Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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aggi61
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 4. Okt 2012, 17:31

Ja, da stimme ich dir zu - Doma

Das meiste, was die da schreiben ist so schwammig, dass keiner weiss, was die da eigentlich wollen :confused:

Dieses "Bewerberbüro" klingt mir sehr nach "wie bewerbe ich mich richtig" :ic_down:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

maaboo
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Fr 5. Okt 2012, 08:47

Hallo Doppeloma,

ich danke dir für deine Ratschläge. :Bussi:

Ich hätte heute die EinV abgeben müssen, verlangte das mündlich am 26.09.2012.

Ich werde die EinV :lesen: auf keinem Fall unterschreiben :schimpfen: und jetzt einmal abwarten was kommt.

Wenn es zur VA kommt, kann ich auf Unterstützung und Hilfe hoffen, um den Widerspruch aufzusetzten? Da bin ich
nun wirklich nicht firm drin? :Gruebeln:

Jetzt bin ich erst einmal AU und das wird auch noch länger andauern.

Danke und noch ein schönes Wochenende.

Marion

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Doppeloma
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 5. Okt 2012, 17:03

Hallo maaboo, :smile:
Wenn es zur VA kommt, kann ich auf Unterstützung und Hilfe hoffen, um den Widerspruch aufzusetzten? Da bin ich
nun wirklich nicht firm drin?
Na KLAR doch, da mach dir mal keine Sorgen, da lassen wir uns dann schon gemeinsm was "Nettes" einfallen, wobei wir da noch nicht das ganze Pulver im Widerspruch verschießen werden... :Sturkopf:
Richtig "haarig" würde es ja erst werden, wenn man dich aus dem VA (wegen Verletzung der Pflichten daraus) sanktionieren würde, der VA ALLEINE tut (DIR) ja noch nicht so weiter weh...besonders wenn die dann SELBER (einseitig per Bescheid) festlegen, dass du (eigentlich) gar keine Bewerbungen machen brauchst...also schweigen und "genießen"... :glotzen: :jaa: :cool:

Schönes Wochenende. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Sa 6. Okt 2012, 07:47

Hallo,

danke Doppeloma :umarm:

Momentan kann ich an nichts anderes mehr denken, als an diese blöde EinV. Hab schon Alpträume deswegen.

Ich melde mich so wie ich mehr weiß.

Wünsche euch ein schönes Wochenende, hier regnet es in Strömen. (ich liebe dieses Wetter.... :grinser: )

lieben Gruss
Marion

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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Sa 6. Okt 2012, 12:35

maaboo hat geschrieben:Hallo,

danke Doppeloma :umarm:

Momentan kann ich an nichts anderes mehr denken, als an diese blöde EinV. Hab schon Alpträume deswegen.

Ich melde mich so wie ich mehr weiß.

Wünsche euch ein schönes Wochenende, hier regnet es in Strömen. (ich liebe dieses Wetter.... :grinser: )

lieben Gruss
Marion
ging mir nicht wirklich anders, habe diese EGV mitgenommen zur Prüfung und bis heute nichts unterschrieben :grinser:
ist schon etliche Wochen her und bis jetzt kam nichts, keine Erinnerung und auch kein VA
schaumermal......
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Mi 10. Okt 2012, 09:35

Hallo,

ich habe heute mit der Post vom JC :lesen: die EinG als VA bekommen.

Ich hoffe, mir kann man helfen einen Widerspruch aufzusetzen.

Hab zwar beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragt, aber es kommt nichts... und ich weiß nicht wie lange
ich Zeit habe, den Widerspruch aufzusetzen... :Gruebeln:

Ich danke Euch für die Hilfe

Marion
Dateianhänge
EinG.VA.pdf
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 11. Okt 2012, 00:07

Hallo maaboo, :koepfchen:

bleib doch mal ganz ruhig, für den Widerspruch hast du einen ganzen Monat Zeit...das steht doch da (normalerweise) auch drauf... :Heiss:

Ich schau mir das mal an, du solltest aber hier NICHTS öffentlich stellen, wo ALLE deine Daten erkennbar sind, hast du aber schon korrigiert, wie ich sehen konnte...SEHR GUT. :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Zum Inhalt melde ich mich später noch, also bitte KEINE Panik, dafür braucht man meist KEINEN Anwalt und den Beratungsschein vom Amtsgericht bekommst du frühestens bei einem Sanktions-Bescheid oder wenn man dir separat (per schriftlicher Zuweisung) eine bestimmte Maßnahme "aufdrücken" würde.

