Hartz IV Bedarf vom Sohn

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Benutzeravatar
Hamburger Deern
Beiträge: 584
Registriert: Di 13. Mär 2012, 22:48
Wohnort: Hamburg
Hat sich bedankt: 444 Mal
Danksagung erhalten: 724 Mal

Hartz IV Bedarf vom Sohn

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Fr 23. Aug 2013, 23:57

Sohnemann (19) macht ja eine Ausbildung - noch gefördert - aber er wird vom Ausbilder kommenden Monat übernommen :jaa: :applaus:
d.h. er wird ca. 200 € mehr Ausbildungsvergütung bekommen
1 Frage:
wann muss ich die Neue Bescheinigung dem JC einreichen, uns liegt bis jetzt nur die brutto Bescheinigung vor!
Oder muss ich erst NACH Geldeingang auf dem Konto Bescheid geben?
2 Frage:
Ab wann oder überhaupt fällt Sohnemann aus der Bedarfsgemeinschaft raus?
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

Zwolle
Beiträge: 143
Registriert: Mi 4. Jul 2012, 17:48
Hat sich bedankt: 90 Mal
Danksagung erhalten: 151 Mal

Re: Hartz IV Bedarf vom Sohn

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Sa 24. Aug 2013, 02:35

Hallo Hamburger Deern :smile: ,
1 Frage:
wann muss ich die Neue Bescheinigung dem JC einreichen, uns liegt bis jetzt nur die brutto Bescheinigung vor!
Sofort. Alle Änderungen in einer Bedarfsgemeinschaft, dazu zählt leider auch das Mutter Kind Verhältnis müssen dem JC unverzüglich mitgeteilt werden.
2 Frage:
Ab wann oder überhaupt fällt Sohnemann aus der Bedarfsgemeinschaft raus?
Dein Sohn alleine kann nicht raus fallen, wenn dann ihr beide zusammen.
Die zusätzlichen 200 Euro werden mit dem Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft verrechnet.
Ist der Mindestlebenssatz überschritten, gibt es gar kein Hartz IV mehr.

Andersherum, wenn Du Hartz IV bist und Dein Sohn arbeitet, wird sein Einkommen zum Bedarf angerechnet.
Heißt, verdient er 200 Euro, werden ungefähr 80-90 Euro weniger an Hartz VI Geld ausgezahlt. Damit sind dann nur noch ca. 120 Euro über. :Wut:

Wir hatten hier das gleiche Theater, als unser Sohn noch im Haushalt war und wir noch bei Hartz IV.
Gar nicht so einfach einem Kind zu erklären, warum es sein verdientes Geld am Ende nur noch zur Hälfte hat. :ic_down:
Ich bin froh das wir erst mal aus Hartz IV raus sind. Jetzt können die uns mal mächtig in den Popo blasen.

Alternativ gebe ich den Rat, lasse Deinen Sohn ausziehen und einen eigenen Haushalt bestreiten.#
In der Ausbildung bekommt er dann Kindergeld, Ausbildungsbeihilfe, etc. Finanziell wärt ihr Beide dann besser dran. So haben wir das damals auch gemacht.

Dazu nur ein kleiner Tipp. Entscheidend ist ja erst mal nur das Dein Sohn eine eigene Meldeadresse und einen Untermietvertrag hat, welcher nicht Deinem Haushalt zugeordnet ist.
Mehr sage ich dazu lieber nicht. :icon_e_wink:

Gruß,
Zwolle
WARNUNG: Täglich verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste