na, da hattest du ja einen abwechslungsreichen Vormittag...wieso müssen die Leute eigentlich immer WARTEN, wenn sie einen Termin haben und dann "wird gehetzt" weil schon der nächste Kunde wartet...
Na dann analysieren wir mal ...
OOOCH, den Nachnamen gibt es sicher auch, aber ein Beistand braucht sich ja nicht zu outen und nicht auszuweisen.wer ich sei: und ich habe mich vorgestellt mit Beistand
ich weiss ja nicht ob es diesen Nachnamen gibt war aber insgesamt mal null Problem mit rein zu gehen
Na, das hast du aber trotzdem Fleißarbeit geleistet, was hat der "Behörden-Mensch" gemacht, nur zugehört oder hat der auch was gesagt...staune ja, dass sie dieser "Übermacht" so lange standgehalten hat, oft holen die sich ja dann "Verstärkung" und /oder ihren Teamleiter zu Hilfe...ich nenne hier nur ein paar Beispiele von dem was die Dame so von sich gegeben hat - es geht hier nämlich um ein "Gespräch" von vollen 2 Stunden !!!
deshalb will er die ja nicht unterschreiben, weil die DANN (für IHN) "verpflichtend" ist...Sie hätten ja bereits alles besprochen, EGV ist verpflichtend nach SGB II
Hat er nicht irgendwie "Hörprobleme", ich meine dann kann er ja nicht dafür wenn er Manches nicht hört...Der Empfänger höre nur was er hören wolle
AHA, woran macht sie das fest...ER habe sich vom Arbeitsmarkt entfremdet
WER hat das gesagt, dein Bekannter ???... RECHT hat er und außerdem sollen ALOs über 58 (lt. Uschi) in sozialpflichtversicherte Arbeit vermittelt werden, 1-€-Jobs sind da gar nicht mehr zulässig, hat Frau SB wohl noch nicht mitbekommen.Die 1€ Job`s bringen niemanden in den Arbeitsmarkt
VON WEM...vom JC ihn in vernünftige Arbeit zu vermitteln, wieviele sinnvolle (versicherungspflichtige) Angebote gab es denn schon vom JobCenter ...Sie sehe hier eine Verweigerungshaltung
Wie kommt man damit vom JobCenter weg ???Erneut Ehrenamt empfohlen
ACH die arme SB, was die bösen Leistungsempfänger sich aber auch erlauben, reichen Widersprüche ein, wenn ihnen was nicht gefällt und sie MUSS arbeiten...wie kam sie denn darauf.Gerade wenn Sie einen Widerspruch bearbeitet hat folgt bereits der nächste
Also doch nicht ALLEM so "entfremdet", sondern eher gut informiert, jedenfalls geht SB das einen "feuchten Kehricht" an wo und wie er sich informiert hat, vielleicht sollte sie sich auch mal BESSER informieren...Woher er eigentlich all seine Weißheiten hat
Welche Meinung steht denn da noch so "im Raum"...Ihre Meinung können wir mal so im Raum stehen lassen
Vorsicht, dafür braucht sie mehr Begründung, als nur den Frust auf den "Kunden", die ist ganz schön anmaßend, wieder ein "Hobby-Psychologe", der glaubt alle sein Kunden auch medizinisch voll "im Griff" zu haben, was hat denn dieser Behörden-Mensch dazu gesagt ...spätestens an dieser Stelle hätte ICH den Termin beendet, sowas muss man sich nicht bieten lassen.Evtl. auch mal ein psychatrischer Termin notwendig
SIE AUCH, wann hat SIE vor das zu beenden...Er lebe von Steuergeldern und habe ALLES zu tun um dies zu beenden
Das verstehe ich jetzt nicht, was hat der § 53 mit der Anzahl von Bewerbungen zu tun ...der § 53 liegt bei ihm vor
wenns nicht so wäre MÜSSE er mind. 10 Bewerbungen schreiben
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/53.html
oder meinte sie etwa den § 53a SGB II, ein wenig klarer wäre schon nett, WAS bedeutet es denn für deinen Bekannten konkret, dass dieser § bei ihm "vorliegt", hat sie das auch näher erklärt...
Denn der dient ja NUR der Statistik-Bereinigung, für die Anzahl von 10 Bewerbungen gibt es überhaupt KEINE gesetzliche Vorschrift...weder MIT noch OHNE § 53
AHA, sie sieht also wenig Chancen für eine Vermittlung mit 61, was soll ER also ALLES dagegen tun (um diese Situation zu beenden???) sich die Arbeitsplätze BACKEN...Sie sieht weig Aussichten in der Vermittlung mit 61
Sie persönlich würde ALLES tun um eine solche Situation zu beenden
Macht er ja, er DENKT (wahrscheinlich positiv), dass sie hoffendlich bald fertig ist, mit ihrer sinnfreien Litanei und er wieder nach Hause kann, sich SGB II-mäßig weiterbilden für den nächsten Termin...Er müsse mal positiv Denken
Er wäre nicht Krank,weder psychisch noch körperlich
Empfänger grinst -stumm-......
