Hallo Zwolle,
Dann gibt es die Überbezahlung halt auch nur klecker weise zurück. Das muss sich finanziell bei uns ja auch alles erst mal einspielen und überschaubar werden.
Richtig, leider wissen das Viele nicht, dass man mit denen sehr gut darüber reden und sich einigen kann, klingt ja auch bedrohlich "Forderungsmanagement" aber sofern die merken, dass man ja zahlen
WILL sind die da wirklich gesprächsbereit, dazu habe ich schon viel Positives im
ELO gelesen und meine eigene Erfahrung hat das bestätigt (also dass die ganz nett sind, wenn man es selber auch ist
).
War überhaupt kein Thema, die meinten sogar wenn ich trotzdem eine Mahnung erhalten sollte, dann kann ich mich gerne nochmal melden, weil der "Mahnstopp" nach einer gewissen Zeit wieder aufgehoben wird, kann das schonmal passieren.
Nur wenn die Leute dann nicht taggenau auch zahlen (also Eingang bei Fälligkeit zum vereinbarten Datum monatlich
), könnte es passieren, dass der Zoll mal vor der Türe steht, da verstehen die wirklich dann keinen "Spaß" mehr, ansonsten sind die doch auch froh, wenn sie mit dem "Geld eintreiben für die BA" möglichst wenig Probleme haben.
Dazu gleich noch eine kurze Frage. Meine Kleine und ich sind ja nicht verheiratet, bestreiten aber einen gemeinsamen Haushalt.
Könnte ich jetzt zu meiner Mini Rente noch ergänzende Sozialhilfe beantragen, oder wird das Einkommen von Lebenspartner da voll mit angerechnet?
Das wäre "Hartz 4 in Potenz", denn in der Sozial-Hilfe (SGB XII) ist nicht nur der Partner (wie in einer SGB II BG)
VOLL mit drin, auch Verwandte 1. Grades (Eltern /Kinder) werden überprüft, ob sie Unterhalt leisten könnten. Ich glaube sogar, dass ihr bei Anspruch auf "Aufstockung" (als BG) noch beim JC bleiben müßtet deine Kleine ist ja "Erwerbstätig /Erwerbsfähig" und du würdest dann im Sozial-GELD (SGB II) bleiben (wie Kinder z.B.) ...
Ich finde das auch ungerecht, dass ein Alters-Rentner /EM-Rentner (bei zu geringer Rente) keinen absolut eigenen /persönlichen Anspruch hat aus dem SGB XII, unabhängig von einer bestehenden Partnerschaft, aber bisher gibt es keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die den Partner (wenigstens da) dann rauslassen würden, nichtmal bei einer Rente auf Dauer ... "mit gefangen, mit gehangen" gilt da für die (Ehe-) Partner ...
Das Einkommen deiner Kleinen würde jedenfalls dort
VOLL angerechnet werden, es gibt keine Beträge die abgezogen werden (außer Fahrtkosten zur Arbeit ???), sie darf auch fast kein "Vermögen" mehr besitzen (dein "Vermögen" 1600 €, rund 600 € "darf" der Partner haben), sonst muss sie das für dich aufwenden, bevor du dort überhaupt einen Cent bekommen würdest ... der "Trauschein" spielt auch bei denen keine Rolle ...
Auch die Wohnung (Angemessenheit) würde wieder genauestens geprüft, wir waren ja mal wegen Dopa zur "Erstberatung", er hätte ja theoretisch sogar Anspruch nach SGB XII /Kapitel 4 gehabt wegen EM-Rente auf Dauer ...
Gemeinsames "Vermögen" auch da nur rund 3200 €, davon 2600 der Antragsteller ... Auto sollte weg (16 Jahre alt
) meine Versicherungen (die in SGB II noch erlaubt sind als Schonvermögen) hätte ich "auflösen /beleihen" müssen und unsere Sozial-Wohnung wurde auch direkt als "zu teuer" angesehen, den Antrag haben wir dann gar nicht erst gestellt ...
Was wohl auch tieferer Sinn dieser "Erstberatung" war, nur hätte bei uns eigentlich das JC dann die Zahlungen (der Fehlbeträge beim Dopa) übernehmen
MÜSSEN und sich das Geld (gesetzlich festgelegt!) selber beim SGB XII zurückholen können /müssen ... das war ja auch Inhalt unserer Klage gegen das JC gewesen, dass die verpflichtet sind/waren das grundgesetzliche Existenzminimum (m)einer "gemischten Bedarfsgemeinschaft" zu sichern, wenn es kein anderer Leistungsträger tut ...
