Termin beim JC - Beistand Frage

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Hamburger Deern
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Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » So 7. Okt 2012, 12:51

Ein Mann 61 J ist durch das JC durcheinander bei einem anderen JC gestrandet, soweit sogut, im letzten wurde er aus der Vermittlung raus genommen-altersbedingt- und jetzt wieder in die Vermittlung rein :Gruebeln: - naja villeicht wird man beim JC im laufe der Jahre ja jünger und nicht älter :amen: :confused:
EGV wurde per Post zugeschickt, per Telefon wurde er darauf hingewiesen das er es ausfüllen MUSS, Termin ist jetz am Di. und er soll die EGV natürlich unterschrieben mitbringen :Heiss:
Wie kann ich da als Beistand helfen?
Ich denke da an:
Erklärung dieser "Maßnahme" ?
Dadurch wird niemand mehr in Arbeit kommen, oder?
Er war schon über 1 Jahr schon aus der Vermittlung und keine Angebote bekommen?
Sollte der Beistand von dort abgelehnt werden kann man den Termin dann einfach beenden?
wenn hier noch jemand eine Idee hat bzw. gute Argumente bitte immer her damit :jaa:
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WiZaRd
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » So 7. Okt 2012, 14:28

Er MUSS das natürlich nicht ausfüllen... nur kann es dann Konsequenzen geben im Sinne eines VA o.ä.
Um was für eine Maßnahme handelt es sich da? Was ging voraus (Gespräche, etc.)?

Ich würde mich dumm stellen und zunächst mal fragen was & warum in die EGV kam und ob überhaupt die Voraussetzungen (pers. Situation, Fähigkeiten/Ausbildung) besprochen wurden bzw. warum nicht?
Eine EGV soll immer das Ziel haben, die (Arbeits-)Situation zu verbessern, darum ist so ein "Profiling" Pflicht und sollte jeder EGV vorausgehen (gab auch einen § dazu), wie soll auch man sonst eine sinnvolle EGV erstellen können?
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » So 7. Okt 2012, 14:52

WiZaRd hat geschrieben:Er MUSS das natürlich nicht ausfüllen... nur kann es dann Konsequenzen geben im Sinne eines VA o.ä.
Um was für eine Maßnahme handelt es sich da? Was ging voraus (Gespräche, etc.)?

Ich würde mich dumm stellen und zunächst mal fragen was & warum in die EGV kam und ob überhaupt die Voraussetzungen (pers. Situation, Fähigkeiten/Ausbildung) besprochen wurden bzw. warum nicht?
Eine EGV soll immer das Ziel haben, die (Arbeits-)Situation zu verbessern, darum ist so ein "Profiling" Pflicht und sollte jeder EGV vorausgehen (gab auch einen § dazu), wie soll auch man sonst eine sinnvolle EGV erstellen können?
er will und wird DIE auch nicht unterschreiben, aber man möchte ja gerne naja pädagogisch Wertvoll handeln ;-)
ob ein Profilig stattgefunden hat weiss ich nicht, erfrage ich dann am Di. noch vorher
In der EGV steht was von Stellenangeboten die er bekommen soll, nichts aber von Bewerbungskosten etc.
dann wurde ihm beim letzten Gespräch auch angeraten sich doch Ehrenamtlich zu bemühen :amen:
Der Empfänger fragt sich natürlich nach dem Sinn dieser EGV zumal er ja vorher schon aus der Vermittlung genommen wurde altersbedingt :Verwirrt:
was ist hier richtiger? ganz klar sagen NEIN das unterschreibe ich SO nicht und punkt
denn der Termin dient dazu die EGV unterschrieben abzugeben!
oder aber wie kann man es "nett verpacken" das man nicht gewillt ist dieses Spielchen mitzuspielen?
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 7. Okt 2012, 15:04

