter Schachzug des Vertriebsmitarbeiters..so hätte er einen neuen zahlenden Kunden..:)
also mit beiden KK mal sprechen...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Mrs. Jinx
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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet. Was nun?

Ungelesener Beitrag von Mrs. Jinx » Do 30. Jul 2015, 16:01

Hallo Vrori,

vielen Dank für deine Antwort.

Mein Mann hat heute mit seiner KK telefoniert. Die würden mich bei meinem Mann familienversichern. Sie haben aber auch bestätigt, was du mir geschrieben hast. Theoretisch müsste ich weiterhin bei meiner KK pflichtversichert bleiben, solange der Rentenantrag noch läuft. Ich hab eben bei meiner KK nachgefragt. Man will das prüfen und sich bei mir melden. Ich bin gespannt.

Liebe Grüße

Mrs. Jinx

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