ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Dinkelchen
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ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Fr 13. Sep 2013, 22:14

Hallo zusammen,

mein ALG-Anspruch gem. §136SGBIII endet am 30.Oktober und mein Antrag auf eine berufliche Reha ist noch nicht bewilligt worden (Mitte August eingereicht).
Was muss ich jetzt noch unternehmen bzw muss ich das überhaupt? Zb. ALG II beantragen?

Danke im Voraus,
Dinkelchen

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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 13. Sep 2013, 22:51

Hallo Dinkelchen, :smile:
mein ALG-Anspruch gem. §136SGBIII endet am 30.Oktober und mein Antrag auf eine berufliche Reha ist noch nicht bewilligt worden (Mitte August eingereicht).
Was muss ich jetzt noch unternehmen bzw muss ich das überhaupt? Zb. ALG II beantragen?
Hast du das jetzt bei der AfA beantragt oder bei der Rentenkasse ...weiß ich gerade nicht mehr :Gruebeln: ... in jedem Falle solltest du mal schriftlich nachfragen, allerdings ist das ja noch nicht besonders lange her und wenn du sonst nach dem 30.10. kein Einkommen mehr hast, dann wirst du wohl Hartz 4 / ALG II beantragen müssen.

Warte nicht zu lange damit, denn bei manchen JC dauert die Bearbeitung der Erstanträge 4 - 6 Wochen, weil da der Anspruch besonders gründlich geprüft wird.
Die müssen zwar trotzdem (als Vorschuß) zahlen, wenn du sonst kein Geld mehr für Miete und Essen hast, aber das gibt dann wieder zusätzliche Rennereien und das muss ja nicht sein.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Fr 13. Sep 2013, 23:01

Hallo Doppeloma und danke für die schnelle Antwort. :smile:
Also der Antrag ist an die Rentenversicherung gegangen, die haben sich jedoch nicht zuständig gefühlt und meine Unterlagen an die AfA weitergeleitet.

Ok, dann werde ich vorsorglich ALGII beim Jobcenter beantragen. Gibt es da Stolperfallen zu beachten?

LG

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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Mi 18. Sep 2013, 12:59

Huhu,

ich dachte ich informiere euch mal darüber, dass das JC mich weggeschickt hat mit der Begründung dass ich schon solange krank sei und da ich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe sollte ich Antrag auf Grundsicherung stellen. Also werd ich morgen mal dort vorstellig und versuche erneut mein Glück.

LG Dinkelchen

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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 19. Sep 2013, 00:51

Hallo Dinkelchen, :smile:
ich dachte ich informiere euch mal darüber, dass das JC mich weggeschickt hat mit der Begründung dass ich schon solange krank sei und da ich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe sollte ich Antrag auf Grundsicherung stellen. Also werd ich morgen mal dort vorstellig und versuche erneut mein Glück.
Lass dich nicht von denen veralbern, die Grusi des SGB XII ist für dich auch nicht zuständig, du bist (rechtlich gesehen) mindestens 3 Stunden täglich "Erwerbsfähig", solange die DRV nicht festgestellt hat, dass du es NICHT bist und solange hast du auch beim SGB XII keinen Anspruch (die wollen dann einen Bescheid der DRV dazu sehen und schicken dich zurück zum SGB II) sondern NUR beim Jobcenter ...

Es ist unerheblich, ob du schon lange "AU = Arbeitsunfähig" bist und dadurch aktuell (wahrscheinlich) nicht vermittelt werden kannst, genauere Feststellungen dazu hat aber nicht der Empfang vom JC zu machen sondern ein Arzt, wenn man deine Erwerbsfähigkeit anzweifelt ... das ist aber im Moment die allgemeine "Abwimmeltaktik" dieser Ämter ... das Sozialamt will dich aber auch nicht ...

Verlange die Formulare vom JC (oder lade sie dir aus dem Internet), fülle alles aus, lege die notwendigen Nachweise dazu und gib den Antrag (gegen Empfangsbestätigung) ab oder schicke ihn per Übergabe-Einschreiben an das Amt (Jobcenter).

