Termin beim JC - Beistand Frage

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Doppeloma
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 10. Okt 2012, 00:31

Hallo Hamburger Deern, :cool: :applaus:

na, da hattest du ja einen abwechslungsreichen Vormittag...wieso müssen die Leute eigentlich immer WARTEN, wenn sie einen Termin haben und dann "wird gehetzt" weil schon der nächste Kunde wartet... :pfeif:

Na dann analysieren wir mal ...
wer ich sei: und ich habe mich vorgestellt mit Beistand
ich weiss ja nicht ob es diesen Nachnamen gibt war aber insgesamt mal null Problem mit rein zu gehen
OOOCH, den Nachnamen gibt es sicher auch, aber ein Beistand braucht sich ja nicht zu outen und nicht auszuweisen. :grinser:
ich nenne hier nur ein paar Beispiele von dem was die Dame so von sich gegeben hat - es geht hier nämlich um ein "Gespräch" von vollen 2 Stunden !!!
Na, das hast du aber trotzdem Fleißarbeit geleistet, was hat der "Behörden-Mensch" gemacht, nur zugehört oder hat der auch was gesagt...staune ja, dass sie dieser "Übermacht" so lange standgehalten hat, oft holen die sich ja dann "Verstärkung" und /oder ihren Teamleiter zu Hilfe...
Sie hätten ja bereits alles besprochen, EGV ist verpflichtend nach SGB II
deshalb will er die ja nicht unterschreiben, weil die DANN (für IHN) "verpflichtend" ist... :lachen:
Der Empfänger höre nur was er hören wolle
Hat er nicht irgendwie "Hörprobleme", ich meine dann kann er ja nicht dafür wenn er Manches nicht hört... :Gruebeln:
ER habe sich vom Arbeitsmarkt entfremdet
AHA, woran macht sie das fest... :aha:
Die 1€ Job`s bringen niemanden in den Arbeitsmarkt
WER hat das gesagt, dein Bekannter ???... RECHT hat er und außerdem sollen ALOs über 58 (lt. Uschi) in sozialpflichtversicherte Arbeit vermittelt werden, 1-€-Jobs sind da gar nicht mehr zulässig, hat Frau SB wohl noch nicht mitbekommen. :confused:
Sie sehe hier eine Verweigerungshaltung
VON WEM...vom JC ihn in vernünftige Arbeit zu vermitteln, wieviele sinnvolle (versicherungspflichtige) Angebote gab es denn schon vom JobCenter ... :glotzen:
Erneut Ehrenamt empfohlen
Wie kommt man damit vom JobCenter weg ??? :confused: :Gruebeln:
Gerade wenn Sie einen Widerspruch bearbeitet hat folgt bereits der nächste
ACH die arme SB, was die bösen Leistungsempfänger sich aber auch erlauben, reichen Widersprüche ein, wenn ihnen was nicht gefällt und sie MUSS arbeiten...wie kam sie denn darauf. :confused:
Woher er eigentlich all seine Weißheiten hat
Also doch nicht ALLEM so "entfremdet", sondern eher gut informiert, jedenfalls geht SB das einen "feuchten Kehricht" an wo und wie er sich informiert hat, vielleicht sollte sie sich auch mal BESSER informieren... :teufel:
Ihre Meinung können wir mal so im Raum stehen lassen
Welche Meinung steht denn da noch so "im Raum"...
Evtl. auch mal ein psychatrischer Termin notwendig
Vorsicht, dafür braucht sie mehr Begründung, als nur den Frust auf den "Kunden", die ist ganz schön anmaßend, wieder ein "Hobby-Psychologe", der glaubt alle sein Kunden auch medizinisch voll "im Griff" zu haben, was hat denn dieser Behörden-Mensch dazu gesagt ...spätestens an dieser Stelle hätte ICH den Termin beendet, sowas muss man sich nicht bieten lassen. :Verwirrt: :Hilfe:
Er lebe von Steuergeldern und habe ALLES zu tun um dies zu beenden
SIE AUCH, wann hat SIE vor das zu beenden... :glotzen: :teufel:
der § 53 liegt bei ihm vor
wenns nicht so wäre MÜSSE er mind. 10 Bewerbungen schreiben
Das verstehe ich jetzt nicht, was hat der § 53 mit der Anzahl von Bewerbungen zu tun ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/53.html