WIESO, lachen ist doch gesund und sie hat dochgerade (dank ihrer unermeßlichen medizinischen Kenntnisse) festgestellt, dass er kerngesund sei, sogar psychisch ... schnelle Spontanheilung, vor kurzem sollte er doch noch zur psychiatrischen Untersuchung...Sein Lachen finde sie jetzt aber unverschämt
sie könne nicht sagen sie gehe heute dort aus der Tür und lasse andere für sich arbeiten
DITO, die Prophetin hat gesprochen...sie sehe auch keine Notwendigkeit den ÄD einzuschalten denn sie könne ihm sowieso schon prophezeien das der Amtsarzt ihn als voll arbeitsfähig einstuft
Verstehe ich jetzt nicht, warum gibt er einer SB ein Attest vom Hausarzt, das geht die doch gar nichts an, wenn er gesundheitliche Probleme hat MUSS sie ihn zum Amtsarzt schicken, dann kann sie sich ihre EGV sowieso sonstwohin stecken, ich hoffe er hat noch eine Kopie von diesem Attest zu Hause ???HÄ Attest ausgehändigt, über 3 St. arbeitsfähig?
WAS konkret (Tätigkeitsbereich ???) soll denn überhaupt klappen, ich denke er hat sowieso KEINE Chance...Wenn in HH nichts klappt schaue sie auch Ausserhalb
Er. ja kein Problem
Sowas HAT die NICHT zu fragen, ich glaube ich spinne, ich denke sie hat schon entschieden, dass er gesund ist, WARUM beantwortet er solche Fragen, dann soll sie ihn zum ÄD schicken, bis zur Klärung der Erwerbsfähigkeit ist eine EGV sowieso NICHT zulässig...und Chirurgin ist sie auch noch, weiß schon genau wie deinem Bekannten zu "helfen" wäre...wozu braucht der eigentlich noch einen studierten Arzt, BOHHH, da wäre ich aber längst aufgestanden und gegangen ...Krankheiten erfragt, eine bestimmte nachgelesen bei Dr. Google, sie kenne sich aus komme ursprünglich aus dem medizinischen Bereich, das Problem könne man auch Operieren.....
Und dieser Behörden-Mensch fand das alles in Ordnung so, hat nicht eingegriffen...zu welchem Zweck ist der da eigentlich dabei gewesen...
NaJa, so ein Termin reicht wohl auch OHNE Zitrone um die Tränen produktion "anzuregen" ich weiß nur gerade nicht genau, ob es bei mir Lachtränen oder eher Wut-Tränen geworden wären.Sie meinte man kann auch eine Zitrone unter die Augen halten DAS würde die Tränenproduktion auch anregen
Was sind denn das für Stellen-Angebote (mit Rechtsfolgenbelehrung ???), ich denke sie hat NICHTS für ihn ???3 Stellenangebote migegeben , binnen 3 Tagen zu bewerben
+ 10 selbständige möchte sie sehen
Auf den VV steht drauif in welcher Zeit man sich darauf bewerben soll, außerdem muss das für ihn zumutbar sein (§ 10 SGB II) und wenn die Erwerbsfähigkeit (wegen angegebener gesundheitlicher Probleme) NICHT geklärt ist, dann ist auch KEIN VV zumutbar...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html
Na hoffendlich schafft er es 10 "Selbsständige" aufzutreiben, WANN möchte sie die denn gerne SEHEN , hat er einen neuen (schriftlichen !!!) Termin dafür bekommen und ist das nun per EGV "vereinbart worden oder NICHT, dann (bei NICHT) ist sie irgendwie bei "wünsch dir was gelandet" ...denn 10 Bewerbungen sind eindeutig ZUUU VIELE, erst recht wenn sie keine einzige davon bezahlen will...
Rechtsgrundlage ???Bewerbungskosten gibt es nicht mehr seit 2012 für online Bewerbungen
Nicht jeder AG wünscht eine online-Bewerbung, außerdem ist man nicht verpflichtet einen PC und einen Internet-Anschluß zu besitzen, das kostet auch Geld, was vom Leistungssatz NICHT gedeckt ist.
UND hat er hoffendlich immer noch NICHT unterschrieben, ODER ???erneut gebeten die EGV endlich zu unterschreiben
Hätte sie doch gleich sagen können...Sie möchte nicht weiter debattieren, Kundin wartet
Rechtsgrundlage, wenn das JC Bewerbungen verlangt hat es auch die Kosten dafür zu übernehmen, das ist gesetzlich geregelt, völlig unabhängig vom Bestehen einer EGV ???Es gibt keine Bewerbungskosten ohne EGV
Darin sollen NUR die konkreten Mindest-Zahlen (der Bewerbungen) und die Höhe der Kosten-Übernahme (pro Bewerbung /pro Jahr insgesamt) festgelegt werden, das ist dann (bei Unterschrift) FÜR BEIDE Seiten verbindlich.
Kommt drauf an was in der EGV steht, die dadurch "ersetzt" werden soll, entsprechend gilt das auch für einen VA...fehlen solche Zusagen darin komplett (oder sind zu gering bemessen) werden die Sozialrichter später oft SEHR, SEHR BÖSE zum JobCenter, denn Bewerbungskosten sind im Regelsatz NICHT enthalten und daher MÜSSEN geforderten Bewerbungen, auch Kostenerstattungen im angemessenen Rahmen gegenüber stehen.auch per VA nicht!
NOCH MEHR ZEIT haben die ...Sie möchte ihn nun abgeben ans Fallmanagement die haben mehr Zeit
Ich hätte den Termin in jedem Falle bereits früher beendet, hat er denn nun die Fahrtkosten beantragt und sich die Anwesenheit bestätigen lassen, naja, wenigstens hatte er ja nun 2 Zeugen für den ganzen Unsinn der da geredet wurde...na hätte sie das doch gleich gesagt dann wäre der Termin nämlich in 2 min. erledigt gewesen
Wäre noch sehr neugierig, worauf er sich da jetzt bewerben soll...
Liebe Grüße von der Doppeloma