Einladung trotz AU

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Hamburger Deern
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Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Di 27. Nov 2012, 01:19

schaut so aus:
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hat schon jemand eine Einladung bekommen wo extra drauf hingewiesen wird das die AU als Nachweis NICHT ausreicht?

Ich tendiere sehr stark dahin nicht zu gehen, das alles stresst mich, kostet mich Kraft und Nerven & ändern wird sich sowiso nichts...ausser villeicht das ich die SB evtl. über den Schreibtisch ziehe...und..... :keule:
Zuletzt geändert von Hamburger Deern am Di 27. Nov 2012, 03:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Doppeloma
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 27. Nov 2012, 01:33

Hallo Hamburger Deern, :smile:
hat schon jemand eine Einladung bekommen wo extra drauf hingewiesen wird das die AU als Nachweis NICHT ausreicht?
WOOO steht denn sowas in deiner Einladung :Gruebeln: , es ist doch egal ob jemand Anderes eine Einladung mit diesem Hinweis bekäme, es geht um DEINE Einladung.
Wenn sie was EXTRA VON DIR WILL, dann muss sie auch hinschreiben wer das bezahlt, ein Arzt ist NICHT verpflichtet solche EXTRAS auszustellen und schon gar nicht kostenfrei... :Verwirrt: :Hilfe:

Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass eine AU-Bescheinigung NICHT ausreicht, auf dem "Entschuldigungsteil" steht sowas jedenfalls NICHT drauf, also REICHT eine AU aus als Entschuldigung ...

Warum verlinkst du nicht einfach das PDF über die Forensoftware, diese Seite ist ja furchtbar, da muss man ja erstmal etliche Störfaktoren weg klicken, bis man überhaupt das lesen kann was man lesen möchte. :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Hamburger Deern
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Di 27. Nov 2012, 01:40

neeeeeeeeeee klar steht das in meiner NICHT drum hab ich sie ja eingestellt :umarm:
aber es gibt doch diese Neue Regelung das es extra drauf stehen muss wenn die AU nicht langt von wegen Sanktionen und so.....

und ja öhm was für Forensoftware :schuechtern:
ich lad die Anhänge immer über son Programm hoch und eigentlich klappt dat auch :pfeif:

habs nochmal hochgeladen, nun schauts schon besser aus gell :grinser:
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maday
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von maday » Di 27. Nov 2012, 01:51

Guten Morgen Hamburger Deern,

ja ich hatte schon einmal eine Einladung bekommen in der stand, dass eine AU-Bescheinigung kein Grund ist nicht zum Meldetermin zu erscheinen. Bei Nichterscheinen wegen Krankheit müßte ich eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Das war so irrsinnig, weil ich gerade nach über 9 Wochen Krankenhausaufenthalt für 3 Wochen zur Erholung nach Hause geschickt wurde. Ich habe bei der Entlassung aus dem KH gleich einen neuen KH-Aufnahmetermin erhalten, weil ein 5. Eingriff notwendig war. Außerdem konnte ich mich zu diesem Zeitpunkt nicht einmal 10 min allein auf meinen Füssen halten, hatte gerade angefangen nach wochenlanger Infusionsernährung selbst wieder zu essen.

Dem JC habe ich ordnungsgemäß die Entlassung aus dem KH mitgeteilt und im gleichem Schreiben habe ich denen den erneuten KH-Aufnahmetermin genannt. Weiterhin habe ich denen mitgeteilt, dass ich mich krankheitsbedingt nicht an meinem Wohnort aufhalten kann, da ich nur entlassen wurde, weil ich die Möglichkeit hatte, innerhalb von kurzer Zeit bei Problemen die Rettungsstelle aufzusuchen. Am meinen Wohnort wäre dies nicht möglich gewesen. Habe den entsprechenden Abschnitt aus den Krankenhausbericht kopiert und auch dem JC mit geschickt.

