Hallo maaboo,
bleib doch mal ganz ruhig, für den Widerspruch hast du einen ganzen Monat Zeit...das steht doch da (normalerweise) auch drauf...
Ich schau mir das mal an, du solltest aber hier NICHTS öffentlich stellen, wo ALLE deine Daten erkennbar sind, hast du aber schon korrigiert, wie ich sehen konnte...SEHR GUT.
Zum Inhalt melde ich mich später noch, also bitte KEINE Panik, dafür braucht man meist KEINEN Anwalt und den Beratungsschein vom Amtsgericht bekommst du frühestens bei einem Sanktions-Bescheid oder wenn man dir separat (per schriftlicher Zuweisung) eine bestimmte Maßnahme "aufdrücken" würde.
ERGÄNZUNG
ich zitiere mich aus gegebenem Anlass mal SELBER...
besonders wenn die dann SELBER (einseitig per Bescheid) festlegen, dass du (eigentlich) gar keine Bewerbungen machen brauchst...also schweigen und "genießen"...
Ich weiß GAR NICHT worüber du dich da so aufregst und glaubst einen Anwalt zu benötigen...ES WILL doch KEINER wirklich was von dir, außer, dass du deine "Hilfebedürftigkeit verringern sollst" ... das soll JEDER der Hartz 4 bekommt, am Besten soll er die Hilfebedürftigkeit beenden (und nicht nur verringern) ...
Außerdem hat man sogar die
Rechtsmittel-Belehrung vergessen (oder fehlt da noch was ???), das bedeutet, dass du ein VOLLES JAHR Widerspruch einlegen könntest, solange gilt dieser Schmarren nicht mal ...
Zieh bloß deinen Antrag auf Beratungshilfeschein zurück, über diesen Wisch lacht sich JEDER Anwalt kaputt, dagegen brauchst du GAR NICHTS machen...
Sollte die SB mal auf die Idee kommen dich irgendwie sanktionieren zu wollen (ich wüßte NICHT wofür ???) dann kann und sollte man dagegen vorgehen, in diesem Zusammenhang kann man dann auch den VA mit "zerfetzen"...da steht soviel MÜLL drin...aber die SB wollte es ja nicht anders, DU KANNST damit im Moment GUT LEBEN ...
Und hebe dir bitte auch sehr gut die vorgelegte EGV auf, denn es gibt sehr deutliche Unterschiede in den Inhalten, im VA wälzt man ALLE Bewerbungskosten auf die DRV ab (im Rahmen der "Teilhabe am Arbeitsleben") die man dir in der EGV noch so übermäßig großzügig angeboten hat...sehr merkwürdig, die (vom JC) wollen, dass du dir Stellen suchst, aber die DRV soll es bezahlen...hast du denn eine gültige Zusage /Bescheid von der DRV dazu ???
Lass dich von der ganzen "Bestrafungs-Litanei" nicht verunsichern, das schreiben die IMMER überall in die EGV-VA so rein, witzig wenn man ungefiltert (aus der EGV) übernimmt, dass alle "Vereinbarungen mit dir besprochen und dir erklärt wurden", in einem VA wird NICHTS mehr "vereinbart", da wird vom Amt einfach nur noch beschlossen, was du zu tun hast...das "Bewerberbüro" gibt es nun wohl auch nicht mehr...
Liebe Grüße von der Doppeloma