oder meinte sie etwa den § 53a SGB II, ein wenig klarer wäre schon nett, WAS bedeutet es denn für deinen Bekannten konkret, dass dieser § bei ihm "vorliegt", hat sie das auch näher erklärt... :confused:
Denn der dient ja NUR der Statistik-Bereinigung, für die Anzahl von 10 Bewerbungen gibt es überhaupt KEINE gesetzliche Vorschrift...weder MIT noch OHNE § 53 :icon_e_wink: :cool:
Sie sieht weig Aussichten in der Vermittlung mit 61
Sie persönlich würde ALLES tun um eine solche Situation zu beenden
AHA, sie sieht also wenig Chancen für eine Vermittlung mit 61, was soll ER also ALLES dagegen tun (um diese Situation zu beenden???) sich die Arbeitsplätze BACKEN... :Verwirrt: :Hilfe:
Er müsse mal positiv Denken
Er wäre nicht Krank,weder psychisch noch körperlich
Empfänger grinst -stumm-......
Macht er ja, er DENKT (wahrscheinlich positiv), dass sie hoffendlich bald fertig ist, mit ihrer sinnfreien Litanei und er wieder nach Hause kann, sich SGB II-mäßig weiterbilden für den nächsten Termin... :lachen: :groehl:
Sein Lachen finde sie jetzt aber unverschämt
sie könne nicht sagen sie gehe heute dort aus der Tür und lasse andere für sich arbeiten
WIESO, lachen ist doch gesund und sie hat dochgerade (dank ihrer unermeßlichen medizinischen Kenntnisse) festgestellt, dass er kerngesund sei, sogar psychisch ... schnelle Spontanheilung, vor kurzem sollte er doch noch zur psychiatrischen Untersuchung... :cool: :applaus: :applaus: :applaus:
sie sehe auch keine Notwendigkeit den ÄD einzuschalten denn sie könne ihm sowieso schon prophezeien das der Amtsarzt ihn als voll arbeitsfähig einstuft
DITO, die Prophetin hat gesprochen... :Heiss:
HÄ Attest ausgehändigt, über 3 St. arbeitsfähig?
Verstehe ich jetzt nicht, warum gibt er einer SB ein Attest vom Hausarzt, das geht die doch gar nichts an, wenn er gesundheitliche Probleme hat MUSS sie ihn zum Amtsarzt schicken, dann kann sie sich ihre EGV sowieso sonstwohin stecken, ich hoffe er hat noch eine Kopie von diesem Attest zu Hause ???
Wenn in HH nichts klappt schaue sie auch Ausserhalb
Er. ja kein Problem
WAS konkret (Tätigkeitsbereich ???) soll denn überhaupt klappen, ich denke er hat sowieso KEINE Chance... :Gruebeln:
Krankheiten erfragt, eine bestimmte nachgelesen bei Dr. Google, sie kenne sich aus komme ursprünglich aus dem medizinischen Bereich, das Problem könne man auch Operieren.....
Sowas HAT die NICHT zu fragen, ich glaube ich spinne, ich denke sie hat schon entschieden, dass er gesund ist, WARUM beantwortet er solche Fragen, dann soll sie ihn zum ÄD schicken, bis zur Klärung der Erwerbsfähigkeit ist eine EGV sowieso NICHT zulässig...und Chirurgin ist sie auch noch, weiß schon genau wie deinem Bekannten zu "helfen" wäre...wozu braucht der eigentlich noch einen studierten Arzt, BOHHH, da wäre ich aber längst aufgestanden und gegangen ... :keule: :keule: :keule:

