Frage zu einer (vielleicht) außergewöhnlichen Situation
- Miko
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Frage zu einer (vielleicht) außergewöhnlichen Situation
Nehmen wir mal an, eine Mutter(75) gibt ihrer Tochter (50) 6000 Euro damit sie (die Tochter) die evtl. bald anstehende Beerdigung (klingt makaber aber...)
bezahlen kann.
Die Tochter bekommt derzeit befristet Rente, weiß aber nicht ob die Weiterbeantragung auch genehmigt wird.
Somit kann es geschehen, dass die Tochter wieder in Hartz IV fällt, wenn die DRV mal wieder ihre Muskeln spielen lässt, wie schon so oft gehört/gelesen.
Sollte Hartz IV wieder eintreten hat man ja nun einen "Freibetrag" von 250 Euro pro Lebensjahr, und wenn es im Bundestag noch durchgewinkt wird, einen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr. (Gelten diese "Freibeträge" nur für die Altersvorsorge oder darf man grundsätzlich das Geld auf der "hohen Kante" liegen haben?)
Was ist, wenn man aber in die Grundsicherung verfällt?
Da hat man diese "Freibeträge" nicht, oder?
Ich sage allerdings, dass eine Person die Rentenansprüche hat und definitiv zu krank ist um arbeiten gehen zu können, niemals in die Grundsicherung fallen kann.
Das sind also dann somit 3 Fragen.
Wäre toll, wenn jemand Ahnung von dieser besonderen Situation hätte und was dazu schreiben könnte.
Danke im Voraus.
Miko
bezahlen kann.
Die Tochter bekommt derzeit befristet Rente, weiß aber nicht ob die Weiterbeantragung auch genehmigt wird.
Somit kann es geschehen, dass die Tochter wieder in Hartz IV fällt, wenn die DRV mal wieder ihre Muskeln spielen lässt, wie schon so oft gehört/gelesen.
Sollte Hartz IV wieder eintreten hat man ja nun einen "Freibetrag" von 250 Euro pro Lebensjahr, und wenn es im Bundestag noch durchgewinkt wird, einen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr. (Gelten diese "Freibeträge" nur für die Altersvorsorge oder darf man grundsätzlich das Geld auf der "hohen Kante" liegen haben?)
Was ist, wenn man aber in die Grundsicherung verfällt?
Da hat man diese "Freibeträge" nicht, oder?
Ich sage allerdings, dass eine Person die Rentenansprüche hat und definitiv zu krank ist um arbeiten gehen zu können, niemals in die Grundsicherung fallen kann.
Das sind also dann somit 3 Fragen.
Wäre toll, wenn jemand Ahnung von dieser besonderen Situation hätte und was dazu schreiben könnte.
Danke im Voraus.
Miko
Gruß
Miko
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- Blacky
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Re: Frage zu einer (vielleicht) außergewöhnlichen Situation
Im ALG II hat eine 50 jährige Person 12500 € Vermögen frei.
Dazu kommen noch, wenn ich mich recht erinnere 1500€ + eine gewisse Summe für Neuanschaffungen.
Ferner kann man das Geld so anlegen das diese Summe nur für die Zwecke der Beerdigung angewendet werden dürfen.
Da sollte was schriftliches beim Notar helfen.
Die Aufstockung auf 750€ pro Lebensjahr ist nicht für Barvermögen gedacht.
Das betrifft Lebensversicherungen und Hausbesitzer.
Diese Vermögenswerte sollen besser geschützt werden.
Bestimmt weiß noch der ein oder andere mehr über das Thema.
Dazu kommen noch, wenn ich mich recht erinnere 1500€ + eine gewisse Summe für Neuanschaffungen.
Ferner kann man das Geld so anlegen das diese Summe nur für die Zwecke der Beerdigung angewendet werden dürfen.
Da sollte was schriftliches beim Notar helfen.
Die Aufstockung auf 750€ pro Lebensjahr ist nicht für Barvermögen gedacht.
Das betrifft Lebensversicherungen und Hausbesitzer.
Diese Vermögenswerte sollen besser geschützt werden.
Bestimmt weiß noch der ein oder andere mehr über das Thema.
Re: Frage zu einer (vielleicht) außergewöhnlichen Situation
Hallo Miko,
bei der Grundsicherung hat man viel niedrigere Freibeträge, was das Vermögen angeht.
Schau mal hier:
bei der Grundsicherung hat man viel niedrigere Freibeträge, was das Vermögen angeht.
