Hallo Travel,
zunächst mal hier an dieser Stelle HERZLICH WILLKOMMEN bei uns
Ich war im Alg1-Bezug bis November 2012. Da ich kein Alg2 bekomme und um den Alg1-Bezug zu verlängern, machte ich eine Weiterbildung (von der Agentur bezahlt), die noch bis Apri 2013 läuft. Dann läuft das aber aus und ich bekomme auch kein Alg2 (wegen meiner Abfindung und eigenem Vermögen. Liegt über dem Schonbetrag - habe ich alles geprüft). Wenn ich mich nun krankschreiben lasse, bekomme ich dann weiterhin Alg1? Meiner Meinaung nach nicht, denn dann ist ja die Weiterbildung abgeschlossen und ich bin nicht mehr im Alg1-Bezug. Kennt sich da jmd. aus?
Ja, damit kennen sich hier (leider) Viele schon aus, es bringt nicht allzuviel, wenn du die selbe Frage (abgewandelt) immer wieder in einem neuen Themen-Bereich stellst, das lesen immer die selben Leute und die Antworten werden auch immer die Selben bleiben.
Dazu wurde dir hier ...
viewtopic.php?p=46351#p46351
und auch hier...
viewtopic.php?p=46352#p46352
schon klar geantwortet, es ist nun einmal so, dass ALGII (SGB II /Hartz 4) nur für "Bedürftige /Mittellose" gedacht ist und gezahlt wird, wer sich aus seinem Vermögen (oder aus Partnereinkommen) den Lebensunterhalt sichern kann (nach Ansicht und Prüfung der Ämter!!!), bekommt dort (und auch sonst)
NICHTS ...
ALGI (SGB III) ist ja eine Beitragsleistung, für die man aus Arbeitseinkommen mal eingezahlt hat, darum bekommst du das gezahlt, solange dein Anspruch ausreicht.
Wenn du aktuell eine (Vollzeit ???) -Weiterbildung absolvierst bei der AfA, dann sieht das aber nicht gut aus für die Rentenkasse und deinen EM-Renten-Antrag, denn auch für Weiterbildungen muss man ja ausreichend belastbar sein.
Hier geht und ging es schon Vielen so, dass sie KEIN Geld mehr bekamen nach Ablauf von Krankengeld und ALGI, den Behörden ist es dann EGAL wovon man dann lebt (oder ob man die finanziellen Reserven aufbrauchen muss), die DRV nimmt sich ihre Zeit, ohne Rücksicht darauf.
Das Finanzielle ist auch für die DRV kein besonderer Grund die EM-Rente (zügig) zu bewilligen, damit sollte man denen (bei Gutachten z.B.) besser gar nicht kommen, es geht
NUR um die Erwerbsfähigkeit (gesundheitliche Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) dabei, wovon man in der Entscheidungszeit leben kann, ist denen
VÖLLIG EGAL ...
Wir (mein Dopa und ich) mussten fast 2 Jahre noch von Hartz 4 "existieren" ehe die EM-Rente bewilligt wurde, als alles Andere abgelaufen war, allerdings hatten wir keinerlei Vermögen um dem aus dem Wege zu gehen, unsere "Alternative" wäre der "Umzug unter die Brücke" gewesen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
