Hallo burgunder,
.... und alle gute Wünsche für 2014 !!!
Dir auch von ganzem Herzen ...
nun blicke ich langsam durch, es geht tatsächlich um die "Umdeutung" des Reha-Antrages in eine Rente wegen Erwerbsminderung und dem kannst du dich (in diesem Falle) nicht widersetzen.
Die DRV lehnt (die auf Anweisung der AfA beantragte) Reha ab, weil es zumindest im Moment keine Besserungsaussichten gibt dadurch, die AfA erwartet jetzt, dass du den Antrag auf EM-Rente stellst und solange du das nicht nachweisen kannst, wurde die Zahlung "vorläufig" eingestellt, das hätte dir (bei etwas mehr Sachverstand) auch der VDK so erklären können /müssen ...
Der Widerspruch (auf die Ablehnung der Reha) war überflüssig, wenn die DRV bereits der Ansicht ist, dass eine zeitweise Berentung erfolgen wird/muss, dann hast du da keine Chance was Anderes zu erreichen, diese Entscheidung kann auch nach "Aktenlage" getroffen werden.
Kommt ja drauf an welche Gesundheitsunterlagen du eingereicht hattest /welche Ärzte eventuell angeschrieben und um Berichte gebeten wurden, die DRV prüft das ja auch im Zuge eines Reha-Antrages und die Schweigepflichtentbindungen dafür hast du sicher auch alle unterschrieben.
Den Widerspruch zur Reha-Ablehnung solltest du schriftlich zurücknehmen (das brauchst du nicht begründen, schreibst nur, dass du den Widerspruch vom XXX zurücknimmst. Datum, Unterschrift
FERTIG !!!), dazu wird die DRV auch nichts mehr bearbeiten, weil ja die Rente bewilligt werden soll und dafür fehlt noch der notwendige Antrag ...
Zudem hat die AfA das aktuelle "Dispositionsrecht" (Entscheidungs-Recht bei Umdeutung wegen der Aufforderung zum Reha-Antrag) und das verbietet dir eine angebotene Rente (statt der Reha) abzulehnen.
Bis zur schriftlichen Bewilligung der EM-Rente
MUSS die AfA dann weiter zahlen, bekommt dann den möglichen Teil aus der Rente "erstattet", wenn ihr (mit beiden Renten) dann nicht auskommen könnt bleibt Wohngeld oder Sozial-Hilfe.
Bekommt denn deine Frau bereits eine "offizielle" Altersrente (darf ich fragen wie alt sie ist ?), mit Auslandsrenten kenne ich mich nicht aus und wie das auf Ansprüche aus deutschen Sozialsystemen wirkt weiß ich auch nicht.
Der Betrag den sie bekommt würde natürlich überall als Einkommen angerechnet werden und dann müßte man sehen, ob (mit deiner Rente dazu) überhaupt noch ein Anspruch übrig bleibt, für Zuschüsse von irgendeinem Amt.
am 20.12.13 teilt mir DRV mit, daß ich bis 10/2014 befristeten Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente gem. §43(2)SGBII habe am 23.12.13 teilt mir die örtliche DRV mit, daß zunächst ein Rentenantrag gestellt werden muß , das wäre erst am 10.01.14 möglich ; die Entscheidung dauert bestimmt lange Zeit ?
Nein, denn die Enscheidung ist in deinem Falle bereits gefallen, man teilt dir doch schon mit, für welchen Zeitraum der Rentenbescheid dann gültig sein wird.
Ein Formular-Antrag ist
IMMER nötig, auch wenn die das bei der DRV schon "freiwillig in Rente umgedeutet haben", der "Amtsschimmel muss wiehern", dazu hätte dich der VDK bereits viel besser beraten müssen, du brauchst dazu Niemanden besonders beauftragen, den Antrag bekommt man auch im Internet.
Ist natürlich hilfreich wenn du Unterstützung hast beim Ausfüllen aber zwingend notwendig ist das nicht.
Du kannst nicht mehr viel falsch machen dabei, außer du wartest weiter und tust es nicht, dann ist die (vorgesehene) Zeitrente schon fast abgelaufen und du kannst direkt den Verlängerungsantrag stellen.
