Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 21. Aug 2013, 01:41

Hallo Zwolle, :Bussi:
Jedenfalls ist uns dann der Bauchnabel geplatzt. Kein Geld, keine Möglichkeit die Arbeit ab September weiter aufzunehmen. (Täglicher Fahrweg 50 Km).
Dann ging alles ganz schnell. Fallmanager ruft Leistungsabteilung an. Leistungsabteilung ruft wieder zurück, usw. Dann wurde von Vollmachten gesprochen.
Am Ende wurde der Aufhebungsbescheid aufgehoben und jetzt gibt es eine volle Leistung für September.
sehr gut gemacht, die haben nicht einzustellen bevor der erste Lohn für deine "Kleine" auf dem Konto ist und dann müssen sie eben die "Überzahlung" offiziell mit Bescheid bei euch einfordern.

Ihr seid doch nicht auf der Welt um denen Arbeit zu sparen ... :Zunge_zeigen:

Es freut mich wirklich sehr, dass sie wenigstens mit dem Job jetzt doch zufrieden sein kann :jaa: :ic_up: , war ja klar, dass diese merkwürdige vorgesehene Weiter-Teilnahme an der Maßnahme nicht funktionieren wird und das mit der "Leistung so irgendwie unter dem Tisch" hat ja nun auch nicht geklappt ... :icon_e_wink: :pfeif:

Wenn ihr dann den Bescheid für die Rückzahlung bekommen habt, dann meldet euch am Besten bei dem angegebenen Forderungsmanagement (wo das Geld dann hin soll), lasst euch nicht von der Ankündigung (des JC im Bescheid) schocken, dass ihr sofort die volle Summe zahlen müßt.

Ein direktes Gespräch mit denen (wo da Geld dann hin soll) bringt euch da weiter (ja, mit denen kann man tatsächlich auch telefonieren :ic_up: ), die sind wirklich ganz nett und entgegenkommend, wenn ihr eine moderate Ratenzahlung haben wollt, die für euch planbar und machbar ist.
Solange das dann auch entsprechend pünktlich eingehalten wird, gibt es keine Probleme und ihr braucht euch dazu nicht mehr mit dem JC auseinandersetzen.

Ist nur ein kleiner Tipp um dann erneutem Ärger aus dem Wege zu gehen, in den Bescheiden steht immer drin, dass Ratenzahlung nur nach Prüfung der Notwendigkeit bewilligt wird, naja im Anschluß an den Hartz 4-Bezug verfügt man wohl selten direkt wieder über ausreichende Reichtümer, um größere Summen sofort zu begleichen. :confused: :Gruebeln:

Ich hatte mit unserem Forderungsmanagement auch schon Kontakt, allerdings ging es da um den Mahnstopp bei eingereichtem Widerspruch gegen Forderungen, das vergessen die vom JC auch gerne dorthin weiterzugeben, denn sowas hat in diesem Falle noch immer "aufschiebende Wirkung", bringt natürlich nichts wenn die Forderung an sich berechtigt ist.

Deiner Frau weiterhin viel Spaß an ihrem Job und dir ein wenig RUHE nach der Aufregung der letzten Zeit, wir senden dir demnächst mal eine Prise Ostseeluft zur Entspannung ... :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Mi 21. Aug 2013, 14:29

Hallo Doma :smile: ,
Ein direktes Gespräch mit denen (wo da Geld dann hin soll) bringt euch da weiter (ja, mit denen kann man tatsächlich auch telefonieren :ic_up: ), die sind wirklich ganz nett und entgegenkommend, wenn ihr eine moderate Ratenzahlung haben wollt, die für euch planbar und machbar ist.
Solange das dann auch entsprechend pünktlich eingehalten wird, gibt es keine Probleme und ihr braucht euch dazu nicht mehr mit dem JC auseinandersetzen.
Danke für den Tipp, den werden wir beherzigen. :ic_up: Die Hilfe mit JC war ja auch eher klecker weise, wenn nicht gar hinderlich.
Dann gibt es die Überbezahlung halt auch nur klecker weise zurück. Das muss sich finanziell bei uns ja auch alles erst mal einspielen und überschaubar werden.