Du hast Anspruch darauf, dass der Antrag bearbeitet wird und dir ein schriftlicher Bescheid dazu erteilt wird, es ist gar nicht zulässig den Antrag bereits mündlich schon am "Eingang" abzulehnen ohne Prüfung ... nimm dir Begleitung (Beistand nach § 13 SGB X) mit und lass dich nicht mehr abwimmeln.

Du erklärst dich (wie bei der AfA) bereit eine Arbeit (mindestens 3 Stunden ankreuzen auf dem Antrag :ic_up: ) aufzunehmen, sobald du nicht mehr vom Arzt krank geschrieben bist, das hat mit mangelnder Erwerbsfähigkeit zunächst mal GAR NICHTS zu tun ...

Rede auch dort nicht mit den SB über deine Krankheiten (das sind keine Ärzte!!!), das geht die NICHTS an, die haben nicht zu entscheiden ob du EM bist oder nicht, weil du schon länger AU bist ... :Wut: :schimpfen:

Die Grusi des SGB XII ist NUR für Dauer-Rentner (wegen Alter oder EM) vorgesehen, das wissen die beim JC ganz genau, ohne einen Rentenbescheid von der DRV (zu einer Dauerhaften Berentung) bekommst du dort höchstens Sozial-HILFE aber auch nur wenn die DRV zumindest EM schon per GA bestätigt hat (auf Zeit z.B.) ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Sa 19. Okt 2013, 20:09

Danke Doppeloma, ich habe den Antrag ausgehändigt bekommen und nun auch ausgefüllt abgegeben.
Obwohl zum Zeitpunkt der Abgabe sämtliche Unterlagen vorhanden waren (bis auf die Kto-Auszüge die ich noch "bearbeiten" will), kam jetzt erneut Post
mit der Anlage "VE" die ich ausgefüllt zurückschicken soll. Da ich noch keinen Bescheid habe wann ich zur beruflichen Reha aufgenommen werden kann, wohl
aber die Bewilligung von der Afa dazu vorliegen habe, wird es wohl vorrangig darum gehen dass das JC nur Übergangsgeld zahlt.
ALG I ist zum ersten November beantragt, habe es vorsichtshalber rechtzeitig getan, nachdem ich letztes Jahr den ganzen Dezember ohne Geld dagesessen hab aufgrund der unnormal langen Bearbeitungszeiten bei der Afa zwecks ALG II.
Dafür dass es wohl nur Übergangsgeld sein wird was die mir zahlen müssen wollen die aber enorm viel von mir wissen. :Veraergert: Und jetzt noch diese VE-Anlage.
Stimmt es, dass ich nicht verpflichtet bin diese ausgefüllt zurückzugeben? Ich meine ich hätte das iwo gelesen.
Es ist so, dass ich mit meinem Partner seit einem Jahr in seiner Wohnung lebe. Aus einer Panik heraus habe ich damals meine Whg gekündigt, wollte mich von allem Negativen frei machen. Er ist als alleiniger Mieter im Mietvertrag eingetragen. Wir haben getrennte Konten, getrennte Versicherungen, er hat seine Schränke, ich meine. Da die Whg noch nichteinmal 40qm groß ist, teilen wir uns alle Räume wobei wir uns die meiste Zeit in verschiedenen Räumen aufhalten (er WZ, ich SZ).
Er bekommt Grundsicherung, ich bis Ende Oktober noch ALG I. Wir führen aufgrund unserer Krankheiten eine labile Beziehung die im Grunde mehr eine gute Freundschaft ist. Kennen tun wir uns schon ewig. Ich schätze mal dass das alles dem JC egal ist und sie uns sowieso als BG führen werden, oder?