Hallo Hamburger Deern, :smile:
Ein Mann 61 J ist durch das JC durcheinander bei einem anderen JC gestrandet, soweit sogut, im letzten wurde er aus der Vermittlung raus genommen-altersbedingt- und jetzt wieder in die Vermittlung rein - naja villeicht wird man beim JC im laufe der Jahre ja jünger und nicht älter
aktuell wird das gesamte "alte Eisen" mobilisiert, schließlich MUSS doch Uschi Erfolge melden können bei der Vermittlung der so begehrten Älteren /Erfahrenen Generation ...damit die Rente ab 67 noch irgendwie bestätigt werden kann... :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn er JETZT 61 Jahre alt ist dann könnte er doch theoretisch (eventuell) die alte 58 er-Regelung abgeschlossen haben ???
Seit WANN ist er denn "in den Armen von H4", weißt du das, hat er irgendwas schriftlich dazu, dass er aus der Vermittlung "freigestellt" ist ???
War er VOR dem 01.01.2008 schon im Bezug UND zu diesem Zeitpunkt schon 58 Jahre alt, ist verdammt knapp aber vielleicht ??? :confused: :Gruebeln:
EGV wurde per Post zugeschickt, per Telefon wurde er darauf hingewiesen das er es ausfüllen MUSS, Termin ist jetz am Di. und er soll die EGV natürlich unterschrieben mitbringen
Wie kann ich da als Beistand helfen?
Bekam er den Termin zur Abgabe auch schriftlich oder NUR per Telefon, das gilt nicht, so ein EGV-Formular kann man auch per Post zurück schicken, wenn diese Abgabe der einzige angegebene "Grund" in der Einladung ist, dann ist das ziemlich mager und eigentlich nicht zulässig, denn die Unterschrift darauf ist freiwillig...

Und seine Telefon-Nummer sollte er dort dringend LÖSCHEN LASSEN, du weißt doch wie das funktioniert, den Musterbrief solltest du doch noch haben, 2 Mal ausdrucken, eigene Daten ergänzen, unterschreiben und die Abgabe auf der Kopie bestätigen lassen ...dann war der Termin wenigstens für irgendwas nützlich... :ic_up:

Als Beistand KANN jeder volljährige Mensch mitgehen, allerdings sollte man sich in der "Funktion" möglichst im Hintergrund halten, beobachten und protokollieren was da so abgeht, alles was ein Besitand sagt, wird als Aussage des Eingeladenen gewertet, wenn der nicht dagegen spricht.

Du hast ja SELBER erlebt, wie dein PPM dich mit seinen Aussagen (zur Nützlichkeit der DIR vorgeschlagenen Maßnahmen) fast in die :kack: "geritten" hätte, sowas sollte man als Beistand besser bleiben lassen.
Ich denke da an:
Erklärung dieser "Maßnahme" ?
Dadurch wird niemand mehr in Arbeit kommen, oder?
Man müßte diese EGV SEHEN um dazu mehr sagen zu können und ein wenig MEHR Hintergrund vom Betroffenen wäre natürlich auch nicht schlecht, es ist eigentlich völlig überflüssig eine EGV die man NICHT unterschreiben will überhaupt "durchzudiskutieren", das kostet nur unnötig Kraft, man unterschreibt NICHT, OHNE sich direkt zu verweigern ...

Das ist ein Vertrag und es gibt KEINE gesetzliche Pflicht Verträge abzuschließen, auch nicht mit dem JC, dann sollen sie doch einen VA erstellen, dagegen ist wenigstens Widerspruch /der Rechtsweg möglich. :ic_up:

Ist er gesundheitlich eingeschränkt :confused: sollte er sich dauerhaft AU-schreiben lassen vom Arzt seines Vertrauens, dann fallen Maßnahmen und Vermittlungs-Vorschläge ohnehin "ins Wasser", jedenfalls solange es noch behandelnde Ärzte mit AR*CH in der Hose gibt ... :Ohnmacht:
Er war schon über 1 Jahr schon aus der Vermittlung und keine Angebote bekommen?
Das ist kein besonders gutes Argument, wenn sein früheres JC da NIX gemacht hat, "soll er doch froh sein, dass man ihm jetzt endlich richtig HELFEN wird" :glotzen: :Heiss: , er ist nun mal vom Gesetz her (und hat das auf seinen Leistungs-Anträgen auch so unterschrieben) verpflichtet ALLES zu tun, um aus dem Leistungsbezug wieder zu verschwinden.