Dazu gleich noch eine kurze Frage. Meine Kleine und ich sind ja nicht verheiratet, bestreiten aber einen gemeinsamen Haushalt.
Könnte ich jetzt zu meiner Mini Rente noch ergänzende Sozialhilfe beantragen, oder wird das Einkommen von Lebenspartner da voll mit angerechnet?
Ansonsten bliebe da wohl noch der Weg über das Wohngeld. Ich meine beim Wohngeldantrag spielt dann auch wieder mein Behindertenausweis eine gewisse Rolle.

Vielleicht weiß ja jemand etwas dazu. Unsere Einkünfte könnte ich via PN ansonsten noch mal darlegen.
Deiner Frau weiterhin viel Spaß an ihrem Job und dir ein wenig RUHE nach der Aufregung der letzten Zeit, wir senden dir demnächst mal eine Prise Ostseeluft zur Entspannung ... :jaa: :cool:
Vielen Dank und euch einen schönen Urlaub. :Bussi: Aber die Ostseeluft darfst Du gerne behalten, denn wir wohnen nur wenige Kilometer von der Nordsee entfernt. :grinser:

Viele Grüße,
Zwolle
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Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 21. Aug 2013, 16:47

Hallo Zwolle, :smile:
Dann gibt es die Überbezahlung halt auch nur klecker weise zurück. Das muss sich finanziell bei uns ja auch alles erst mal einspielen und überschaubar werden.
Richtig, leider wissen das Viele nicht, dass man mit denen sehr gut darüber reden und sich einigen kann, klingt ja auch bedrohlich "Forderungsmanagement" aber sofern die merken, dass man ja zahlen WILL sind die da wirklich gesprächsbereit, dazu habe ich schon viel Positives im ELO gelesen und meine eigene Erfahrung hat das bestätigt (also dass die ganz nett sind, wenn man es selber auch ist :grinser: ).

War überhaupt kein Thema, die meinten sogar wenn ich trotzdem eine Mahnung erhalten sollte, dann kann ich mich gerne nochmal melden, weil der "Mahnstopp" nach einer gewissen Zeit wieder aufgehoben wird, kann das schonmal passieren.

Nur wenn die Leute dann nicht taggenau auch zahlen (also Eingang bei Fälligkeit zum vereinbarten Datum monatlich :ic_up: ), könnte es passieren, dass der Zoll mal vor der Türe steht, da verstehen die wirklich dann keinen "Spaß" mehr, ansonsten sind die doch auch froh, wenn sie mit dem "Geld eintreiben für die BA" möglichst wenig Probleme haben. :jaa: :cool:
Dazu gleich noch eine kurze Frage. Meine Kleine und ich sind ja nicht verheiratet, bestreiten aber einen gemeinsamen Haushalt.
Könnte ich jetzt zu meiner Mini Rente noch ergänzende Sozialhilfe beantragen, oder wird das Einkommen von Lebenspartner da voll mit angerechnet?
Das wäre "Hartz 4 in Potenz", denn in der Sozial-Hilfe (SGB XII) ist nicht nur der Partner (wie in einer SGB II BG) VOLL mit drin, auch Verwandte 1. Grades (Eltern /Kinder) werden überprüft, ob sie Unterhalt leisten könnten. Ich glaube sogar, dass ihr bei Anspruch auf "Aufstockung" (als BG) noch beim JC bleiben müßtet deine Kleine ist ja "Erwerbstätig /Erwerbsfähig" und du würdest dann im Sozial-GELD (SGB II) bleiben (wie Kinder z.B.) ... :Gruebeln:

Ich finde das auch ungerecht, dass ein Alters-Rentner /EM-Rentner (bei zu geringer Rente) keinen absolut eigenen /persönlichen Anspruch hat aus dem SGB XII, unabhängig von einer bestehenden Partnerschaft, aber bisher gibt es keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die den Partner (wenigstens da) dann rauslassen würden, nichtmal bei einer Rente auf Dauer ... "mit gefangen, mit gehangen" gilt da für die (Ehe-) Partner ... :traurig:

Das Einkommen deiner Kleinen würde jedenfalls dort VOLL angerechnet werden, es gibt keine Beträge die abgezogen werden (außer Fahrtkosten zur Arbeit ???), sie darf auch fast kein "Vermögen" mehr besitzen (dein "Vermögen" 1600 €, rund 600 € "darf" der Partner haben), sonst muss sie das für dich aufwenden, bevor du dort überhaupt einen Cent bekommen würdest ... der "Trauschein" spielt auch bei denen keine Rolle ...

