Hallo maaboo,
weiß ja nicht was dir
@aggi per PN empfohlen hat, ICH würde das NICHT unterschreiben und auf einen VA warten, da würde ich mich dann "zurücklehnen" bis die ein "Haar in der Suppe findet" und tatsächlich eine Sanktion androht ...man kann natürlich auch direkt einen Widerspruch gegen diesen Bescheid (EGV per VA) einlegen.
Angriffspunkte gibt es genug,
@aggi hat ja schon Einige genannt, ergänzend würde ich noch anmerken, dass man sich NICHT verpflichten braucht "pauschal" an ALLEN Maßnahmen teilzunehmen, die so vom Amt kommen könnten.
Ein wenig genauer beschrieben hätte ICH das schon ganz gerne, wenn ich denn an irgendwelchen "Maßnahmen" teilnehmen sollte, welchem Sinn und Zweck die dann dienen könnten...PASSEND zu MEINER Eingliederungs-Strategie ...
Dieses komische "Bewerberbüro" betreffend kann ich mich nur anschließen, WAS soll das sein ??? Ich denke dir wurde ALLES genau erklärt...
Auf schriftlichen Vermittlungs-Vorschlägen (so denn welche vom JC kommen würden) gibt es einen separaten (gesetzlichen) Hinweis, dass man sich darauf umgehend zu bewerben habe, dafür braucht man keine EGV zu unterschreiben, die dazu EIGENE (strengere) Festlegungen macht.
SEHR vorteilhaft ist die Regelung der Kosten-Übernahmen zu sehen, zumal dafür KEINE konkrete Anzahl von Bewerbungen (monatlich) verlangt werden

, darauf würde ICH aber die SB nicht etwa noch im Zuge irgendwelcher "Verhandlungs-Versuche" bringen wollen...
Das wäre wohl der einzige Grund diese EGV zu unterschreiben, aber es sind ansonsten zuviele Unsinnigkeiten drin, die man besser NICHT unterschreiben sollte, denn man verpflichtet sich ja mit seiner Unterschrift dann ALLES zu befolgen, was da drin steht und nicht nur das, was einem "gefallen könnte".
Welche Wege und Medien du nutzt um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden, ist eigentlich DEINE Sache.
Das siehst du völlig richtig, dass vom Amt KEINE Kosten für die vorgegebenen Bewerbungswege übernommen werden, weder für deinen Internet-Anschluß (und die notwendigen Gerätschaften) noch für Presse-Erzeugnisse, um die nach Stellen-Anzeigen zu durchsuchen.
Üblicherweise wird auch ein gewisser Berufs- /Tätigkeitszweig angegeben (der VORHER besprochen wurde, bei Festlegung der persönlichen Eingliederungs-Strategie), der dir gesundheitlich und von deinen vorhandenen Kenntnissen/Berufserfahrungen her zumutbar ist.
Auch wenn es im SGB II immer heißt, dass JEDE Tätigkeit zumutbar sei, sind solche persönlichen Eignungen (gemäß § 10 SGB II) trotzdem zu berücksichtigen ...welche Stellen sollst du dir da also aus den "Gelben Seiten" fischen ...bist du ein "Allround-Talent", das sich einfach mal auf Verdacht bei den (im Telefonbuch) eingetragenen Firmen bewirbt...
Was in der EGV vom JC "geboten" wird sind überwiegend Textbausteine, darum ist auch das mit den Ausbildungsplätzen enthalten, individuelle "Förderung" sieht irgendwie anders aus, diese EGV (und nicht nur diese) dient vor Allem dazu, Sanktionen zu ermöglichen, wo es sonst so schnell nicht möglich wäre.
Denn das Meiste was da sonst noch drin steht, ist schon vom Gesetzgeber her geregelt, DAFÜR braucht man KEINEN EXTRA-Vertrag mit dem JobCenter abschließen, diese ganzen Verpflichtungen geht man schon ein, wenn man den Antrag auf ALGII stellt und unterschreibt...WAS ist daran bitte auf dich und deine persönlichen Erfordernisse "zugeschnitten"...NIX, absolut NIX...
Ich weiß ja NICHT WAS sie dir angedroht hat, wenn du das nicht unterschreibst aber es DARF NICHT (mehr) sanktioniert (Leistung kürzen oder einstellen) werden, denn dafür gibt es ja die Möglichkeit einen VA (als Ersatz dieser EGV) zu erlassen, wo du dann einseitig (vom JC /SB) per Bescheid zu diesen Sachen verpflichtet wirst.
Gegen diesen einseitigen VA-Bescheid KANN man dann aber Widerspruch einlegen (das möchten die SB natürlich möglichst verhindern, darum der Druck zur Unterschrift auf die EGV), eine Unterschrift auf eine EGV (
Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen) ist NICHT mehr rückgängig zu machen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