5 Tage, nach dem das JC meine Mitteilung und die neue AU hatte, lag mir die Einladung vor. Ich habe darauf hin meinen Arzt angerufen und der hat sofort eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Die ganze Sache ging dann so weiter, dass das JC den ärztlichen Dienst eingeschalten hat und ein erneutes Gutachten nach Aktenlage anfertigen ließ. Nun wurde ich aufgefordert EM-Rente einzureichen. Dem habe ich mich aber zu diesem Zeitpunkt wider setzt, denn ich hatte einen REHA-Antrag und einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bereits laufen.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 27. Nov 2012, 01:58

Hallo Hamburger Deern, :smile:
aber es gibt doch diese Neue Regelung das es extra drauf stehen muss wenn die AU nicht langt von wegen Sanktionen und so.....
Es gibt KEINE "neue Regelung" jedenfalls NICHT im Gesetz, das sind Behauptungen der SB und die beziehen sich auf ein (einziges) Urteil gegen einen ALGII -Empfänger der sich IMMER NUR zu Meldeterminen eine AU geholt hat, nun möchten die dieses Urteil gerne "allgemeingültig" machen und zum Gesetz erheben ...FAKT ist, dass es KEINE Rechtsgrundlage für diese Forderung gibt.

Man (die SB) KANN es zwar so auslegen, dass in "begründeten Mißbrauchsfällen", eine solche Bescheinigung VORAB (schriftlich in DEINER Einladung!!!) verlangt werden könne, hinterher geht schon mal GAR NICHT nur weil es ihr nicht passt, dass du nicht gekommen bist zum Termin wegen AU ... :Verwirrt: :Hilfe:

Bei Jemandem der schon sehr lange dauerhaft AU- geschrieben ist dürfte es wohl ziemlich schwierig werden, diesen "Mißbrauchs-Verdacht" auch zu beweisen /begründen, außerdem ist die Kostenfrage für so ein EXTRA-Attest zu klären, zumal KEIN Arzt verpflichtet ist sowas überhaupt zusätzlich auszustellen ...
und ja öhm was für Forensoftware
NA die Forensoftware vom K-o-R, wenn du Beiträge schreibst kannst du Dateien genauso DIREKT (als Anhang) hochladen wie bei einer PN ...
ich lad die Anhänge immer über son Programm hoch und eigentlich klappt dat auch
Habe ich schon festgestellt, da kommt aber erst ne Menge "Werbung" ehe man lesen kann was du hochgeladen hast, es klappt ja auch, aber es ist nervig das dann lesen zu wollen...warum so kompliziert wenn es auch EINFACHER geht. :confused:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Di 27. Nov 2012, 02:13

@ maday

moin moin :umarm:
ah o.k. also gibts diesen Zusatz tatsächlich :glotzen:
warst du denn auch schon längerfristig AU?

@ Doppeloma
auch moin moin :umarm:
also kann sie "nur" wenn sie Lust dazu hat mich erneut einladen mit Hinweis
natürlich bin ich nicht die jenige die sich zu Terminen AU meldet ist ja eher ein Dauerzustand bei mir :traurig:
ich kann mir aber gut vorstellen das "meine" SB das nicht die Bohne interessiert...die mag mich einfach net....ich weiss gar nicht warum denn eigentlich bin ich ne ganz nette :grinser: ich schwöre :jaa:

hab doch die Anhänge genau so hochgeladen? oder? öhmmmmmmmm
aber geht doch jetz :jaa:

liebe Doppeloma, ich sags ja ungern...aber..... ich glaub du musst bald mal ins :Bett:
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Di 27. Nov 2012, 02:24

Hallo Hamburger Deern :smile: ,

so einen Fall habe ich auch tatsächlich erlebt. :Ohnmacht:

Nachdem ich den Termin nicht wahr genommen habe, weil ja AU geschrieben, folgte prompt ein Brief, das meine Leistungen sanktioniert werden würden mit einem neuem Termin.
Dieser neue Einladungstermin war aber auch wieder innerhalb meiner laufenden AU Bescheinigung. :Verwirrt:

Ein Anruf bei dem Jobcenter (Callcenter) hat mein Fass dann endgültig zum überlaufen gebracht. Dort meinte man: "Nun gut, Sie sind Krank gemeldet, aber laufen können Sie ja wohl noch und so haben Sie den Termin wahrzunehmen"
Dazu sei gesagt, ich habe meine Rente u.a. wegen meiner eingeschränkten Wegefähigkeit von unter 100 Metern und die AU beruhte auf einer fortgeschrittenen Polyneuropathie. Das heißt man kann nicht richtig gehen, stehen oder laufen.