Auch die Wohnung (Angemessenheit) würde wieder genauestens geprüft, wir waren ja mal wegen Dopa zur "Erstberatung", er hätte ja theoretisch sogar Anspruch nach SGB XII /Kapitel 4 gehabt wegen EM-Rente auf Dauer ...

Gemeinsames "Vermögen" auch da nur rund 3200 €, davon 2600 der Antragsteller ... Auto sollte weg (16 Jahre alt :teufel: ) meine Versicherungen (die in SGB II noch erlaubt sind als Schonvermögen) hätte ich "auflösen /beleihen" müssen und unsere Sozial-Wohnung wurde auch direkt als "zu teuer" angesehen, den Antrag haben wir dann gar nicht erst gestellt ...

Was wohl auch tieferer Sinn dieser "Erstberatung" war, nur hätte bei uns eigentlich das JC dann die Zahlungen (der Fehlbeträge beim Dopa) übernehmen MÜSSEN und sich das Geld (gesetzlich festgelegt!) selber beim SGB XII zurückholen können /müssen ... das war ja auch Inhalt unserer Klage gegen das JC gewesen, dass die verpflichtet sind/waren das grundgesetzliche Existenzminimum (m)einer "gemischten Bedarfsgemeinschaft" zu sichern, wenn es kein anderer Leistungsträger tut ...

In deinem Falle ist dann aber nur noch das Sozial-Amt zuständig und die grasen erstmal ALLES ab was diesen Leistungsanspruch möglichst verhindern kann ... ihr würdet also zusammen auf Sozial-Hilfe-Niveau gehalten werden und statt ans JC müßte deine Kleine ihre ganze Einkommenssituation regelmäßig dort nachweisen und vorlegen ... da kommt ihr vom Regen direkt in die Traufe ... :Heiss: :Verwirrt: :Hilfe:
Ansonsten bliebe da wohl noch der Weg über das Wohngeld. Ich meine beim Wohngeldantrag spielt dann auch wieder mein Behindertenausweis eine gewisse Rolle.
Das sollte euer Weg sein, denn beim Wohngeld wird zwar auch das Gesamteinkommen (also deine Rente und ihr durchschnittliches Einkommen) als Ausgangsbasis genommen aber das ist unabhängig zu sehen von den Kriterien einer "Bedarfsgemeinschaft", aus dem Gesamteinkommen der Bewohner einer Wohnung (dort polizeilich gemeldet) wird der Betrag (nach Abzügen von "Werbungskosten" und irgendeiner Pauschale pro Person) der Gesamtmiete gegenüber gestellt und dann das örtlich mögliche Wohngeld daraus berechnet ...

Die sind auch meist ganz nett in den Wohngeldstellen (mal bei der Stadt /Gemeinde nachfragen wo die bei euch zu finden sind) und rechnen das einfach mal durch, denn die Wohngeld-Tabellen sind auch unterschiedlich je nach Wohnort und dort üblichen Mietpreisen, ob dein Schwebi-Ausweis da eine Rolle spielt weiß ich nicht, wir hatten noch keinen als wir zuletzt Wohngeld bezogen haben... einfach fragen, kostet ja nichts ... :Gruebeln: :teufel:

Es gibt auch "Wohngeld-Rechner" im Internet, das ist aber nie so besonders genau ... am Besten dort hin mit den Einkommensnachweisen (Rentenbescheid und monatliche Lohnerwartung), dem Mietvertrag (aktuelle Mieterhöhungen nicht vergessen dabei) und den Konto-Auszügen über die letzten 3 Mietzahlungen (den Rest könnt ihr schwärzen, interessiert die dort nicht), die wollen nur prüfen ob ihr eure Miete auch wirklich gezahlt habt (also voraussichtlich auch den Mietzuschuß für den vorgesehenen Zweck verwenden werdet), die Vermögensverhältnisse interessieren erst, wenn sie pro Erwachsener Person über 30 000 € liegen würden, das unterschreibt man einfach so im Antrag und das war es auch schon ...

