Seite 1 von 1

Umzug ohne Einwilligung des JC

Verfasst: Mi 19. Sep 2012, 11:00
von k@lle
Umzug ohne Einwilligung des Jobcenters: Keine Übernahme bei höheren Mietkosten

Familie darf nicht ohne Einwilligung des Jobcenters in die Wohnung ihres Sohnes umziehen

Wird eine Wohnung vor Beginn des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II mit offensichtlich bestehenden (also nicht verdeckten oder später auftretenden) Mängeln angemietet und zehn Jahre lang bewohnt, so liegt kein notwendiger Umzug vor und es ist gerechtfertigt, nur die bis zum Umzug zu tragenden angemessenen Aufwendungen weiter zu zahlen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

weiter :lesen: & Quelle...

http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stu ... s13996.htm