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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 20. Okt 2013, 00:49

Hallo Dinkelchen, :smile:

Nun waren sie also doch zuständig, aber erst versuchen die Leute abzuwimmeln ...
Obwohl zum Zeitpunkt der Abgabe sämtliche Unterlagen vorhanden waren (bis auf die Kto-Auszüge die ich noch "bearbeiten" will), kam jetzt erneut Post
mit der Anlage "VE" die ich ausgefüllt zurückschicken soll.
Logisch, wenn du mit einem Partner (auch ohne Trauschein) schon länger als 1 Jahr gemeinsam in der selben Wohnung lebst, dann wollen die auch ALLE Angaben von deinem Partner haben, IHR werdet einfach "zwangsverheiratet" und füreinander (besonders finanziell) verantwortlich gemacht ... hast du das nicht gewußt ... :confused: :Gruebeln:

Mit der besonderen Anlage dafür kenne ich mich nicht aus, wir waren ja schon verheiratet beim Antrag auf Hartz 4, da entfallen solche Extra-Antragsbögen ... letztlich ist es so, dass du Unterlagen /Auskünfte, die deinen Partner betreffen gar nicht an das JC geben darfst, wenn er damit nicht einverstanden ist.

Was hast du denn zu Punkt 2.2 im Hauptantrag angegeben ???
Von alleine kommen die ja nicht darauf, dass du mit Jemandem zusammen leben könntest ... habe mir das Formular mal aufgerufen, schon die Bezeichnung ist irreführend , denn nach dem BGB kann man nicht einfach als "Ehepaar" (Einstehensgemeinschaft) behandelt werden, nur weil man "Bett und Tisch" freiwillig teilt ...
Da ich noch keinen Bescheid habe wann ich zur beruflichen Reha aufgenommen werden kann, wohl
aber die Bewilligung von der Afa dazu vorliegen habe, wird es wohl vorrangig darum gehen dass das JC nur Übergangsgeld zahlt.
Die Bewilligung hast du schon, weißt aber noch nicht wann die berufliche Reha beginnen soll, weißt du denn wenigstens schon was da konkret stattfinden soll ... irgendwie habe ich nicht den Eindruck, dass du so richtig informiert wurdest, was da jetzt wann passieren soll und wer dann in der Zeit der beruflichen Reha für deinen Lebensunterhalt zuständig sein wird ... :confused: :Gruebeln:

Was glaubst du denn wer dafür dann zuständig ist/wird :Gruebeln: , das JC zahlt kein "Übergangsgeld" und die DRV auch nicht, weil es ja über die AfA läuft ... es wird also (nach meinem Kenntnisstand) weiterhin HARTZ 4 sein, was du während dieser Reha-Maßnahme beziehen wirst, man kann dann wohl einen speziellen Mehrbedarf beantragen, für die erhöhten Kosten bei einer beruflichen Reha/Massnahme ... :Gruebeln:
ALG I ist zum ersten November beantragt, habe es vorsichtshalber rechtzeitig getan, nachdem ich letztes Jahr den ganzen Dezember ohne Geld dagesessen hab aufgrund der unnormal langen Bearbeitungszeiten bei der Afa zwecks ALG II.
Hier hast du wohl ALGI und ALGII verwechselt, im ALGI /SGB III geht es üblicherweise immer ziemlich schnell mit den Bescheiden, wenn alle Unterlagen beisammen sind dauert das nur wenige Tage (Ausnahme man wird ausgesteuert und die AfA hat auch schon keine Lust zu zahlen) ...
Dafür dass es wohl nur Übergangsgeld sein wird was die mir zahlen müssen wollen die aber enorm viel von mir wissen. Und jetzt noch diese VE-Anlage.
Es gibt kein "Übergangsgeld" mit weniger neugierigen Fragen beim JC, JEDER der dort einen Antrag stellt MUSS alle diese Fragen beantworten und beweisen, dass diese Antworten stimmen, nur wer nicht genug Geld (oder Vermögen) hat sich selber zu ernähren (Bedürftig und Mittellos ist) bekommt dort überhaupt was, du hast wohl eine ziemlich falsche/naive Vorstellung von diesem (deutschen) "Sozial-System" ...
Stimmt es, dass ich nicht verpflichtet bin diese ausgefüllt zurückzugeben? Ich meine ich hätte das iwo gelesen.
Es ist so, dass ich mit meinem Partner seit einem Jahr in seiner Wohnung lebe.
Wenn du es nicht ausfüllst, wird man deinen Antrag auf Sozialleistungen ablehnen, wegen fehlender Mitwirkung und weil "die Vermutung nahe liegt" dass dein Partner in der Lage ist, dich aus seinem Einkommen und Vermögen zu ernähren und natürlich auch deine Krankenversicherung zu zahlen ... :Ohnmacht:
Aus einer Panik heraus habe ich damals meine Whg gekündigt, wollte mich von allem Negativen frei machen.


