Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
maaboo
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Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Do 4. Okt 2012, 08:41

bekommen.

Hallo,

ich habe eine EinV und weiß nicht weiter. JC verlangte mündlich, das ich bis morgen 05.10. sie zurückschicke, natürlich unterschrieben, anderfalls wird es ein Verwaltungsakt daraus.

Ich würde Sie hier reinstellen, wenn es gestattet ist....

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aggi61
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 4. Okt 2012, 09:10

Wann hast du die bekommen?

Bis morgen ist verflixt wenig Zeit - magst du mal - ohne persönliche Angaben anschreiben, was da drin steht?

LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

maaboo
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Do 4. Okt 2012, 09:47

Hallo Gabi,

ich würde Sie hier lieber einstellen, wenn man es darf...

Die EinV hab ich schon am 26.09.2012 bekommen, aber ich war mir nicht sicher, weil (in anderen Forum) Tips und Ratschläge gegeben wurden sind, mit denen ich nich allzuviel anfangen kann. Im Grunde gab es überhaupt keine Ratschläge....

Zur Zeit bin ich bis zum 19.10.2012 Arbeitsunfähig :krank: geschrieben wurden, somit hab ich ja wohl ein wenig Zeit geschindet.


Vorab ist zu sagen:
- die EinV wurde nicht mit mir besprochen
- kein Profiling erstellt
- die Unterschrift wollte der SB erzwingen (dazu dann später, warum...erzwingen)

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aggi61
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 4. Okt 2012, 09:56

Ich bin mir nicht sicher, ob man sie hier einstellen darf :Gruebeln:

Wenn, dann achte bitte darauf, dass du gründlich anonymisierst!
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

maaboo
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Do 4. Okt 2012, 11:03

Hallo,

ich habe alles gestrichen, was nicht veröffentlicht werden darf.

Noch zu der EinV:
- ich bewerbe mich "nur" online, weil ich für schriftliche Bewerbungen kein Geld hab und auch
nicht in Vorkasse treten kann
- i. d. EinV steht nicht, wie viele Bewerbungen ich zu schreiben habe
- wer bezahlt die Nutzung für Internet, Presse? Und wie oft musss ich Presse/Zeitungen kaufen?
- EinV wurde NICHT :schimpfen: mit mir besprochen, keine unklare Punkte (Letzte Seite) noch sonst irgendetwas :schimpfen:
- kein Profiling erstellt oder wurde mir ausgehändigt
- Bewerberprofil im www.arbeitsagentur.de wurde ich nicht gefragt, noch besteht die Einwilligung
- wie sieht es mit den Pflichten seitens JC?
- was heißt ...unterstützt mich bei Arbeitsplätzen und Ausbildungstellen (bin 52 Jahre und hab bereits 2 Ausbildungen) :Verwirrt:
- was meint der mit Bewerberbüro? Bei Erstellung von Lebenslauf etc. benötige ich keine Hilfe :ic_down:

Ich danke schon mal im voraus für die Mühe.

LG
Marion
Dateianhänge
Eingliederungsvereinbarung.pdf
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 4. Okt 2012, 11:47

Hi Maboo

Glaubst du wirklich, dass JC noch Pflichten haben :lachen:

Ob du dich in der Regel "nur" per Mail bewirbst ist egal - wenn du Vermittlungsvorschläge bekommst, auf die du dich schriftlich bewerben musst, wirst du das innerhalb der 3 - Tagesfrist tun müssen - wenn das der Arbeitgeber verlangt.
Aber da muss trotzdem stehen, wieviel du pro schriftliche Bewerbung bekommen sollst - schließlich kann es ja nicht sein, dass dich das JC im ersten halben Jahr mit Vorschlägen zuballert und für das nächste Halbjahr kein Geld mehr da ist!

Er nimmt Ihr Bewerberprofil in www.arbeitsagentur.de auf.
Soviel ICH weiss, kann dich niemand zwingen, in diesen Club aufgenommen zu werden - wenn, dann sollte das anonym sein.
Sie bewerben sich zeitnah, d. h. spätestens am dritten Tag
Eigentlich sollte das "am 3. Werktag" heissen (meine SB hat da aber auch ihre Schwierigkeiten) - schließlich darfst du (ich auch) z.B. an Feiertagen (Weihnachten) erlaubt Ortsabwesend sein. Wenn du z.B. jetzt am Samstag 22.12. einen Vermittlungsvorschlag bekommst müsste der bis 25.12. in den Briefkasten - wenn ich aber 3 Werktage habe - tja, dann hab ich bis 29.12. Zeit, eine individuelle Bewerbung zu erstellen und kann beruhigt am 22.12. zu Weihnachtsbesuchen wegfahren :icon_e_wink:
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III
durch Übernahme von Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen auf vorherige Antragstellung und
Nachweis bis zu einem Betrag von 200 Euro.
Echt großzügig! Aber wollen die dich durch ganz Deutschland schicken? Da fehlt irgendwas mit "Tagespendelbereich" :confused:
Er unterstützt die Suche nach Arbeitsplätzen und Ausbildungsstellen bei Bedarf durch das Angebot
einer Hilfe im eingerichteten Bewerberbüro
Kein Plan, was das sein soll - eine vornehme Umschreibung für Bewerbungstraining :confused:

In der Regel sind diese EGV verhandelbar - diese ist so löchrig wie ein Sieb, wenn sogar ein Anfänger wie ich so viel finden kann :Ohnmacht:

Ich hab dir eine PN geschrieben :lachen:

LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Do 4. Okt 2012, 12:22

Danke Gabi,

PN noch nicht da... :kaffee:



Gruss
Marion

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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 4. Okt 2012, 12:29

Na, die hängt aber lange im System :Gruebeln:
:umarm: Gabi

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Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Do 4. Okt 2012, 14:24

Hallo Gabi

habe dir eine PN gesendet.