Es gibt natürlich auch dort finanzielle obere Einkommensgrenzen, wo dann ein Anspruch auf Wohngeld abgelehnt wird, in diesem Falle kannst du aber erst recht einen Anspruch an das SGB XII vergessen, den hast du dann auch nicht.
Vielleicht weiß ja jemand etwas dazu. Unsere Einkünfte könnte ich via PN ansonsten noch mal darlegen.
Definitiv kann dir das nur eure Wohngeldstelle ausrechnen, denn es kommt ja auf die konkreten örtlichen Vorgaben /Wohngeldtabellen an, es gibt also keinen bundesweit einheitlichen Anspruch bei dem Einkommen Y = Anspruch auf Betrag X als Wohngeld ...

Ein wenig komplizierter ist das schon, ihr solltet das bald machen, dann kann auch noch Wohngeld für August in Frage kommen (nachträglich) wenn das Geld mit dem JC "verrechnet wurde" (aber ich denke mal deine Kleine wird frühestens im September Geld bekommen vom AG, ODER ... dann reicht "ab September" als Antragsdatum), Wohngeld gibt es immer erst ab Monat der Antragstellung ... manchmal dauert auch die Bearbeitung bis zu 2 Monaten aber dann wird nachgezahlt und wenn keine finanziellen Änderungen zu erwarten sind, gilt der Bescheid dann ein volles Jahr.

Dann kann man den Folge-Antrag ja (bei Bedarf) rechtzeitig vorher stellen, dass es möglichst keine Lücke geben wird.

Laufende Lohnabrechnungen brauchen dann nicht mehr vorgelegt werden, die berechnen das nur neu wenn bestimmte Prozente überschritten /unterschritten werden, das steht aber dann auch im Bescheid drin, dass man sich dann natürlich melden muss ...

Viel Erfolg :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Unternehmen pleite, was nu?

Ungelesener Beitrag von Zwolle » So 3. Nov 2013, 19:58

Hi zusammen :smile: ,

nach dem die ersten Monate gut gelaufen sind und auch der Lohn pünktlich da war ist nun der Supergau passiert.
Da einige der Angestellten mit Kontopfändungen zu kämpfen haben (Wir Gott sei Dank nicht) wurde von dem Unternehmen beschlossen, das Gehalt nur noch Bar auszuzahlen.
Die Seriosität sei dahingestellt, soll uns aber egal erst mal egal sein solange der Lohn eben gezahlt wird. Zahlen wir dann eben selber auf das Konto ein, bisher......

Nun ist dieser Zweckverband einen Tag vor der Auszahlung des Gehalts ausgeraubt worden. http://zeitungen.boyens-medien.de/aktue ... ohlen.html
Heißt, wir bekommen erst mal gar kein Geld. :Wut:

Miete und alle laufenden Kosten fallen gerade jetzt natürlich an. Was bleiben einem da jetzt für Möglichkeiten? Das Sozialamt, das JC, welches den Job vermittelt hat?
Wir sind da total ratlos, bekäme ich nicht meine Minimalrente, könnten wir jetzt schon auf den Fingernägeln kauen.

Hat das schon mal jemand erlebt, das der AG zahlungsunfähig ist, und was kann man dann machen?

Viele Grüße,
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Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Fee59 » So 3. Nov 2013, 20:08

Hallo,

mal aus dem hohlen Bauch heraus geschrieben:
1. der Arbeitgeber / Maßnahmeträger ist verpflichtet das Gehalt zu zahlen.
2. Wenn er ausgeraubt wird, ist das sein persönliches Risiko (ich hoffe, er ist versichert und hat das seiner Versicherung bereits gemeldet!)
3. Ich würde den AG schriftlich mahnen. Ihm gleich ankündigen, dass Du Schadenersatz geltend machen wirst (Rückbuchungen bei der Bank etc.)
4. Parallel würde ich zum Jobcenter gehen mit dem Arbeitsvertrag und dem Zeitungsbericht und ein Darlehen mit sofortiger Barauszahlung beantragen.
5. Würde ich probieren, herauszufinden, wo der AG versichert ist und direkt mit der Versicherung reden.
6. Würde ich dem Arbeitgeber mal dringend ins Gewissen reden, dass er denjenigen, die ein Konto haben und ihren Lohn per Überweisung haben wollen, das Geld auch gefälligst zu überweisen hat. Man hat ja jetzt gesehen, wie riskant das mit der Barauszahlung ist.
7. Lass' Dir bloß nichts gefallen oder Dich hinhalten mit der Zahlung! Der AG soll wenigstens mal einen Teil des Gehalts sofort rausrücken!
8. Bei längerem Zahlungsverzug (2 Monatsgehälter) könntest Du auch von Deinem Zurückbehaltungsrecht an der Arbeit Gebrauch machen.