ERGÄNZUNG

ich zitiere mich aus gegebenem Anlass mal SELBER...
besonders wenn die dann SELBER (einseitig per Bescheid) festlegen, dass du (eigentlich) gar keine Bewerbungen machen brauchst...also schweigen und "genießen"...
Ich weiß GAR NICHT worüber du dich da so aufregst und glaubst einen Anwalt zu benötigen...ES WILL doch KEINER wirklich was von dir, außer, dass du deine "Hilfebedürftigkeit verringern sollst" ... das soll JEDER der Hartz 4 bekommt, am Besten soll er die Hilfebedürftigkeit beenden (und nicht nur verringern) ... :cool: :jaa:

Außerdem hat man sogar die Rechtsmittel-Belehrung vergessen (oder fehlt da noch was ???), das bedeutet, dass du ein VOLLES JAHR Widerspruch einlegen könntest, solange gilt dieser Schmarren nicht mal ... :groehl: :groehl: :groehl:

Zieh bloß deinen Antrag auf Beratungshilfeschein zurück, über diesen Wisch lacht sich JEDER Anwalt kaputt, dagegen brauchst du GAR NICHTS machen...
Sollte die SB mal auf die Idee kommen dich irgendwie sanktionieren zu wollen (ich wüßte NICHT wofür ???) dann kann und sollte man dagegen vorgehen, in diesem Zusammenhang kann man dann auch den VA mit "zerfetzen"...da steht soviel MÜLL drin...aber die SB wollte es ja nicht anders, DU KANNST damit im Moment GUT LEBEN ... :jaa: :icon_e_wink: :pfeif:

Und hebe dir bitte auch sehr gut die vorgelegte EGV auf, denn es gibt sehr deutliche Unterschiede in den Inhalten, im VA wälzt man ALLE Bewerbungskosten auf die DRV ab (im Rahmen der "Teilhabe am Arbeitsleben") die man dir in der EGV noch so übermäßig großzügig angeboten hat...sehr merkwürdig, die (vom JC) wollen, dass du dir Stellen suchst, aber die DRV soll es bezahlen...hast du denn eine gültige Zusage /Bescheid von der DRV dazu ??? :Gruebeln: :Verwirrt: :Hilfe:

Lass dich von der ganzen "Bestrafungs-Litanei" nicht verunsichern, das schreiben die IMMER überall in die EGV-VA so rein, witzig wenn man ungefiltert (aus der EGV) übernimmt, dass alle "Vereinbarungen mit dir besprochen und dir erklärt wurden", in einem VA wird NICHTS mehr "vereinbart", da wird vom Amt einfach nur noch beschlossen, was du zu tun hast...das "Bewerberbüro" gibt es nun wohl auch nicht mehr... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 11. Okt 2012, 02:55

Moin Doma
im VA wälzt man ALLE Bewerbungskosten auf die DRV ab (im Rahmen der "Teilhabe am Arbeitsleben")
Das ist bei mir auch so - und die DRV zahlt tatsächlich für 1 Jahr nach der "Teilhabe am Arbeitsleben" sämtliche Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen (sofern sie vorher angemeldet sind und auf geeignete Stellen erfolgen) + die Bewerbungsunterlagen!

Aaaber: Bei den Bewerbungsunterlagen gibt es da ein ganz großes Problem! Die DRV zahlt NUR für schriftliche Bewerbungen wenn folgende Nachweise erbracht werden:

- Quittungen für Bewerbungsmappen / Postwertzeichen / Umschläge / Kopien (doof nur, dass ich meine Kopien am Drucker selber mache - da krieg ich keine Quittungen für!)

- Kopien der Anschreiben an den potentiellen Arbeitgeber PLUS

- Absagen des Arbeitgebers - und da hab ich nun mal keinerlei Einfluß drauf :schlecht:


LG Gabi
:umarm: Gabi

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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Do 11. Okt 2012, 08:32

Hallo Doppeloma,

erst einmal Danke das du dich gemeldet hast. Deine Ratschläge und Tips sind hier Gold Wert. :Bussi:

Außerdem hat man sogar die Rechtsmittel-Belehrung vergessen (oder fehlt da noch was ???), das bedeutet, dass du ein VOLLES JAHR Widerspruch einlegen könntest, solange gilt dieser Schmarren nicht mal ...