Da haben die aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht. :aha:
Ich habe sofort Widerspruch gegen die Sanktionen eingeleitet, ferner noch den SB, sowie in Kopie den Amtsleiter schriftlich über meine Rechte informiert.

Resultat, der Widerspruch wurde positiv abgewehrt, mit der Begründung, es läge ja gar kein Verwaltungsakt vor. :grinser: :lachen: Das bedeutet nichts anderes, als das man meine Sanktionen hat mal eben unter dem Tisch hat fallen. :groehl:
Auch der nächste Besuch beim JC war dann sehr angenehm.
Mein SB war so etwas von freundlich, das er sich fast überschlagen hätte. Kein Wort wurde über meine Androhung mit dem Sozialgericht, sowie über das Widerspruchsverfahren gewechselt.
Im Gegenteil, ich wurde komplett aus der Vermittlung genommen, und man würde jetzt erst mal abwarten wollen, wie mein Rentenantrag ausgehen würde.

Wen es interessiert, in der Anlage mal das Schreiben, welches ich an das JC in mehrfacher Form gesendet habe.
Vielleicht kann sich der eine oder andere, welcher in ähnlicher Weise vom JC bedrängt fühlt dort einige Auszüge entnehmen.

Gruß,
Wolfgang
Dateianhänge
Smith.doc
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von maday » Di 27. Nov 2012, 02:32

Die Einladung habe ich letztes Jahr Ende April erhalten und da war ich schon 15 Monate AU. Vor dieser Einladung mit dem Hinweis der Wegeunfähigkeitsbescheinigung habe ich immer so eine Einladung erhalten, wie du hoch geladen hast. Habe mein Kreuz gesetzt und eine Kopie der aktuellen AU beigefügt und dann ging es per Post zurück. Termine habe ich dann nicht wahrgenommen.

Ich anderes dickes Ding hat sich das JC noch während eines KH-Aufenthaltes geleistet. Ich war seit Anfang Februar im KH, JC hat natürlich die Aufnahmebescheinigung von mir erhalten. Der Aufenthalt dauerte länger. In der Zeit kam eine Einladung, die ich nicht einmal kannte, weil ich ja gar nicht nach Hause kam. Ende März, ich kam gerade das 3. mal aus dem OP, da klingelte mein Handy im KH und das JC war dran. Man teilte mir mit, dass ich meinen Meldetermin gestern nicht wahrgenommen hätte und nun eine Leistungskürzung erfolgen würde.

Ich war noch von der Narkose benebelt, wußte gar nicht was los ist. Ich sagte dann nur, meine Krankenhausaufnahmebescheinigung liegt dem JC doch vor. Darauf kam dann die Antwort, wieso liege ich so lange im KH. Das war mir dann zuviel und habe dann aufgelegt.
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Di 27. Nov 2012, 02:44

Hallo Wolfgang,

aha, also liege ich villeicht gar nicht so falsch mit meiner "naja" nennen wir es mal Vorahnung ;-)
um eben so ein Theater nicht auch noch oben drauf zu bekommen wäre es also sinnvoller dort zu erscheinen :Gruebeln:
andererseits könnte es auch sein das ich bei der SB echt irgendwann mal meine gute Erziehung vergesse, die Lügt das sich die Balken biegen und damit komme ich nicht sonderlich gut klar, ich gestehe :jaa:
Was mich am meissten ärgert ist das eben mit dieser Angst, mit der ich ganz sicher nicht alleine bin, Menschen dazu gebracht werden Dinge zu tun die sie eigentlich nicht tun wollen oder müssen :ic_down: :kotzen:

cool danke für den Anhang, kann sein das man das noch gut gebrauchen kann :umarm:
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von maday » Di 27. Nov 2012, 03:12

Hamburger Deern, ich habe so eben meine Einladung vom April 2011 heraus gesucht. Es war die gleiche Einladung, wie du sie erhalten hast und es lag eine 3. Seite bei, die lade ich mal hier hoch.
JC Anlage.jpg
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