Hallo Hamburger Deern,
Pikant ist: Ärzte sollen die Arbeitsfähigkeit bei Menschen einschätzen, die gar keine Arbeit haben. Zudem müsste der Arzt im Prinzip bei jeder Krankmeldung den Patienten fragen, ob er Hartz IV bezieht.
Quelle
http://www.medical-tribune.de/home/news ... enten.html
GENAU so sieht es aus, denn ich bin NICHT verpflichtet irgendjemandem (auch nicht meinem Arzt) auf die Nase zu binden, dass ich Sozial-Leistungen beziehe ...OK meinen Ärzten war das bekannt, die wußten aber auch WARUM und, dass ich eigentlich überhaupt NICHT "arbeitslos" bin...
So ein Schwachsinn wieder mal am "grünen Tisch" beschlossen...es gibt also sogar unter kranken Leuten (per Beschluß) verschiedene Kategorien von anerkannt KRANK SEIN, die mit Arbeit (OHNE HARTZ 4 ???), die OHNE Arbeit (MIT ALGI aber OHNE HARTZ 4) UND die MIT HARTZ 4 (auch "Aufstocker" MIT Arbeit ???), denn die ALGI-Bezieher sind ja noch "berechtigt" Vollzeit-KRANK zu sein, wenn sie nicht Vollzeit arbeiten können, also irgendwie auch die "besseren Arbeitslosen" ...
Ich denke es gibt KEINE "Teilzeit-AU", offenbar NUN doch
, wenn man HARTZ 4 bezieht MUSS man also mindestens "Teilzeit-KRANK" sein, sonst ist man gar nicht krank...
Hoffendlich kommen die Ärzte da überhaupt noch dazu, sich mit den gesundheitlichen Problemen und Krankheiten der Patienten zu befassen, bei soviel "Forschungs-Arbeit" die sie VORHER leisten sollen /müssen...um überhaupt entscheiden zu dürfen, ob jemand nun die AU-Bescheinigung bekommt oder nicht...
Ja und JEDER Arzt MUSS natürlich eine Zusatzausbildung als Arbeits-Mediziner absolvieren, wie soll er sonst entscheiden können, was Jemand noch wenigstens 3 Stunden täglich machen KÖNNTE, statt KRANK zu sein...
Ist aber sicher nicht so wichtig das zu wissen, bei der DRV und deren GA funktioniert das ja auch (seit Jahren) so ganz OHNE solche Kenntnisse, zu den konkreten Anforderungen der (ALLER nur möglichen !!!) Tätigkeiten, auf dem gesamten aktuellen Arbeitsmarkt.
Diese Gesellschaft wird immer perverser und ALLE sollen mitmachen...
Liebe Grüße von der Doppeloma