Wohngeld statt Hartz4,einfacher wechsel möglich?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Onkel
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Wohngeld statt Hartz4,einfacher wechsel möglich?

Ungelesener Beitrag von Onkel » Di 2. Okt 2012, 13:16

Hallo @ all,

Ich bzw unsere Bedarfsgemeinschaft (meine Frau) werden zur Zeit vom JC unter Druck gesetzt, was meiner Gesundheit im Moment überhaupt nicht gut tut. Bei meinem EM-Antrag läuft zur Zeit der Widerspruch, und das kann ja wie hier in vielen beiträgen zu lesen ist, etwas länger dauern.

Nun habe Ich vor, selbst etwas für meine Gesundheit zu tun und irgendwie aus dem Hartz4 raus zu kommen. Meine Überlegung ist, Wohngeld und evt Kinderzuschlag zu beantragen. Ich habe mit den "Onlinerechnern" mal simuliert und ich würde geld bekommen. Es wäre zwar etwas weniger, aber lieber etwas weniger Geld als durch den Druck vom JC noch kranker zu werden.

Ich weiß nur nicht ob dies so einfach geht. Nehmen wir das Thema Krankenversicherung, meine Frau hat eine sozialv.pflichtige Stelle, kann Ich über Sie einfach so Familienversichert werden, und wie gehe ich da vor?

Wie ist das mit dem Wohngeld, einfach beim zuständigen Amt einen Antrag abgeben und schauen ob es genehmigt wird? Wann muss Ich das JC über mein Vorhaben informieren, vor Antrag abgabe, oder erst wenn ich einen positiven Bescheid habe?

Hat jemand von Euch Antworten auf diese Fragen?

VG Onkel

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Re: Wohngeld statt Hartz4,einfacher wechsel möglich?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 2. Okt 2012, 17:21

Hallo Onkel, :smile:
Ich bzw unsere Bedarfsgemeinschaft (meine Frau) werden zur Zeit vom JC unter Druck gesetzt, was meiner Gesundheit im Moment überhaupt nicht gut tut. Bei meinem EM-Antrag läuft zur Zeit der Widerspruch, und das kann ja wie hier in vielen beiträgen zu lesen ist, etwas länger dauern.
üblicherweise ist Wohngeld und andere Sozial-Leistungen (Kinderzuschlag ???) vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn es die Möglichkeit dafür gibt, allgemein wird von den JC auch ein Nachweis gefordert, dass diese vorrangigen Ansprüche geprüft wurden und nicht in Frage kommen...weil da insgesamt (deutlich) weniger Geld bei rauskäme...
Nun habe Ich vor, selbst etwas für meine Gesundheit zu tun und irgendwie aus dem Hartz4 raus zu kommen. Meine Überlegung ist, Wohngeld und evt Kinderzuschlag zu beantragen. Ich habe mit den "Onlinerechnern" mal simuliert und ich würde geld bekommen. Es wäre zwar etwas weniger, aber lieber etwas weniger Geld als durch den Druck vom JC noch kranker zu werden.
Letztlich KANN man in gewissen finanziellen "Grenzbereichen" natürlich selbst entscheiden, welche Anträge man stellt und ob man "lieber" mit etwas weniger auskommen KANN und möchte, um dem JobCenter aus dem Wege zu gehen.
Wir haben das fast ein Jahr lang gemacht, als das ALGI beim Dopa abgelaufen war, wurde (zusätzlich zu meinem ALGI) Antrag auf Wohngeld gestellt und wir haben dort (im Antrag !) klargestellt, dass wir aktuell noch KEINE Leistungen des SGB II in Anspruch nehmen wollen, wegen der offenen Entscheidungen zur EM-Rente.