Steht auf Seite 2 unten und Seite 3 die Rechtsfolgebelehrung.

Warum ich einen RA einschalten will?

Wie kommt der SB darauf, das die DRV die Bewerbungskosten zu übernehmen hat? :schimpfen: Die DRV - das hab ich schriftlich - bewilligt mir keine Weiterbildungen, Teil. a. Arbt. oder Umschulungen mehr, damit ist Schluss.
Wieso soll ich da jetzt meine Kosten einholen? :Gruebeln: Wie kommt er da jetzt auf einmal darauf, der SB?

Dann mit der Nutzung Internet, Presse? Wer bezahlt das? Ich kann nicht in Vorkasse treten, deshalb mach ich ja nur noch Online-Bewerbungen.
Wer sagt, das ich Internet haben muss? Ins JC dort Bewerbungen muss ich nciht, da ist der Datenschutz nicht gewährt, dort ist "Laufkundschaft" und da werde ich nicht meine Unterlagen ausbreiten und Bewerbungen schreiben.

Was ist, wenn SB mir Vermittlungsverschläge schickt, - meist von Zeitarbeitsfirmen - wer bezahlt vorab die Bewerbungskosten? Da muss man sich innerhalb von 3 Tagen bewerben. Bei der DRV um Übernahme der Bewerbungskosten anzuschreiben, die werden überhaupt darauf nicht reagieren, warum auch... :Gruebeln:


Dann auf Seite 2 im Kasten ...."aufgeführten Pflichten und möglichen Konsequenzen...", das wurde nicht mit mir besprochen. :confused:.
Genauso wenig, hat er mich auf Sanktionen hingewiesen. :schimpfen:

Mein Bewerberprofil in http://www.arbeitsagentur.de aufzunehmen - dafür hat er nicht :Sturkopf: meine Einwilligung bekommen!

Ich habe überhaupt kein Mitspracherecht und es wurde bei mir noch kein Profiling erstellt.


Wenn ein Widerspruch nichts bringen sollte, wie soll ich mich jetzt verhalten?

Liebe Grüße
Marion

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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 12. Okt 2012, 03:35

Hallo maaboo, :smile:
Steht auf Seite 2 unten und Seite 3 die Rechtsfolgebelehrung.
ICH meine aber die Rechts-Mittel-Belehrung, das heißt der deutliche Hinweis, dass du auf diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kannst und WO du das machen sollst ...DAS STEHT NICHT DRAUF... :nein:

Das ist ein Formfehler der Behörde und der bewirkt, dass man ein volles JAHR lang Widerspruch einlegen KANN gegen diesen VA...es ist also keine Eile notwendig. :lachen: :groehl:
Was ist, wenn SB mir Vermittlungsverschläge schickt, - meist von Zeitarbeitsfirmen - wer bezahlt vorab die Bewerbungskosten? Da muss man sich innerhalb von 3 Tagen bewerben. Bei der DRV um Übernahme der Bewerbungskosten anzuschreiben, die werden überhaupt darauf nicht reagieren, warum auch...
Dann beantragst du vorab schriftlich, die Übernahme der Bewerbungskosten, da bekannt sei, dass die DRV die nicht übernehmen wird...wieviele Stellen-Vorschläge vom Amt hast du denn schon so bekommen :Gruebeln: , du brauchst dafür keinen Anwalt (das übernimmt auch Keiner), wenn du es unbedingt willst, kann ich dir auch beim Widerspruch helfen...

Im Grunde ist das aktuell aber völlig unnötig, solange aus diesem VA keiner wirklich was von dir will, dass die da so viele Fehler drin hat ist doch für dich nur von Vorteil, wenn die mal was von dir will, kannst du sie damit sehr gut ärgern.

Wahrscheinlich wird das recht schnell aufgehoben wenn du Widerspruch einlegst und dann beginnt das Theater um die nächste EGV ...und wenn du die nicht unterschreibst geht das ganze Spiel von vorne los...solange dieser VA aber noch gültig ist, KANN sie NICHTS Anderes mit dir "vereinbaren", denn doppelt geht nicht...

Denk mal drüber nach, was dir lieber ist, etwas "Ruhe" (bis April 2013) MIT diesem VA aus dem dir eigentlich überhaupt NICHTS passieren kann oder alles auf NULL und bald die nächste EGV, die du unterschreiben sollst ... :confused: :Gruebeln:

Ich melde mich später wieder, jetzt wird es Zeit für mich ins :Bett: zu gehen...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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