Das war keine besonders kluge Entscheidung, nun hast du neue negative Erfahrungen vor dir, denn deine privaten Gründe für den Einzug bei deinem Partner interessieren das JC bei seiner Entscheidung nicht im Geringsten, ihr hättet wenigstens einen offiziellen "Untermietvertrag" machen sollen, dann wäre er jetzt dein "Vermieter" ...
JETZT wird dir das natürlich beim Amt Keiner mehr glauben, wenn du ein "Untermietverhältnis" angeben würdest, also WAS hast du im Hauptantrag an dem bewußten Punkt 2.2 angegeben ... :confused: :confused: :confused:
Er ist als alleiniger Mieter im Mietvertrag eingetragen. Wir haben getrennte Konten, getrennte Versicherungen, er hat seine Schränke, ich meine. Da die Whg noch nichteinmal 40qm groß ist, teilen wir uns alle Räume wobei wir uns die meiste Zeit in verschiedenen Räumen aufhalten (er WZ, ich SZ).
Das mag hier im Forum für ALLE verständlich und nachvollziehbar sein, aber zumindest das Jahr zusammenleben wirst du wohl zugeben müssen, das läßt sich auch per Meldebescheinigung überprüefen, wann du dort eingezogen bist ...und eine "Untermiete" auf 40 m2 wird dir wohl auch Keiner beim Amt glauben (wollen) ... da wird der ganze Rest die nicht mehr ernsthaft interessieren ... :Heiss: :Hilfe:
Er bekommt Grundsicherung, ich bis Ende Oktober noch ALG I.


Weiß das Amt (was ihm die Grusi zahlt) davon, dass du dort wohnst, das ist genauso wild darauf, dein Geld (bei ihm) mit reinzurechnen, ich glaube ihr wißt beide nicht genau worauf ihr euch da eingelassen habt ... :Heiss: :Hilfe:
Hat er Dauerhaft EM-Rente oder weswegen bekommt er Grusi ... :confused: :confused: :confused:
Wir führen aufgrund unserer Krankheiten eine labile Beziehung die im Grunde mehr eine gute Freundschaft ist. Kennen tun wir uns schon ewig. Ich schätze mal dass das alles dem JC egal ist und sie uns sowieso als BG führen werden, oder?
Das ganze "Drumrum" und wie ihr eure Beziehung gestaltet ist nicht nur dem JC egal, dem Grusi-Amt ist das genauso egal, spätestens JETZT wird dann "auffliegen", dass ihr schon länger zusammen in dieser Wohnung wohnt, bekommt er aus der Grusi die volle Miete gezahlt (berücksichtigt?) :Gruebeln: ... das kann richtig Ärger geben, wenn du nicht wenigstens nachweisen kannst, die Hälfte immer an ihn bezahlt zu haben ... da muss man das auch mitteilen, wenn jemand mit in der Wohnung wohnt ... :Verwirrt: :Hilfe:

Auch im SGB XII bildet man eine BG und das Leben als "gemischte BG" ist gar nicht "komisch", da will nämlich jedes Amt vom anderen Partner ALLES wissen und ständig nachgewiesen haben ...

Was du in diesem Formular nun eintragen solltest, das kann ich dir leider auch nicht schreiben, letztlich wird man in JEDEM Falle eine BG /Lebenspartnerschaft annehmen und danach handeln ... es haben schon Einige versucht das zu bestreiten und keine Unterlagen eingereicht, weil sie damit nichts zu tun haben wollten ... (betrifft ja auch Erwerbstätige Partner) dann hat der "bedürftige Partner eben auch NIX bekommen ...

