Hallo agnes,
Verstehe zum Beispiel nicht, auf welcher Grundlage das Gutachten basierte/erfolgt ist, welches zum Tenor eine unter 3 stündige Leistungsfähigkeit für den Zeitraum von 3 Jahren hervorbrachte.

das klingt so präzise, nach den Richtlinien der DRV, dass ich von einer "amtlichen" Anforderung (vermutlich durch das Grundsicherungsamt /SGB XII) ausgehe, die können das veranlassen wenn Jemand vom JC zum SGB XII "abgeschoben" werden soll, wird leider immer "beliebter" bei den JC in ganz D ...
Da werden auch die eigentlich vorgeschriebenen Regularien, Amtsarzt vom JC stellt zumindest
VORHER "pro Forma" eine (wahrscheinliche) EM per GA fest und der "Kunde" wird dann schriftlich (oft per Bescheid ohne Rechtsgrundlagen, weil es dafür gar keine gibt) aufgefordert sich bei der Grusi /Sozialhilfe des SGB XII einzufinden und dort einen Leistungsantrag zu stellen, weil man vor hat seine JC-Gelder ab dem Folgemonat einzustellen.
Wurde hierbei der Grusi-Anspruch geprüft?
Ist dazu ein Gutachten notwendig, weil Grusi nur EM- und Schwebi- und Altersrentner erhalten und der Rentnerstatus in dem Fall noch nicht vorliegt?
Nein, den Grusi-Anspruch soll "das Opfer" ja dann selber prüfen lassen, beim JC weiß man eigentlich ganz genau, dass es ohne GA der Rentenkasse nicht klappen wird aber die "Kunden" sind oft genug schon so desolat. dass sie alles machen was man von ihnen verlangt, ohne Fragen nach der Rechtmäßigkeit zu stellen ... man bedroht sie immerhin schriftlich mit dem Entzug der gesamten Lebensgrundlagen ab dem nächsten "Zahltag" wenn sie es nicht tun ...
Habe dazu schon mehrere Fälle im
ELO-Forum gelesen (und mit betreut), wo man es genau so zumindest versucht hat, die Leute aus dem ALGII-Bezug zu drängen, weil sie oft schon jahrelang dort Leistungen beziehen, krank sind, nicht vermittelbar (man hat es auch meist nie ernsthaft versucht) und die AfA einfach zu viel Geld kosten im SGB II ...
Dadurch, dass ein Rentenantrag noch aussteht, kann doch z.Zt. über einen Leistungfalleintritt durch die DRV nicht zu entscheiden, respektive entschieden, geschweige durch diese Stelle ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sein.