Liebe Grüße
Fee

Nachtrag: Falls das Unternehmen pleite ist und Insolvenz anmeldet, solltest Du Dich bei der AfA melden wegen Insolvenzgeld (heißt jetzt glaube ich anders, aber die werden wissen, was Du meinst).
Es gibt im Internet auch ein Portal, in dem die ganzen Insolvenzmeldungen eingetragen werden - da würde ich auch immer wieder mal nachschauen.
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Mo 4. Nov 2013, 00:52

Danke Fee59 :smile: ,

das sind schon mal Ansätze für die Theorie, bzw. das "Worst Cast Szenario".
Mir selber ist das in 30 Jahren Berufsleben noch nie passiert, und da wurden schon einige Dinger seitens der Arbeitgeber gedreht.

Das betrifft ja primär meine Kleine, sekundär natürlich auch mich, da ich von meiner kleinen EM- Rente nicht mal die Warmmiete ableisten kann.
1. der Arbeitgeber / Maßnahmeträger ist verpflichtet das Gehalt zu zahlen.
Jepp, was aber wenn er nicht kann?
2. Wenn er ausgeraubt wird, ist das sein persönliches Risiko (ich hoffe, er ist versichert und hat das seiner Versicherung bereits gemeldet!)
Hilf uns jetzt auch erst mal nicht weiter. Ja es wurde angeblich der Versicherung gemeldet. Merkwürdig nur, das ein großer Spendenaufruf in unserem Landkreis gestartet wurde, um den Schaden zu begrenzen. :Gruebeln:
3. Ich würde den AG schriftlich mahnen. Ihm gleich ankündigen, dass Du Schadenersatz geltend machen wirst (Rückbuchungen bei der Bank etc.)
4. Parallel würde ich zum Jobcenter gehen mit dem Arbeitsvertrag und dem Zeitungsbericht und ein Darlehen mit sofortiger Barauszahlung beantragen.
Das wäre jetzt auch mein Weg, wenn im Laufe der Woche keine Aussicht auf Gehaltszahlung steht. Ist denn das Arbeitsamt die richtige Behörde für solche Fälle?
7. Lass' Dir bloß nichts gefallen oder Dich hinhalten mit der Zahlung! Der AG soll wenigstens mal einen Teil des Gehalts sofort rausrücken!
Da ist zur Zeit Stillstand. Da sämtliche Gelder weg sind, sind auch keine Teilzahlungen zu erwarten. Zumindest zu dem augenblicklichen Zeitpunkt.
8. Bei längerem Zahlungsverzug (2 Monatsgehälter) könntest Du auch von Deinem Zurückbehaltungsrecht an der Arbeit Gebrauch machen.
2 MONATE!! Bis dahin sind wir verhungert. :Verwirrt: Also mit meiner kleinen EM + Nebenerwerb als Software Heini kann ich nicht mal die laufenden Kosten decken.
Rücklagen haben wir keine.

Es ist zum Mäuse melken. Wer unseren Fall mal verfolgt hat, weiß das der Einstieg in Berufsleben und der Ausstieg aus Hart IV schon mit Steinen beflastert war. :AlterSchwede:

Gruß,
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Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 4. Nov 2013, 00:55