Da gibt es KEINE Altersgrenze, bevor man in die Altersrente gehen kann und zur Not verschwindet man wenigstens über diverse sinnfrei Maßnahmen aus der Statistik...obwohl er da ja lt. § 53a SGB II sowieso schon draus "entfernt" sein dürfte, leider besagt diese Tatsache NICHT, dass vom JC keine Forderungen mehr kommen dürfen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/53a.html

Das mit den fehlenden Vermittlungs-Vorschlägen vom Amt wäre z.B. ein gutes Argument für einen Widerspruch (gegen einen EGV-VA), das läuft eigentlich immer so, die Kandidaten sollen sich (lt. EGV /VA) X-Mal bewerben und das Amt hat da NICHTS (an-) zubieten ... :ic_down:
Sollte der Beistand von dort abgelehnt werden kann man den Termin dann einfach beenden?
wenn hier noch jemand eine Idee hat bzw. gute Argumente bitte immer her damit
Ja, das KANN er dann machen, der Beistand ist ja dann später Zeuge dafür, diese Ablehnung muss (eigentlich) vom SB auch schriftlich begründet werden, das wird aber wohl niur selten was werden.

Druckt euch das aus und legt es dem SB notfalls vor die Nase, die Anwesenheit sollte er sich aber VORHER schon mal auf eine Kopie der Einladung bestätigen lassen UND natürlich offiziell die Fahrtkosten-Erstattung zum Termin beantragen (es gibt hoffendlich Fahrtkosten ???), dafür hat der SB ein entsprechendes Formular zu unterschreiben und weiterzuleiten.

§ 13 SGB X
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
QUELLE

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

Wenn du noch zusätzliche Informationen hast, her damit ...
Wichtig wäre z.B. die Anzahl der geforderten Bewerbungen, Kosten-Übernahme Regelung dafür vom JC, was für eine Maßnahme ist geplant, welche konkreten Infos gibt es dazu oder NUR "er soll ALLES machen" ...

Ist es das gleiche JC, wo du auch "verwaltet" wirst oder ein Anderes :Gruebeln: , ich frage nicht ohne Grund, denn es wäre nicht sehr gut wenn du als Beistand ausgerechnet "in DEINEM JC" den Aufstand proben würdest für andere Leute, auch wenn ich deinen Mut dazu (als Beistand mitzugehen) im Moment sehr bewundere :Bussi: , könnte dir das möglicherweise selber Schaden zufügen.

Immerhin bist du krank und deswegen gesundheitlich nicht in der Lage deine eigenen Termine dort wahrzunehmen... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » So 7. Okt 2012, 18:16

wat ist denn die alte 58 er-Regelung? ich hab keinen Plan, farge aber gerne noch nach :jaa:
soweit ich weiß hat er nur mündlich diese Aussage vom voherigen JC :Gruebeln:
Und die EGV kam per Post nachdem schon 1 Termin war in dem er die EGV nicht unterschrieben hat!
Die Terminansage kam glaube ich telefonisch
Tel. Nr Löschung hat er schon beantragt, natürlich per Einschreiben :jaa:
Und klar ICH halte mich zurück, bin brav und artig :grinser: bevor ICH was falsches sage schweige ich lieber :jaa:
Und ja Einschränkungen hat er wohl will aber nicht in die Rente und einen Arzt der ihm AU schreibt hat er meines Wissens nicht, aber auch das erfrage ich noch mal
das er sich die Einladung bestätigen lassen UND natürlich offiziell die Fahrtkosten-Erstattung zum Termin beantragen soll ist auch n guter Tip :umarm: :Bussi:
In der EGV steht soweit ichs verstanden habe nur das er Vermittlungsvorschläge bekommen soll, sonst nüscht
Und NEIN liebe Doppeloma das ist nicht das JC welches mir bekannt ist :grinser: - DAS halte auch ich in der Tat für keine besonders gute Idee :pfeif:
ich bin ja zu meinem letzten Termin auch erschienen trotz AU *ich Idiot* an manchen Tagen gehts eben und an anderen geht bei mir halt so gut wie gar nichts
Und naja als Mutig würde ich das jetzt nicht bezeichnen, ich habe einfach das bedürfnis auch zu helfen, so wie ich es eben leisten kann
und ausserdem ist es eine gute Ablenkung von den eigenen Problemen & man fühlt sich nicht ganz so ungebraucht :jaa:
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von maday » So 7. Okt 2012, 18:46