Und dieser Behörden-Mensch fand das alles in Ordnung so, hat nicht eingegriffen...zu welchem Zweck ist der da eigentlich dabei gewesen...
Sie meinte man kann auch eine Zitrone unter die Augen halten DAS würde die Tränenproduktion auch anregen
NaJa, so ein Termin reicht wohl auch OHNE Zitrone um die Tränen produktion "anzuregen" ich weiß nur gerade nicht genau, ob es bei mir Lachtränen :grinser: oder eher Wut-Tränen geworden wären. :Wut:
3 Stellenangebote migegeben , binnen 3 Tagen zu bewerben
+ 10 selbständige möchte sie sehen
Was sind denn das für Stellen-Angebote (mit Rechtsfolgenbelehrung ???), ich denke sie hat NICHTS für ihn ???
Auf den VV steht drauif in welcher Zeit man sich darauf bewerben soll, außerdem muss das für ihn zumutbar sein (§ 10 SGB II) und wenn die Erwerbsfähigkeit (wegen angegebener gesundheitlicher Probleme) NICHT geklärt ist, dann ist auch KEIN VV zumutbar... :Ohnmacht:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html

Na hoffendlich schafft er es 10 "Selbsständige" aufzutreiben, WANN möchte sie die denn gerne SEHEN , hat er einen neuen (schriftlichen !!!) Termin dafür bekommen und ist das nun per EGV "vereinbart worden oder NICHT, dann (bei NICHT) ist sie irgendwie bei "wünsch dir was gelandet" ...denn 10 Bewerbungen sind eindeutig ZUUU VIELE, erst recht wenn sie keine einzige davon bezahlen will...
Bewerbungskosten gibt es nicht mehr seit 2012 für online Bewerbungen
Rechtsgrundlage ???
Nicht jeder AG wünscht eine online-Bewerbung, außerdem ist man nicht verpflichtet einen PC und einen Internet-Anschluß zu besitzen, das kostet auch Geld, was vom Leistungssatz NICHT gedeckt ist.
erneut gebeten die EGV endlich zu unterschreiben
UND hat er hoffendlich immer noch NICHT unterschrieben, ODER ???
Sie möchte nicht weiter debattieren, Kundin wartet
Hätte sie doch gleich sagen können...
Es gibt keine Bewerbungskosten ohne EGV
Rechtsgrundlage, wenn das JC Bewerbungen verlangt hat es auch die Kosten dafür zu übernehmen, das ist gesetzlich geregelt, völlig unabhängig vom Bestehen einer EGV ???

Darin sollen NUR die konkreten Mindest-Zahlen (der Bewerbungen) und die Höhe der Kosten-Übernahme (pro Bewerbung /pro Jahr insgesamt) festgelegt werden, das ist dann (bei Unterschrift) FÜR BEIDE Seiten verbindlich.
auch per VA nicht!
Kommt drauf an was in der EGV steht, die dadurch "ersetzt" werden soll, entsprechend gilt das auch für einen VA...fehlen solche Zusagen darin komplett (oder sind zu gering bemessen) werden die Sozialrichter später oft SEHR, SEHR BÖSE zum JobCenter, denn Bewerbungskosten sind im Regelsatz NICHT enthalten und daher MÜSSEN geforderten Bewerbungen, auch Kostenerstattungen im angemessenen Rahmen gegenüber stehen.
Sie möchte ihn nun abgeben ans Fallmanagement die haben mehr Zeit
NOCH MEHR ZEIT haben die ... :Ohnmacht: :Heiss:
na hätte sie das doch gleich gesagt dann wäre der Termin nämlich in 2 min. erledigt gewesen
Ich hätte den Termin in jedem Falle bereits früher beendet, hat er denn nun die Fahrtkosten beantragt und sich die Anwesenheit bestätigen lassen, naja, wenigstens hatte er ja nun 2 Zeugen für den ganzen Unsinn der da geredet wurde...