In deinem Falle ist dann aber nur noch das Sozial-Amt zuständig und die grasen erstmal
ALLES ab was diesen Leistungsanspruch möglichst verhindern kann ... ihr würdet also zusammen auf Sozial-Hilfe-Niveau gehalten werden und statt ans JC müßte deine Kleine ihre ganze Einkommenssituation regelmäßig dort nachweisen und vorlegen ... da kommt ihr vom Regen direkt in die Traufe ...
Ansonsten bliebe da wohl noch der Weg über das Wohngeld. Ich meine beim Wohngeldantrag spielt dann auch wieder mein Behindertenausweis eine gewisse Rolle.
Das sollte euer Weg sein, denn beim Wohngeld wird zwar auch das Gesamteinkommen (also deine Rente und ihr durchschnittliches Einkommen) als Ausgangsbasis genommen aber das ist unabhängig zu sehen von den Kriterien einer "Bedarfsgemeinschaft", aus dem Gesamteinkommen der Bewohner einer Wohnung (dort polizeilich gemeldet) wird der Betrag (nach Abzügen von "Werbungskosten" und irgendeiner Pauschale pro Person) der Gesamtmiete gegenüber gestellt und dann das örtlich mögliche Wohngeld daraus berechnet ...
Die sind auch meist ganz nett in den Wohngeldstellen (mal bei der Stadt /Gemeinde nachfragen wo die bei euch zu finden sind) und rechnen das einfach mal durch, denn die Wohngeld-Tabellen sind auch unterschiedlich je nach Wohnort und dort üblichen Mietpreisen, ob dein Schwebi-Ausweis da eine Rolle spielt weiß ich nicht, wir hatten noch keinen als wir zuletzt Wohngeld bezogen haben... einfach fragen, kostet ja nichts ...
Es gibt auch "Wohngeld-Rechner" im Internet, das ist aber nie so besonders genau ... am Besten dort hin mit den Einkommensnachweisen (Rentenbescheid und monatliche Lohnerwartung), dem Mietvertrag (aktuelle Mieterhöhungen nicht vergessen dabei) und den Konto-Auszügen über die letzten 3 Mietzahlungen (den Rest könnt ihr schwärzen, interessiert die dort nicht), die wollen nur prüfen ob ihr eure Miete auch wirklich gezahlt habt (also voraussichtlich auch den Mietzuschuß für den vorgesehenen Zweck verwenden werdet), die Vermögensverhältnisse interessieren erst, wenn sie pro Erwachsener Person über 30 000 € liegen würden, das unterschreibt man einfach so im Antrag und das war es auch schon ...
Es gibt natürlich auch dort finanzielle obere Einkommensgrenzen, wo dann ein Anspruch auf Wohngeld abgelehnt wird, in diesem Falle kannst du aber erst recht einen Anspruch an das SGB XII vergessen, den hast du dann auch nicht.
Vielleicht weiß ja jemand etwas dazu. Unsere Einkünfte könnte ich via PN ansonsten noch mal darlegen.
Definitiv kann dir das nur eure Wohngeldstelle ausrechnen, denn es kommt ja auf die konkreten örtlichen Vorgaben /Wohngeldtabellen an, es gibt also keinen bundesweit einheitlichen Anspruch bei dem Einkommen Y = Anspruch auf Betrag X als Wohngeld ...
Ein wenig komplizierter ist das schon, ihr solltet das bald machen, dann kann auch noch Wohngeld für August in Frage kommen (nachträglich) wenn das Geld mit dem JC "verrechnet wurde" (aber ich denke mal deine Kleine wird frühestens im September Geld bekommen vom AG, ODER ... dann reicht "ab September" als Antragsdatum), Wohngeld gibt es immer erst ab Monat der Antragstellung ... manchmal dauert auch die Bearbeitung bis zu 2 Monaten aber dann wird nachgezahlt und wenn keine finanziellen Änderungen zu erwarten sind, gilt der Bescheid dann ein volles Jahr.
Dann kann man den Folge-Antrag ja (bei Bedarf) rechtzeitig vorher stellen, dass es möglichst keine Lücke geben wird.
Laufende Lohnabrechnungen brauchen dann nicht mehr vorgelegt werden, die berechnen das nur neu wenn bestimmte Prozente überschritten /unterschritten werden, das steht aber dann auch im Bescheid drin, dass man sich dann natürlich melden muss ...
Viel Erfolg
Liebe Grüße von der Doppeloma