Schau mal hier:
Zu ALG II und Freibeträgen hab ich das gefunden:Der Anspruch auf Grundsicherung bzw. die Höhe des Grundsicherungsbedarfs ist vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers, sowie seines nicht getrennt lebenden Ehegatten, Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft abhängig. Von der Anrechnung auf die Grundsicherung sind jedoch kleinere Barbeträge oder geldwerte Gegenstände ausgenommen. Die Vermögensgrenze für den Grundsicherungsberechtigten wird im SGB XII von bisher 2.301 Euro auf 2.600 Euro angehoben. Quelle: http://www.bmas.de/portal/10676/grundsi ... erung.html
Unter dem letzten Link werden noch mehr Fragen zu Vermögen und Einkommen beantwortet.Welche Vermögensfreibeträge gelten jetzt?
Die Schongrenze für das Altersvorsorgevermögen außerhalb der Riester-Rente beträgt 250 Euro pro vollendeten Lebensjahr jeweils für den Arbeitslosengeld II Bezieher und seinen Partner, derzeit maximal für jeden 16.250.
Für sonstiges Vermögen gilt zusätzlich ein Freibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr jeweils für den Arbeitslosengeld II Bezieher und seinen Partner. 3.100 Euro für jeden bleiben auf jeden Fall anrechnungsfrei, maximal kann der Freibetrag für jeden 9.750 Euro betragen.
Das Schonvermögen für hilfebedürftige Minderjährige beträgt 3.100 Euro (siehe Frage Sparbücher der Kinder auflösen).Quelle: http://www.bmas.de/portal/22132/arbeits ... l#frage_13
- k@lle
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Re: Frage zu einer (vielleicht) außergewöhnlichen Situation
Ich sage allerdings, dass eine Person die Rentenansprüche hat und definitiv zu krank ist um arbeiten gehen zu können, niemals in die Grundsicherung fallen kann.
das verstehte ich nicht ganz....
dachte jeder der weniger als ca.850€ im monat bekommt kann antrag stellen.
kenne leute die beziehen Eu-rente und grundsicherung.sie werden z.b. regelmäßig überprüft ein bekannter erzählte mir dass er für eine überweisung geld auf sein konto einzahlen musste diese wurde wiederum vom beamten beanstandet ebenfalls gab er an ab und zu von seiner mutter mal 50€ zu bekommen und auch diese müsse er beim amt angeben.
@miko sollte man deine frage in einem anderen forum posten? (natürlich anonym)
gibt da leute die sich mit so was besser auskennen
das verstehte ich nicht ganz....
dachte jeder der weniger als ca.850€ im monat bekommt kann antrag stellen.
kenne leute die beziehen Eu-rente und grundsicherung.sie werden z.b. regelmäßig überprüft ein bekannter erzählte mir dass er für eine überweisung geld auf sein konto einzahlen musste diese wurde wiederum vom beamten beanstandet ebenfalls gab er an ab und zu von seiner mutter mal 50€ zu bekommen und auch diese müsse er beim amt angeben.
@miko sollte man deine frage in einem anderen forum posten? (natürlich anonym)
gibt da leute die sich mit so was besser auskennen
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Frage zu einer (vielleicht) außergewöhnlichen Situation
k@lle, genau das hatte ich auch vergessen zu erwähnen. Klar greift bei einer geringen EU-Rente ebenfalls die Grundsicherung, genau wie bei einer geringen Altersrente. Die Vermögensfreibeträge sind allerdings viel geringer im Gegensatz zu ALG II - wie oben bereits erwähnt.
@Miko
Die Tochter kann der ARGE mitteilen, falls sie wieder ALG II beantragen muss, dass der Betrag zweckgebunden und für die Beerdigung der Mutter ist.
@Miko
Die Tochter kann der ARGE mitteilen, falls sie wieder ALG II beantragen muss, dass der Betrag zweckgebunden und für die Beerdigung der Mutter ist.
- Miko
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Re: Frage zu einer (vielleicht) außergewöhnlichen Situation
Danke für eure Antworten.
Die Tochter hat soviel Rente, dass sie keinen Anspruch auf ergänzendes H4 bzw. Grundsicherung hat.
Insofern müsste die Sache ja erledigt sein.
Denn wenn die Weiterzahlung der Rente verwehrt würde gilt sie ja als arbeitsfähig. Somit bekäme sie H4 und hat Schonvermögen.
Gilt sie nicht mehr als arbeitsfähig wäre sie krank, fällt niemals in die Grusi und müsste somit erneut Rente bekommen.
Somit gilt erster Satz von K@lle:
Ich sage allerdings, dass eine Person die Rentenansprüche hat und definitiv zu krank ist um arbeiten gehen zu können, niemals in die Grundsicherung fallen kann.
(auch wenn es die Wiederholung darstellt)
Müsste stimmen, oder?
