Hallo Dinkelchen,
Nun waren sie also doch zuständig, aber erst versuchen die Leute abzuwimmeln ...
Obwohl zum Zeitpunkt der Abgabe sämtliche Unterlagen vorhanden waren (bis auf die Kto-Auszüge die ich noch "bearbeiten" will), kam jetzt erneut Post
mit der Anlage "VE" die ich ausgefüllt zurückschicken soll.
Logisch, wenn du mit einem Partner (auch ohne Trauschein) schon länger als 1 Jahr gemeinsam in der selben Wohnung lebst, dann wollen die auch
ALLE Angaben von deinem Partner haben,
IHR werdet einfach "zwangsverheiratet" und füreinander (besonders finanziell) verantwortlich gemacht ... hast du das nicht gewußt ...
Mit der besonderen Anlage dafür kenne ich mich nicht aus, wir waren ja schon verheiratet beim Antrag auf Hartz 4, da entfallen solche Extra-Antragsbögen ... letztlich ist es so, dass du Unterlagen /Auskünfte, die deinen Partner betreffen gar nicht an das JC geben darfst, wenn er damit nicht einverstanden ist.
Was hast du denn zu Punkt 2.2 im Hauptantrag angegeben ???
Von alleine kommen die ja nicht darauf, dass du mit Jemandem zusammen leben könntest ... habe mir das Formular mal aufgerufen, schon die Bezeichnung ist irreführend , denn nach dem BGB kann man nicht einfach als "Ehepaar" (Einstehensgemeinschaft) behandelt werden, nur weil man "Bett und Tisch" freiwillig teilt ...
Da ich noch keinen Bescheid habe wann ich zur beruflichen Reha aufgenommen werden kann, wohl
aber die Bewilligung von der Afa dazu vorliegen habe, wird es wohl vorrangig darum gehen dass das JC nur Übergangsgeld zahlt.
Die Bewilligung hast du schon, weißt aber noch nicht wann die berufliche Reha beginnen soll, weißt du denn wenigstens schon was da konkret stattfinden soll ... irgendwie habe ich nicht den Eindruck, dass du so richtig informiert wurdest, was da jetzt wann passieren soll und wer dann in der Zeit der beruflichen Reha für deinen Lebensunterhalt zuständig sein wird ...
Was glaubst du denn wer dafür dann zuständig ist/wird
, das JC zahlt kein "Übergangsgeld" und die DRV auch nicht, weil es ja über die AfA läuft ... es wird also (nach meinem Kenntnisstand) weiterhin
HARTZ 4 sein, was du während dieser Reha-Maßnahme beziehen wirst, man kann dann wohl einen speziellen Mehrbedarf beantragen, für die erhöhten Kosten bei einer beruflichen Reha/Massnahme ...
ALG I ist zum ersten November beantragt, habe es vorsichtshalber rechtzeitig getan, nachdem ich letztes Jahr den ganzen Dezember ohne Geld dagesessen hab aufgrund der unnormal langen Bearbeitungszeiten bei der Afa zwecks ALG II.
Hier hast du wohl ALGI und ALGII verwechselt, im ALGI /SGB III geht es üblicherweise immer ziemlich schnell mit den Bescheiden, wenn alle Unterlagen beisammen sind dauert das nur wenige Tage (Ausnahme man wird ausgesteuert und die AfA hat auch schon keine Lust zu zahlen) ...
Dafür dass es wohl nur Übergangsgeld sein wird was die mir zahlen müssen wollen die aber enorm viel von mir wissen. Und jetzt noch diese VE-Anlage.
Es gibt kein "Übergangsgeld" mit weniger neugierigen Fragen beim JC,
JEDER der dort einen Antrag stellt
MUSS alle diese Fragen beantworten und beweisen, dass diese Antworten stimmen, nur wer nicht genug Geld (oder Vermögen) hat sich selber zu ernähren (Bedürftig und Mittellos ist) bekommt dort überhaupt was, du hast wohl eine ziemlich falsche/naive Vorstellung von diesem (deutschen) "Sozial-System" ...
Stimmt es, dass ich nicht verpflichtet bin diese ausgefüllt zurückzugeben? Ich meine ich hätte das iwo gelesen.
Es ist so, dass ich mit meinem Partner seit einem Jahr in seiner Wohnung lebe.