Wäre noch sehr neugierig, worauf er sich da jetzt bewerben soll... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 10. Okt 2012, 01:51

Evtl. auch mal ein psychatrischer Termin notwendig
Für wen? Nach diesem Termin wahrscheinlich für die SB :Gruebeln:

Dann soll sie mal ihren Sessel räumen und das versuchen ... :schlecht:
Sein Lachen finde sie jetzt aber unverschämt
DIE Reaktion versteh ich jetzt aber auch nicht! Erst verlangt sie positives denken und wenn der LE dann nicht mehr mit Trauermine da sitzt beschwert sie sich auch :confused:
sie kenne sich aus komme ursprünglich aus dem medizinischen Bereich, das Problem könne man auch Operieren.
Möchte sie die OP auch noch gleich selber durchführen :kotzen:

Wieso gibt man denen solche Infos in die Hand???
Sie möchte ihn nun abgeben ans Fallmanagement die haben mehr Zeit
Na, Zeit hatte sie ja jetzt auch genug für den LE, oder :grinser:

Haben sich drauße schon die nächsten "Kunden" beschwert?

Die 2. Stunden hättet ihr in angenehmerer Gesellschaft verbringen können - die waren sooo überflüssig :lachen:


LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Cirillo » Mi 10. Okt 2012, 06:52

Hallo Hamburger Deern,

So so..., Dein Bekannter soll sich also eine Zitrone unter die Augen halten um den Tränenfluss anzuregen.... :lachen:
ER könnte sich auch Chillischoten in die Augen reiben, das würde bestimmt auch helfen :icon_e_wink:

Operieren würde auch helfen???? ( Hat sie nicht gleich angeboten es selber zu operieren?)
Außerdem sei Dein Bekannter weder körperlich, noch psychisch krank? :aha: :aha: :aha:

Mann Mann Mann........, die "Dame" vom JC scheint ja wirklich über "fundiertes" medizinisches Wissen zu verfügen :lachen:
Nachdem sie auch noch angemerkt hat, das sie "eigentlich" selber aus dem medizinischem Bereich kommt, stelle ich mir die Frage:
Warum ist sie nicht Gutachterin bei der DRV geworden???
Genau SOLCHE Leute brauchen die dort!!!

Es wundert mich wirklich nicht mehr, wenn manche Leistungsempfänger in den Jobcentern ausrasten!
Liebe Grüße
Cirillo :winke:

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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mi 10. Okt 2012, 11:06