Richtig, daher kann auch rechtlich gesehen nur die Stellung eines EM-Renten-Antrages verlangt werden und über die Entscheidungszeit ist das JC weiterhin zur Zahlung des Lebensunterhaltes verpflichtet, das wissen natürlich auch die Ämter des SGB XII und so wird der Betroffene "zum Spielball" der Behörden gemacht ...
Nun ist aber nicht klar ersichtlich, welche Variante hier angewendet wurde also kann man auch keinen Angriffspunkt finden ... ich habe auch nur Vermutungen ausgesprochen auf Grund dieser Kenntnisse ... und ich weiß aus eigener Erfahrung (Beratungsgespräch zur Grusi im Alter und bei EM auf Dauer), dass man es da sehr genau nimmt mit der Begutachtung durch die DRV und dem Rentenbescheid, den man dann eigentlich haben sollte.
Ein nicht durch die DRV selbst eingeleitetes Gutachten findet erfahrungsgemäß durch sie kaum Würdigung.
Richtig erkannt, das ist nur der "Einstieg" im SGB II / SGB XII) für den nächsten Schritt = Antrag auf EM-Rente (Bescheid dazu für den Kunden mit Erledigungsfrist) oder amtlicher Auftrag mindestens ein DRV-GA zu erstellen ... das kann die Behörde dann auch direkt bei der DRV veranlassen, aber dann bewilligen die natürlich nicht "automatisch" auch gleich eine EM-Rente, wenn der Kunde noch gar keinen Antrag gestellt hat und schon sitzt er wieder in der Falle, weil nicht klar ist welcher SGB XII-Träger nun zuständig wäre ... und mit wie viel Geld genau ...
Das hätte ich mir gelobt, wenn sie alle meine Befunde/Berichte/Gutachten, welche mir eine volle EM bescheinigten, gewürdigt hätten und mich nicht noch durch deren Gutachtermühle gejagt hätten,
Glaube ich dir gerne, da bist du sicher nicht die Einzige hier aber auch MDK /AfA/JC und Gesundheitsämter "begutachten" sehr häufig nur mit Interessenbedingtem Ergebnis ... gerade die JC (SGB II /Grundsicherung für Arbeitslose = Hartz 4 / ALGII) tun sich da schon länger damit hervor, dass
JEDER der mal längere Zeit AU geschreiben ist (und deswegen natürlich nicht in Arbeit vermittelt werden kann) auch fast automatisch irgendwann für Erwerbsgemindert /Erwerbsunfähig erklärt wird, damit man versuchen kann ihn in die EM-Rente los zu werden ...
Liebe @Doppeloma, mit Grusi oder sonstigen Leistungsansprüchen etc. kenne ich mich "Gott sei Dank" nicht aus, könnte mir denken, dass diese Ämter aber interessiert daran sind, einen Antragsteller gerne weiter zu reichen und da ist die DRV als potentielle Leistungsstelle bestimmt erste Wahl.
Wie schon beschrieben, werden Viele "Kunden" der JC gerne mal auf sehr unlautere Weise an die DRV verwiesen, was sicher auch dazu beiträgt, dass man es als "normaler Antragsteller" auf EM-Rente immer schwerer hat, denn die haben vermutlich täglich solche Anträge auch auf den Tischen, wo das hübsche Kreuz ist bei "Antragstellung erfolgt auf Wunsch des JC", die Grusi des SGB XII ist im Prinzip erst bei einer Rente auf Dauer überhaupt zuständig ...
Doch reicht die Rente nicht, kommen sie als Aufstocker erneut mit ins Spiel und dafür benötigen sie ein Gutachten, oder warum hat diese Stelle ein Gutachten von @malems eingefordert?
Es gibt ja auch EM ohne einen Geld-Renten-Anspruch zu haben, dann müssen die eben den vollen Lebensunterhalt übernehmen aus dem SGB XII, aber die verlangen drüber tatsächlich eine Begutachtung der DRV ... denen genügt das vom JC-Amtsarzt eher nicht ... der DRV aber meist auch nicht und so schließt sich der Kreis wieder ...
Und hier fehlt mir mein Verständnis, von wem und warum/aus welchen Gründen wurde nun das Gutachten gefordert?
Genau diese Fragen habe ich dem
TE ja bereits gestellt ... die Antworten stehen ja noch aus, falls er sie geben möchte ...
Weiter ist aber in @malens Beitrag nun zu lesen, dass ihr ein Bescheid über ihre Erwerbsfähigkeit durch die DRV vorliegt.
Was kann hier beschieden worden sein, wenn ein Rentenantrag noch aussteht?
Und wurde in dem Bescheid nun eine Erwerbsfähigkeit oder eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt?
Handelt es sich in dem Bescheid um die Anerkennung einer EMR auf Zeit, wie in dem Gutachten festgestellt?
Wurde dem Gutachten stattgegeben und ohne offizielle Antragstellung auf Rente diese durch die DRV anerkannt?
Schade, dass zu wenig durchsichtige Information vorliegt. Wie wollen Forenmitglieder hier ihre Hilfe anbieten?
Keine Ahnung, einen EM-Rentenbescheid gibt es offenbar (noch) nicht, ob es überhaupt einen geben wird steht in den Sternen, denn wir kennen ja keine Ansprüche (ja/nein) ... es handelt sich (nach meinem bisherigen "Gefühl") um eine reine Gutachterliche Feststellung (der DRV vermutlich auf Anforderung eines Amtes des SGB XII) zur vollen Erwerbsminderung für die nächsten 3 Jahre bisher jedoch ohne Klärung eines Zahlungs-Anspruches auf EM-Rente ... das beinhaltet ja nicht "automatisch" den Antrag dazu ...
Ja, was auch immer

... man kann es einfach noch nicht verstehen und dann kann man auch nicht helfen (wollen) ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