Vom JobCenter hätten wir damals etwa knapp 100 € mehr bekommen und natürlich die GEZ-Befreiung, das war uns zu der Zeit EGAL, wir hofften immer noch auf die EM-Renten-Bewilligungen BEVOR auch mein ALG-Anspruch endet...dann wäre der Gang zum JC komplett entfallen für uns ... :Ohnmacht:
Da haben wir uns (für eine absehbare Zeit) GERNE eingeschränkt um von den Vorschriften des SGB II unbelastet leben zu können, leider gab es dann zum Ablauf meines ALGI auch noch keine Entscheidungen der DRV und ganz OHNE Geld können auch wir nicht leben.
Ich weiß nur nicht ob dies so einfach geht. Nehmen wir das Thema Krankenversicherung, meine Frau hat eine sozialv.pflichtige Stelle, kann Ich über Sie einfach so Familienversichert werden, und wie gehe ich da vor?
Versichert war mein Dopa in der Zeit über mich (meine Versicherung über das ALGI /AfA), die Familienversicherung ist bei der gesetzlichen KK ganz einfach durch einen kurzen Antrag in Gang zu bringen, sofern der betroffene Partner KEIN Einkommen über 400 € erzielt, die Kinder sind ja üblicherweise sowieso familienversichert.
Das geht innerhalb weniger Tage zu regeln, sollte also das kleinste Problem sein.
Wie ist das mit dem Wohngeld, einfach beim zuständigen Amt einen Antrag abgeben und schauen ob es genehmigt wird? Wann muss Ich das JC über mein Vorhaben informieren, vor Antrag abgabe, oder erst wenn ich einen positiven Bescheid habe?
Du MUSST vor allem der Wohngeldstelle den Sinn dieser Aktion klar machen, denn die werden schon fragen, warum ihr auf Geld verzichten wollt das euch zusteht, ihr seid ja nun mal schon im ALGII-Bezug drin...ob es da noch so einfach ist, wird auch vom (Minus-) Differenzbetrag abhängen, der sich dann bei korrekter Berechnung ergeben würde.

Diese Online-Rechner geben immer nur ungefähre Beträge aus, die genaue Berechnung erfolgt nun mal bei der zuständigen Behörde, von Kinderzuschlag und den Bedingungen dafür habe ich überhaupt KEINE Ahnung, damit hatte ich selber nie was zu tun. :Gruebeln:

Bei der Wohngeldstelle kann man sich das mal recht genau ausrechnen lassen und dann entscheiden ob man den Antrag stellt und auf ALGII verzichten will/kann, BEIDES auf einmal geht sowieso nicht, da solltet ihr euch auch erkundigen wie lange bei euch so die Bearbeitung, bis zur Zahlung /Überweisung des Wohngeldes dauern wird.

Das ist regional sehr unterschiedlich, bei uns hat das bis zur ersten Zahlung von Wohngeld (ab Antragstellung) immer rund 2 Monate gedauert und bis dahin muss die Miete ja auch noch irgendwie gezahlt werden.

Vom Jobcenter könnt ihr euch dann einfach wieder abmelden und auf die Inanspruchnahme der Leistungen ab 01.XX.XXX verzichten, aus welchem Grund ist eigentlich allein eure Sache, die werden natürlich nachfragen und eventuell noch "Überzahlungen" prüfen wollen, ansonsten KANN bisher in D noch niemand gezwungen werden Sozial-Leistungen (weiterhin) in Anspruch zu nehmen, wenn er das NICHT (mehr) will.

Läuft der Bewilligungszeitraum (lt. Bescheid) ohnehin gerade ab, dann stellt man einfach keinen Antrag auf Weiterbewilligung mehr...FERTIG, OHNE Antragstellung zahlen die ganz sicher NICHT weiter...
Wäre z.B. ein guter Ausgangspunkt für den Antrag auf Wohngeld, ab Monat NACH Ablauf des aktuellen Bewilligungsbescheides. :confused:

Das JC braucht ihr darüber erst informieren wenn es einen (positiven) Bescheid dazu gibt, irgendwo Anträge stellen hat ja noch keine Bedeutung für irgendwelche Veränderungen der finanziellen Situation und wenn euer Anspruch beim JC inzwischen beendet ist/wäre braucht ihr denen gar nichts mehr dazu mitzuteilen.

Bei uns war das jetzt mittendrin im Bewilligungszeitraum, wegen meiner EM-Rente wurde der Bescheid aber direkt für die Zukunft (ab 01.09.) aufgehoben, da sind die GANZ schnell, manchmal zu schnell, wenn sie nicht mehr zahlen brauchen oder zumindest meinen sie brauchen nicht mehr, denn meine Renten-Zahlung gab es ja auch erst ENDE September ...davon konnten wir ja IM September eigentlich auch noch nicht existieren ... :Verwirrt: :glotzen:

Du solltest dich vor allem dauerhaft weiterhin AU schreiben lassen, dann KÖNNEN die nicht viel mit dir anstellen und deine Frau ist durch ihren Job vorrangig dafür zuständig arbeiten zu gehen und nicht ihre Zeit in irgendwelchen sinnfreien Maßnahmen "abzusitzen", sollte es deswegen jemals eine Sanktion geben, wären genügend Argumente da das zu kippen.

Bei Widerspruch und notfalls Klage (gegen eine unberechtigte Sanktion) beschäftigen sich dann nämlich auch noch andere Leute mit eurer tatsächlichen Situation, da reicht es dann nicht mehr ganz, dass euer SB sich seine eigene SGB II-Welt aufgebaut hat, im Umgang mit euch.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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