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Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten

Verfasst: Fr 5. Okt 2012, 22:45
von Hamburger Deern
Die Neuregelung tritt jetzt in Kraft:

Der Arzt soll künftig bei Patienten, die Hartz-IV beziehen, prüfen, ob diese mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind bzw. an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen könnten. Wird dies verneint, darf der Arzt sie arbeitsunfähig schreiben. Das sieht ein Beschluss des G-BA für Hartz-IV-Empfänger vor.


http://www.medical-tribune.de/home/news ... enten.html

Re: Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten

Verfasst: Fr 5. Okt 2012, 23:24
von Doppeloma
Hallo Hamburger Deern, :smile:
Pikant ist: Ärzte sollen die Arbeitsfähigkeit bei Menschen einschätzen, die gar keine Arbeit haben. Zudem müsste der Arzt im Prinzip bei jeder Krankmeldung den Patienten fragen, ob er Hartz IV bezieht.
Quelle

http://www.medical-tribune.de/home/news ... enten.html

GENAU so sieht es aus, denn ich bin NICHT verpflichtet irgendjemandem (auch nicht meinem Arzt) auf die Nase zu binden, dass ich Sozial-Leistungen beziehe ...OK meinen Ärzten war das bekannt, die wußten aber auch WARUM und, dass ich eigentlich überhaupt NICHT "arbeitslos" bin...

So ein Schwachsinn wieder mal am "grünen Tisch" beschlossen...es gibt also sogar unter kranken Leuten (per Beschluß) verschiedene Kategorien von anerkannt KRANK SEIN, die mit Arbeit (OHNE HARTZ 4 ???), die OHNE Arbeit (MIT ALGI aber OHNE HARTZ 4) UND die MIT HARTZ 4 (auch "Aufstocker" MIT Arbeit ???), denn die ALGI-Bezieher sind ja noch "berechtigt" Vollzeit-KRANK zu sein, wenn sie nicht Vollzeit arbeiten können, also irgendwie auch die "besseren Arbeitslosen" ... :Gruebeln:

Ich denke es gibt KEINE "Teilzeit-AU", offenbar NUN doch :confused: :Gruebeln: , wenn man HARTZ 4 bezieht MUSS man also mindestens "Teilzeit-KRANK" sein, sonst ist man gar nicht krank... :Verwirrt: :Hilfe:
Hoffendlich kommen die Ärzte da überhaupt noch dazu, sich mit den gesundheitlichen Problemen und Krankheiten der Patienten zu befassen, bei soviel "Forschungs-Arbeit" die sie VORHER leisten sollen /müssen...um überhaupt entscheiden zu dürfen, ob jemand nun die AU-Bescheinigung bekommt oder nicht...

Ja und JEDER Arzt MUSS natürlich eine Zusatzausbildung als Arbeits-Mediziner absolvieren, wie soll er sonst entscheiden können, was Jemand noch wenigstens 3 Stunden täglich machen KÖNNTE, statt KRANK zu sein... :Gruebeln:
Ist aber sicher nicht so wichtig das zu wissen, bei der DRV und deren GA funktioniert das ja auch (seit Jahren) so ganz OHNE solche Kenntnisse, zu den konkreten Anforderungen der (ALLER nur möglichen !!!) Tätigkeiten, auf dem gesamten aktuellen Arbeitsmarkt. :glotzen:

Diese Gesellschaft wird immer perverser und ALLE sollen mitmachen... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten

Verfasst: Fr 5. Okt 2012, 23:33
von Hamburger Deern
das ist doch total bekloppt
wie soll denn das funktionieren?
wenn mein Arzt verpflichtet wird solche Angaben zu machen dann bekomme ich nur noch Geld für 3 St? oder wie ?
Ab zur GRUSI
oder der Amtsarzt sagt 6 St. dann kann ich mir was aussuchen, oder wie oder wat?
obwohl wozu sollte es dann noch Amtsärzte geben :confused:
GRUSI sagt dann wieder och nö, sie könnten aut DRV.... gehn sie mal wieder zum JC.....äähhmmmmmm :Heiss: :Verwirrt: :Angst:
Oder warte mal, ich bekomme dann vom JC 3 St. bezahlt + lasse Aufstocken von der GS ?