Warum die immer so kurze Zeit bewilligen weiß ich nicht, aber das ist im Moment auch egal, bitte sieh zu, dass du den Antrag stellst bei der DRV, weise das dann nach bei der AfA und bis zur Entscheidung müssen die dann nachzahlen und die weiteren Zahlungen wieder aufnehmen.
Dein Anspruch auf ALGI (gemäß Nahtlosigkeit § 145 SGB III) bleibt dir auch für den Fall weiter erhalten, dass es später mit der Verlängerung (bei der DRV) mal Probleme geben würde, aktuell hast du keine Wahl mehr und musst die Berentung annehmen.
Die Einstellung von der AfA nach § 330 ist sozusagen vorläufig erfolgt, weil du der "Mitwirkung" (Antrag auf EM-Rente stellen) bisher nicht nachgekommen bist, leider dürfen die das so machen, müssen aber die Zahlungen sofort wieder aufnehmen, wenn du das gemacht hast und nachweisen kannst.
Ich finde es immer sehr schlimm. dass die zuständigen Stellen (AfA /DRV) nicht in der Lage sind den Menschen verständlich zu erklären, was sie wollen und warum man dieses oder jenes tun soll /muss ... da wird einfach nicht mehr gezahlt und der Betroffene soll sich "denken" können, warum das so ist ...
Und die sogenannten "Sozialverbände" sind da auch alles andere als hilfreich, ich bin wieder ausgetreten, als man mich schon beim Widerspruch gegen die Renten-Ablehnung hängen ließ, mit einem Anwalt für Sozialrecht (auch auf Staatskosten) habe ich dann wenigstens am Gericht bekommen was mir zusteht.
wir (über)leben weiterhin von der Rente meiner Frau und Notgroschen , Nebenkosten für die Wohnung können wir nur teilweise bezahlen
wie und wo kann ich schnell mir zustehende Zahlungen bekommen ?
Das mit den Nebenkosten ist nicht ungefährlich, unbedingt zur Wohngeldstelle gehen auch zur Rente deiner Frau (alleine) kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen ..."schnell geht da meistens nichts" aber das hättet ihr schon längst tun sollen (wieder mal keine gute Beratung vom VDK), denn Wohngeld gibt es erst ab Antragstellung ... jetzt also frühestens für Monat Januar 2014.
Hier hätte euch auch das JC drauf aufmerksam machen müssen, denn Wohngeld ist vorrangig zu beantragen, wenn ein Anspruch darauf gegeben ist entfällt ein Antrag auf ALGII ... ich könnte gerade wieder stundenlang
, wenn ich lese wie wenig ihr zu euren Rechten und Ansprüchen informiert wurdet von den zuständigen Behörden ...
Trotzdem fragen, ob rückwirkend möglich ist, weil man euch dazu eben (leider) nicht entsprechend beraten hat bei den anderen Ämtern ...
Wenn ihr ansonsten aktuell von der Rente deiner Frau einigermaßen leben könnt, dann solltet ihr das erstmal zusammenrechnen (ihre und deine zukünftige Rente) und überlegen, ob ein Antrag auf ALG II wirklich notwendig ist, vielleicht lieber bei der Wohngeldstelle mal spätestens durchrechnen lassen (wenn dein Bescheid da ist), ob ihr dort einen Zuschuß zur Miete bekommen könnt.
Der Anspruch an das SGB II ist nicht besonders hoch, denn Renten werden nicht als "normales" Erwerbseinkommen gezählt, davon gibt es also keine "Absetzbeträge", Grundbedarf sind (aktuell meines Wissens) pro Person (in einer Bedarfsgemeinschaft aus 2 Erwachsenen) um die 340 € und dazu kommt nur noch die aktuelle komplette Miete (Kaltmiete + monatlicher Betriebskosten-Abschlag).
Sollte eure Wohnung dem Amt nicht "angemessen" sein, dann könnte auch die Aufforderung folgen diese Kosten (durch Umzug) zu senken, an deiner Stelle würde ich mir gut überlegen, ob das wirklich erstrebenswert ist am 10.01. ALGII zu beantragen.
Denn wenn deine Frau ansonsten gesund ist (also nicht ärztlich bescheinigt AU geschrieben), wird man von ihr erwarten, dass sie sich Arbeit sucht, damit ihr bald keine Gelder mehr "vom Staat" in Anspruch nehmen müsst.
Viel Erfolg!
Liebe Grüße von der Doppeloma