oh ja ich hatte ienen sehr abwechslungsreichen Vormittag und auch sehr "informativ" :icon_mrgreen:
der BehördenBeistand naja wie soll ich sagen der hat halt versucht eine Lösung zu finden, einen Weg wo man sich villeicht trifft....wäre ja auch kein Problem, wenns alles rechtens ist was da so geschieht. Aber SO :ic_down: alles in allem hat er sich eher zurück gehalten
Das 1€ Jobs keinen in Arbeit brigen hat er in den Raum gestellt, oder wars doch sie? ähm ach auch egal, bei 7 Seiten mitschreiben kann man scho mal durcheinander kommen :pfeif:
Und stimmt von wem geht hier die angebliche Verweigerungshaltung eigentlich aus ? denn NEIN er hatte keine Stellenangebote weil er wurde ja aus der Vermittlung genommen :groehl:
Und naja er hat wohl schon den ein und auch anderen Widerspruch eingereicht und nu auch noch die Löschung seiner Tel. Nummer, ach ja da hat sie auch gemeint DAS wäre nun NUR zu seinem Nachteil denn nun müsse er jedes mal dort erscheinen weil am Tel. ja nichts mehr geklärt werden könne :groehl:
o.k.o.k. ich glaube schon das LE die sich alles bieten lassen wirklich einfacher sind, aber es ist doch jedermanns Recht auch mal zu sagen STOP so mit mir nicht,oder?
natürlich hat die damit ein Problem ist ja unbequem :jaa:
und welche Meinung da so im Raum stehen bleiben sollte, ähm ich weis gar nicht mehr worums da eigentlich ging :Gruebeln: , schade das ich kein steno schreiben kann :grinser:
und ja so im Nachhinein betrachtet hätte man sicher den Termin beenden können z.B. bei dem Hinweis mit dem Psychologen :Gruebeln:
was nun welcher § mit welchen Bewerbungen zu tun hat, keine Ahnung...aber ich denke das hatte die gute auch nicht mehr :groehl:
Das Gutachten vom Augenarzt z.B. hätte ich auch nicht vorgelegt, soll sie ihn doch zum Amtsarzt schicken aber auch hier kennt sie ja bereits das Ergebnis :groehl:
Die Agebote jetzt sind nicht wirklich passend aber er wird sich darauf bewerben ist ja schliesslich zur Mitarbeit bereit :jaa:
und nö nen schriftlichen Termin hats nu nicht gegeben weil sie ihn ja abgibt an wen der mehr Zeit hat als sie :applaus:
Und NEIN er hat NICHTS unterschrieben :grinser:
Und nein Fahrkosten hat er nun nicht erstattet haben wollen (er hat ne Jahreskarte) ist ihm also nicht soooo wichtig ;-)
Und nein draussen hat sich noch niemand beschwert...aber schon angeklopft :grinser:
wer weiss villeicht wollten die auch nur das Skalpell zur anstehenden O.P. rein reichen :confused: :groehl:
Dieser Satz, sie komme aus dem med. Bereich kam mich auch seeeeehr bekannt vor, ich glaube bald das ist schon normal bei denen damit der LE schön brav erzählt...... :confused:
Also nach der Nummer wudert mich auch nicht das da Menschen so ausrasten wie es manchmal der Fall ist :keule:

alles in allem hat die sich so sehr widersprochen das es schon fast wieder lustig war, wenns nicht die bittere realität wäre :Gruebeln:
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Do 11. Okt 2012, 16:32

na dat ging aber nu schnell, VA ist eingetrudelt, Gültigkeit 1 J :amen: und die Aufforderung sich auf Stellenegngebote die er bekommt (wenn er sie denn bekommt :grinser: ) zu bewerben. Nur leider fehlen da die Kosten für die Bewerbungen :Gruebeln:
könnte man doch sonst glatt unterschreiben , oder wie seht ihr das?
Wenn ich jetzt gut aufgepasst hab unterschreibt man das doch eh bei Antragsstellung, oder?
ach ja und nen Neuen Termin hat er auch noch bekommen in 2 Wochen betr. die Löschung der Daten, hmmmm darüber hat sie sich doch schon im Gespräch geäussert :Gruebeln:
ich kann nur vermuten, will die den LE hier einbestellen um ihm zu sagen das das ja nun schon erledigt ist aber sie ihn ja leider nicht telefonisch erreichen konnte wegen der Löschung der Tel. Nummer :confused:
und ausserdem wollte sie ihn doch abgeben :Gruebeln: jawatdennnu :confused:
die ist aber auch wat unentschlossen die gute :grinser:
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 11. Okt 2012, 17:42

könnte man doch sonst glatt unterschreiben , oder wie seht ihr das?
Könnte man, aber nachdem ein VA kein Vertrag ist braucht man da gar nix unterschreiben :grinser:

Wenn dir die Modalitäten nicht gefallen macht man einen Widerspruch und klagt evtl. dagegen :lachen:
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 11. Okt 2012, 18:47

Hallo Hamburger Deern, :smile:
na dat ging aber nu schnell, VA ist eingetrudelt, Gültigkeit 1 J und die Aufforderung sich auf Stellenegngebote die er bekommt (wenn er sie denn bekommt ) zu bewerben.
Warum gültig für 1 JAHR, das muss begründet werden, denn üblicherweise ist die Laufzeit für eine EGV (also auch für den ersetzenden VA) 6 Monate, stand das auf seiner EGV auch drauf :confused: , dass die 1 Jahr gelten sollte...es wäre überhaupt ganz gut Beides mal zu vergleichen, denn der ERSATZ-VA sollte inhaltlich der vorgelegten EGV entsprechen, sonst ist es ja KEIN ERSATZ sondern was "abweichendes" NEUES... :confused: :Gruebeln:

