Hallo Onkel,
Bei mir läuft auch noch der EM Antrag, besser gesagt der Widerspruch zur Ablehnung. Bis vor knapp 8 Wochen war ich der Meinung das vom JC keine AU benötigt wird...wurde mir dort auch anfangs so gesagt.
Ja, was die so SAGEN und was gesetzlich geregelt ist, passt eben auch nicht immer zusammen, da kann ich den Vorschreibern nur zustimmen.
Was bei der AfA falsch war (wegen der 6 Wochen-Frist nach § 146 und der Aussteuerung) ist beim JC WICHTIG und notwendig, da gilt KEINE zeitliche Begrenzung mehr für eine AU-Bescheinigung, es besteht generell sowieso KEIN Anspruch mehr auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Läuft ein EM-Renten-Antrag, hat man zwar (meist) seine Ruhe (auch ohne AU-Bescheinigung manchmal) aber man ist (theoretisch) frei für die Vermittlung in Arbeit, wenn man NICHT AU geschrieben ist oder eben für Maßnahmen, der Renten-Antrag alleine schützt nicht davor, der ist ja noch NICHT entschieden, also gilt man weiterhin als "Erwerbsfähig" und das JC muss zahlen und will/soll "vermitteln" damit deine Hilfe-Bedürftigkeit möglichst bald wieder entfällt.
Dann aber habe ich zufällig (als man mich vom JC in eine Maßnahme für Bewerbungstraining ect stecken wollte)erfahren, dass man mich dort nicht als AU sieht, weil ich halt keine AU-Bescheinigung vorgelegt habe. Set dem bekommen die Regelmäßig eine AU von mir.
Die Handhabung ist (wie immer) sehr unterschiedlich, wir waren auch über AfA und JC jahrelang ohne Unterbrechungen AU geschrieben, die AfA bekam diese Nachweise eben NICHT vorgelegt (aber IMMER die KK) und beim JC haben wir das auch nur bei der Antrags-Abgabe gemacht (die AU-Meldung vorgelegt), das hat denen BEI UNS erst mal genügt, wir bekamen nie Termine wo eine erneute "Entschuldigung" mit der laufenden AU-Bescheinigung aber jederzeit möglich gewesen wäre.
Auch für den Renten-Antrag ist es nicht ganz unwichtig, die AU weiterzuführen, danach wird bei GA immer gefragt ob man AU geschrieben ist und wie lange schon, da wäre es KEINE gute Antwort zu sagen "brauche ich nicht, erhalte H4 und bin ja sowieso zu Hause", das hat schon manchem Antragsteller "das Genick gebrochen" bei der DRV (strebt EM-Rente an, um finanziell abgesichert zu sein, aktuell im Bezug von Sozial-Leistungen, AU
NEIN) ...
Vom Sozialgericht (falls Widerspruch auch abgelehnt wird) werden dann oft die AU-Auszüge bei der KK angefordert, denn JEDE AU wird dort im PC registriert, darum ist ja die Meldung (der Verlängerungen) an die KK so wichtig, einen Krankengeld-Anspruch erwirbt man sowieso frühestens durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung wieder.
Da sieht das natürlich auch nicht so gut aus, wenn man schon länger nicht mehr AU geschrieben war..."weil das Amt gesagt hat das ist nicht nötig" ...
Wir brauchten die Bescheinigung also nicht regelmäßig beim AMT vorlegen, aber trotzdem waren wir durchgehend nachweislich AU geschrieben und konnten das jederzeit auch beweisen, meine Firma wollte übrigens auch ab und zu den Nachweis von mir haben, dass ich immer noch AU-KRANK bin ... es RUHT zwar das aktive Arbeitsverhältnis aber OHNE ärztliche Bescheinigung darüber, muss man eigentlich lt. bestehendem Arbeitsvertrag zur Arbeit kommen...
Im Moment brauche ich natürlich KEINE AU-Bescheinigung mehr vorzuweisen, meine Firma ist ja informiert, dass ich befristet bis Sommer nächsten Jahres eine EM-Vollrente erhalte, nach Ablauf der Frist muss ich denen eben mitteilen, wie es nun weitergehen wird...
OHNE laufenden EM-Renten-Antrag, kann es allerdings bei Dauer-AU mit dem JC durchaus massive Probleme geben, dazu kann die
@Hamburger Deern ein langes Lied singen ...
, denn wie überall wollen auch die JC NICHT zeitlich unbegrenzt für kranke Leute zahlen (müssen) ...aber das ist schon wieder ein anderes Thema...
Liebe Grüße von der Doppeloma