Gruss
Marion

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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 4. Okt 2012, 17:05

Hallo maaboo, :smile:

weiß ja nicht was dir @aggi per PN empfohlen hat, ICH würde das NICHT unterschreiben und auf einen VA warten, da würde ich mich dann "zurücklehnen" bis die ein "Haar in der Suppe findet" und tatsächlich eine Sanktion androht ...man kann natürlich auch direkt einen Widerspruch gegen diesen Bescheid (EGV per VA) einlegen.

Angriffspunkte gibt es genug, @aggi hat ja schon Einige genannt, ergänzend würde ich noch anmerken, dass man sich NICHT verpflichten braucht "pauschal" an ALLEN Maßnahmen teilzunehmen, die so vom Amt kommen könnten.

Ein wenig genauer beschrieben hätte ICH das schon ganz gerne, wenn ich denn an irgendwelchen "Maßnahmen" teilnehmen sollte, welchem Sinn und Zweck die dann dienen könnten...PASSEND zu MEINER Eingliederungs-Strategie ... :Gruebeln:

Dieses komische "Bewerberbüro" betreffend kann ich mich nur anschließen, WAS soll das sein ??? Ich denke dir wurde ALLES genau erklärt... :confused: :Gruebeln:

Auf schriftlichen Vermittlungs-Vorschlägen (so denn welche vom JC kommen würden) gibt es einen separaten (gesetzlichen) Hinweis, dass man sich darauf umgehend zu bewerben habe, dafür braucht man keine EGV zu unterschreiben, die dazu EIGENE (strengere) Festlegungen macht.

SEHR vorteilhaft ist die Regelung der Kosten-Übernahmen zu sehen, zumal dafür KEINE konkrete Anzahl von Bewerbungen (monatlich) verlangt werden :Gruebeln: , darauf würde ICH aber die SB nicht etwa noch im Zuge irgendwelcher "Verhandlungs-Versuche" bringen wollen... :teufel:

Das wäre wohl der einzige Grund diese EGV zu unterschreiben, aber es sind ansonsten zuviele Unsinnigkeiten drin, die man besser NICHT unterschreiben sollte, denn man verpflichtet sich ja mit seiner Unterschrift dann ALLES zu befolgen, was da drin steht und nicht nur das, was einem "gefallen könnte".

Welche Wege und Medien du nutzt um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden, ist eigentlich DEINE Sache.
Das siehst du völlig richtig, dass vom Amt KEINE Kosten für die vorgegebenen Bewerbungswege übernommen werden, weder für deinen Internet-Anschluß (und die notwendigen Gerätschaften) noch für Presse-Erzeugnisse, um die nach Stellen-Anzeigen zu durchsuchen.

Üblicherweise wird auch ein gewisser Berufs- /Tätigkeitszweig angegeben (der VORHER besprochen wurde, bei Festlegung der persönlichen Eingliederungs-Strategie), der dir gesundheitlich und von deinen vorhandenen Kenntnissen/Berufserfahrungen her zumutbar ist.

Auch wenn es im SGB II immer heißt, dass JEDE Tätigkeit zumutbar sei, sind solche persönlichen Eignungen (gemäß § 10 SGB II) trotzdem zu berücksichtigen ...welche Stellen sollst du dir da also aus den "Gelben Seiten" fischen ...bist du ein "Allround-Talent", das sich einfach mal auf Verdacht bei den (im Telefonbuch) eingetragenen Firmen bewirbt...

Was in der EGV vom JC "geboten" wird sind überwiegend Textbausteine, darum ist auch das mit den Ausbildungsplätzen enthalten, individuelle "Förderung" sieht irgendwie anders aus, diese EGV (und nicht nur diese) dient vor Allem dazu, Sanktionen zu ermöglichen, wo es sonst so schnell nicht möglich wäre.

Denn das Meiste was da sonst noch drin steht, ist schon vom Gesetzgeber her geregelt, DAFÜR braucht man KEINEN EXTRA-Vertrag mit dem JobCenter abschließen, diese ganzen Verpflichtungen geht man schon ein, wenn man den Antrag auf ALGII stellt und unterschreibt...WAS ist daran bitte auf dich und deine persönlichen Erfordernisse "zugeschnitten"...NIX, absolut NIX... :Verwirrt: :Hilfe:

Ich weiß ja NICHT WAS sie dir angedroht hat, wenn du das nicht unterschreibst aber es DARF NICHT (mehr) sanktioniert (Leistung kürzen oder einstellen) werden, denn dafür gibt es ja die Möglichkeit einen VA (als Ersatz dieser EGV) zu erlassen, wo du dann einseitig (vom JC /SB) per Bescheid zu diesen Sachen verpflichtet wirst.

Gegen diesen einseitigen VA-Bescheid KANN man dann aber Widerspruch einlegen (das möchten die SB natürlich möglichst verhindern, darum der Druck zur Unterschrift auf die EGV), eine Unterschrift auf eine EGV (Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen) ist NICHT mehr rückgängig zu machen. :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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