Selbst vor den Sozialgerichten wurden dazu noch keine eindeutigen Entscheidungen getroffen, wer zusammen in der gleichen Wohnung wohnt ... hat nach spätestens 1 Jahr "füreinander aufzukommen und einzustehen" ...

VIEL GLÜCK und liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von maday » So 20. Okt 2013, 07:43

Dinkelchen hat geschrieben:Es ist so, dass ich mit meinem Partner seit einem Jahr in seiner Wohnung lebe. Aus einer Panik heraus habe ich damals meine Whg gekündigt, wollte mich von allem Negativen frei machen. Er ist als alleiniger Mieter im Mietvertrag eingetragen. Wir haben getrennte Konten, getrennte Versicherungen, er hat seine Schränke, ich meine. Da die Whg noch nichteinmal 40qm groß ist, teilen wir uns alle Räume wobei wir uns die meiste Zeit in verschiedenen Räumen aufhalten (er WZ, ich SZ).
Er bekommt Grundsicherung, ich bis Ende Oktober noch ALG I. Wir führen aufgrund unserer Krankheiten eine labile Beziehung die im Grunde mehr eine gute Freundschaft ist. Kennen tun wir uns schon ewig. Ich schätze mal dass das alles dem JC egal ist und sie uns sowieso als BG führen werden, oder?
Hallo Dinkelchen,
beim Lesen deiner Zeilen schlägt bei mir der Alarm. Weiß die Grundsicherung deines Partners von eurem Zusammenleben? Erhält dein "WG-Partner" die volle Miete von der Grundsicherung? Wenn ihr nicht zusammen gehört, hätte dein Partner von dir Mieteinnahmen und hätte diese Einnahmen bei der Grundsicherung angeben müssen.
Gibt es evtl. eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter zur Untervermietung bzw. zur Begründung einer WG? Bei nur 40 m² gibt normalerweise kein Vermieter diese Bestätigung. Bei einem Zusammenzug von Partnern kann aber ein Vermieter nichts machen, dazu braucht man keine Bestätigung.
Dinkelchen, ich sehe jetzt nicht nur Probleme auf dich zukommen, die hat jetzt sicherlich auch dein "WG-Partner". Es kommt mit Sicherheit zu einer Überpüfung der Grundsicherung und dann kann es zu Rückzahlungsforderungen kommen.

Gruß maday
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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » So 20. Okt 2013, 10:40

Wenn ich eure Antworten so lese wird mir schlecht und ich habe das Gefühl egal welche Richtung man jetzt einschlägt wir werden den Terror nicht abwenden können.
Das heisst also kein Geld, Bürokratie bis zum Abwinken und Psychoterror für die nächsten Monate. Warum? Ich will doch einfach nur friedlich meine Therapie weitermachen und die berufliche Reha antreten. :traurig: Ich hab mich nicht drum geschert als er seine Anträge abgegeben hat, weil er sich alleine um seine Sachen kümmern muss, genau wie ich. Ich hatte ja auch meine Anträge, damals halt noch zu ALG I. Zudem hatte ich damals noch keine Ahnung dass die einem einen Strick aus allem drehen werden. Entschuldigt, ich bin gerade sehr mutlos und ich kann es nichtmal mit ihm teilen, denn er ist genauso überfordert mit all den Ämtern und schiebt diese Dinge bewusst von sich weg weil es ihn extrem stresst. Der nächste Streit ist quasi vorprogrammiert. Zwischen uns herrscht sowieso schon jedesmal eine finstere Stimmung wenn es um Behördenkram/Papierkram allgemein geht. Es belastet ihn zu sehr und ich kann ihn nicht zwingen sich zu informieren, zu handeln oder was auch immer. Ich selbst hab jetzt Angst, dass die uns das Leben zur Hölle machen werden und seit wenigen Wochen habe ich auch vermehrt Einschlafprobleme was mit meinen Panikattacken zusammenhängt. Das ganze wird sich vermutlich verschärfen und wenn ich daran denke könnte ich schon wieder in Tränen ausbrechen. Als wenn unsere Situation nicht schon belastend genug ist.. :traurig:
ETZT wird dir das natürlich beim Amt Keiner mehr glauben, wenn du ein "Untermietverhältnis" angeben würdest, also WAS hast du im Hauptantrag an dem bewußten Punkt 2.2 angegeben ... :confused: :confused: :confused:
Den Punkt habe ich offen gelassen, also nichts eingetragen.
beim Lesen deiner Zeilen schlägt bei mir der Alarm. Weiß die Grundsicherung deines Partners von eurem Zusammenleben? Erhält dein "WG-Partner" die volle Miete von der Grundsicherung? Wenn ihr nicht zusammen gehört, hätte dein Partner von dir Mieteinnahmen und hätte diese Einnahmen bei der Grundsicherung angeben müssen.
Gibt es evtl. eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter zur Untervermietung bzw. zur Begründung einer WG?
Die Grundsicherung weiss von unserem Zusammenleben durch ihn, in welchem Umfang kann ich jedoch nicht sagen. Was er an Geld bekommt kann ich auch nicht sagen, hat mich bisher nicht interessiert, ich weiss nur dass er wenig zur Verfügung hat. Eine Bestätigung zur Untervermietung oder einer WG liegt nicht vor.