Hallo Zwolle, :Heiss:
Da einige der Angestellten mit Kontopfändungen zu kämpfen haben (Wir Gott sei Dank nicht) wurde von dem Unternehmen beschlossen, das Gehalt nur noch Bar auszuzahlen.
Wozu bitte gibt es das P-Konto, kann mir kaum vorstellen, dass die Monatsgehälter über dem jeweiligen Pfändungsfreibetrag (aktuell knapp über 1000 €) liegen (11 065 € : 13 Mitarbeiter = rund 800 € pro Nase) und jede Bank ist verpflichtet ein bestehendes Konto (auf Antrag des Konto-Inhabers) sofort in ein P-Konto umzuwandeln ...
Die Seriosität sei dahingestellt, soll uns aber egal erst mal egal sein solange der Lohn eben gezahlt wird. Zahlen wir dann eben selber auf das Konto ein, bisher......
Das kann man wohl sagen, seriös ist was Anderes und warum beschränkt sich das dann nicht auf die Leute, die da wirklich Probleme mit haben, einer ALO-Initiative sollte das P-Konto übrigens auch nicht ganz unbekannt sein ... schade, dass die Freude über den Job deiner Kleinen so schnell getrübt wird ...
Nun ist dieser Zweckverband einen Tag vor der Auszahlung des Gehalts ausgeraubt worden. http://zeitungen.boyens-medien.de/aktue ... ohlen.html
Heißt, wir bekommen erst mal gar kein Geld.
Na, da kann man sich doch schon denken, dass irgendein "Eingeweihter" da die Finger bei im Spiel hatte, sonst wäre das ja ein ganz besonderer "Zufall", an den ich bei solchen Sachen eher nicht glaube oder wurde dort schon öfter mal eingebrochen, auch als noch Nichts zu holen war und dann so zielgerichtet dieser bewußte Schrank aufgebrochen ... :confused: :Gruebeln:

Letztlich bleibt nur der Weg zum JC um überhaupt (schnell) Geld zu bekommen und sei es erstmal als Darlehen ... in allen anderen Punkten kann ich mich meiner Vorschreiberin nur anschließen, persönlich habe ich, wenigstens sowas noch nie erleben müssen ... habe aber auch noch nirgendwo meinen Lohn als Barauszahlung erhalten ... jedenfalls nicht mehr seit es Giro-Konten dafür gibt ... :confused: :Gruebeln:

Viel Glück!

LIebe Grüße von der Doppleoma :umarm:
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Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Mi 6. Nov 2013, 17:17

Hallo Doma :smile: ,

ich mag Deine direkte Art, kommst immer auf den Punkt. :smile:
Wozu bitte gibt es das P-Konto, kann mir kaum vorstellen, dass die Monatsgehälter über dem jeweiligen Pfändungsfreibetrag (aktuell knapp über 1000 €) liegen (11 065 € : 13 Mitarbeiter = rund 800 € pro Nase) und jede Bank ist verpflichtet ein bestehendes Konto (auf Antrag des Konto-Inhabers) sofort in ein P-Konto umzuwandeln ...
nee, die Lohnverteilung liegt noch etwas anders. Sagen wir mal so, es gibt einen kleinen Kreis der Besserverdiener (Dazu gehört auch meine Kleine) und der andere Teil ist als Minijopper beschäftigt. Viele auch ehrenamtlich.
Die Argumentation mit dem P-Konto zieht tatsächlich nicht, und wie wir erfahren haben ist der Hintergrund ein ganz anderer.
Das kann und darf ich hier aber nicht öffentlich machen.
Das kann man wohl sagen, seriös ist was Anderes und warum beschränkt sich das dann nicht auf die Leute, die da wirklich Probleme mit haben, einer ALO-Initiative sollte das P-Konto übrigens auch nicht ganz unbekannt sein .
Bisher wurde das Gehalt auch immer pünktlich auf unser Konto gezahlt. Nur gerade dieses mal eben nicht. Wirft einige Fragen auf, gebe ich zu. :Gruebeln:

Im Moment kommt das Geld zumindest klecker weise in kleinen Abschlägen. Den Rest versuche ich mit meiner Software Geschichte abzufangen, weiß aber noch nicht wie ich das mit der DRV verrechnen soll.
Ich vermute mal es wird das Jahreseinkommen berechnet, dann darf ich eben mal einen Monat nichts tun, sobald wieder Land unter den Füßen ist.

Jedenfalls wollen ja alle weiter bedient werden, wie Vermieter, Telekom, Stromversorger, etc. Die interessiert es herzlich wenig, das der Laden meiner Kleinen ausgeraubt wurde.
Na, da kann man sich doch schon denken, dass irgendein "Eingeweihter" da die Finger bei im Spiel hatte, sonst wäre das ja ein ganz besonderer "Zufall", an den ich bei solchen Sachen eher nicht glaube oder wurde dort schon öfter mal eingebrochen, auch als noch Nichts zu holen war und dann so zielgerichtet dieser bewußte Schrank aufgebrochen ..
Schon merkwürdig das gerade an dem Tag 12000 Euro im Panzerschrank gelegt wurden und genau in dieser Nacht eben dieser Panzerschrank aufgebrochen wurde. :Gruebeln:
Dennoch, die Kriminalpolizei ist da dran und es gilt in der BRD nun mal die Unschuldsvermutung. Deswegen werde ich keine persönlichen Vermutungen von mir geben, auch wenn ich etwas angesäuert bin.

