
Hallo,
ich muss mal meinen Frust über die AfA los werden, obwohl es mich überhaupt nicht persönlich betrifft.
Trotzdem...
Am Donnerstag, 11.03.2010, erhielt meine Bekannte von der Afa (Kreisbehörde, 50 km weit weg) aus heiterem Himmel einen Aufhebungsbescheid (ALG I)mit der Begründung, sie habe ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllt.
Sie fiel aus allen Wolken (und was das bei einer psychisch Kranken bedeutet, kann man sich vielleicht vorstellen) und wir haben sofort gemeinsam einen Widerspruch formuliert; Unterlagen beigefügt (die schon seit Monaten dort vorliegen) und per Einschreiben abgeschickt.
Danach sind wir zur AfA des direkten Heimatortes (5 km)gefahren; haben noch einmal die Unterlagen abgegeben und um ein Gespräch bei der Sachbearbeiterin gebeten.
Diese kam dann auch, meinte aber, die dafür zuständige Dame sei nicht im Hause und erst am Montag, 15.03.2010 erreichbar (was eine Arbeitsvermittlerin damit zu tun hat, erschließt sich uns bis heute nicht).
Am Samstag, 13.03.2010 kam ein zweiter Aufhebungsbescheid (diesmal von der AfA des direkten Heimatortes), mit der gleichen Begründung.
Den gleichen Widerspruch kopiert; andere Adresse rein und... am Montag, erneut zur AfA des Heimatortes.
Dass das Wochenende grauenvoll gewesen ist, kann sich jeder vorstellen, der urplötzlich nicht mehr weiß, wie er am 1. seine Miete bezahlen soll...
Nun denn, natürlich lagen die Nerven blank, vor allem, weil die Schuld absolut bei der AfA zu suchen ist.
Wir kommen also rein.
Die Dame behauptet, sie wisse überhaupt nicht, worum es geht (BOAHHHHHHH... das war sowas von gelogen!)
Aber dann kam doch noch die "Erleuchtung" (hahaha) und sie meinte zu meiner Bekannten, sie brauche sich nicht aufzuregen!



Sie würde den Aufhebungsbescheid rückgängig machen und das Geld würde auf jeden Fall ganz normal weiter laufen.
NEEEEE, DA bin ich bald geplatzt.

Reden kann die Dame viel... es sind 2 Aufhebungsbescheide eingegangen, von 2 verschiedenen Agenturen für Arbeit... die glaubt doch wohl nicht allen Ernstes, dass DAS mit WORTEN aus der Welt zu schaffen ist!?
Also bekam sie den 2. Widerspruch auf den Tisch geknallt, den Eingangsstempel hat sie freiwillig draufgedrückt... ihren Namensstempel auch; nur an die Unterschrift musste ich sie erinnern.

Morgen früh fahre ich mit meiner Bekannten wieder hin.
Ich habe die Dame vor die Wahl gestellt: entweder ist dann der neue Bewilligungsbescheid fertig (das hat sie versprochen, aber ich glaube eh nix mehr); dann wird der 2. Widerspruch zurückgezogen... ODER... der Bewilligungsbescheid ist nicht fertig... dann bleibt der Widerspruch da und die müssen den erst einmal aufheben.
Zeit habe ich denen (schriftlich im Widerspruch aufgeführt) bis zum 25.03. gegeben... danach erfolgt sofort die einstweilige Verfügung auf Weiterzahlung des ALG I durch das Sozialgericht (dauert 3 Tage).
Wohlgemerkt: es ist NICHT die Schuld meiner Bekannten; eindeutig und nachweisbar ist das ein Fehlverhalten der AfA.
Richtig blass geworden ist die Dame übrigens, als wir ihr gesagt haben, dass der 1. Widerspruch an die AfA der Kreisbehörde bereits per Einschreiben abgeschickt worden sei.
Auf unsere Frage, warum eigentlich gleich ZWEI Aufhebungsbescheide von zwei verschiedenen Arbeitsagenturen abgeschickt worden seien, bekamen wir keine Antwort.
Mal sehen, wie es weitergeht... aber meine Bekannte soll sich ja nicht aufregen.


DOCH, sie regt sich auf (zu Recht!).
Eines verspreche ich der AfA: wenn die jetzt nicht allerschnellstens ihren Arsc. bewegen und die Sache klären, müssen andere Seiten aufgezogen werden.

So, tat gut, mal Frust los zu werden.
LG
Schalentierchen, die gaaaanz ruhig ist