:Verwirrt: :Angst:

Re: Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 11:36
von dasblaulicht
Sagt mal, wie bescheuert geht’s denn noch?!? Erstens weiß mein HA vielleicht gar nicht, ob ich arbeite, was ich arbeite oder ob ich Hartz IV krieg. Und außerdem, wenn ich mich zu meinem Arzt schleppe, weil ich ne AU-Bescheinigung brauch, bin ich AU und fertig! :Ohnmacht:

Vielleicht werden im Umkehrschluss jetzt die DRV GA eingespart. Wenn mein HA mir ne Arbeits-/Erwerbsunfähigkeit von unter 3 Stunden attestiert, brauch ich ja wohl keinen GA mehr. :groehl:

Re: Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 12:21
von Hamburger Deern
dasblaulicht hat geschrieben:Sagt mal, wie bescheuert geht’s denn noch?!? Erstens weiß mein HA vielleicht gar nicht, ob ich arbeite, was ich arbeite oder ob ich Hartz IV krieg. Und außerdem, wenn ich mich zu meinem Arzt schleppe, weil ich ne AU-Bescheinigung brauch, bin ich AU und fertig! :Ohnmacht:

Vielleicht werden im Umkehrschluss jetzt die DRV GA eingespart. Wenn mein HA mir ne Arbeits-/Erwerbsunfähigkeit von unter 3 Stunden attestiert, brauch ich ja wohl keinen GA mehr. :groehl:
naja die HÄ werden dann wohl schriftlich aufgefordert, denke ich zumindest mal
Die HÄ müssten dann ja die DRV Gutachter+JC Gutachter ersetzten, weil die sind dann ja irgendwie total überflüssig.....o.k. ändert sich also auch nichts an den bereits vorhandenen Tatsachen :pfeif:

allerdings frage ich mich gerade ob diese Meldung wirklich stimmt wenn ich i mir die Endung des links mal ansehe....
" ...enten.html" :Gruebeln:

Re: Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 14:10
von maaboo
Hallo,

habe heute unter www.weser-kurier.de/stellen gelesen, das die Rentenversicherung für Oldenburg Gutachter suchen,
Psychologe, Internis, Neurologe usw.. Jede Menge... :Gruebeln:

Gruss
Marion

Re: Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 14:14
von Doppeloma
Hallo Hamburger Deern, :smile:
allerdings frage ich mich gerade ob diese Meldung wirklich stimmt wenn ich i mir die Endung des links mal ansehe....
" ...enten.html"
JAAA, leider KEINE "Ente", sowas beschließen tatsächlich (gesunde :confused: ) Menschen GEGEN KRANKE Menschen...war hier irgendwo schon mal verlinkt aber egal...

Hier die komplette OFIZIELLE Version... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-633 ... -06-21.pdf

§ 2 Definition und Bewertungsmaßstäbe

(1) 1Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. 2Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. 3Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.
Man beachte, WAS ein Arzt VOR der AU-Bescheinigung erst mal ALLES zu klären hat ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der entsetzten Doppeloma :umarm:

Re: Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 23:13
von Hamburger Deern
oh mann ich glaub es nicht :schimpfen: dat wird ja immer besser :keule:

Re: Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten

Verfasst: So 7. Okt 2012, 10:50
von Miko
Ist das ein BLA BLA.... meine Güte.
Haben die nichts anderes zu tun als ewig auf den Schwächsten herum zu trampeln?

Ich bin seit 2005 krank geschrieben, durchgehend.

Mein KK weiß gar nichts davon.