lies mal hier zur alten 58 er-Regelung: http://www.theonussbaum.de/seiten/regel/regel.htm
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 8. Okt 2012, 00:21

Hallo Hamburger Deern, :smile:
er will und wird DIE auch nicht unterschreiben, aber man möchte ja gerne naja pädagogisch Wertvoll handeln ;-)
ob ein Profilig stattgefunden hat weiss ich nicht, erfrage ich dann am Di. noch vorher
Ach du lieber Himmel "pädagogisch wertvoll" :lachen: , na dann soll er doch ganz gepflegt darauf hinweisen, dass es sich bei der vorgelegten EGV um einen "öffentlich, rechtlichen Vertrag handelt" und er sich nach Rücksprache mit seinem Anwalt entschieden hat diesen Vertrag NICHT zu unterschreiben, da dieser Vertrag nicht dem Zweck dient, ihn entsprechend den Vorgaben des SGB II individuell zu fördern...
Es fehle schon an der VORHER notwendigen Feststellung des SB ( Profiling /Eingliederungs-Strategie) die Grundlagen einer individuellen Förderung zu ermitteln, der Vertrag enthalte überwiegend nur Textbausteine und wiederhole hauptsächlich nur Regelungen die bereits gesetzlich erfaßt sind, eine solche EGV sei nicht zulässig und diene NICHT seiner zielorientierten Vermittlung in sozialpflichtversicherte Arbeit... :cool: :groehl:

Ist DAS pädagogisch wertvoll genug :cool: :applaus: ..., wenn SB mit einem VA "droht" einfach NUR LÄCHELN :icon_e_wink: :pfeif: ...und BITTE unbedingt eine Kopie dieser EGV ZU HAUSE lassen (oder auch das Originale Exemplar "vergessen" :grinser: ), damit man die Inhalte später vergleichen kann, der VA MUSS nämlich den gleichen Inhalt haben, schließlich soll er ja die (nicht unterschriebene) EGV per Bescheid ersetzen.
In der EGV steht was von Stellenangeboten die er bekommen soll, nichts aber von Bewerbungskosten etc.
Sowas steht da immer drin, mit dem netten Zusatz "soweit geeignete Angebote vorliegen", nur fragt man sich dann immer WAS sind denn "geeignete Angebote", wenn noch Nichts dazu beprochen wurde ???
Außerdem findet das Amt auch meistens KEINE Stellen-Angebote, verlangt aber oft utopische Bewerbungs-Bemühungen, meist OHNE dafür eine sichere Kosten-Übernahme zu bewilligen, DAFÜR ist nämlich eine EGV dann auch da, dass vom Amt (Förder-) Zusagen gemacht werden, die dann auch einzuhalten sind.
dann wurde ihm beim letzten Gespräch auch angeraten sich doch Ehrenamtlich zu bemühen
Wie NETT und wie soll ihn sowas aus dem Leistungs-Bezug bringen, dafür wird man meist nicht bezahlt, darum ja Ehrenamt... :Gruebeln:
Der Empfänger fragt sich natürlich nach dem Sinn dieser EGV zumal er ja vorher schon aus der Vermittlung genommen wurde altersbedingt
soweit ich weiß hat er nur mündlich diese Aussage vom voherigen JC
Es gibt aber rechtlich keine Möglichkeit dafür, dass er wegen Alters "aus der Vermittlung" genommen werden kann, das war Entgegenkommen eines (vielleicht noch menschlichen :Gruebeln:) SB, die meisten sind aber nicht so "menschlich" und es gibt kein Recht auf (Ver-) Schonung, solange man Leistungen aus den Sozial-Systemen in Anspruch nehmen muss.