Wenn du es nicht ausfüllst, wird man deinen Antrag auf Sozialleistungen ablehnen, wegen fehlender Mitwirkung und weil "die Vermutung nahe liegt" dass dein Partner in der Lage ist, dich aus seinem Einkommen und Vermögen zu ernähren und natürlich auch deine Krankenversicherung zu zahlen ...
Aus einer Panik heraus habe ich damals meine Whg gekündigt, wollte mich von allem Negativen frei machen.
Das war keine besonders kluge Entscheidung, nun hast du neue negative Erfahrungen vor dir, denn deine privaten Gründe für den Einzug bei deinem Partner interessieren das JC bei seiner Entscheidung nicht im Geringsten, ihr hättet wenigstens einen offiziellen "Untermietvertrag" machen sollen, dann wäre er jetzt dein "Vermieter" ...
JETZT wird dir das natürlich beim Amt Keiner mehr glauben, wenn du ein "Untermietverhältnis" angeben würdest, also
WAS hast du im Hauptantrag an dem bewußten Punkt 2.2 angegeben ...
Er ist als alleiniger Mieter im Mietvertrag eingetragen. Wir haben getrennte Konten, getrennte Versicherungen, er hat seine Schränke, ich meine. Da die Whg noch nichteinmal 40qm groß ist, teilen wir uns alle Räume wobei wir uns die meiste Zeit in verschiedenen Räumen aufhalten (er WZ, ich SZ).
Das mag hier im Forum für
ALLE verständlich und nachvollziehbar sein, aber zumindest das Jahr zusammenleben wirst du wohl zugeben müssen, das läßt sich auch per Meldebescheinigung überprüefen, wann du dort eingezogen bist ...und eine "Untermiete" auf 40 m2 wird dir wohl auch Keiner beim Amt glauben (wollen) ... da wird der ganze Rest die nicht mehr ernsthaft interessieren ...
Er bekommt Grundsicherung, ich bis Ende Oktober noch ALG I.
Weiß das Amt (was ihm die Grusi zahlt) davon, dass du dort wohnst, das ist genauso wild darauf, dein Geld (bei ihm) mit reinzurechnen, ich glaube ihr wißt beide nicht genau worauf ihr euch da eingelassen habt ...
Hat er Dauerhaft EM-Rente oder weswegen bekommt er Grusi ...
Wir führen aufgrund unserer Krankheiten eine labile Beziehung die im Grunde mehr eine gute Freundschaft ist. Kennen tun wir uns schon ewig. Ich schätze mal dass das alles dem JC egal ist und sie uns sowieso als BG führen werden, oder?
Das ganze "Drumrum" und wie ihr eure Beziehung gestaltet ist nicht nur dem JC egal, dem Grusi-Amt ist das genauso egal, spätestens
JETZT wird dann "auffliegen", dass ihr schon länger zusammen in dieser Wohnung wohnt, bekommt er aus der Grusi die volle Miete gezahlt (berücksichtigt?)
... das kann richtig Ärger geben, wenn du nicht wenigstens nachweisen kannst, die Hälfte immer an ihn bezahlt zu haben ... da muss man das auch mitteilen, wenn jemand mit in der Wohnung wohnt ...
Auch im SGB XII bildet man eine BG und das Leben als "gemischte BG" ist gar nicht "komisch", da will nämlich jedes Amt vom anderen Partner
ALLES wissen und ständig nachgewiesen haben ...
Was du in diesem Formular nun eintragen solltest, das kann ich dir leider auch nicht schreiben, letztlich wird man in
JEDEM Falle eine BG /Lebenspartnerschaft annehmen und danach handeln ... es haben schon Einige versucht das zu bestreiten und keine Unterlagen eingereicht, weil sie damit nichts zu tun haben wollten ... (betrifft ja auch Erwerbstätige Partner) dann hat der "bedürftige Partner eben auch
NIX bekommen ...
Selbst vor den Sozialgerichten wurden dazu noch keine eindeutigen Entscheidungen getroffen, wer zusammen in der gleichen Wohnung wohnt ... hat nach spätestens 1 Jahr "füreinander aufzukommen und einzustehen" ...
VIEL GLÜCK und liebe Grüße von der Doppeloma