Hallo Gänseblümchen,
was bei
@Tamara offenbar recht problemlos funktioniert hat, läuft ja leider nicht immer so ab, sonst wärst du ja nicht bei Gericht mit deinem Antrag auf EM-Rente denke ich mal ...
Die SB weiss das seit der Antragstellung und wird auch von mir ohne Aufforderung informiert, wenn es etwas (für sie relevantes) Neues gibt. Also sowas wie z.B. eine Ablehnung und ob ich Widerspruch eingelegt habe.
Richtig, dazu bist du aber auch ohne Extra-Vertrag verpflichtet, wie du selber schon festgestellt hast.
Ich muss, wie die meisten wohl, alle 6 Monate hin und das unterschreiben. Da steht allerdings nie der gleiche Wortlaut drin, sondern Sätze wie
"..Gänseblümchen verpflichtet sich, regelmäßig zum Arzt zu gehen und alles zu tun, damit sie schnellstmöglich arbeitsfähig wird"
Du "musst" da überhaupt nicht hin alle 6 Monate, in diesem Abstand muss man den Weiterbewilligungs-Antrag stellen, das geht aber auch schriftlich (haben wir immer per Einschreiben erledigt nach dem Erstantrag) ... wir waren in 2 Jahren nie beim JC eingeladen ... wozu denn auch, wir waren durchgehend AU geschrieben, da brauchten wir keine "Plauderstunde" mit den Vermittlern zur "beruflichen Zukunft" oder so ...
So und halt eben dann abgewandelt. Das muss ich aber doch nicht vertraglich festhalten, oder?
Nein, musst du wirklich nicht, aber warum unterschreibst du das dann immer wieder trotzdem ???
Uns hat man solchen Schmus bei der Antragsabgabe vorgelegt, das haben wir einfach mit nach Hause genommen (zur Prüfung), und wir "prüfen" das immer noch, eine Unterschrift gab es da nicht drauf ... wir sollten uns übrigens "Ausbildungsplätze suchen" (Dauerkrank mit EM-Rentenantrag und Ü 50

) ich glaube der SB hat gar nicht hingesehen, was er da überhaupt ausgedruckt hatte ... hatten lange nicht mehr so gelacht ...
Ich meine, mir ist das ja bewusst, dass ich regelmäßig die Krankmeldungen einreichen muss. Somit bin ich alle 4-6 Wochen beim Arzt und manchmal eben öfter, wie gestern mit meinem 3. Schmerzanfall in zwei Jahren.
Da hatten wir wohl besonderes "Ausnahme-Glück" wir haben unsere AU nur bei der Antragsabgabe vorgelegt und dann nie wieder, wir waren natürlich regelmäßig beim Arzt und haben auch immer unseren Verlängerungsstempel bekommen aber beim JC wollte das keiner mehr sehen, hat jedenfalls nie mehr einer verlangt in den ganzen fast 2 Jahren ...
Mir ist aber klar, dass es nicht die übliche Vorgehensweise ist, vielleicht haben die das einfach nur vergessen, genau so wie die Einladungen zu Meldeterminen ... aber wir wären da wegen der AU sowieso
NICHT hingegangen ... was gibt es denn da zu besprechen ... bei wichtigen Veränderungen haben wir natürlich schriftlich und nachweislich Bescheid gegeben ...
Aber gerade in letzter Zeit macht sie mir irgendwie Schwierigkeiten. Ich war dort und habe die EV unterschrieben, ca. drei Wochen später sollte ich wieder hin und das Gleiche unterschreiben.
Warum lässt du dir das gefallen, wenn du krank bist, brauchst du dort keine Termine wahrnehmen und eine EGV unterschreiben brauchst du schon gar nicht ... wenn du schon eine unterschrieben hast erst recht nicht bevor die dann abgelaufen wäre ...
Die Begründung wieso ich das unterschreiben muss hat sie mir mal genannt als ich da war - ich beziehe ALG II und somit bin ich verpflichtet, diesen Vertrag einzugehen weil ich Ged beziehe.
So ein Quatsch, das Geld bekommst du weil du bedürftig/mittellos bist und den Antrag gestellt hast, eine EGV ist überhaupt nicht Leistungsrelevant, die soll "Eingliederungsleistungen" regeln für Leute die in Arbeit vermittelbar sind, das bist du ja wohl eher nicht ... gesundheitliche Dinge und gesetzlich schon geregelte Pflichten haben darin gar nichts zu suchen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html
Da steht drin wofür eine EGV (angeblich) gut sein soll, zu medizinischen Anweisungen haben sich bereits Gerichte geäußert, dass es sich dabei
NICHT um Eingliederungsleistungen handelt ... und das daher in einem solchen Vertrag nichts zu suchen hat ...
Ich habe auch nicht vor, dort einen Aufstand zu proben oder Widerspruch einzulegen.
Gegen einen unterschriebenen Vertrag kann man auch keinen Widerspruch einlegen, man muss auch nicht unbedingt "den Aufstand proben wollen" nur weil man Aufklärung über die gesetzlichen Grundlagen von JC-Forderungen haben will ... das ist dein gutes Recht und einen Vertrag den man nicht für notwendig und sinnvoll hält den unterschreibt man einfach nicht egal, was so eine Tante dazu meint ...
Ich bin nur froh, wenn mal jemand kommt und mich auf Dinge hinweist, die nix mit "Ey, sooo krank siehst du nicht aus!" oder "Also in deinem Alter kann man doch gar nicht krank sein.." zu tun haben (..auch wenn die Info offenbar falsch war..)

Das kann ich schon verstehen, dass dir so was ziemlich auf die Nerven geht, mir sieht man auch nicht an, dass ich krank bin und weil man schon etwas älter ist wird man bei den Ämtern auch nicht unbedingt besser behandelt, du brauchst dir aber trotzdem nicht alles gefallen zu lassen ... du kannst dir auch Jemanden als Beistand (§ 13 SGB X) mitnehmen zum Amt, wenn du schon meinst, dass du da unbedingt antanzen musst wenn die SB dich trotz nachweislich bescheinigter Krankheit unbedingt zu sehen wünscht ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html
Das darf man dir nicht verbieten und man erzählt dir nicht so schnell Dinge die gar nicht richtig sind, glaube mir die LE die sich alles gefallen lassen, denen wird auch immer mehr zugemutet, die SB haben da fast ihren Spaß daran "die Puppen tanzen zu lassen", die sich das bieten lassen ...
Anderen werden die EGV auch nach Hause geschickt, weil sie sich mit der AU bei Einladungen entschuldigen und einfach zu Hause bleiben ... wenn du eine bis zum XXX gültige EGV hast brauchst du keine neue unterschreiben, wenn du dich schon nicht traust die Unterschrift ganz abzulehnen, das ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Es war sicher nicht nur Zufall, dass man uns im Großen und ganzen in Ruhe gelassen hat, die merken sehr schnell mit wem sie ihre miesen Machtspielchen treiben können und wo sie das besser bleiben lassen sollten ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