Die einzige Ausnahme war mal (vorübergehend) die verlinkte 58-er Regelung aber die gilt nicht mehr, weil ja die "liebe Uschi" sich vorgenommen hat, "das Alteisen" auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen und im Zuge der bevorstehenden Wahlen wollen /sollen da ALLE IHR Bestes geben, bei der Vermittlung in sozialversicherte Jobs oder wenigstens beim "Verstauen" in irgendwelche 50 /60+ Maßnahmen ... :Verwirrt: :Hilfe:
was ist hier richtiger? ganz klar sagen NEIN das unterschreibe ich SO nicht und punkt
denn der Termin dient dazu die EGV unterschrieben abzugeben!
oder aber wie kann man es "nett verpacken" das man nicht gewillt ist dieses Spielchen mitzuspielen?
SIEHE mein Vorschlag OBEN... :smile:
Die Terminansage kam glaube ich telefonisch
Einen telefonischen Termin braucht er überhaupt NICHT einzuhalten, dafür ist er weder versichert, noch hat er Anspruch auf die Fahrtkosten...
das er sich die Einladung bestätigen lassen UND natürlich offiziell die Fahrtkosten-Erstattung zum Termin beantragen soll ist auch n guter Tip
das gilt ALLES NUR bei schriftlicher Einladung, mit RFB (Rechts-Folgen-Belehrung) :lesen: :lesen: :lesen: ...WORAUF will/soll er sich denn bei telefonischer Termin-Vereinbarung eine Bestätigung geben lassen, hast du schon mal ein Telefonat kopiert... :glotzen: :teufel:
Und ja Einschränkungen hat er wohl will aber nicht in die Rente und einen Arzt der ihm AU schreibt hat er meines Wissens nicht, aber auch das erfrage ich noch mal
Er soll ja auch keine EM-Rente beantragen, er soll sich ja nur AU-schreiben lassen, wenn er z.B. in eine Maßnahme gedrückt werden soll, sowas geht auch OHNE EGV, per separatem Zuweisungs-Bescheid und da MUSS er dann (ohne AU) erst mal hin, wenn er nicht sanktioniert werden will. :Heiss:
In der EGV steht soweit ichs verstanden habe nur das er Vermittlungsvorschläge bekommen soll, sonst nüscht
Die KANN er auch so bekommen, das sind sowieso separate Schreiben (da steht auch separat drauf, wie schnell man sich darauf bewerben sollte!) und die "angedrohten" Strafen in einer EGV sind generell höher, als es der Gesetzgeber überhaupt vorgesehen hat, da steht IMMER ne Menge drin, was KEIN Mensch wirklich freiwillig unterschreiben braucht... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mo 8. Okt 2012, 00:54

:Bussi: :umarm:
jahaaaaa ich möchte auch mal pädagogisch wertvoll handeln...wenn die es schon nicht können ;-)
gelingt einem doch auch gleich besser wenns NICHT um einen persönlich geht :icon_e_wink:
und JA das hört sich sehr Wertvoll an so wie du es schreibst
habs gleich mal notiert zum mitnehmen...... :pfeif:
dann hatte er wohl"nur" Glück mit der letzten SB gell
o.k. das mit dem nicht versichert sein und keine Fahrtkosten wenns um einen telefonisch gemachten Termin geht ist ja auch seeeeeehr interessant :Bussi:
Und ja liebe Doppeloma ich werde mal versuchen ein Telefonat zu kopieren, ich werde dann das Wort mitschneiden wohl neu erfinden müssen :schuechtern: :groehl:
oder warte ich habs, er nimmt seinen Tel.Hörer mit und lässt sich den dann abstempeln :icon_mrgreen:
Das mit der AU sollte er sich wohl noch mal gründlich überlegen wenn er nicht irgendeinen saublöden Job machen möchte gell
danke euch allen DAS sollte doch erst mal langen für den kommenden Termin :jaa: :Bussi: :umarm: :Bussi:
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mo 8. Okt 2012, 19:33

uiuiui nu sind wir schon zu dritt, da kommt morgen noch ein Behördenlotse mit :applaus:
na da bin ich ja mal gespannt....
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Di 9. Okt 2012, 22:22

