Arbeitsunfähigkeit während des Ruhens des Arbeitslosengeldes
Einem Arbeitslosen steht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu, wenn er während des Ruhenszeitraums nach § 143 Abs. 2 SGB III in der ab 01.01.1998 geltenden Fassung arbeitsunfähig erkrankt1
weiter &Quelle:
http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/ar ... htslupe%29
Au während des Ruhens des Arbeitslosengeldes
- Doppeloma
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Re: Au während des Ruhens des Arbeitslosengeldes
Sorry, lieber @K@lle,
zuletzt wurde das SGB III zum 01.04.2012 geändert und der § 143 befasst sich jetzt mit der Rahmenfrist für die Berechnung des ALGI ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/143.html
Zu den Richtlinien wegen AU /Krankengeld gab es seit 2005 (Einführung von Hartz 4) schon mehrere Änderungen /Anpassungen (bei KK /SGB III /SGB II), leider schwirren auch noch viele überholte Sachen im Netz rum.
Liebe Grüße von der Doppeloma
zuletzt wurde das SGB III zum 01.04.2012 geändert und der § 143 befasst sich jetzt mit der Rahmenfrist für die Berechnung des ALGI ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/143.html
Zu den Richtlinien wegen AU /Krankengeld gab es seit 2005 (Einführung von Hartz 4) schon mehrere Änderungen /Anpassungen (bei KK /SGB III /SGB II), leider schwirren auch noch viele überholte Sachen im Netz rum.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Au während des Ruhens des Arbeitslosengeldes
Artikel ist vom 26.09.2012...also von Heuteleider schwirren auch noch viele überholte Sachen im Netz rum.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31. August 2012 – L 8 AL 3396/11
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Au während des Ruhens des Arbeitslosengeldes
Hallo K@lle,
Tut mir leid, so schnell kann es gehen mit den Mißverständnissen...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Na, das ist ja sehr interessant, das Urteil muß ich mir mal in Ruhe durchlesen, warum die sich da auf die alte Rechtslage beziehen, da bin ich in der Verlinkung noch nicht so dahinter gekommen...da sieht man wieder was dabei rauskommt, wenn das Alles an den Gerichten eine kleine Ewigkeit dauert.Artikel ist vom 26.09.2012...also von Heute
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31. August 2012 – L 8 AL 3396/11
Tut mir leid, so schnell kann es gehen mit den Mißverständnissen...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Au während des Ruhens des Arbeitslosengeldes
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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