Die Tochter hat soviel Rente, dass sie keinen Anspruch auf ergänzendes H4 bzw. Grundsicherung hat.
Insofern müsste die Sache ja erledigt sein.
Denn wenn die Weiterzahlung der Rente verwehrt würde gilt sie ja als arbeitsfähig. Somit bekäme sie H4 und hat Schonvermögen.
Gilt sie nicht mehr als arbeitsfähig wäre sie krank, fällt niemals in die Grusi und müsste somit erneut Rente bekommen.
Somit gilt erster Satz von K@lle:
Ich sage allerdings, dass eine Person die Rentenansprüche hat und definitiv zu krank ist um arbeiten gehen zu können, niemals in die Grundsicherung fallen kann.
(auch wenn es die Wiederholung darstellt)
Müsste stimmen, oder?
Gruß
Miko
Miko
Re: Frage zu einer (vielleicht) außergewöhnlichen Situation
Warum?Ich sage allerdings, dass eine Person die Rentenansprüche hat und definitiv zu krank ist um arbeiten gehen zu können, niemals in die Grundsicherung fallen kann.
(auch wenn es die Wiederholung darstellt)
Erstens, es gibt Leute, die nichts auf der hohen Kante haben oder über geringes Arbeitseinkommen verfügt haben. Dementsprechend würde ein Rentenanspruch ebenfalls gering ausfallen. Und dann bedenke bitte, dass es auch junge Leute trifft, die beispielsweise EU-Rente erhalten. Deren Rentenansprüche sind oft nicht sehr hoch, da die Arbeitsjahre fehlen, sodass sie dann Anspruch auf Grundsicherung haben. Und ich kenne Personen, die trotz Rente darauf angewiesen sind. Sicherlich trifft das in erster Linie Personen, die allein leben, keinen Partner haben.
- Miko
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Re: Frage zu einer (vielleicht) außergewöhnlichen Situation
Klar...keine Frage.
Kam das jetzt falsch rüber?
Ich meinte, dass, wenn jemand ausreichend Rentenansprüche hat, aufgrund einer langen Berufstätigkeit in angenehmer Bezahlung, er / sie eben diese Rentenansprüche hat um nicht auf Grusi angewiesen zu sein.
Deshalb da eben nicht reinfallen kann.
Kam das jetzt falsch rüber?
Ich meinte, dass, wenn jemand ausreichend Rentenansprüche hat, aufgrund einer langen Berufstätigkeit in angenehmer Bezahlung, er / sie eben diese Rentenansprüche hat um nicht auf Grusi angewiesen zu sein.
Deshalb da eben nicht reinfallen kann.
Gruß
Miko
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- Blacky
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Re: Frage zu einer (vielleicht) außergewöhnlichen Situation
Jeder kann in die Grusi fallen.
Bsp. Die Verlängerung der Rente wird abgelehnt.
H4 wird beantragt und bewilligt.
Jetzt sollte der H4-Bezieher ja auch wieder vermittelbar sein.
Isser aber nicht, also fortwährend Krankschreibungen.
Nach 6 Monaten wird der "Patient" in die Grusi abgeschoben weil eben nicht vermittelbar.
Sooooo kann´s auch laufen, muß aber nicht.
Bsp. Die Verlängerung der Rente wird abgelehnt.
H4 wird beantragt und bewilligt.
Jetzt sollte der H4-Bezieher ja auch wieder vermittelbar sein.
Isser aber nicht, also fortwährend Krankschreibungen.
Nach 6 Monaten wird der "Patient" in die Grusi abgeschoben weil eben nicht vermittelbar.
Sooooo kann´s auch laufen, muß aber nicht.
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Re: Frage zu einer (vielleicht) außergewöhnlichen Situation
Dann muss folglich und logischerweise aber die Rente erfolgen.Blacky hat geschrieben:Jeder kann in die Grusi fallen.
Bsp. Die Verlängerung der Rente wird abgelehnt.
H4 wird beantragt und bewilligt.
Jetzt sollte der H4-Bezieher ja auch wieder vermittelbar sein.
Isser aber nicht, also fortwährend Krankschreibungen.
Nach 6 Monaten wird der "Patient" in die Grusi abgeschoben weil eben nicht vermittelbar.
Sooooo kann´s auch laufen, muß aber nicht.
Kann ja nicht sein, dass die Grusi zahlen muss, wenn Rentenansprüche bestehen, bei Krankheit.
Diese Versicherung ist ja eben dazu da, sofern man sich ausreichend Ansprüche erarbeitet hat.
Eine interessante Variante...
Diskussionswürdig allemal.
Gruß
Miko
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