ähm ja wie soll ich sagen....ähm schreiben....also was ich heute im JC erlebt habe würde ich keinem glauben wenn er mir das SO erzählen würde
Behördenlotse, Empfänger + ich saßen brav vor der Tür und wurden 15 min später rein gebeten
Die Frage wer wir wären wurden brav beantwortet , Behördenlotse hat seinen Ausweis gezeigt und auch ich wurde gefragt wer ich sei: und ich habe mich vorgestellt mit Beistand :grinser:
ich weiss ja nicht ob es diesen Nachnamen gibt :groehl: war aber insgesamt mal null Problem mit rein zu gehen
ich nenne hier nur ein paar Beispiele von dem was die Dame so von sich gegeben hat - es geht hier nämlich um ein "Gespräch" von vollen 2 Stunden !!!
Sie hätten ja bereits alles besprochen, EGV ist verpflichtend nach SGB II :amen:
Der Empfänger höre nur was er hören wolle :amen:
ER habe sich vom Arbeitsmarkt entfremdet :amen:
Die 1€ Job`s bringen niemanden in den Arbeitsmarkt :amen:
Sie sehe hier eine Verweigerungshaltung :amen:
Erneut Ehrenamt empfohlen :amen:
Gerade wenn Sie einen Widerspruch bearbeitet hat folgt bereits der nächste :amen:
Woher er eigentlich all seine Weißheiten hat :confused: :amen:
Ihre Meinung können wir mal so im Raum stehen lassen :amen:
Evtl. auch mal ein psychatrischer Termin notwendig :confused: :amen:
Er lebe von Steuergeldern und habe ALLES zu tun um dies zu beenden :amen:
der § 53 liegt bei ihm vor :confused: :amen:
wenns nicht so wäre MÜSSE er mind. 10 Bewerbungen schreiben :amen:
Sie sieht weig Aussichten in der Vermittlung mit 61 :amen:
Sie persönlich würde ALLES tun um eine solche Situation zu beenden :amen:
Er müsse mal positiv Denken :Gruebeln: :amen:
Er wäre nicht Krank,weder psychisch noch körperlich :amen:
Empfänger grinst -stumm-......
Sein Lachen finde sie jetzt aber unverschämt :amen:
sie könne nicht sagen sie gehe heute dort aus der Tür und lasse andere für sich arbeiten :amen:
sie sehe auch keine Notwendigkeit den ÄD einzuschalten denn sie könne ihm sowieso schon prophezeien das der Amtsarzt ihn als voll arbeitsfähig einstuft :Heiss: :amen:
HÄ Attest ausgehändigt, über 3 St. arbeitsfähig?
Wenn in HH nichts klappt schaue sie auch Ausserhalb :amen:
Er. ja kein Problem
Krankheiten erfragt, eine bestimmte nachgelesen bei Dr. Google, sie kenne sich aus komme ursprünglich aus dem medizinischen Bereich, das Problem könne man auch Operieren.....:amen:
Sie meinte man kann auch eine Zitrone unter die Augen halten DAS würde die Tränenproduktion auch anregen :amen:
3 Stellenangebote migegeben , binnen 3 Tagen zu bewerben
+ 10 selbständige möchte sie sehen
Bewerbungskosten gibt es nicht mehr seit 2012 für online Bewerbungen :amen:
erneut gebeten die EGV endlich zu unterschreiben :amen:
Sie möchte nicht weiter debattieren, Kundin wartet :amen:
Es gibt keine Bewerbungskosten ohne EGV :amen:
auch per VA nicht! :amen:
Sie möchte ihn nun abgeben ans Fallmanagement die haben mehr Zeit :applaus:

na hätte sie das doch gleich gesagt dann wäre der Termin nämlich in 2 min. erledigt gewesen :pfeif:
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

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