NaJa, dass er sich bewerben soll, wenn er VA bekommt hätte diesen Aufwand ja nicht erfordert, das MUSS er sowieso...
Nur leider fehlen da die Kosten für die Bewerbungen
TJA, dann KANN er sich leider NICHT bewerben, denn diese Kosten sind in der Regelleistung NICHT enthalten, da man das immer VORHER beantragen muss (geht auch OHNE EGV/VA aus dem Vermittlungs-Budget) sollte er also im Fall des Falles erst mal die Kosten einfordern, die ihm dann durch die Bewerbung entstehen würden...VORHER (vorschießen) geht leider nicht ... :Verwirrt: :nein:
könnte man doch sonst glatt unterschreiben , oder wie seht ihr das?
Wie schon richtig festgestellt wurde, ist ein VA (Bescheid) die einseitige Festlegung der Pflichten durch das AMT, das braucht man nicht mehr SELBER unterschreiben, NUR noch der SB unterschreibt das, ist die Rechtsmittelbelehrung drauf (DASS und WO er dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kann ???) ansonsten hat er 1 JAHR Zeit dafür ... :jaa: :cool: :groehl:
Wenn ich jetzt gut aufgepasst hab unterschreibt man das doch eh bei Antragsstellung, oder?
RICHTIG aber das ist den SB der JC völlig egal, womit sollen die denn sonst die EGVen und die VA-Blätter voll bekommen, damit es so richtig WICHTIG (und bedrohlich) wirkt...
ach ja und nen Neuen Termin hat er auch noch bekommen in 2 Wochen betr. die Löschung der Daten, hmmmm darüber hat sie sich doch schon im Gespräch geäussert
WIE jetzt :confused: , separat, schriftlich mit Rechtsfolgen-Belehrung (§ 56 SGB II i.V.m. § 309 SGB III), das ist aber KEIN zulässiger Einladungsgrund nach 309 SGB III, die Bestätigung der Löschung hat er doch sicher schriftlich eingefordert :Gruebeln: , darüber gibt es NICHTS zu LABERN... :Laber: :Laber: :Laber:

Wahrscheinlich hofft sie ihn dann ALLEINE zu erwischen, an seiner Stelle würde ich eine AU hinschicken und (mit dem Teil auf der Rückseite der Einladung) absagen, zumal das ohnehin kein zugelassener Einladungsgrund ist, er hat das RECHT auf diese Datenlöschung, FERTIG...
ich kann nur vermuten, will die den LE hier einbestellen um ihm zu sagen das das ja nun schon erledigt ist aber sie ihn ja leider nicht telefonisch erreichen konnte wegen der Löschung der Tel. Nummer
und ausserdem wollte sie ihn doch abgeben jawatdennnu
die ist aber auch wat unentschlossen die gute
Wenn er das (so wie du damals) ohnehin schon schriftlich eingefordert hat, ist dieser Termin völlig unnötig, darüber gibt es NICHTS zu diskutieren, er will dass gelöscht wird und die schriftliche Bestätigung, dass es gemacht wurde, was ist denn daran SOOO schwer zu verstehen... :teufel:

Sollte er wirklich vor haben diesen Termin wahrzunehmen, dann auf KEINEN FALL ALLEINE UND dieses Mal DIREKT auch unbedingt (!!!) die Fahrtkosten einfordern von der SB ..., sowas sollte man denen sehr schnell abgewöhnen, die WISSEN auch wo es am meisten WEH tut ... BEIM GELD. :lesen:

Die haben doch langsam ALLE den VOLL-KNALL bei den Ämtern...kein Wunder, dass der ganze :kack: den "armen Steuerzahler" soviel Geld kostet, wie will sie DAS denn wieder GUT MACHEN ...WATT FÜR NE VERSCHWENDUNG ... :icon_e_wink: :pfeif:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 11. Okt 2012, 18:52

ach ja und nen Neuen Termin hat er auch noch bekommen in 2 Wochen betr. die Löschung der Daten, hmmmm darüber hat sie sich doch schon im Gespräch geäussert
Die will ihn wahrscheinlich bequasseln, wie wichtig es doch ist, die Telefonnummer zu haben - dass man schnell reagieren kann, wenn man eine attraktive Stelle hätte :groehl:

Jaaa, die attraktiven Stellen wachsen auf Bäumen und warten genau auf UNS :depri:
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Do 11. Okt 2012, 22:45

Leute ihr seid spitze :umarm:

muss man das noch verstehen :confused:
und JA EGV sowie auch der VA gelten für 1 j. :jaa:
Inhaltlich isset wohl dat gleiche
wozu soll man dann eigentlich was unterschreiben was eh schon gesetzlich geregelt ist?
bin ich jetzt total bekloppt :confused: :Gruebeln:
das macht doch null Sinn :confused:
gibbet eigentlich auch Bewerbungskosten für online Bewerbungen?
und ach ja stimmt ja den VA "muss" man ja gar nicht unterschreiben dat war ja nur bei der EGV so :schuechtern:
sorry, ich bin noch i.A. :groehl:
Die Einladung ist nach §59 i.V.m.§309 Abs 1 SGB 3
Und ja die schriftliche bitte um Bestätigung stand im Schreiben bzgl- Löschung der Tel. Nummer
Im VA steht eine Rechtsfolgebelehrung aber keine Rechtsmittelbelehrung also kein Wort von wegen Widerspruch möglich :applaus:
ich weiss nur das es ja schon besprochen wurde, war ja schliesslich anwesend beim letzten Termin
Muss man wenn man Fahrgeld beantragt das Tagesticket zeigen oder wie geht das eigentlich?
mannmannmann wenn dat der Steuerzahler wüsste...... :pfeif:
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Re: Termin beim JC - Beistand Frage

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Fr 12. Okt 2012, 02:57

gibbet eigentlich auch Bewerbungskosten für online Bewerbungen?
Das ist unterschiedlich geregelt - meist nicht, manchmal 0,50 - 1 Euro - so, wie das Budget es grade hergibt :grinser:
und JA EGV sowie auch der VA gelten für 1 j.
Hat meine SB bei mir auch versucht - da sind wir aber ganz schön aneinander geraten und sie ist zurückgerudert.

Mein Stand der Dinge ist aktuell:

Ich hatte eine gültige EGV bis Oktober 2012 - da aber meine SB bei jedem Besuch wollte, dass ich eine neue EGV unterschreiben soll :lesen: - sie nannte das "Gesprächsprotokoll" und ich mich weigerte, hab ich zur Zeit einen VA ohne Laufzeitende! (Da stand: Da eine EGV zwischen Ihnen und uns nicht zustande gekommen ist! Häää? Ich hatte eine gültige EGV!?!)

Trotzdem wollte sie gestern, dass ich wieder eine EGV unterschreibe (eigentlich harmlos :lachen: ) aber schon aus Prinzip nicht :Sturkopf:

Wenn ich jetzt diese EGV als VA bekomme hab ich 2 gültige VA - und dann frag ich mal gaaanz harmlos nach, an welchen ich mich denn jetzt halten soll :pfeif: :lesen: :Hilfe:

ICH bin ja nur ein dummer "Kunde" :icon_e_wink: und muss von dem ganzen nix wissen ...
Muss man wenn man Fahrgeld beantragt das Tagesticket zeigen oder wie geht das eigentlich?
Wird ein Antrag ausgefüllt - und das Tagesticket beigelegt.

Ich hab die Fahrtkosten rückwirkend beantragt, rechne aber mit einer Ablehnung, denn ich wohne leider 1,41 km zu nah an meiner AfA - die zahlen erst ab 20 km und ab 6 Euro :schlecht:
:umarm: Gabi

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