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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von maday » So 20. Okt 2013, 11:25

Ein Untermietverhältnis kann es so wie so nicht sein, da man dazu die Zustimmung seines Vermieters braucht. Die Wohnung wäre dafür einfach zu klein.

Nur mal ein Beispiel dazu: Ich habe noch eine kleine Wohnung in einer anderen Stadt (200 km von meinem Hauptwohnsitz entfernt), die ich mal vor Jahren angemietet habe, weil ich Berufspendler war und besonders im Winter hin und wieder eine Übernachtung brauchte. Heute nutzt mein Kind diese Wohnung, um in dieser Stadt ihre Schule abschließen zu können. Schulwechsel kam nicht in Frage. Als mein Kind (damals noch nicht volljährig) dann Schülerbafög beantragt hat, mußte der Mietvertrag vorgelegt werden. Der wurde natürlich zwischen mir und dem Vermieter abgeschlossen. Nun wollte das Bafögamt von mir eine Bescheinigung des Vermieters sehen, dass ich meinem minderjähriges Kind diese Wohnung untervermieten darf. Ich habe mich an den Kopf gefasst, was soll dieser Unfug. Der Vermieter hat mir natürlich diese Untermietbestätigung nicht ausgestellt, weil es sich hier lediglich um eine sehr kleine Wohnung handelt. Allerdings habe ich eine Bescheinigung erhalten, dass mein Kind in der Wohnung leben darf.

Dinkelchen, ich glaube ihr beide braucht demnächst große Unterstützung und vorallem müßt ihr erst einmal in Ruhe über alles reden und jeder von euch muss wissen, was der andere in seinem Antrag angegeben hat und wofür er Geld erhält. Die Überprüfung der Grundsicherung läßt sich kaum noch aufhalten, es sei denn du ziehst deinen Antrag zurück. Das würde aber heißen, kein Geld für dich, keine berufliche REHA und selbst krankenversichern. Dieser Preis ist aber viel zu hoch, dann lieber den steinigen Weg gehen und Rückzahlungen in Kauf nehmen. Vielleicht solltest du überlegen, wieder in eine eigene Wohnung zu ziehen, denn euer Verhältnis scheint ja nicht das innigste zu sein.

Habe jetzt noch weiter gelesen, frage mich, ob dein Partner, das Zusammenwohnen schriftlich bei der Grundsicherung angezeigt hat? Wahrscheinlich nicht. Oder hat das Grundsicherungsamt einfach vergessen, dein Einkommen zu erfragen. Nächste Frage wäre, wie hoch ist die Miete und erhält er sie in voller Höhe oder nur anteilig? Wenn er die Miete wegen deines Miteinwohnens nur anteilig erhält, dann braucht ihr euch keine Gedanken machen, denn dann erkennt das Grundsicherungsamt an, dass ihr keine Einstehensgemeinschaft seit.

Gruß maday
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