http://zeitungen.boyens-medien.de/aktue ... pende.html

Gruß,
Zwolle

Edith: Link eingefügt.
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Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Fr 31. Jan 2014, 00:50

Hallo allerseits,

ich muss hier noch mal nachhaken. :Wut:
Wie an ganzen Thema nachzulesen war der Einstieg meiner Lebensgefährtin in eine Vollzeitbeschäftigung nicht ganz einfach,
Hat auch reichlich Nerven gekostet. :Heiss:

Nach gerade mal 6 Monaten wurde das Arbeitsverhältnis aus Gründen der Rationalisierung ordentlich aufgekündigt.
Betroffen sind mehrerer Angestellte.

Der Hammer ist, das Dozenten der Ü 50 Maßnahmen mit dem "Arbeitgeber" per Du klüngeln.
Ich recherchiere gerade noch. Aber für eine erfolgreiche Vermittlung aus eben dieser Maßnahme werden 3000 Euro!! an den entsprechendem Dozenten für die Vermittlung gezahlt.

Ich bin mit den Recherchen noch nicht fertig, aber unterstelle jetzt schon folgendes. Langzeitarbeitslose werden über Maßnahmen in Arbeit gebracht. Vollzeit wegen der Prämie.
Nach 6 Monaten wird gekündigt und die Nächsten werden in Vollzeit vermittelt, damit alle 6 Monate die Vermittlungsprämien kassiert werden. NOCH!!, kann ich es nicht belegen, aber wenn müssen die sich warm anziehen.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Wir mussten natürlich wieder einen ALG2 Antrag stellen. :kotzen: Für Januar erhält meine Liebste ja noch Gehalt, wenn der dann kommt.
ALG 2 wird ja in der Regel im voraus bezahlt. Wird das Gehalt, gezahlt Ende Januar auf den Februar angerechnet? Oder hat das JC ab dem ersten Februar zu zahlen, egal was meine Lebensgefährtin für Januar noch zu bekommen hat?

Gruß,
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Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 31. Jan 2014, 01:29

Hallo Zwolle, :smile:

hatte ja leider von Anfang an ein komisches Gefühl bei der ganzen Sache ... :traurig:
ALG 2 wird ja in der Regel im voraus bezahlt. Wird das Gehalt, gezahlt Ende Januar auf den Februar angerechnet? Oder hat das JC ab dem ersten Februar zu zahlen, egal was meine Lebensgefährtin für Januar noch zu bekommen hat?
Wenn sie das letzte Geld noch im Januar auf dem Konto hat und ihr erst ab dem 01.02. Antrag auf Hartz 4 stellen braucht, dann darf da nichts angerechnet werden.

Aber bitte unbedingt darauf achten, dass der Antrag erst mit Wirksamkeit zum 01.02.2014 gestellt wird (dick auf den Antrag draufschreiben), sonst nehmen die den 01.01. und kassieren euch ab, wenn das Geld kommt ... es DARF auch NICHT erst im Februar zufließen, dann wäre das gleiche Theater vorprogrammiert.

Bei Einkommen zählt NUR das Zufluß-Prinzip also darf Geld, das bereits im Januar auf dem Konto war bei Beginn Leistungsbezug AB Februar NICHT mehr "angerechnet" werden ... für den Zugang der Februar-Leistung (vom JC) bereits Ende Januar gilt dieses Prinzip NICHT, sondern nur für die Anrechnung von Erwerbseinkommen/sonstigem Einkommen !!!

Die Leute Ü 50 werden doch überall nur verarscht .. :kotzen: , warum stellen die erst Leute ein (angeblich auf Dauer) wenn sie dann nach 6 Monaten schon wieder "Personal reduzieren" müssen, diese ganze Aktion hatte ja sowieso schon einen mehr als "merkwürdigen Beigeschmack", tut mir sehr leid für euch, dass ihr so schnell wieder beim JC "zu Kreuze kriechen müßt" ... :koepfchen: :troesten:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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